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Mit Scirocco als Ersatzwagen vom Autohaus über den Nürburgring???

Themenstarteram 17. März 2009 um 10:54

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte einmal euren fachkundigen Rat zu folgendem Sachverhalt:

Mein Freund hat seit Freitag Abend freundlicherweise einen Scirocco von seinem VW-Autohaus als Ersatzwagen für seinen in der Werkstatt befindlichen Wagen bekommen (dem hats wohl den Turbolader zerhauen).

Jetzt möchte er gern mit diesem Ersatzwagen vom Autohaus eine Touristenfahrt über die Nordschleife machen.

Ich weiss wohl, dass die Nordschleife während der Öffnung für Touristenfahrten nicht als Rennstrecke gilt.

Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass mein Freund im Fall der Fälle (kann ja auch bei vorsichtiger Fahrweise immer mal was passieren) nicht mächtig Palaver mit dem Autohaus / Versicherung bekommt, wenn dem geliehenen Scirocco auf der Nordschleife was zustoßen sollte.

Wie seht ihr das?

Danke für die Hilfe!

sonjabianca

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12 Antworten

Besser mit nem geliehenen Auto als mit dem eigenen :D

Im Ernst: ich würds nicht machen. Die Haftungsfragen kann wohl nur ein Versicherungsexperte klären.

die nordschleife ist während der tourifahrten eine öffentliche straße...genauergesagt, eine mautpflichtige einspurige einbahnstraße mit baulicher trennung!

das hat diverse...sagen wir mal ...vorteile ;-)

versicherungstechnisch ist es daher KEIN problem!!!

ich weis nur nicht, was das autohaus dazu sagt, vorallem, wenn sich nach der "fahrt" einen tag später das auto auf den dioversen fotografenseiten wiederfindet! der eine freundliche lacht und freut sich evtl über die werbung, der andere rastet aus!!!

auf der anderen seite.....wenn ich sehe, wie insbesonder die italiener im sommer immer die sixt mietwagen durch die grüne hölle prügeln...oh man *fg*

Gilt dann auch die StVO? Mit Tempolimit, Überholverbot und so?

Man muß nach einer Runde nur mal auf die Reifen schauen, dann weiß man schon ganz genau, wo jemand mit dem Auto war! ;)

Zitat:

Original geschrieben von sonjabianca

Hallo zusammen,

 

ich bräuchte bitte einmal euren fachkundigen Rat zu folgendem Sachverhalt:

 

Mein Freund hat seit Freitag Abend freundlicherweise einen Scirocco von seinem VW-Autohaus als Ersatzwagen für seinen in der Werkstatt befindlichen Wagen bekommen (dem hats wohl den Turbolader zerhauen).

Jetzt möchte er gern mit diesem Ersatzwagen vom Autohaus eine Touristenfahrt über die Nordschleife machen.

Ich weiss wohl, dass die Nordschleife während der Öffnung für Touristenfahrten nicht als Rennstrecke gilt.

Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass mein Freund im Fall der Fälle (kann ja auch bei vorsichtiger Fahrweise immer mal was passieren) nicht mächtig Palaver mit dem Autohaus / Versicherung bekommt, wenn dem geliehenen Scirocco auf der Nordschleife was zustoßen sollte.

 

Wie seht ihr das?

Danke für die Hilfe!

 

sonjabianca

Wer von den beiden hat denn kein Telefon, dein Freund oder der Händler? So etwas abzuklären dauert wohl kaum länger als eine Minute.

Ja los brügel für uns den Rocco durch die Hölle, allein das wir alles solange auf ein Auto warten müssen ist es Wert !! Hab ich mich übrigens auch gefragt wenn Chef mich zum Unfallhergang befragt, naja soviel Mautpflichtige Einbahnstraßen gibt´s in Deutschland nicht :-)) und nicht vergessen brügeln brügeln !!!!

Themenstarteram 17. März 2009 um 11:43

[

Wer von den beiden hat denn kein Telefon, dein Freund oder der Händler? So etwas abzuklären dauert wohl kaum länger als eine Minute.

