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Merkwürdiges im Fahrzeugschein nach Entdrosselung

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 18:18

Hallo,

ich habe meine CB 500 entdrosselt und war bei der Zulassungsstelle, jedoch steht jetzt einerseits etwas von 43 kW und Leistungssteigerung, andererseits etwas von Leistungsbeschränktung und 25 kW dort drin.

Ist das so korrekt, oder muss ich noch mal zur Zulassungsstelle?

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14 Antworten

Hmm, nach meinem Verständnis hätten sie die Eintragung der Leistungsbeschränkung löschen bzw. streichen müssen. So weiß ja der Streckenposten der Rennleitung gar nicht, was nun aktuell ist. Ich würde nochmal hingehen.

am 6. Juni 2011 um 19:27

Da musste auf jedenfall noch mal hin bei mir war die untere Spalte komplett leer noch dem entdrosseln jetzt steht wieder was drin hab meine Fußrasten und meine Reifen eintragen lassen damit ich die ABE´s nicht mitführen muss

Unsinn. Weshalb soll er da nochmal hin ?

Aufschluss gibt die Ziff. 5: "Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung" daher wie oben zu sehen (P2/P4/T) die 43 kW und 193 km/h.

Das unten eingegebene betrifft die Drosselvariante, dann würde in Ziff. 5 stehen "Krad mit LB"

Steht da im Übrigen auch schwarz auf grün/weiß...

Ich gebe zu, die neuen (seit 5 Jahren oder so) EU-Papiere blickt nicht jeder. Nur sollte man solche Aussagen wie "Du musst auf jeden Fall nochmal hin" nur dann treffen, wenn man es genau weiß.

In dem Fall ist es schlicht falsch.

Und trotzdem sollte es so sein, dass bei Entdrosselung des Fahrzeugs die eingetragene Leistungsreduzierung gelöscht wird, denn so ist es definitiv mißverständlich.

Edit: @ Moppedsammler: Schlechten Tag gehabt? Ich les dich gerne, aber heute abend klingst du - nicht nur in diesem Thread - recht aggressiv.

Themenstarteram 8. Juni 2011 um 11:43

Ich war jetzt noch einmal bei der Stelle, die Zeilen mit der Beschränkung sind jetzt komplett raus. War also doch nicht ganz richtig.

Zitat:

Original geschrieben von Suburbanix

Und trotzdem sollte es so sein, dass bei Entdrosselung des Fahrzeugs die eingetragene Leistungsreduzierung gelöscht wird, denn so ist es definitiv mißverständlich.

Edit: @ Moppedsammler: Schlechten Tag gehabt? Ich les dich gerne, aber heute abend klingst du - nicht nur in diesem Thread - recht aggressiv.

Danke für den Hinweis. Habe soeben meinen Therapeuten kontaktiert. Diagnose: Zu hohe MT - Dosis. Therapie: Kürzer treten.

Ist schon schwierig, wenn - wie hier - noch nicht mal die Zulassungsstelle durchblickt.

Toll, dass die den Eintrag gelöscht haben. Will der Nächste die Karre wieder drosseln, kann er das ganze Procedere wieder von vorne machen. (*aggressivwerd*)

Ich will das -aus oben genannten Gründen- nicht näher erläutern. Nur soviel: Die seit Längerem von der EU eingeführten Erleichterungen in den Zulassungsverfahren scheinen längst noch nicht überall angekommen zu sein.

am 8. Juni 2011 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Toll, dass die den Eintrag gelöscht haben. Will der Nächste die Karre wieder drosseln, kann er das ganze Procedere wieder von vorne machen. (*aggressivwerd*)

Das muss er dann doch sowieso, denn er braucht auf jeden Fall dann eine neue Zulassungsbescheinigung I, in der in Ziffer 5 der Eintrag vermerkt wird:

Krad, Motorrad m.Lb.

Oder lieg ich da falsch?

Gruß.

Du hast PN, Steve. Ich habe keine Lust, das hier nochmal öffentlich zu erläutern. Ich hätte wohl besser einen ehrlichen Handwerksberuf erlernt, als mein Diplom in Verwaltungsrecht zu erwerben. Sicherlich wäre ich weit weniger aggressiv.

Mit Freude beglückwünsche ich den TE zum Entfernen des Eintrags, den, der die Honda irgendwann mal wieder drosseln will zu ca. 200 Euro, die er zum Fenster rauswerfen darf und mich zu meiner neuen Tiefentspanntheit.

