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Nach Unfall Recht auf unfallfreien Ersatzwagen?

Hallo,

hat man als Unfallgeschädigter das Recht, den eigenen Wagen nicht reparieren zu lassen, sondern sich einen gleichwertigen, unfallfreien, gebrauchten Wagen anzuschaffen oder sogar anschaffen zu lassen?

Mir ist klar, dass man fiktiv abrechnen könnte oder auch reparieren und dann verkaufen könnte und sich vom Erlös einen anderen Wagen kaufen könnte, aber das wäre alles mit Aufwand und Risiko verbunden. Deswegen würde mich interessieren, ob man der gegnerischen Versicherung den Unfallwagen überlassen kann und die für die Kosten eines o.g. Fahrzeugs aufkommen muss, so wie es z.B. auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden verlangt wird.

 

EDIT:

Ich meine nicht irgendwie nur Kratzer im Lack oder kleine Parkbeule, sondern so richtig Heckklappe zerknittert, AHK krumm, Abstandssensoren baumeln frei, ...

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34 Antworten

Zitat:

@GeTI schrieb am 22. November 2022 um 16:29:05 Uhr:

Wie soll das gehen?

Mir konnte noch niemand erklären, wie man z.B. einen geschweißten Holm von innen bis in die letzte Ecke dauerhaft konserviert. Dort, wo sich zwei Bleche treffen, kann man keine geschlossene Schutzschicht aufbringen, also überall dort, wo ein angesetztes Stück Blech auf ein originales trifft.

Und wer gibt die Garantie, das ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug nicht auch repariert wurde.

 

Versicherungen sind halt dafür zuständig, die entstandenen Schäden finanziell zu ersetzen.

 

Somit wäre die Frage, die gestellt wurde mit

Nein

schon umfassend beantwortet ;)

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. November 2022 um 18:00:18 Uhr:

Zitat:

@rrwraith schrieb am 22. November 2022 um 17:09:24 Uhr:

 

Lerne doch bitte erst einmal ordentliches Deutsch, bevor Du hier dumm rumpöbelst...

Du hättest ihm als Hilfestellung noch schreiben sollen, dass es "als Du" heißt.

Naaaaaaa, Grrrr

Reicht dann, und das gilt für alle beteiligten.

Moorteufelchen/Moderator

Zitat:

Und wer gibt die Garantie, das ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug nicht auch repariert wurde.

Das habe ich mir beim Kauf meines Wagens vom VAG-Händler bestätigen lassen und auch ein entsprechendes Gutachten darüber erhalten.

Zitat:

Somit wäre die Frage, die gestellt wurde mit

Nein

schon umfassend beantwortet ;)

Das habe ich auch nicht angezweifelt, sondern lediglich den daraus resultierenden Nachteil für den Geschädigten hervorgehoben.

Ja, das stimmt, ist immer ärgerlich. Viele möchten nach einem Unfall nicht mit dem reparierten Fahrzeug weiterfahren.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 22. November 2022 um 16:37:48 Uhr:

Für die gewöhnliche Rest-Nutzungsdauer reichen die getroffenen Maßnahmen aus, wenn die Werksvorgaben wirklich eingehalten werden. Wer sich unsicher ist oder eine überdurchschnittliche Haltedauer plant, muss eben selber Hand anlaegen (hab ich in den wenigen Fällen dieser Art, die ich hatte, auch getan).

Ca. die Hälfte aller Fahrzeughalter besitzen Fahrzeuge, die über der durchschnittlichen Haltedauer liegen. Zumindest die Hälfte der Besitzer/Eigentümer werden also durch einen Unfallschaden benachteiligt.

Grundsätzlich steigt durch eine Reparatur die Wahrscheinlichkeit, dass es Probleme in den betroffenen Bereichen geben wird, sodass alle Besitzer, die den Wagen weiterfahren wollen, benachteiligt werden.

Zitat:

@GeTI schrieb am 25. November 2022 um 12:20:50 Uhr:

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 22. November 2022 um 16:37:48 Uhr:

Für die gewöhnliche Rest-Nutzungsdauer reichen die getroffenen Maßnahmen aus, wenn die Werksvorgaben wirklich eingehalten werden. Wer sich unsicher ist oder eine überdurchschnittliche Haltedauer plant, muss eben selber Hand anlaegen (hab ich in den wenigen Fällen dieser Art, die ich hatte, auch getan).

Ca. die Hälfte aller Fahrzeughalter besitzen Fahrzeuge, die über der durchschnittlichen Haltedauer liegen. Zumindest die Hälfte der Besitzer/Eigentümer werden also durch einen Unfallschaden benachteiligt.

Grundsätzlich steigt durch eine Reparatur die Wahrscheinlichkeit, dass es Probleme in den betroffenen Bereichen geben wird, sodass alle Besitzer, die den Wagen weiterfahren wollen, benachteiligt werden.

