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Mein Ersatz für die Hella Dreikammer - Rückleuchte

Hobby-Wohnwagenwerk Anniversary Edition
Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 19:22

Hi!

Ich nehme das hier mal zum Anlass, meine Variante für den Ersatz der normal nicht mehr verfügbaren

Hella Dreikammerleuchte 2SD 006 459 031 vorzustellen.

Meine waren nicht wirklich kaputt aber gammelig und matt, sowie die Reflektoren trübe.

Das Licht war bei Tage kaum noch zu erkennen und mir somit zu unsicher.

Der Tausch gegen Neue sollte helfen, bei der Gelegenheit durfte ich feststellen,

dass dienicht mehr hergestellt werden und nirgends mehr lieferbar sind.

Nach etwas Grübelei habe ichmich für die Umrüstung auf LED entschieden.

Also habe ich die Lampengläser aus 4mm Acrylglas nachgebogen.

Ausschnitte reingesägt und solche LED Laternen eingebaut.

Je nach Zugfahrzeug muss noch pro Lampe ein CAN-Widerstand rein.

Das Ganze noch mit 3D-Folie kaschiert und schick ist.

Sichtbarkeit: enorm! :cool:

Dabei war ich also mit ca. 60 Euro pro Seite dabei.

Der Verkauf der alten Lichtleiste komplett, amortisierte den Umbau. ;)

Danach sauber durch den TÜV, kein Problem. :)

Aber seht selbst:

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+2
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Oktober 2014 um 19:22

Hi!

Ich nehme das hier mal zum Anlass, meine Variante für den Ersatz der normal nicht mehr verfügbaren

Hella Dreikammerleuchte 2SD 006 459 031 vorzustellen.

Meine waren nicht wirklich kaputt aber gammelig und matt, sowie die Reflektoren trübe.

Das Licht war bei Tage kaum noch zu erkennen und mir somit zu unsicher.

Der Tausch gegen Neue sollte helfen, bei der Gelegenheit durfte ich feststellen,

dass dienicht mehr hergestellt werden und nirgends mehr lieferbar sind.

Nach etwas Grübelei habe ichmich für die Umrüstung auf LED entschieden.

Also habe ich die Lampengläser aus 4mm Acrylglas nachgebogen.

Ausschnitte reingesägt und solche LED Laternen eingebaut.

Je nach Zugfahrzeug muss noch pro Lampe ein CAN-Widerstand rein.

Das Ganze noch mit 3D-Folie kaschiert und schick ist.

Sichtbarkeit: enorm! :cool:

Dabei war ich also mit ca. 60 Euro pro Seite dabei.

Der Verkauf der alten Lichtleiste komplett, amortisierte den Umbau. ;)

Danach sauber durch den TÜV, kein Problem. :)

Aber seht selbst:

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warum versteifst du dich dermaßen auf den Widerstand?

Die Genehmigung der Leuchte beinhaltet die Formgebung und Reflektorflächen (Abstrahlwinkel), das Leuchtmittel (Erkennbarkeit), das Material (Lichtdurchlässigkeit) und die Einbauposition (Beleuchtungsart, gesetzliche Vorgaben).

Solange also die Leuchte nicht lackiert, zerkratzt oder sonstwie bearbeitet wird, unzulässige Leuchtmittel verwendet werden oder die Lampe an der falschen Position befestigt wird, ist doch alles im grünen Bereich.

Der Widerstand erhöht lediglich den Stromverbrauch auf Glühlampenniveau und ändert nichts an der Lampe an sich.

Dass der Widerstand warm wird, ist kein Geheimnis und bei den Einbauanleitungen für Tagfahrleuchten wird sogar darauf hingewiesen, dass sie an entsprechenden metallischen Flächen/Punkten anzubringen sind.

Ich sehe da kein Problem.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 27. Oktober 2014 um 19:08:55 Uhr:

warum versteifst du dich dermaßen auf den Widerstand?

Die Genehmigung der Leuchte beinhaltet die Formgebung und Reflektorflächen (Abstrahlwinkel), das Leuchtmittel (Erkennbarkeit), das Material (Lichtdurchlässigkeit) und die Einbauposition (Beleuchtungsart, gesetzliche Vorgaben).

Solange also die Leuchte nicht lackiert, zerkratzt oder sonstwie bearbeitet wird, unzulässige Leuchtmittel verwendet werden oder die Lampe an der falschen Position befestigt wird, ist doch alles im grünen Bereich.

Der Widerstand erhöht lediglich den Stromverbrauch auf Glühlampenniveau und ändert nichts an der Lampe an sich.

Dass der Widerstand warm wird, ist kein Geheimnis und bei den Einbauanleitungen für Tagfahrleuchten wird sogar darauf hingewiesen, dass sie an entsprechenden metallischen Flächen/Punkten anzubringen sind.

