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Mein Ersatz für die Hella Dreikammer - Rückleuchte

Hobby-Wohnwagenwerk Anniversary Edition
Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 19:22

Hi!

Ich nehme das hier mal zum Anlass, meine Variante für den Ersatz der normal nicht mehr verfügbaren

Hella Dreikammerleuchte 2SD 006 459 031 vorzustellen.

Meine waren nicht wirklich kaputt aber gammelig und matt, sowie die Reflektoren trübe.

Das Licht war bei Tage kaum noch zu erkennen und mir somit zu unsicher.

Der Tausch gegen Neue sollte helfen, bei der Gelegenheit durfte ich feststellen,

dass dienicht mehr hergestellt werden und nirgends mehr lieferbar sind.

Nach etwas Grübelei habe ichmich für die Umrüstung auf LED entschieden.

Also habe ich die Lampengläser aus 4mm Acrylglas nachgebogen.

Ausschnitte reingesägt und solche LED Laternen eingebaut.

Je nach Zugfahrzeug muss noch pro Lampe ein CAN-Widerstand rein.

Das Ganze noch mit 3D-Folie kaschiert und schick ist.

Sichtbarkeit: enorm! :cool:

Dabei war ich also mit ca. 60 Euro pro Seite dabei.

Der Verkauf der alten Lichtleiste komplett, amortisierte den Umbau. ;)

Danach sauber durch den TÜV, kein Problem. :)

Aber seht selbst:

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+2
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 19:22

Hi!

Ich nehme das hier mal zum Anlass, meine Variante für den Ersatz der normal nicht mehr verfügbaren

Hella Dreikammerleuchte 2SD 006 459 031 vorzustellen.

Meine waren nicht wirklich kaputt aber gammelig und matt, sowie die Reflektoren trübe.

Das Licht war bei Tage kaum noch zu erkennen und mir somit zu unsicher.

Der Tausch gegen Neue sollte helfen, bei der Gelegenheit durfte ich feststellen,

dass dienicht mehr hergestellt werden und nirgends mehr lieferbar sind.

Nach etwas Grübelei habe ichmich für die Umrüstung auf LED entschieden.

Also habe ich die Lampengläser aus 4mm Acrylglas nachgebogen.

Ausschnitte reingesägt und solche LED Laternen eingebaut.

Je nach Zugfahrzeug muss noch pro Lampe ein CAN-Widerstand rein.

Das Ganze noch mit 3D-Folie kaschiert und schick ist.

Sichtbarkeit: enorm! :cool:

Dabei war ich also mit ca. 60 Euro pro Seite dabei.

Der Verkauf der alten Lichtleiste komplett, amortisierte den Umbau. ;)

Danach sauber durch den TÜV, kein Problem. :)

Aber seht selbst:

+2
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5 Ohm für beide Bremsleuchten könnte eventuell hinkommen. Bei den anderen Einzelleuchten dürfte das etwas viel sein.

Hat der Widerstand denn eine E-Nummer?

Was mir noch aufgefallen ist: Hattest du schon vorher keine NSL und keine Rückfahrleuchte?

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 16:58

Rückfahrleuchte gab´s nicht, muss ja auch nicht.

NSL musste natürlich ran.

Auch mit E-Nummer.

Hab´ich die etwa noch vorenthalten? ;)

Für die Widerstände gibt´s sowas doch nicht. :confused:

Bild-6

Zitat:

Für die Widerstände gibt´s sowas doch nicht

dann wäre es aber in letzter Konsequenz so, dass wenn Widerstände benötigt werden, wie bei vielen aktuellen ZugFz der Fall, keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden ist.

Die E-Nummer der Leuchten deckt nur die Leuchten ab. Einfache, parallel geschaltete Widerstände ohne E-Nummer wären dann illegal. (das merkt natürlich kein TÜV-Prüfer...)

Wenn es innerhalb der Leuchten eine "offizielle" Möglichkeit gäbe, Widerstände nach zu rüsten, wäre das etwas anderes.

Zitat:

@navec schrieb am 24. Oktober 2014 um 19:08:32 Uhr:

Zitat:

Für die Widerstände gibt´s sowas doch nicht

dann wäre es aber in letzter Konsequenz so, dass wenn Widerstände benötigt werden, wie bei vielen aktuellen ZugFz der Fall, keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden ist.

Die E-Nummer der Leuchten deckt nur die Leuchten ab. Einfache, parallel geschaltete Widerstände ohne E-Nummer wären dann illegal. (das merkt natürlich kein TÜV-Prüfer...)