Die Regelungen in Deutschland sind im Internationalen Vergleich schon relativ großzügig. In vielen anderen Ländern steht man als Geschädigter viel schlechter da.

Aber eben allein durch den Besitz und die Nutzung eines Fahrzeugs geht es ein gewisses (finanzielles) Risiko einher. Das gehört eben zum allgemeinen Lebensrisiko das du etwas minimieren könntest indem du kein eigenes Auto besitzt. ;)

Mir ist klar, dass es keine Regelung gibt, an der niemand etwas zu bemängeln haben könnte. Es wird leider auch viel Schmuh getrieben, was z.B. zu solchen hanebüchenden Regelungen geführt hat, dass der Geschädigte die Mehrwertsteuer nicht erhält, wenn er keine Reparaturbelege vorlegt, obwohl er ja einen Bruttoschaden hat und keinen Nettoschaden..

Manches muss man einfach als allgemeines Lebensrisiko abhaken und das gehört eben auch dazu.

@TE: Stimmt zwar was Du sagst, zumindest in meinem Fall, hatte mal 1999 einen Unverschuldeten Schaden. Linkes Seitenteil eines 2 Türigen Fiesta von 1995 wurde bei einem leichten Crash von der Front eines Kleintransporter eingedrückt.

Seitenteil musste unter Beteiligung des Schwellers links ersetzt werden , also neues einschweißen.

Leider habe ich damals aus Unkenntnis und Unerfahrenheit einfach bei der mir bekannten und vertrauten Freien Werkstatt die Reparatur direkt in Auftrag gegeben und die haben direkt mit der Versicherung abgerechnet. Diese kleine Werkstatt Hatte wohl auch den Ihnen bekannten Gutachter beauftragt.

Weiß nichtmal ob ich damals überhaupt ein Gutachten mitbekam , glaube nicht….nur so eine Art Abrechnung von der Versicherung/Werkstatt in Kopie.

Von Wertminderung war keine Rede, hab da nichts bekommen , im Gegenteil, sogar Abzüge „Neu für alt“ hat es gegeben!

Viel schlimmer: Ja, wie der TE schon schrieb: Nach ca. 6 Jahren zeigten sich 1. Roststellen in der Mitte der linken Türschwellers. Deutlich früher als auf der unreparierten Seite rechts!

Hätte sicher nichts mehr reklamieren können nach der langen Zeit , zumal der Werkstatt Chef bei einem tragischen Unfall mit seiner Harley inzwischen tödlich verunglückt war.

Nach weiteren 5 Jahren, der Fiesta war nun 15 Jahre alt, sah der linke Schweller übel aus , praktisch fast durchgerostet bzw. leicht mit Schraubenzieher durchstossbar.

Hab das Auto mit 1 Jahr Rest TüV dann hergeschenkt.

Fazit: in der Sache sind die Klagen des TE berechtigt und nachvollziehbar, faktisch wohl muss man sich damit abfinden wie es ist.

Zitat:

@GeTI schrieb am 25. November 2022 um 14:23:08 Uhr:

Mir ist klar, dass es keine Regelung gibt, an der niemand etwas zu bemängeln haben könnte. Es wird leider auch viel Schmuh getrieben, was z.B. zu solchen hanebüchenden Regelungen geführt hat, dass der Geschädigte die Mehrwertsteuer nicht erhält, wenn er keine Reparaturbelege vorlegt, obwohl er ja einen Bruttoschaden hat und keinen Nettoschaden..

Manches muss man einfach als allgemeines Lebensrisiko abhaken und das gehört eben auch dazu.

Die MwSt ist ja nicht angefallen und wurde nicht abgeführt, somit völlig korrekt.

Wenn du das Fahrzeug selbst instand setzt kann die MWSt der benötigten Teile nachreguliert werden.

Zitat:

Die MwSt ist ja nicht angefallen und wurde nicht abgeführt, somit völlig korrekt.

Wenn du das Fahrzeug selbst instand setzt kann die MWSt der benötigten Teile nachreguliert werden.

Das ist unlogisch und das kann man sich an mehreren Beispielen sehr leicht klar machen.

1. Wenn ich den Wagen gar nicht reparieren lasse, dann sind gar keine Kosten entstanden. Nach obiger Logik müsste dann gar nichts ausgezahlt werden, also auch nicht die Nettopreise?

2. Endverbraucher haben mit der MWSt gar nichts zu tun. Die leben nur auf der Ebene der Bruttopreise. Die kaufen ein Auto zum Bruttopreis und verkaufen es dafür und zahlen auch alle anderen Rechnungen zu Bruttopreisen. Wenn man ein Auto also kauft und verkauft, sind das immer Bruttopreise.

