ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Muss man die Umweltzone nach einer Kontrolle direkt verlassen?

Muss man die Umweltzone nach einer Kontrolle direkt verlassen?

Themenstarteram 12. Februar 2017 um 19:53

Hallo,

wenn man mit einem Auto ohne oder mit falscher Umweltplakette in eine Umweltzone fährt muss man ja bei einer Kontrolle mit einer Strafe von 80€ rechnen. Kann man bei der Kontrolle aufgefordert werden die Umweltzone direkt zu verlassen oder dürfte man den restlichen Tag noch in der Umweltzone fahren?

Gruß Sebastian

Beste Antwort im Thema

Streng genommen dürfte das Auto nicht mehr gefahren werden, also aus der Zone abgeschleppt werden. Die Ordnungshüter sind aber sehr kulant in diesem Zusammenhang.

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 15. Februar 2017 um 22:26:10 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 15. Februar 2017 um 17:16:06 Uhr:

 

 

Es hilft mitunter, auch mal ein paar Antworten vorher mitzulesen und nicht gleich auf den herausgepickten Poster unwissend einzuhacken!

Dein sogenannter Nonsens steht hier:

"Der § 25 Abs. 2 StVO schreibt vor, dass Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, die Fahrbahn benutzen müssen, wenn sie auf dem Gehweg oder dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden."

Und jetzt definiere mal, was eine erhebliche Behinderung ist, und dann stelle man fest, dass das alles so wohl doch Nonsens ist. Das Wort "erheblich" steht nicht ohne Grund im zitierten Paragraphen.

Stell dir doch einfach mal selbst ein passendes Szenario aus deiner Erfahrung und Phantasie vor! (Wenn vorhanden)

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 15. Februar 2017 um 22:26:10 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 15. Februar 2017 um 17:16:06 Uhr:

 

 

Es hilft mitunter, auch mal ein paar Antworten vorher mitzulesen und nicht gleich auf den herausgepickten Poster unwissend einzuhacken!

Dein sogenannter Nonsens steht hier:

"Der § 25 Abs. 2 StVO schreibt vor, dass Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, die Fahrbahn benutzen müssen, wenn sie auf dem Gehweg oder dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden."

Und jetzt definiere mal, was eine erhebliche Behinderung ist, und dann stelle man fest, dass das alles so wohl doch Nonsens ist. Das Wort "erheblich" steht nicht ohne Grund im zitierten Paragraphen.

Für manche Querulanten ist im Prinzip jede/s Gesetz/Verordnung Nonsens!

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 16. Februar 2017 um 07:34:37 Uhr:

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 15. Februar 2017 um 22:26:10 Uhr:

 

Und jetzt definiere mal, was eine erhebliche Behinderung ist, und dann stelle man fest, dass das alles so wohl doch Nonsens ist. Das Wort "erheblich" steht nicht ohne Grund im zitierten Paragraphen.

Für manche Querulanten ist im Prinzip jede/s Gesetz/Verordnung Nonsens!

und für diese Beschimpfung brauchst du gleich zwei Antworten?

Aus eigener Erfahrung: habe schon des Öfteren ein Fahrrad durch die Fußgängerzone geschoben, geht ohne Probleme. Also - das geht sogar ohne Phantasie, einfach durch praktische Erfahrung.

Außerdem: ich habe nicht das Gesetz als Nonsens dargetellt, du Held, sondern deine Definition dazu, dass ein Fahrrad aufgrund dieses Gesetztes auf der Straße geschoben werden muss. Diese Feinheiten sind natürlich für Internet-Trolle schwer zu verstehen und auch gar nicht gewollt.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 17. Februar 2017 um 11:43:07 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 16. Februar 2017 um 07:34:37 Uhr:

 

Für manche Querulanten ist im Prinzip jede/s Gesetz/Verordnung Nonsens!

und für diese Beschimpfung brauchst du gleich zwei Antworten?

Aus eigener Erfahrung: habe schon des Öfteren ein Fahrrad durch die Fußgängerzone geschoben, geht ohne Probleme. Also - das geht sogar ohne Phantasie, einfach durch praktische Erfahrung.