Na, wenn es wirklich ein Problem wäre, dann hätte man ja immerhin das bloße Ansinnen dem Autohaus gegenüber geäußert. Das müssen die ja nicht unbedingt wissen, dass man das vorhatte, oder?

am 17. März 2009 um 12:36

Hi,

ich musste bei meinem Händler keinen Sprit bezahlen, sofern ich < 100km fahre. Bei einem Anderen musste ich nachtanken. Bei Beiden war der Tenor (bei Einem subtil, bei Einem geraderaus): Bitte keine Rennstrecke.

Ich hab denen aber dann versichert, dass ich ja vor Allem die Alltagstauglichkeit testen will.... :)

Ich würde das lieber nicht ausprobieren. Sollte dir, oder dem Wagen etwas passieren, hast du nur ärger am Hut. In vielen AGBs ist es nicht gestattet, Motorsportveranstaltungen zu besuchen. In diesem Punkt definieren Versicherungen immer etwas eigenwillig, so dass aus der einspurigen Mautstraße ein Rennevent wird. ;) Lass es lieber bleiben und hol es mit deinem Rocco nach.

 

Mfg

 

Honkie2

versicherungstechnisch und eigentlich auch aus sicht der agb, hat der "vermieter" keine chance!!!

grundsätzlich ist die nutzung nicht gestattet, wenn die veranstaltung der erzielung einer höchstgeschwindigkeit (vgl bestzeit) dient! diese veranstaltungen und die dazu gehörigen übungsfahrten (freies training, qualifying) sind aber weder bestandteil der "normalen" kfz versicherung noch der überlassungsverträge durch vermieter!

ABER:

TOURISTENFAHRTEN, dienen NICHT der erzielung der höchstgeschwindigkeit, da sie im rahmen der stvo abgehalten werden....rechts-überhoverbot etc pp!

gleiches gilt für die GLP (gleichmäßigkeitsprüfung), denn hier ist nicht die höchstgeschwindigkeit das ziel sondern die gleichmäßigkeit und das rechts überholen ist vom veranstalter, sowie den teilnehmern "toleriert".....

....gleiches gilt für freie fahrveranstaltungen, bei denen per einschrubung die erzielung der höchstgeschwindigkeit "ausgeschlossen" wird, weil die veranstaltung z.b. der "verbesserung der fahrfertigkeit und der sicherheit" dient!

also grundsätzlich....fahren und spaß haben.....!

ich persönlich würde aber NIE mit einem fahrzeug, dass nicht mein eigenes ist, über die nordschelife fahren!

ich habe mir zur sicherheit in all meinen nordschleifenjahren bei vertragsabschluss von der versicherung schriftlich bestätigen lassen, dass ich während der touristenfahrten, der glp oder einer freien veranstaltung versicherungsschutz genieße und sie KEINE einrede gegen grobe fährlässigkeit erheben!!!

also so pauschal kann man das nich sagen...auf der nordschleife hat man bei den meisten versicherungen keinen versicherungsschutz. wenn man da auf der sicheren seite sein will sollte man das vorher mit der versicherung abklären. als ich damals infos diesbezüglich eingenommen habe hat mein vertreter jedenfalls gemeint das mein auto auf der nordschleife nich versichert is wenn was passiert. habens mir dann aber doch versichert und im vertrag festgehalten, nach ewigem hin und her.

 

also wie oben schon erwähnt...wenn jmd auf die nordschleife fährt sollte er das mit seiner versicherung vorher abklären, sonst reden die sich in 100% der fälle raus.

habe jetzt keine lust, dass ganze hier breitzutreten!

schaut in den einschlägigen foren.... z.b. www.touristenfahrerforum.de dort ist es haarklein ausdiskutiert!

die versicherungen MÜSSEN zahlen, es sei denn, die schließen die NORDSCHLEIFE aus, tun sie aber nicht!

die wenigsten versicherungsverteter sind aber FIT, was das thema und die bedingungen angeht!!!

die bedingungen sind eindeutig und nicht umgänglich...solange die veranstaltung nicht der erzielung einer v-max dient, hat man versicherungsschutz!!!

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