ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Entdrosselung in Papiere eintragen - Karenz?

Entdrosselung in Papiere eintragen - Karenz?

Themenstarteram 26. Juni 2014 um 12:32

Hallo zusammen!

Ich bin aktuell über die Klausurphase in Aachen, und habe hier mein Motorrad "Entdrosseln" lassen.

Habe von der Werkstatt einen KÜS-Zettel gekriegt, wo die Daten des Motorrads mit der neuen Leistung ausgeschrieben sind. Außerdem steht darauf "unverzüglich in Papiere eintragen lassen".

War nun heute geschlagene 2 Stunden in Aachen im Straßenverkehrsamt, nur um dann bei Aufruf von der Sachbearbeiterin zu erfahren, dass ich die Papiere nur in der Stadt ändern lassen kann, wo das Motorrad auch angemeldet ist - meine Heimatstadt Hagen. Hatte aber nicht vor, da in den nächsten 4 Wochen mal hinzufahren...

Die Frage die sich mir nun stellt:

wie schnell muss das passieren?

Ich habe alles legal gemacht:

- Entdrosselung bei werkstatt mit TÜV abnahme

- Abänderung der Versicherung auf die neue PS-Zahl

Darf ich, ohne die Drosselung in die Papiere eintragen zu lassen (natürlich inkl Mitführung des Drossel-TÜV-Berichtes) legal fahren?

Was passiert wenn ich angehalten werde?

Was passiert wenn ich einen Unfall baue?

Kann da jemand von euch eine fundierte Aussage zu machen?

Vielen Dank :)

Ähnliche Themen
13 Antworten

Unverzüglich eintragen heißt ohne schuldhaftes Verzögern. Keine Lust oder keine Zeit fällt mit Sicherheit nicht darunter.

Warum schickst Du die Papiere nicht einfach auf dem Postweg in Deine Heimatstadt und bittest z.B. Deine Eltern, den Gang zum StVA zu machen?

Ohne Änderung in den Fahrzeugpapieren erlischt m.E. die ABE Deines Motorrades. Und das ist - glaube ich - auch für die Versicherung ein Grund, bei Dir ggfls. Regress nehmen zu können.

Themenstarteram 26. Juni 2014 um 13:25

Da ist irgendwas schief gegangen, mit deinem Post, PeterBH :/

Stimmt, ich hatte auf Zitieren, nicht auf Antworten geklickt. Ist halt Altersschwäche.

Und hier noch einmal der Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Nr. Tatbestand Regelsatz

in Euro

und Punkte Fahrverbot

in

Monate Kategorie

zur

Fahrerlaubnis

auf Probe

Erlöschen der Betriebserlaubnis

214a Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt

214a.1 - bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 180 €

1 Pkt. B

214a.2 bei anderen als in Nummer 214a.1 genannten Fahrzeugen 90 €

1 Pkt. B

214b Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt

214b.1 - bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 180 €

214b.2 bei anderen als in Nummer 214b.1 genannten Fahrzeugen 90 €

Gruß

Peter

Wenn Du nicht gerade angehalten wirst, weil Du mit Deiner (offiziell) leistungsreduzierten Maschine mit z.B. 230 in der 100er Zone erwischt wurdest, dann dürfte da eigentlich nix passieren.

Bei einer Routinekontrolle werden die Papiere zwar gecheckt, aber keiner prüft ob die Leistung auch tatsächlich stimmt.

Außer es liegen, wie o.g., triftige Gründe vor daran zu zweifeln.

Bei einem Unfall ist es auch relativ, wenn nicht gerade erhöhte Geschwindigkeit die Ursache war, dann dürfte da wohl auch in den seltensten Fällen geprüft werden, ob das Mopped tatsächlich leistungsreduziert ist.

Ich hätte da 2 Vorschläge zur Problemlösung:

1.) Mopped auf Aachen ummelden.

2.) Die Papiere per Post nach Hagen schicken und Freunde/Familie damit auf die Zulassungsstelle schicken... evlt. Vollmacht erforderlich.

Beim Bußgeldkatalog kannst Du natürlich trefflich streiten, ob die Leistungserhöhung zu einer wesentlichen Verkehrsgefährdung geführt hat.

Richtig ist natürlich, die Gefahr erwischt zu werden ist gering. Dumm wäre es aber, wenn Du bei einer Kontrolle dann sofort auf die erfolgte TÜV-Abnahme verweist. Dann besser normal kontrollieren lassen und Schweigen. Da Du ja die Fahrerlaubnis für die ungedrosselte Maschine hast, gibt es für die Sheriffs meistens keinen Grund, näher nachzufragen.

