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MB Gebrauchtwagengarantie und gesetzliche Gewährleistung

Mercedes CLK 209 Coupé
Themenstarteram 9. Juni 2012 um 4:41

MB Gebrauchtwagengarantie und gesetzliche Gewährleistung

Hallo , ich habe vor 5 Monaten einen CLK 320 Cdi EZ 07/07 km 132000 bei enem großen MB Vertragshaendler gekauft !incl 2 Jahre MB Gebrauchtwagengarantie . In meiner MB Vertagswerkstatt bei uns vor Ort muss nun eine umfangreiche Reparatur vorgenommen werden : Turbolader, Auspuffkrümmer , Irgend ein Stellgeraet ? Die Lohnkosten

Werden von MB zu 100% übernommen . Bei den Materialkosten soll ich eine Eigenbeteiligung von 40% zahlen , über 1000 € !

Was ist denn mit der gesetzlichen Haendlergewaehrleistung ? Der Vertragshaendler sagt die greife nicht !

Hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Gruß Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Michael911

Was ist denn mit der gesetzlichen Haendlergewaehrleistung ? Der Vertragshaendler sagt die greife nicht !

Mit welcher Begründung? Warum sollte die nicht greifen?

Du hast das Fahrzeug 5 Monate und somit ist bei einem defekt, welcher nachweisslich nicht durch Dich verursacht wurde, eindeutig der Händler in der Pflicht!

Sprich ihn nochmal drauf an, falls er sich dennoch weigern sollte, bleibt Dir der Weg zum Anwalt nicht erspart!

9 weitere Antworten
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9 Antworten
am 9. Juni 2012 um 7:09

Zitat:

Original geschrieben von Michael911

MB Gebrauchtwagengarantie und gesetzliche Gewährleistung

Hallo , ich habe vor 5 Monaten einen CLK 320 Cdi EZ 07/07 km 132000 bei enem großen MB Vertragshaendler gekauft !incl 2 Jahre MB Gebrauchtwagengarantie . In meiner MB Vertagswerkstatt bei uns vor Ort muss nun eine umfangreiche Reparatur vorgenommen werden : Turbolader, Auspuffkrümmer , Irgend ein Stellgeraet ? Die Lohnkosten

Werden von MB zu 100% übernommen . Bei den Materialkosten soll ich eine Eigenbeteiligung von 40% zahlen , über 1000 € !

Was ist denn mit der gesetzlichen Haendlergewaehrleistung ? Der Vertragshaendler sagt die greife nicht !

Hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Gruß Michael

naja bei 130000km kann man ja nicht erwarten dass da neuteile umsonnst eingebaut werden in der regel ist eh der arbeitslohn die höhere summe und die hast du ja um sonnst

Die Laufleistung des Fahrzeugs ist IMO hier irrelevant. Weder Turbolader noch Auspuffkrümmer oder Stellgeräte (Steuergeräte?) sind Verschleißteile, die von der gesetzlichen Gewährleistung ausgenommen wären. Verschleißteile sind z.B. Bremsen, Stoßdämpfer, etc.

@TS:

Ich nehme an, dass der Verkäufer (MB Vertragshändler) und die Werkstatt (MB Vertragswerkstatt) nicht die gleiche Person im juristischen Sinne ist. Wenn ja, liegt der Fehler bei dir. Du hättest dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung einräumen müssen. Den Eigenanteil muss er daher nicht übernehmen. Eventuell zeigt sich der Verkäufer kulant und übernimmt die 40% der Materialkosten. Ich würde dort auf jeden Fall mal anfragen.

Zitat:

Original geschrieben von Michael911

Was ist denn mit der gesetzlichen Haendlergewaehrleistung ? Der Vertragshaendler sagt die greife nicht !

Mit welcher Begründung? Warum sollte die nicht greifen?

Du hast das Fahrzeug 5 Monate und somit ist bei einem defekt, welcher nachweisslich nicht durch Dich verursacht wurde, eindeutig der Händler in der Pflicht!

Sprich ihn nochmal drauf an, falls er sich dennoch weigern sollte, bleibt Dir der Weg zum Anwalt nicht erspart!

Hi, Achtung Wortspiele.

Oben haben alle recht.

Zur gesetzl. Gew.Leistung

Vermutlich hast Du das FZG bei einem MB Händler(A) erworben. und das Auto steht jetzt in Deiner MB Werkstatt (B), die aber nichts mit der Verkäufer-MB-Händler(A) zu tun hat.