Wenn es innerhalb der Leuchten eine "offizielle" Möglichkeit gäbe, Widerstände nach zu rüsten, wäre das etwas anderes.

Hallo Navec,

ich kenne die LED Rückleuchten bzw. Blinker bisher nur aus dem Motorradbereich. Dort steht in den Katalogen nichtsdergleichen drin, dass die Widerstände eine ABE benötigen oder E-geprüft sind. Sind die jetzt alle illegal? :D

Normalerweise geben die Mopedausstatter immer einen Kommentar zu Produkten, die nicht StVZO-konform sind.

Freundliche Grüße,

/Lausi.99

Ich hatte mich damit bislang noch nie beschäftigt, aber navec scheint in Bezug auf die nötige E-Kennzeichnung bei CAN-Bus-Widerständen zu Beleuchtungseinrichtungen recht zu haben. Siehe z.B. HIER.

Zitat: "Hinweis: Artikel ist im Bereich der STVZO nicht erlaubt!"

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 18:08

Also mit dem Prüfer habe ich mich auch (auch im Vorfeld) über die Verwendung der Widerstände unterhalten.

Wenn es da Einschränkungen geben würde, hätte er mir das sicher gesagt.

Einen kleinen Rückschlag musste ich seinerzeit hinnehmen beim TÜV, das war aber schnell geklärt:

Die NSL ging auch so, allerdings, (was mir gar nicht aufgefallen war) wurde die NSL

am Zugfahrzeug nicht abgeschaltet, die leuchteten dann beide..

Und das darf wohl nicht sein.

Noch ein Widerstand brachte Abhilfe, quasi noch vor Ort.

Ich denke, der Hinweis ist angebracht bei denm geposteten Link,

da er dort dazu dient, nicht zugelassene Leuchtmittel zu betreiben. ;)

Moin Moin !

Zitat:

Also mit dem Prüfer habe ich mich auch (auch im Vorfeld) über die Verwendung der Widerstände unterhalten.

Wenn es da Einschränkungen geben würde, hätte er mir das sicher gesagt

Zitat:

Die NSL ging auch so, allerdings, (was mir gar nicht aufgefallen war) wurde die NSL

am Zugfahrzeug nicht abgeschaltet, die leuchteten dann beide..

Und das darf wohl nicht sein.

Da kann man nur sagen ,dass der Prüfer nicht so ganz planvoll ist.

Zur NSL Abschaltung : Diese ist nur bei Hecktrageeinrichtungen Vorschrift ,nicht aber bei Anhängern.

Die Sache mit den Widerständen ist eine ganz andere: Diese werden parallel zu den Lampen gelegt ,damit die Stromstärke des Blinkers einer 21W Birne entspricht. Das ist nötig ,weil ansonsten die Blinkerausfallkontrolle ständig bei angekuppeltem Anhänger einen ausgefallenen Blinker anzeigen würde.Dummerweise zeigt sie mit dem Widerstand auch den Ausfall der Anhängerblinker nicht an.

MfG Volker

Themenstarteram 24. Oktober 2014 um 19:55

Ist diese Blinkerausfallkontrolle Pflicht?

Das wäre in der Tat die Lücke... ;)

War aber kein Problem.

Wäre auch nicht mehr meins, den Wagen habe ich ja nicht mehr. :D

Aber die LEDs halten ja > 50.000 Stunden und eine Widerstandsausfallkontrolle ist ja gewährleistet. :D

Zitat:

@Nogolf schrieb am 24. Oktober 2014 um 19:36:34 Uhr:

Ich hatte mich damit bislang noch nie beschäftigt, aber navec scheint in Bezug auf die nötige E-Kennzeichnung bei CAN-Bus-Widerständen zu Beleuchtungseinrichtungen recht zu haben. Siehe z.B. HIER.

Zitat: "Hinweis: Artikel ist im Bereich der STVZO nicht erlaubt!"

Leute lasst Euch sagen:

Es gibt keine CAN-Bus-Widerstände !!:eek::eek:

Das ist reine Marketingverarsche und sollte verboten werden!

Der Widerstand sorgt nur dafür, falls der Lampenstrom gemessen wird, einen entsprechenden Strom vorzugaukeln. Die Strommessung kann bei einigen Fahrzeugen über den CAN-Bus laufen.

Die Widerstände haben aber direkt nie etwas mit dem CAN-Bus zu tun, sitzen auch nicht in der CAN-Bus-Leitung,

daher auch der Hinweis => Zitat: "Hinweis: Artikel ist im Bereich der STVZO nicht erlaubt!