Erst wenn das Mopped auf einen Leistungsprüfstand soll, kannst (und solltest) Du die Unterlagen präsentieren.

Gruß

Peter

Ich würde es machen lassen, aber du musst keine Panik haben. Fahren ohne Betriebserlaubnis ist kein so schlimmes Vergehen. Und wenn du die Papiere über die Entdrosselung mitführst und bei einer Kontrolle vorweisen kannst, dann drückt der Polizist vielleicht sogar ein Auge zu.

Du müsstest checken, ob sich durch die neue Leistung bei deiner Versicherung was tut. Wenn ja, dann könnte es sein, dass du Ärger kriegst wegen Versicherungsbetrug. Das könnte man vermutlich auch durch eine Mail an die Versicherungsgesellschaft klären.

Umgekehrt kann man sich viel schlimmer anscheißen: Wer einen A1 hat und auf einem Mopped über 35 kW erwischt wird, der ist dran wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, und das wird dann auf jeden Fall teuer.

Erloschene BE? Wohl kaum. Die Änderung wurde ja sogar schon abgenommen.

Die Papiere bekommst du auch nur geändert, wenn du die Versicherungsnummer in der Tasche hast. Also musst du def. mit deiner Versicherung telefonieren.

Ansonsten sollte doch auch Änderungen in einer anderen Stadt/Zulassungsbezirk klappen. Einfach mal dumm nachfragen...

am 26. Juni 2014 um 15:55

Da passiert gar nichts. TÜV oder KÜS oder was auch immer mitführen und gut ist. Eintragen lassen, wenn Du mal wieder dort bist.

Da es abgenommen ist -> schon mal kein vorsätzliches Treiben was du da machst. Was eine Möglichkeit wäre:

* Schrieb und Fahrzeugpapiere nach Hause schicken

* Vollmacht dazupacken

* Personalausweis dazupacken

Dann gehen deine Eltern (oder sonstwer) zum Amt und trägt den ganzen Kram ein. Dann wieder per Post zurück und gut.

Neue eVB oder so braucht man nicht, zumindest wurde mir das bei meiner XJ 600 letztes Jahr von der Versicherung so gesagt. Die Maschine ist ja noch versichert, die Leistungsänderung soll man dann eben per Eintrag in den Papieren nachweisen. Bei mir hat eine E-Mail mit einem Scan der neuen Papiere mit 45 kW genügt.

Rechnung über die höhere Versicherungsprämie kam mit der Post, per Lastschriftverfahren wurde dann abgebucht und gut.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Ansonsten sollte doch auch Änderungen in einer anderen Stadt/Zulassungsbezirk klappen. Einfach mal dumm nachfragen...

Geht nicht. Wie dem TE schon mitgeteilt wurde: Änderungen kann nur die zuständige Zulassungsstelle vornehmen. Also jene, bei welcher das Fahrzeug angemeldet ist.

Bei aller Vernetzung, etc. ist dies nicht anders möglich. Das dies für die meisten Bürger kein Problem darstellt, liegt auf der Hand. Wenn man aber - wie ich beispielsweise - Wochenendpendler ist und am Freitag um 18:30 die Ämter i.d.R. geschlossen haben -> keine Chance auf eine Eintragung beim zuständigen Amt, eine Zulassung, etc.

Bei mir war es die Zulassung von einem Fahrzeug:

Darum habe ich damals Papiere und Kennzeichen per Post heim geschickt, per Vollmacht (Personalausweis unbedingt mitsenden, ist zwingend notwendig!) das Fahrzeug dann zugelassen. Am Wochenende bin ich heimgekommen, habe den ganzen Kram im Gepäck mitgenommen und dann vor Ort dann beim Händler das Kennzeichen in den Halter gesetzt und konnte mit dem PKW losfahren.

Anders geht es nicht.

Grüße, Martin

am 26. Juni 2014 um 18:04

K2 hat Recht: Wenn Du die KüS-Papiere dabei hast und die Versicherung Bescheid weiß, dürfte da die nächsten 4 bis 6 Wochen nix passieren. "Unverzüglich" ist immer so ein verdammt dehnbarer Begriff - und die Steuer geht nach Hubraum, also ist es kein Steuer-Delikt.

am 26. Juni 2014 um 19:11

Ich habe mein Motorrad auch entdrosseln lassen und bin noch 5 Wochen damit rumgefahren bis ich mal wieder in der Heimat war um zur Zulassungsstelle zu gehen. Wenn du alle Papiere inkl. den Papieren zum Ausbau dabei hast und deiner Versicherung schriftlich (per Email z.b.) mitgeteilt hast, dass das Fahrzeug entdrosselt wurde gibt es keine Probleme.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Entdrosselung in Papiere eintragen - Karenz?