Ich sehe da kein Problem.

Es geht um den CAN Bus! Der überprüft alle Verbraucher im Auto und Anhänger und gibt Fehlermeldungen. Bei LED'S ist der Widerstand so gering, dass das Fahrzeug die Leuchten als defekt meldet! Deshalb Widerstände!

Das war mir klar. Dem User navec geht es aber darum, dass die Widerstände eine E-Prüfnummer haben müssen, da sonst die Betriebserlaubnis der Leuchten/des Wohnwagens erlischt.

Moin Moin !

Zitat:

Hier geht es um eine eindeutige, zusätzliche elektrische Veränderung in einer Zuleitung zu einer zugelassenen Einbauleuchte.

Ein Widerstand der in eine Zuleitung zu einer STVZO-Beleuchtung eingebaut wird, bewirkt eine Veränderung der elektrischen Eigenschaften

Da liegt dein Gedankenfehler ! Der Widerstand wird nicht in die Zuleitung eingebaut ,sondern parallel gelegt ! An der Leuchtwirkung ,Spannungsversorgung und dergleichen der Lampe ändert sich rein gar nichts !

 

Zitat:

Bei LED'S ist der Widerstand so gering

Nein ,der Widerstand ist viel höher

 

Zitat:

Der Widerstand erhöht lediglich den Stromverbrauch auf Glühlampenniveau und ändert nichts an der Lampe an sich

Genau so sieht das aus ! Der Widerstand hat nur eine einzige Funktion : Dem Zugfzg vorzugaukeln ,dass da eine zusätzliche 21 W Birne dranhängt. Man könnte genauso eine 21W Birne neben den LED anbringen.

MfG Volker

Moin,

ich denke schon das Veränderungen in der Leuchte zum erlöschen der Zulassung dieser Leuchte führt.

Allerdings sehe ich das unterbringen des Widerstand außerhalb als unproblematisch, dort muss mMn kein Prüfzeichen vorhanden sein da es eben keine (zumindest mir bekannte) Regelung für Widerstände in Zuleitungen gibt. Wenn das ganze dann noch entsprechend Hitze sicher (Kühlkörper oÄ) verbaut wird, sollte da niemand mehr ein Problem haben.

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 27. Oktober 2014 um 23:50:20 Uhr:

... Allerdings sehe ich das unterbringen des Widerstand außerhalb als unproblematisch, dort muss mMn kein Prüfzeichen vorhanden sein da es eben keine (zumindest mir bekannte) Regelung für Widerstände in Zuleitungen gibt. ...

... mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern sehe ich das inzwischen auch so.

Bei Fahrtrichtungsanzeigern dürfte der Lastwiderstand nämlich die nach §54(2) STVZO vorgeschriebene Funktionskontrolle nicht ausser Funktion setzen. Laut §54(1) STVZO gilt dies für "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger".

"Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden ..."

Gruß

NoGolf

Servus,

nachdem viele WoWa einen fast bis zur eigenen Entsorgung begleiten, könnte man ja das eine oder andere Ersatzteiproblem bekommen. Deshalb finde ich solche kreativen Leute einfach gut. Könnte es sein, daß solche Ideen vielen grübelnden Glaubensbrüdern aus einer misslichen Lage helfen? Wenn ich mir manche vermoosten Funzeln an den betagten WoWa anschaue, dann kommt der Wunsch nach so einem Lichterbaum schnell auf. Vor allem, wenn man in der Vorweihnachtszeit damit unterwegs ist :). Wenn die technischen Hürden des Systems überwunden wurden, warum nicht? Sehen und gesehen werden, vor allem bei schlechten Sichtbedingungen, oder als Abschreckung anderer böser Verkehrsteilnehmer. Jedenfalls lebt jede Fore von den Ideen seiner kreativen User. Hoffe die Message kommt bei Big Brother an!

Gruß

SurferHermann

also, mir geht es nicht um die Leuchte. Die ist zugelassen und gut.

Ein Widerstand den ich, auch parallel, in eine Zuleitung des Fahrzeuges einbaue, die ausschließlich für die STVZO-Beleuchtung zuständig ist, ist einfach ein zusätzlicher Verbraucher, den ich im Fahrzeug einbaue.

Zusätzliche Verbraucher darf ich aber nicht fest mit dem 12V-Netz verbinden, wenn die nicht zugelassen sind.

Mardervertreiber und Batteriepulser ohne Zulassung darf ich beispielsweise auch nicht an das Fahrzeugnetz anschließen. (deswegen haben bessere/teurere Vertreter dieser Geräte dann auch eine E-Nummer...)

*räusper*

Und ne Multimediaanlage mit Bildschirmen und Verstärkern dann wohl auch nicht?