@blue daddy:

Zitat:

Ich denke, der Hinweis ist angebracht bei denm geposteten Link,

da er dort dazu dient, nicht zugelassene Leuchtmittel zu betreiben.

deswegen wäre es ja mal interessant zu wissen, wieviel Strom allein die zugelassenen Leuchten verbrauchen.

Zitat:

Die NSL ging auch so, allerdings, (was mir gar nicht aufgefallen war) wurde die NSL

am Zugfahrzeug nicht abgeschaltet, die leuchteten dann beide..

Und das darf wohl nicht sein.

Noch ein Widerstand brachte Abhilfe, quasi noch vor Ort

Deine zugelassene NSL hat offenbar eine zu geringe Leistungsaufnahme, so dass ein parallel geschalteter Widerstand nötig wurde, damit deine FZ-Elektronik diese auch erkennt. Die NSL bleibt auch weiterhin zugelassen

Der in die STVZO -Installation des WoWa eingebaute Widerstand ist (vermutlich) aber nicht zugelassen und daher ist die Installation im WoWa illegal und somit ist keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden.

Die Widerstände werden übrigens ungefähr genau so heiß, wie die ersetzten Glühlampen und daher kann und sollte man die nicht einfach "irgendwo" einbauen. Da der Einbauort dieser Widerstände in der Praxis eher beliebig gewählt wird, ist das eine zusätzliche Gefahrenquelle (zumindest bei Dauerleuchten, wie NSL oder Rückleuchten)

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, aber so muss man es wohl, rein rechtlich, zusammenfassen.

Zu den LED-Leuchten selbst:

Für die Lebensdauer werden immer gerne die hoch gerechneten, theoretischen Stundenzahlen genannt. Testen konnte das bei z.B., 50000h aber noch niemand und so eine Leuchte, die ja aus mehreren LED's besteht, ist schon dann defekt (und muss getauscht werden), wenn nur eine LED nicht mehr leuchtet.

Dafür, dass LED so lange halten sollen, habe ich schon zu viele Autos mit teilweise defekten LED-Tagesfahrleuchten oder dritten Bremsleuchten gesehen...

Wenn ein Parallelwiderstand zwingend nötig wird, gibt es vom Stromverbrauch her auch keinen Vorteil dieser Leuchten. Sie sehen halt gut aus.

 

Zitat:

@navec schrieb am 25. Oktober 2014 um 11:35:32 Uhr[/url]:

 

Die Widerstände werden übrigens ungefähr genau so heiß, wie die ersetzten Glühlampen und daher kann und sollte man die nicht einfach "irgendwo" einbauen. Da der Einbauort dieser Widerstände in der Praxis eher beliebig gewählt wird, ist das eine zusätzliche Gefahrenquelle (zumindest bei Dauerleuchten, wie NSL oder Rückleuchten)

Und aus diesem Grunde sind schon bei etlichen Golf ddie Seitenverkleidungen hinten weg geschmolzen und teils abgefackelt. :eek::(

Zu den LED-Leuchten selbst:

Für die Lebensdauer werden immer gerne die hoch gerechneten, theoretischen Stundenzahlen genannt. Testen konnte das bei z.B., 50000h aber noch niemand und so eine Leuchte, die ja aus mehreren LED's besteht, ist schon dann defekt (und muss getauscht werden), wenn nur eine LED nicht mehr leuchtet.

Dafür, dass LED so lange halten sollen, habe ich schon zu viele Autos mit teilweise defekten LED-Tagesfahrleuchten oder dritten Bremsleuchten gesehen...

Und dann ist kompletter Ersatz fällig, da man keine einzelne LED auswechseln kann.

Wenn ein Parallelwiderstand zwingend nötig wird, gibt es vom Stromverbrauch her auch keinen Vorteil dieser Leuchten. Sie sehen halt gut aus.

Genau so ist es. Für den Stromverbrauch bringt das gar nichts. :(

Moin Moin !

Zitat:

Ist diese Blinkerausfallkontrolle Pflicht?

Das wäre in der Tat die Lücke...

Aus dem §54 StVZO:

"""

1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein..................

(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten.............

"""

 

Zitat:

Der in die STVZO -Installation des WoWa eingebaute Widerstand ist (vermutlich) aber nicht zugelassen und daher ist die Installation im WoWa illegal und somit ist keine Betriebserlaubnis mehr vorhanden.

Bauartgen.pflichtige Bauteile sind im §22a StVZO aufgeführt. Widerstände gehören nicht dazu. Demzufolge brauchen sie genausowenig eine Zulassung wie Kabel oder Schalter.

Der Knackpunkt ist einzig die nicht funktionierende Blinkerkontrolle.