Angenommen, man kauft ein Auto für 23.800 und es entsteht ein Schaden für 11.900. Man lässt es nicht reparieren und bekommt 10.000 von der Versicherung. Ein Jahr später verkauft man den Wagen. Der Käufer kalkuliert, dass er für die Instandsetzung 11.900 Euro ausgeben muss und zahlt diese weniger. Dem VK entsteht damit ein Verlust von 1.900 Euro, also in der Höhe der MWSt. (Die 10% Zweitwertverlust habe ich weggelassen, weil es prinzipiell nichts zur Sache tut und die Rechnung nur unübersichtlicher machen würde.)

Dass Geschädigten die MWSt vorenthalten wird, hat einzig und alleine die Hintergedanken, dass man Versicherungsbetrug und die Erzielung von Vorteilen bei Versicherungsschäden vermeiden will. Nebenbei kurbelt man so noch die Wirtschaft an, weil es unattraktiver wird, einen Schaden nicht beheben zu lassen.

Der Betroffene wird also in mehrfacher Hinsicht benachteiligt. Abgesehen von den bisher schon erwähnten Nachteilen aus der Reduzierung des Marktwertes und die hinzukommenden Risiken durch wahrscheinlich geringere Haltbarkeit, wird ihm noch über wirtschaftlichen Druck die Wahl genommen, mit einer Beule rumzufahren und keine Flex ans Blech zu lassen.

"Alt für neu" was Pauliese schon erwähnte sind auch unschön, denn man kann es sich nicht aussuchen.

Man kann das alles nicht ändern und ich habe auch Verständnis für einen Teil der Regelungen (Eindämmung v. Betrug). Als Betroffener ist es aber nicht angenehm, weil man kein Wahlrecht ohne Benachteiligung hat und noch mit zynischen Begründungen (MWSt. wäre ja nicht angefallen) abgespeist wird.

Ziff. 1 ist nicht schlüssig. Die Schadensersatzpflicht regelt sich nach dem BGB und nicht danach , ob Kosten entstehen oder nicht. Der Schaden muss ersetzt werden.

Die Problematik mit der MwSt ist diskussionswürdig m.E. aber richtig. Wenn der Geschädigte sein Fahrzeug auch später reparieren lässt oder selbst fachmännisch repariert und den Nachweis erbringt, bekommt er die MwSt nachbezahlt.

In dem Beispiel steht es dem Geschädigten frei, das Fahrzeug vor dem Verkauf instand zu setzen. Dann erleidet er auch keinen finanziellen Nachteil.

Zitat:

@GeTI schrieb am 25. November 2022 um 15:45:05 Uhr:

Dass Geschädigten die MWSt vorenthalten wird, hat einzig und alleine die Hintergedanken, dass man Versicherungsbetrug und die Erzielung von Vorteilen bei Versicherungsschäden vermeiden will.

Das ist Unsinn! Nach jahrelanger intensiver Lobbyarbeit ist es der Versicherungswirtschaft leider im Jahr 2002 gelungen, mit Lügen und falschen Versprechungen die damalige Justizministerin dazu zu bringen, diese systemwidrige Gesetzesänderung durchzubringen, ein Multimilliardengeschenk.

Zitat:

Nebenbei kurbelt man so noch die Wirtschaft an, weil es unattraktiver wird, einen Schaden nicht beheben zu lassen.

Nein, genau das Gegenteil ist der Fall. Da die MwSt. zu 100% in der Tasche der Versicherung bleibt, steht sie dem Geschädigten nicht für den Konsum zur Verfügung, ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden.

 

Welche Nachteile hat man denn jetzt als Anwalt dadurch?

Die Sache scheint dich ja extrem persönlich zu treffen, so wie du dich ausdrückst.

Wird dadurch der Streitwert um 19% geringer und man kann für die gleiche Arbeit weniger abkassieren?

Wie kommst Du Martin Ka denn auf die Schnapsidee, daß RRwright ein Anwalt sei?

Da liegst Du aber weit daneben … ich tippe eher auf SV, Gutachter. Außerdem hast Du offenbar eine genz persönliche Fehde mit diesem und vielleicht auch er mit Dir, und daß offenbar auch schon länger unter vormals anderen Nicknamen (deinerseits).

Das ist so mein Eindruck, wenn man eure Beiträge hier mitbekommt.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 26. November 2022 um 08:22:59 Uhr:

Wie kommst Du Martin Ka denn auf die Schnapsidee, daß RRwright ein Anwalt sei?

Da liegst Du aber weit daneben … ich tippe eher auf SV, Gutachter. Außerdem hast Du offenbar eine genz persönliche Fehde mit diesem und vielleicht auch er mit Dir, und daß offenbar auch schon länger unter vormals anderen Nicknamen (deinerseits).

Das ist so mein Eindruck, wenn man eure Beiträge hier mitbekommt.

Könnte man diesen OT-Beitrag in das Thema Hobby-Psychoanalyse verschieben?

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