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Nebelschlussleuchte - eine oder zwei?

Themenstarteram 19. April 2008 um 15:18

Hallo!

Habt ihr mal darauf geachtet ob bei euch eine oder zwei Nebel-Schlussleuchten verbaut sind?

Bei mir leuchtet einen Lampe auf, nämlich die hinten rechts.

Hat der B5 somit nur eine Leuchte oder doch zwei und die ist bei mir durchgebrannt?

 

Danke & LG!

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17 Antworten

Bei mir ist sie hinten Links!

Hinten Rechts ist zwar eine Aufnahme für eine Birne im Lampenträger, jedoch ist in den Rückleuchten keine Aussparung für die Birne.

Also wenn ich Rechts eine haben möchte, dann müsste ich ein teil des Plastik entfernen!

Fiel mir bei der Umrüstung von VorFL auf FLII Rüllies auf!

Ich glaube das ist sogar mitlerweile gesetzlich Verankert das man nur noch eine haben darf.

Glaube weil man sie sonst mit den Bremsleuchten verwechseln kann

Themenstarteram 19. April 2008 um 15:29

Jetzt bin ich verwirrt - muss ich glatt nochmal schauen wo die jetzt geleuchtet hat.

Hab das durch den Rückspiegel gespiegelt auf einer verspiegelten Glaswand in der Nacht mir angeschaut... :D

Tatsache ist aber dass nur eine Lampe geleuchtet hat.

Auf der linken Seite, Gruß von einem Ex A4 Fahrer 

Ich bin eigentlich auch der Meinung das " Normalerweise " nur eine Nebelschlussleuchte vorhanden sein sollte und zwar auf der linken Seite.

Bei meinen Rot/Crystal Klarglas Nachrüstrückleuchten sind auf beiden seiten welche verbaut und auch funktionstüchtig.

Der Tüv Prüfer hat dieses auch nicht beanstandet.

ich könnte mir vorstellen das bei vielen Auto Modellen eine vorbereitung auf der rechten Seite ist,z.B für den fall das das Fahrzeug nach England ,Südafrika etc,ausgeliefert wird.

Gesetzlich ist es wirklich so, dass man nur eine haben darf ! Wer 2 hat müsste sogar Strafe zahlen , aber das ist genau wie bei den Nebelscheinwerfern, normal verboten,wenn kein Nebel ist , aber jeder hat die tagsüber an !

Zitat:

Original geschrieben von LordCross

Gesetzlich ist es wirklich so, dass man nur eine haben darf ! Wer 2 hat müsste sogar Strafe zahlen , aber das ist genau wie bei den Nebelscheinwerfern, normal verboten,wenn kein Nebel ist , aber jeder hat die tagsüber an !

Wie sicher bist du dir da? :D

Blöd, dass Audi beim A3 Sportback ab Werk zwei (illegale!) NSL verbaut. :rolleyes: Du bist dran... ;)

moin moin,

schau doch mal hier:

§ 53d StVZO

Nebelschlussleuchten

 

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1.000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

 

sollte allen fragen klären,

 

mfg

naja die NSL soll ja bei nebel die rückleuten unterstüzen dirch eine hellere leucht kraft

also mir ist bekannt das man 2 haben darf

und

naja die NSL soll ja bei nebel die rückleuten unterstüzen dirch eine hellere leucht kraft

also mir ist bekannt das man 2 haben darf

und bei audi kann ich beim B5 auf beiden seite eine rein machen hab sie aber nur rechts drin^^

ich habe auch nur eine. Hinten links glaube ich.

Zitat:

Original geschrieben von peed

Ich glaube das ist sogar mitlerweile gesetzlich Verankert das man nur noch eine haben darf.

Glaube weil man sie sonst mit den Bremsleuchten verwechseln kann

Richtig - und nur so!!!

Zitat:

Original geschrieben von cordezz1.8t

Zitat:

Original geschrieben von peed

Ich glaube das ist sogar mitlerweile gesetzlich Verankert das man nur noch eine haben darf.

Glaube weil man sie sonst mit den Bremsleuchten verwechseln kann

Richtig - und nur so!!!

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.

 

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1.000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein

wer lesen kann...

 

Hab da mal ne ganz andere Frage zum Anschluss der rechten NSL:

Gibt es die Kontaktzungen einzeln beim Freundlichen zu kaufen?

Ist soweit alles vorbereitet, nur die eine Kontaktzunge im Lampenträger (fürs Plus der Lampe) fehlt.

Danke schonmal!

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