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Mehrwertsteuer Senkung Einfluss Leasingrate

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 7:13

Frage an die Spezialisten, angenommen Neuabschluss Leasing im Juli.

Hat die von der Bundesregierung geplante MWST Senkung Einfluss auf die LR während der gesamten Laufzeit oder nur von Juli bis Dezember 2020?

 

Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@egon1971 schrieb am 4. Juni 2020 um 19:01:59 Uhr:

Der Beitrag hatte nun mal Leasing als Basis. Da wird es wohl noch erlaubt sein zu sagen, dass generell die Kosten und Risiken bei jeder Art von Finanzierung höher sind, als bei Barzahlung.

Diese Annahme ist grundfalsch. Beispiele:

1. Es gibt Leasingangebote, bei denen die monatliche Leasingrate geringer ausfällt als der tatsächliche Wertverlust des Fahrzeugs. Verlierer ist hier der Barzahler.

2. Auch im Falle einer Finanzierung können die Finanzierungskosten so gering ausfallen, das es sich nicht lohnt, das Produkt Bar zu bezahlen. Das hierdurch freigewordene Kapital kann ich dann ggfls. sinnvoller investieren.

3. Risiko: Das Restwertrisiko beim Leasing hat der Leasinggeber, nicht der Nehmer (=Käufer)

Und jetzt dazu mal ein Beispiel aus dem echten Leben:

Ich habe bisher alle Fahrzeuge gekauft und nach ca. drei bis vier Jahren in Eigenregie wieder verkauft.

Im März habe ich zum ersten mal ein Neufahrzeug (330d, Barpreis 62k) geleast.

Warum?

Weil in der momentanen politischen Lage keine Sau sagen kann, welche Lustigen Einfälle unsere Ökofuzzies in den nächsten drei Jahren noch haben werden. Es ist gut möglich, das im März 2023, wenn mein Leasing ausläuft, kein Mensch mehr einen Diesel mit 3l Hubraum kauft - oder nur zu absurd niedrigen Preisen.

Somit liegt das Restwert- und Vermarktungsrisiko bei BMW.

Ich kann die Karre in drei Jahren entspannt auf den Hof stellen und mich für ein Neufahrzeug entscheiden, welches zu den im Jahr 2023 geltenden Rahmenbedingungen die für mich wirtschaftlichste (und fahrfreudigste) Variante darstellt. Fertig.

Und schlussendlich: Was ist am Fahrzeugleasing (=Miete) schlecht? Ich zahle pro Monat die tatsächliche Nutzung bzw. den Wertverlust des Fahrzeugs. Bei Wohnungen das normalste der Welt, beim Auto stellen sich dem konservativen Deutschen die Nackenhaare hoch.

Und by the Way:

Wenn jemand 1000 Euro im Monat für ein Auto übrig hat, kann er 5 Jahre die obigen 62k ansparen und solange kein Auto fahren um dann mit dem dreiminütigen Gefühl der Überlegenheit über alle Leasing- und Finanzierungsnehmer die Karre Bar bezahlen - oder er geht morgen ins Autohaus und least die Karre für 600 Euro im Monat. So what?

Leasing ist eine legitime Form der Fahrzeugnutzung - und kein Hartz IV fürs Autofahren...

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ohne ein Steuerexperte zu sein - nur von Juli bis Dezember

und zwar unabhängig vom Vertragsdatum

am 4. Juni 2020 um 7:53

Wss für eine UST Senkung? Das ist mir nur aus der Gastronomie bekannt. Der KFZ Handel ist davon, nach meinem Wissen, nicht involviert. Und Bsnkgeschäfte wie z.B. Kredite haben eh keine Ust.

Edit: die Senkung hat nur Einfluss auf den Kaufpreis. Der wird vielleicht etwas geringer wenn ihn die Hersteller weiter geben. Und der ist nunmsl Grundlage für die Leasingrate. Und entscheidend für die Steuer ist der Zeitpunkt des Sbschluss. Wer also innerhalb der Frist einen Leasingvertrag abschliest hat den günstigen Steuersatz die ganze Zeit. Wenns anders eäre müßte msn bestehende Verträge ja entsprechend neu berechnen.

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 7:54

Schau oder lies mal Nachrichten!

Weshalb gibts dann eine Leasingrate Netto und Brutto?

Ich vermute auch, das die Raten im genannten Zeitraum mit entsprechend geringerer USt ausgewiesen werden.

Spannender ist die Frage, was passiert mit einer Anzahlung? Wird die Steuermäßig anteilig auf den Leasingzeitraum umgelegt?

Fall 1: Hohe Anzahlung vor der Senkung geleistet = Pech gehabt?

Fall 2: Hohe Anzahlung im gesenkten Zeitraum geleistet = Glück gehabt?

Ha, so kann man es auch sehen 3% MwSt-Senkung für die Wirtschaft (Gastronomie). Nettes Dampfgeplaudere

Gruß an StephanRE

wobei er mit seinem edit schon recht haben könnte. hackt nicht darauf rum, die info war ja brandneu ;)

exakt darüber habe ich gestern Abend auch nachgedacht. Nach meinem Verständnis müsste die Bruttorate in diesen 6 Monaten für alle Verträge mit 16% ausgewiesen werden also geringer sein. Das sollte auch für bestehende Verträge gelten. Bin allerdings kein Experte für Steuerrecht ;)

@mightyducky

Das ist Dampfgeplauder. Die MwST wird bei Privatverträgen extra ausgewiesen, wie soll das gehen, der Leasinggeber würde also nach StephanRE weiterhin die 19 % ausweisen und müsste sie auch abführen. Keiner hätte was davon und der Effekt der politik für die Wirtschaft (nicht Gastronomie) wäre auch weg.

