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Motor Probleme

Audi
Themenstarteram 9. August 2020 um 13:35

Ich wollte einfach mal hier in das Forum schreiben, um nachzufragen, ob jemandem schon mal ähnliches passiert ist.

Mein Freund besitzt einen Audi und dieser befindet sich schon seit über einem Jahr in einer Werkstatt zu Reparatur. Etwas war mit dem Motor nicht in Ordnung und anscheinend sollte nur ein Teil ausgewechselt werden. Allerdings meldet sich die Werkstadt nicht mehr und immer, wenn man dort ist und direkt nachfragt wird man vertröstet mit den Worten: „Spätestens nächsten Monat ist das Auto fertig!“ Jetzt haben wir ein Jahr lang umsonst die Versicherung bezahlt…

Welche Möglichkeiten haben wir jetzt? Kann man das Auto von einer anderen Werkstadt abschleppen und dort reparieren lassen? Sollten wir uns einen Anwalt suchen? Wie handelt man in solch einer Situation… ist das jemandem von euch auch schon mal passiert?

Beste Antwort im Thema

Eines verstehe ich nicht wie man über diesen Zeitraum die Füße still halten kann,einerseits,andererseits waserlaubt sich da ein Werstattbetreiber.

Ich war 36 Jahre als Werkstattmeister tätig bis zum Renteneintritt,das in der Form habe ich noch nie gehört.

Als Fahrzeugeigner hätte ich --v o r Monaten einen Termin zeitnah gefordert zur fertigen Übergabe.

Hier in diesem geschilderten Fall würde ich die s o f o r t i g e Herausgabe des Fahrzeuges veranlassen,wenn nicht anders dann eben per Anwalt.

MfG

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Eines verstehe ich nicht wie man über diesen Zeitraum die Füße still halten kann,einerseits,andererseits waserlaubt sich da ein Werstattbetreiber.

Ich war 36 Jahre als Werkstattmeister tätig bis zum Renteneintritt,das in der Form habe ich noch nie gehört.

Als Fahrzeugeigner hätte ich --v o r Monaten einen Termin zeitnah gefordert zur fertigen Übergabe.

Hier in diesem geschilderten Fall würde ich die s o f o r t i g e Herausgabe des Fahrzeuges veranlassen,wenn nicht anders dann eben per Anwalt.

MfG

Was ist das denn für eine Werkstatt. Vor Ort Fahrzeug Herausgabe fordern, falls Negativ Anzeige bei der Polizei wegen Unterschlagung und ab zum Anwalt.

Zitat:

@Schnerpelchen schrieb am 9. August 2020 um 15:35:25 Uhr:

Welche Möglichkeiten haben wir jetzt?

Habt ihr jemals eine Fertigstellungsfrist gestellt und die Werkstatt nach Verstreichen selbiger in Verzug gesetzt?

Themenstarteram 9. August 2020 um 19:23

Das Fahrzeug könnte man sicher abholen, allerdings fährt es aktuell nicht mehr. =( Als er es in die Werkstatt brachte fuhr es noch…

„Als Fahrzeugeigner hätte ich --v o r Monaten einen Termin zeitnah gefordert zur fertigen Übergabe.“

Wie gesagt, der Termin wurde nach dem Erscheinen immer wieder weiter geschoben. Aufgrund einer Depressiven Phase kümmert sich jetzt nicht mehr mein Freund, sondern ich um dieses Auto Missgeschick… und ich will das da endlich etwas passiert!

Wenn ich das Auto jetzt von einer anderen Werkstatt abschleppen lasse, um es dort reparieren zu lassen, wer übernimmt dann welche kosten?

Könnte es auch sein das die Werkstatt mist gebaut hat beim Motor auseinander schrauben? Und diesen ggf. nicht mehr zusammen bekommt?

Zitat:

@Schnerpelchen schrieb am 9. August 2020 um 21:23:40 Uhr:

Könnte es auch sein das die Werkstatt mist gebaut hat beim Motor auseinander schrauben? Und diesen ggf. nicht mehr zusammen bekommt?

Durchaus möglich. Ob das so ist, läßt sich aus der Ferne allerdings nicht beurteilen.