Und zusätzliche Leuchten im Innenraum oder Nebellampen und Zusatzscheinwerfer draußen auch nicht?

Die Rückfahrkamera, die ihr Signal vom Rückfahrscheinwerfer bekommt, dann auch nicht? Ist im Grunde auch ein Widerstand.;)

Wie ich schon schrieb, selbst einige Tagfahrleuchten haben diese Widerstände in den Zuleitungen.....

Bei den Marderdingern geht es darum, dass der Stromimpuls für den Menschen nicht tödlich sein darf. Da hat es mWn nix mit der Zulassung für die Fahrzeugelektrik oder dergleichen zu tun.

Das E-Zeichen darauf dürfte im Grunde dann auch nur verteilt werden, wenn es ausschließlich von spezialisierten Betrieben verbaut wird.;)

*räusper* *räusper* *räusper*

PIPD black , PIPD black , PIPD black

 

Wie kann man nur so ein Blech erzählen. :(:(:(:(

ALLE elektrischen Bauteile im Fahrzeug müssen eine Zulassung haben, die sogenannten E-Kennzeichnung.

Die Radios haben Sie, dies nur z.B. :eek:

Ebenso die Scheinwerfer, selbst die Scheinwerfergläser etc. etc. :eek:

Habe lange Jahre in einer Automobilzulieferfirma gearbeitet und mich mit den Zulassungen, Ämtern und dem KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) herum gestritten.

Bei Einbau von elektronischen Produkten ohne E-Zulassung erlischt die Betriebserlaubnis. :eek:

du hast aber schon gemerkt, um was es MIR ging?

Die Aussage von navec war, im Auto darf nix an die E-Anlage, was keine E-Nummer hat.

Außenfunzeln is klar, dass die sowas haben.

RFK? Bin ich mir nicht sicher.

Chinchkabel, Lautsprechergabel, Sicherungshalter? Hab ich noch keine E-Nummern drauf entdeckt.

Monitore und Verstärker? Geb ich zu, hab ich noch nicht wirklich drauf geachtet.

Lautsprecher? E-Nummer? Noch nie gesehen.

Hauptproblem bzw. Frage von navec war bzw. ist immer noch unbeantwortet:

IST DER WIDERSTAND EIN ELEKTRONISCHES BAUTEIL IM ZULASSUNGSTECHTLICHEN SINNE?

Wenn ja, wo wird das belegt?

Moin Moin !

Zitat:

ALLE elektrischen Bauteile im Fahrzeug müssen eine Zulassung haben, die sogenannten E-Kennzeichnung.

Quatsch !

Zitat:

Hauptproblem bzw. Frage von navec war bzw. ist immer noch unbeantwortet:

 

IST DER WIDERSTAND EIN ELEKTRONISCHES BAUTEIL IM ZULASSUNGSTECHTLICHEN SINNE?

Das ist weder das Problem noch unbeantwortet !

MfG Volker

Hallo PIPD black,

OK, habe verstanden.

Bei der E-Zulassung (immer mit Zahl dahinter) nach EU Regelung r-10-funkentstoerung sind nach 3.2.1. Anwendbarkeit der vorliegenden Regelung z.B. Kabel und passive Bauelemente nicht betroffen, solange sie nicht Teil einer zulassungspflichtigen Funktionsgruppe sind.

So sind z.B. Antennenstäbe (nicht aber Antennenverstärker), Chinchkabel, Lautsprecher usw. ausgenommen.

Die Typengenehmigung umfasst auch komplette Fahrzeuge.

Werden Veränderungen an zulassungspflichtigen Teilen/ der Anlage vorgenommen, erlischt nun mal die Typenprüfung des Fahrzeuges, somit die Betriebserlaubnis und hat keinen Versicherungsschutz mehr.

Dies gilt auch für Scheiben und die gesamte Beleuchtungsanlage, sowie Anbauten.

Da meint man alles sei Quatsch ....

Aber .....

Jeder kann von mir aus machen was er will. Er muss selbst entscheiden und verantworten was er tut.

Zitat:

@MorningDew66 schrieb am 24. Oktober 2014 um 07:14:01 Uhr:

Man kann aber auch das Original kaufen!

PN, dann gibt es Infos. Leider haben die NEIDER hier im Forum ihr Kommunikationsniveau soweit getrieben, dass ein ADMIN an anderer Stelle den Thread geschlossen hat.

Für ein Original 93,33Euro + Versandkosten ist schon eine Nummer. Na denn....wem es soviel wert ist? :rolleyes:

Themenstarteram 1. November 2014 um 10:08

Naja...

Die nicht 100% passigen von Jokon kosten auch 80.

Aber ob das nun der ersehnte Reibach war... :rolleyes:

2 Euro Versandabzocke sind ja auch noch dabei. ;)

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