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Motorschutzbügel aus Polen?
Moin zusammen,
Winterzeit ist Bastelzeit. Zumindest bei mir. Ich möchte meinem Bike (BMW R1200ST) ein paar Motorschutzbügel spendieren und habe in der Bucht ein Paar aus Polen gefunden. (https://is.gd/vAsAkL) hat schon jemand Erfahrungwn mit den Produkten dieses Herstellers gemacht? UND: Braucht man für so ein Ding eigentlich auch eine ABE?
LHzG
Hagber
Beste Antwort im Thema
mach das
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29 Antworten
Die sind nicht verchromt, sondern pulverbeschichtet.
Ohne ABE würde ich die nicht kaufen.
Auch die Bügel von Wunderlich & Co haben anscheinend keine ABE, da steht nur beachten sie die Zulassungsbestimmen des jeweiligen Landes.
Hat ja auch nichts mit Licht, Bremsen, und der direkten Bedienung des Mopeds zu tun wie Lenker, Rasten oder auch Fahrwerk. Siehe aber auch hier:
https://www.motorradonline.de/.../
Ich weiß nicht, was du in dem Link als relevant für diesen Fall ansiehst.
Ich würde keinerlei Teile, die nicht Originalteile sind, ohne ABE oder Gutachten samt Prüfzeichen an mein Motorrad anbauen.
Typische Beispiel sind Bremsscheiben oder Windschilde, die ohne entsprechende Freigaben, sofort beanstandet werden.
Warum sollte das bei einem Schutzbügel anders sein.
Ich habe mir für mein Mopped GIVI-Sturzbügel gekauft - also eine durchaus am Markt etablierte Marke. Bei denen war auch keine ABE und auch kein Gutachten dabei, nur eine Anbauanleitung. Genauso war das bei meinem Kofferträgersystem und der Gepäckträgerplatte, beide von SW-Motech, auch ohne weitere Papiere. Ich bin mir nicht sicher, ob Deinem Wunsch, Oetteken, nach einer ABE / einem Gutachten überhaupt entsprochen werden kann, wenn es um solche Teile geht, die eben nichts dergleichen an Papieren brauchen.
Motorschutzbügel, Rahmenschützer etc. sind eintragungsfrei, da braucht man keine ABE.
@Hagber: Schau mal im GS-Forum vorbei, da haben einige diese Motorschutzbügel und sind zufrieden damit. Und nicht alles glauben was Oetteken erzählt.
Zitat:
@driver001 schrieb am 25. November 2020 um 19:44:02 Uhr:
Motorschutzbügel, Rahmenschützer etc. sind eintragungsfrei, da braucht man keine ABE.
…
Hast du auch einen Beleg für die Behauptung?
Ich lerne gerne dazu.
Stand doch im Link unten drin.
Es sei denn du zweifelst den Beitrag an.
Sind ja alles lt. Trump nur Fake News. Lach.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. November 2020 um 19:58:17 Uhr:
Zitat:
@driver001 schrieb am 25. November 2020 um 19:44:02 Uhr:
Motorschutzbügel, Rahmenschützer etc. sind eintragungsfrei, da braucht man keine ABE.
…
Hast du auch einen Beleg für die Behauptung?
Ich lerne gerne dazu.
Bauartgenehmigungspflichtige Teile :
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html
Dazu zählen nicht die Bügel.
Auch im 22er (§ 22 Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) geht es um Fz.-Teile, welche eine technische Einheit bilden. Bsp. Sonderräder/Rad-/Reifenkomb.,
Dort stehen einige Dinge nicht, z. B. ist dort auch kein Windschild aufgeführt, trotzdem ist das genehmigungspflichtig.
Mal ein Gedankenspiel.
Ich könnte so einen Motorschutzbügel selbst herstellen und montieren.
Dann verkaufe ich das Motorrad.
Weil der Schutzbügel aber die Schräglage beeinträchtigt, legt sich der Käufer auf die Nase und verletzt sich schwer.
Was nun?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 25. November 2020 um 20:02:02 Uhr:
Stand doch im Link unten drin.
Es sei denn du zweifelst den Beitrag an.
Sind ja alles lt. Trump nur Fake News. Lach.
Ein Rahmenschützer ist kein Schutzbügel, oder was meinst du?
Mach es bitte nicht immer so kompliziert, Wenn du es genau wissen willst geh zum tüv oder dekra.
Mir reicht das was ich gelesen habe.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. November 2020 um 20:21:30 Uhr:
Dort stehen einige Dinge nicht, z. B. ist dort auch kein Windschild aufgeführt, trotzdem ist das genehmigungspflichtig.
Doch doch, die Erläuterung zu "Sicherheitsglas" findet sich dann im §40 StvZO:
Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher
Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen
können.
Damit ist natürlich auch die Scheibe aus Kunststoff erfasst.(wie beim Krad, oder Wohnwagen!)
Genau das ist falsch.
Die Windschilde bestehen aus PMMA (Acrylglas) oder PC (Polycarbonat) und das sind keinesfalls Sicherheitsgläser, die splittern nämlich beim Bruch und zerfallen nicht in kleine Bruchstücke.
Ich würde jedenfalls, bevor ich einen Motorschutzbügel montiere, der nicht von BMW für das Fahrzeug vorgesehen ist und auch keine ABE bzw. ein Gutachten hat, Rücksprache mit dem TÜV halten.
mach das