Außerdem: ich habe nicht das Gesetz als Nonsens dargetellt, du Held, sondern deine Definition dazu, dass ein Fahrrad aufgrund dieses Gesetztes auf der Straße geschoben werden muss. Diese Feinheiten sind natürlich für Internet-Trolle schwer zu verstehen und auch gar nicht gewollt.

Das ist nich meine Definition!

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 17. Februar 2017 um 12:18:12 Uhr:

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 17. Februar 2017 um 11:43:07 Uhr:

 

und für diese Beschimpfung brauchst du gleich zwei Antworten?

Aus eigener Erfahrung: habe schon des Öfteren ein Fahrrad durch die Fußgängerzone geschoben, geht ohne Probleme. Also - das geht sogar ohne Phantasie, einfach durch praktische Erfahrung.

Außerdem: ich habe nicht das Gesetz als Nonsens dargetellt, du Held, sondern deine Definition dazu, dass ein Fahrrad aufgrund dieses Gesetztes auf der Straße geschoben werden muss. Diese Feinheiten sind natürlich für Internet-Trolle schwer zu verstehen und auch gar nicht gewollt.

Das ist nich meine Definition!

ach nee?

Weiter oben hast du den Paragraphen aber zitiert, mit dem Hinweis an mich mal zu lesen.

Also vertrittst du doch die Ansicht, dass das Schieben von Rädern auf dem Fußweg eine erhebliche Behinderung ist.

Oder liest du nicht, was du verlinkst?

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 17. Februar 2017 um 13:41:21 Uhr:

[...] Weiter oben hast du den Paragraphen aber zitiert, mit dem Hinweis an mich mal zu lesen.

Also vertrittst du doch die Ansicht, dass das Schieben von Rädern auf dem Fußweg eine erhebliche Behinderung ist.

Oder liest du nicht, was du verlinkst?

Mit Verlaub, aber Du hast den § nicht richtig gelesen. Dort steht nicht, daß Fahrräder generell auf der Straße geschoben werden müssen, sondern nur wenn dadurch Fußgänger erheblich behindert werden.

Und da Deine Phantasie kein Szenario generieren kann, liefere ich Dir mal ein paar:

http://file2.npage.de/.../hindernis_-_muelltonne_auf_gehweg.jpg

https://www.ovb-online.de/.../340788402-2013542_1-3TRG.jpg

http://static3.fnp.de/.../...mport_ffs_Rueffer_DSC_0234_Verkeh.jpg?...

http://www.volksstimme.de/.../..._modified=20160616000001&filename.jpg

Oder würdest Du in diesen Fällen stur Dein Fahrrad auf dem Gehweg weiterschieben und die Fußgänger auf die Fahrbahn zwingen?

Themenstarteram 19. Februar 2017 um 17:10

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 13. Februar 2017 um 10:50:16 Uhr:

Streng genommen dürfte das Auto nicht mehr gefahren werden, also aus der Zone abgeschleppt werden. Die Ordnungshüter sind aber sehr kulant in diesem Zusammenhang.

Kennt jemand dazu einen Gesetzestext bzw. eine Verordnung wo die Konsequenzen einer falschen Umweltplakette bei einer Kontrolle festgeschrieben sind? Das es nicht erlaubt ist und entsprechend Strafe kostet ist klar, die Frage wäre nur ob die Weiterfahrt untersagt werden kann. Es geht um eine einmalige Fahrt in eine Umweltzone mit einem Transporter mit gelber Plakette. Die Alternative wäre in diesem speziellen Fall (da 6 Personen) 2 Autos mit grüner Plakette. Das wäre für die Stadtluft bestimmt nicht besser. Mit der einmaligen Strafe könnte man leben (ist ja nur einmalig), nur wenn die Weiterfahrt untersagt werden würde wäre das schlecht.

Es gibt das reine Verbot, danach ist jede Inbetriebnahme eines solchen Fahrzeuges in der Umweltzone verboten. Das ist eine klare Regelung.

Die andere Seite ist die Verfolgung von Verstössen, da wird in der Praxis wohl nie die Weiterfahrt untersagt, von daher würde ich doch einfach reinfahren. Habe ich oft genug gemacht...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Muss man die Umweltzone nach einer Kontrolle direkt verlassen?