MfG Volker

da man wohl kaum alles, was Leute so innerhalb der E-Installation einbauen könnten, ernsthaft aufzählen könnte, habe ich da eine andere Meinung.

Der Einbau eines Widerstands stellt eine Veränderung in der E-Installation des Fahrzeugs da und so eine Änderung/Verbraucher muss m.E. eine E-Nummer haben.

Ich darf m.E. auch keinen Lüfter parallel zu STVZO-Leuchten schalten o.ä. Unsinn.

Moin Moin !

Zitat:

da man wohl kaum alles, was Leute so innerhalb der E-Installation einbauen könnten, ernsthaft aufzählen könnte, habe ich da eine andere Meinung

Deine Meinung gönne ich dir ,aber hier geht es um gesetzliche Vorschriften , und die sind eindeutig und gelten für alle ,auch für dich oder mich ,auch wenn deine und meine Meinung dazu anders aussehen.

Und die Vorschriften sind nun mal eindeutig : Es gibt bestimmte Bauteile ,für die eine Prüfung vorgeschrieben ist ,welche das sind ,ist im §22a aufgeführt. Widerstände stehen da nicht drin ! Schalter ,Kabel ,Sicherungen und dergleichen auch nicht ! Für die im §22a aufgeführten Bauteile wird nach bestandener Prüfung ein Prüfzeichen erteilt , in D die Wellenlinie mit Kennbuchstaben des Prüfinstituts und Nr. , mittlerweile nahezu völlig abgelöst durch das EG-weit gültige "e" Prüfzeichen .

Zitat:

Der Einbau eines Widerstands stellt eine Veränderung in der E-Installation des Fahrzeugs da und so eine Änderung/Verbraucher muss m.E. eine E-Nummer haben

Aus dem obigen folgt logischerweise ,dass eine Änderung überhaupt kein Prüfzeichen besitzen kann,da eine Änderung (der Schaltung oder was auch immer) nun mal kein serienmässig hergestelltes Bauteil ist.

Zitat:

Ich darf m.E. auch keinen Lüfter parallel zu STVZO-Leuchten schalten o.ä. Unsinn

Natürlich nicht ,aber der unsinnige Verbau oder falsche Verbau wird durch eine vorgeschriebene Bauteilprüfung ja auch gar nicht erfasst .

Um das mal anschaulich darzustellen: Du lässt bei deinem Fzg die Bremsklötze erneuern.Die Bremsklötze haben eine ABE für dein Fzg. Da der Monteur noch gedanklich bei seiner Freundin ist ,baut er die Klötze mit der Trägerplatte zur Scheibe hin ein. Aber selbst wenn er sie richtig herum eingebaut hätte und alles weitere auch genau nach Herstellervorschrift erledigt hätte ,bekommst du für den Einbau keine ABE ! (sondern nur eine Rechnung :) )

MfG Volker

MfG Volker

Zitat:

Natürlich nicht ,aber der unsinnige Verbau oder falsche Verbau wird durch eine vorgeschriebene Bauteilprüfung ja auch gar nicht erfasst .

Um das mal anschaulich darzustellen: Du lässt bei deinem Fzg die Bremsklötze erneuern.Die Bremsklötze haben eine ABE für dein Fzg. Da der Monteur noch gedanklich bei seiner Freundin ist ,baut er die Klötze mit der Trägerplatte zur Scheibe hin ein

das Beispiel hinkt, da es ja lediglich auf einem Einbaufehler einer zugelassenen Komponente basiert.

Das Gleiche wäre dann ungefähr der Fall, wenn jemand die zugelassenen Leuchten falsch herum eingebaut hätte....Spezialisten schaffen das ja sogar bei den H7/H4-Lampen...

Hier geht es um eine eindeutige, zusätzliche elektrische Veränderung in einer Zuleitung zu einer zugelassenen Einbauleuchte.

Ein Widerstand der in eine Zuleitung zu einer STVZO-Beleuchtung eingebaut wird, bewirkt eine Veränderung der elektrischen Eigenschaften und das ist m.E. nicht zulässig.

Außerdem gibt es keine fahrzeugspezifische Einbauanleitung (Stichwort: Hitzeentwicklung) und niemanden, der für die Auslegung des Widerstands letztendlich gerade stehen würde.

An der Installation zu STVZO-Leuchten kann nicht jeder machen, was er will.

Um bei deinem Beispiel mit der Bremse zu bleiben:

Es baut sich jemand in die Bremsleitung einen Abzweig mit nicht zugelassenem Manometer ein. Auch das ist nicht zulässig.

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