In diesem Sinne: oommmmmmhhhhhh.....:D

Themenstarteram 8. Juni 2011 um 13:39

Da ich vorher eine "m. LB" hatte und jetzt "o. LB" brauche ich sicher wieder eine "m. LB", wenn ich die Drossel wieder einbaue.

Kostet ja auch nur jedes Mal 15€, bei gut 220€ für Umbau und ABE fällt das nicht so riesig auf.

Zitat:

Original geschrieben von HondaEinsteiger

Da ich vorher eine "m. LB" hatte und jetzt "o. LB" brauche ich sicher wieder eine "m. LB", wenn ich die Drossel wieder einbaue.

Kostet ja auch nur jedes Mal 15€, bei gut 220€ für Umbau und ABE fällt das nicht so riesig auf.

Genau.

Nur die 220 hättste Dir dann sparen können. oommmmmmmhhh... Die Drossel war nämlich alternativ noch eingetragen. Alternativ und "war". Bestimmt haben die bei der Zulassungsstelle sich riesig gefreut, dass Du sie darauf aufmerksam gemacht hast und das mit einem Grinsen entfernt.:rolleyes:

Themenstarteram 8. Juni 2011 um 13:57

Tut mir Leid, aber ich verstehe das nicht. Meinst du, dass der Fahrzeugschein mit der großen Leistung in den eigentlichen Feldern und der Drossel in den Bemerkungen für ein gedrosseltes und ungedrosseltes Fahrzeug gültig ist? Oder dass der Fahrzeugschein, den ich die letzten zwei Jahre hatte, auch für das ungedrosselte Fahrzeug gülitig gewesen wäre?

EDIT: Okay, gut, aber TÜV und Zulassung sind "nur" 50€.

Die 220€ gingen hauptsächlich für Material und Werkzeugstunden drauf, dann noch so 40€ für die ABE und dann halt 15€ für die technische Änderung. Wie ich mir den Umbau selbst hätte sparen können, entzieht sich mir.

EDIT: Den Umbau hätte man natürlich selbst machen können, aber das ist nicht wirklich mein Ding.

am 8. Juni 2011 um 14:21

@ HondaEinsteiger: 

 

Jetzt versuch ich´s mal:

Wenn Du die Eintragung mit der Drosselvariante in Fahrzeugschein lässt, dann musst Du bei einer erneuten Leistungsbeschränkung keine zusätzliche neue ABE haben, sondern brauchst nur die Änderung in der Zulassungsbescheinigung I eintragen zu lassen.

Im Klartext heisst das, Du brauchst dann lediglich nur die Gebühren für den neuen geänderten Ausdruck dieser Zulassungsbescheinigung vom StVA zu zahlen.

Material und Werkstattkosten lass ich jetzt mal weg...sonst wird´s wieder unübersichtlich.

Alles klar?

 

Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von HondaEinsteiger

EDIT: Den Umbau hätte man natürlich selbst machen können, aber das ist nicht wirklich mein Ding.

Gut. In deinem Eingangspost steht wortwörtlich: "Ich habe meine CB 500 entdrosselt" Von "entdrosseln lassen" habe ich nichts gelesen.

Also gehe ich so davon aus, dass Du selbst die seltsamen Blenden rausgemacht, bzw. Ansaugstutzen und Vergaserdüsen getauscht hast. Ist ja auch Kindergeburtstag, das.

Bei einer "Entdrosselung" braucht man nur zum Onkel TÜV und sagen "hey, ist offen"

Nach meiner Erfahrung vekaufen sich gedrosselte Bikes deutlich besser, zumal das nachträgliche Drosseln teuer ist:

Teile kaufen (Blenden ca. 100-120 Euro) Einbauen und bestätigen lassen : ca. 150 Euro, TÜV - Gutachten, damit das eingetragen wird: 50 Euro.

In diesem Fall.. nein ich lass es - ommmmmhhhhh - ist ja ohnehin schon Geschichte. Ich nehm mal den Rat vom Cruisersteve an.

Hi Steve, ich hab ne Uhlbacher Weisteige, Trollinger-Lemberger ausgesucht. Das passt.

am 8. Juni 2011 um 17:07

Hi Sammler, weil´s ja direkt mit der neu ausgestellten ZB I zu tun hat...lass die Flasche auf...

ich nimm auch einen! :D

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