Fahr doch noch Mal zur Werkstatt und lass dir einen schriftlichen Termin geben bis wann die Reparatur abgeschlossen ist.

Falls das nichts hilft brauchst du Unterstützung, sei es Anwalt, KFZ Innung, Schiedsstelle....

Als erstes sollte eine Vollmacht vom Eigentümer des Fahrzeuges vorliegen.

Setze der Werkstatt per Einwurfeinschreiben einen Termin zur Fertigstellung. 8 Tage sind angemessen; da zieht auch ein Richter mit.

Darin muß nur der eine Satz stehen, dass die bei Fahrzeugübergabe vereinbarte Reparatur bis zum .... auszuführen ist.

Nach 10 Tagen gibst du den Fall einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht.

Anwalt kostet Geld. Bei der Handwerkerinnung gibt es ein Schiedsgericht, das ist kostenlos.

Außerdem die wichtigste Frage:

Hast Dein Freund einen Werkstattauftrag mit Datum, mit der Du das 1 Jahr Werkstattaufenthalt beweisen kannst?

Wenn nicht, sind die ganzen Beiträge mit "zum Anwalt gehen" reiner Blödsinn.

Hast Du das mit den Worten: „Spätestens nächsten Monat ist das Auto fertig!“ schriftlich?

Wenn Du vor Gericht klagst, musst Du alles beweisen. Die stellen sich dann einfach vor Gericht hin und sagen:

"Wir haben doch gesagt, dass die Reparatur 1 Jahr dauert und er war damit einverstanden, wir haben Zeugen."

Kannst Du das Gegenteil beweisen?

Hast Du schon jemals, wie @Spargel1 schreibt, per Einschreiben eine Termin für Fertigstellung gesetzt?

Mach das als erstes.

Und schreibe gleich an die Handwerkerinnung, dann tut sich wenigstens was und es kostet nichts.

Dass Du das Geld für 1 Jahr Steuern und Versicherung haben willst, kannst Du gleich mit schreiben.

"Wir haben doch gesagt, dass die Reparatur 1 Jahr dauert und er war damit einverstanden, wir haben Zeugen."

Jeder Richter hat in seiner Ausbildung gelernt, Aussagen auf Plausibilität hin zu bewerten.

Zitat:

 

Jeder Richter hat in seiner Ausbildung gelernt, Aussagen auf Plausibilität hin zu bewerten.

Da habe ich schon andere Erfahrungen gemacht.

Wenn Du als Kläger allein da stehst und auf der anderen Seite stehen Leute, die gut mit dem Richter quatschen können, sieht es schlecht aus.

Angenommen der Anwalt der Gegenseite spielt mit dem Richter Golf, dann hast Du verloren.

Außerdem wieder die Frage:

Wozu Geld ausgeben, wenn das Schiedsgericht kostenlos ist?

Egal ob Gericht oder Schiedsgericht, nach aller Erfahrung läuft es immer auf einen Vergleich hinaus.

Gerade bei Fällen, wo der eine was anderes sagt als der andere.

Um zu helfen, müssen wir ersmal wissen: Was für ein Fahrzeug- was für Macken er macht - Baujahr - Km Laufleistung - was wurde schon (erfolglos) repariert. Gibt oft genug, nacher einfache Sachen, die keiner findet. Allerdings wurden sinnlos, teuere Bauteile ausgetauscht. Hatten wir letztens als Firmenfahrzeug, wo jeder seinen "Senf" dazugegeben hat, und es nur ne Kleinigkeit war. Tagelang gesucht, aber da "kostet" es ja nichts.

Was soll ein Schiedsgericht, sprich die Handwerkerinnung, hier die Finger reinklemmen, wenn es um keinen Mangel in der Handwerksleistung geht? Es ist ja noch nicht einmal ein Streit enstanden!

Zitat:

@Spargel1 schrieb am 11. August 2020 um 19:52:44 Uhr:

...wenn es um keinen Mangel in der Handwerksleistung geht?

Eine beauftragte, aber nicht erbrachte Handwerksleistung ist kein Mangel? :confused:

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