Da in den Verträgen der Nettobetrag und die gesetzliche MwSt ausgewiesen wird kann auch nur die gesetzliche MwSt. (Vorsteuercharakter) einbehalten werden.

Lasse mich aber von einem Steuerprofi gerne eines anderen belehren. Man täuscht sich ja oft bei dem was die Groko beschließt.

am 4. Juni 2020 um 9:48

Nochmal: eine MwSt senkung betrifft nur Neuverträge. Die dann aber über die gesamte Laufzeit. Es würde natürlich am Ende der verminderte steuerbetrag auf der Rechnung ausgewiesen. Den Betrag kann man als Geschäftsmann dann auch als Vorsteuer abziehen. Als privatperson ist es egal da man ja nix abziehen kann.

Den einzigen Effekt den es haben KANN: der Hersteller kalkuliert den Nettopreis wie bisher und rechnet dann den etwas geringeren Steuerbetrag drauf. Das würde dann ein paar Euro für den Privatmann sparen. Dem Geschäftskunden ist es wurscht der zieht ja eh Vorsteuer. Für das Leasing gilt das gleiche. Der Betrag wird netto berechnet und dann die Ust drauf geschlagen. Wenn natürlich die Nettopreise entsprechend aufgeschlagen werden ist das am Ende sinnfrei.

P.s. und Mc doof hat immer die selben Endpreise aber unterschiedliche Steuersatz. Die Nettopreise sind entsprechend höher. Achtet beim nächsten mal drauf.

Bei einem früheren Leasing-Vertrag mit Sonderzahlung und monatlichen Raten ergab es sich bei mir mal, dass während der Laufzeit des Vertrages die Umsatzsteuer von 16% auf 19% angehoben wurde. Ab dem Wirksamwerden der Erhöhung erhöhte sich die Brutto-Leasingrate entsprechend. Die Sonderzahlung wurde ferner auf die Laufzeit rechnerisch "verteilt" und der Anteil, der nach der Erhöhung lag, wurde nachträglich statt mit 16% mit 19% besteuert - ich musste also nachträglich den Differenzbetrag an den Leasinggeber zahlen. Um ihn dann - da es sich um ein geschäftliches Leasing handelte - später wieder als Vorsteuer geltend zu machen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 4. Juni 2020 um 11:48:46 Uhr:

Nochmal: eine MwSt senkung betrifft nur Neuverträge. Die dann aber über die gesamte Laufzeit.

Selten solch dummes Zeug gelesen....

Die Mwst wird für die 6 Monate von 19 auf 16% herabgesetzt.Die Rate wird geringfügig niedriger.

am 4. Juni 2020 um 11:00

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 4. Juni 2020 um 12:44:04 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 4. Juni 2020 um 11:48:46 Uhr:

Nochmal: eine MwSt senkung betrifft nur Neuverträge. Die dann aber über die gesamte Laufzeit.

Selten solch dummes Zeug gelesen....

Die Mwst wird für die 6 Monate von 19 auf 16% herabgesetzt.Die Rate wird geringfügig niedriger.

Das würde ja bedeuten, das es hier zur großen Ausnahme käme. Bisher waren solche Änderungen immer für Neuverträge. Und laufende Verträge sind nicht betroffen.

Was sollte das auch nützen? Das z,B. vor 2 Jahren geleaste Auto ist ja schon längst verkauft, was bringt es dem Hersteller? Und auch der Leasingbank würde es nix bringen Nur nen Haufen mehr Arbeit weil sie ja dann sämtliche Verträge umstellen müssten. Dem Geschäftskunden ist es auch Wurscht, weil die Ust für Ihn eh nur ein durchlaufender Posten ist.

Es soll doch ein Kaufanreiz geschaffen werden. Der Endverbraucher also Nicht-Geschäfstkunde spart viellicht ein paar € in der Anschaffung und ggf. im Leasing, deswegen soll er ja jetzt das Auto kaufen. Nur da würde ein Steuersenkung auch irgendetwas bewirken.

das ist nun mal ein Nebeneffekt der Steuersenkung. In so einer Debatte wird nicht jeder Edge-Case betrachtet. Die meisten Leasings sind eh Firmenwagen und für die bringt es nichts (soll es auch nicht). Für den Privatkäufer bringt es sehr wohl was, wenn die Ersparnis nicht zur Preiserhöhung genutzt wird.

Im Endeffekt stellt der Leasinggeber jeden Monat eine Rechnung aus. Diese kann man auch als Privatperson bekommen. Der Leasinggeber kann nicht einfach Rechnungen mit 19% MwSt schreiben, wenn für einen Zeitraum die MwSt von 16% gilt. Selbstverständlich ist das eine Schweinearbeit jetzt alle Leasingverträge für 6 Monate umzustellen und dann nächstes Jahr direkt wieder zurück. Das betrifft aber Grundsätzliche alle Branchen mit Endkundengeschäft

Gefragt war auf den Einfluss auf die Leasingrate

Der Kaufpreis wird natürlich um die 3 % niedriger, dementsprechend sollte die Rate durch den niedrigeren Kaufpreis niedriger werden .Vorausgesetzt der Restwert bleibt gleich.

Die Rate wird niedriger durch den herabgesetzten Kaufpreis und für max. 6 Monate durch die verringerte Mwst auf die Rate

Normalerweise gilt aber der Zeitpunkt der Leistungserbringung, sprich bei Lieferung des Fahrzeugs.

Das muss in diesem aber Fall anders gehandhabt werden.

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