Die gesetzliche Gewährleistung (6 Monate) greift, ist allerdings nur vom Verkäufer(A) zu leisten. Dort muss das Auto hin. Er muss es in Ordnung bringen.Ein reiner Zahlmeister ist er nicht. Eine Reparatur bei einer anderen Werkstatt(B,C..) ( auch MB) muss der Verkäufer(A) nicht einverstanden sein, aber kann (Vorher schriftliche Freigabe vom Verkäufer(A) einholen)

Deine Vertragswerkstat(B)t (MB) hat auch recht, da diese Dir das Auto nicht verkauft hat und somit nicht in der ges. Gewährleistung steht.

Zur 2Jährigen Gebrauchtwagengarantie:

Diese deckt Schäden gem. den Vertraglichen Bedingungen, diese sind in den Bedingungen ist nachzulesen, auch welche Teile in welchem Umfang versichert sind und ob Eigenanteile (z.B. Abhängig der KM Leistung) zu bezahlen sind. Eventuell sind auch Leistungen während einer gesetzlichen GW (6Monate) ausgeschlossen.

Denn warum sollte eine 2J GW Garantie zahlen, solange noch gesetzliche Deckung da ist. Die haben ja kein Geld zu verschenken, nur weil Du es Dir so aussuchst.

 

Ergo:

Sollte die Reparatur beim Händler (B) gemacht worden sein, Aufgrund der 2J GW Garantie, gilt diese und deren Bedingungen.

Du hättest vor der Rep. denVerkäufer(A) kontaktieren müssen mit Inanspruchnahme der ges. Gewährleistng (6 Monate)

Liegen wir richtig mit unseren Vermutungen, das der Verkäufer nicht identisch ist mit Deiner Werkstatt??

gerlingensh hat recht, das hab ich garnicht beachtet!

Die Gewährleistung muss natürlich nur der Händler übernehmen, der Dir das Fahrzeug verkauft hat!

Aber wieso sagt Dir das deine MB-Werkstatt vor Ort nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Bytemaster

gerlingensh hat recht, das hab ich garnicht beachtet!

Die Gewährleistung muss natürlich nur der Händler übernehmen, der Dir das Fahrzeug verkauft hat!

Aber wieso sagt Dir das deine MB-Werkstatt vor Ort nicht?

Hab oben noch editiert.

Vermutlich haben die nach der 2J GW-Garantie abgerechnet und der 40% Selbstbehalt kommt von der KM-Leistung (10% je angefangene 10.000km über 100.000.)

also

105000km = -10%

138000km = -40%

usw.; ist aber nur Mutmassung, ob sein Vertrag so ist. Wäre aber gängige Praxis

Themenstarteram 9. Juni 2012 um 13:43

Hallo und danke für die vielen Antworten.

Recht habt ihr mit MB Händler A und Werkstatt B . Leider , leider habe ich den Wagen dort abgegeben mit dem Hinweis : Ruckelt beim Anfahren.

Die MB Werkstatt vor Ort hat den Schaden beim ersten Besuch nicht vollständig analysieren können . Es wurde ein weiterer Termin vereinbart mit dem Hinweis ; " wir brauchen den Wagen mindestens 2 Tage " . Mir kam das wegen meiner Urlaubsplanung sehr gut aus : Wagen Freitag abgegeben , in den Urlaub gefahren und eine Woche später wieder abgeholt . Zwischenzeitlich ein kurzes Telefonat ( aus der Türkei ) : Riesenaufwand , beide Krümmer , Turbo etc. Da war die Werkstatt schon mitten in der Reparatur ! Den Wagen am Freitag abgeholt , Schlüsselübergabe ... das wars . Ich habe den MB Händler bei dem ich den Wagen gekauft habe kontaktiert : Keine Reaktion. Bin mal gespannt wie es jetzt weiter geht . Werde dann berichten.

 

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von Michael911

Hallo und danke für die vielen Antworten.

Recht habt ihr mit MB Händler A und Werkstatt B . Leider , leider habe ich den Wagen dort abgegeben mit dem Hinweis : Ruckelt beim Anfahren.

Die MB Werkstatt vor Ort hat den Schaden beim ersten Besuch nicht vollständig analysieren können . Es wurde ein weiterer Termin vereinbart mit dem Hinweis ; " wir brauchen den Wagen mindestens 2 Tage " . Mir kam das wegen meiner Urlaubsplanung sehr gut aus : Wagen Freitag abgegeben , in den Urlaub gefahren und eine Woche später wieder abgeholt . Zwischenzeitlich ein kurzes Telefonat ( aus der Türkei ) : Riesenaufwand , beide Krümmer , Turbo etc. Da war die Werkstatt schon mitten in der Reparatur ! Den Wagen am Freitag abgeholt , Schlüsselübergabe ... das wars . Ich habe den MB Händler bei dem ich den Wagen gekauft habe kontaktiert : Keine Reaktion. Bin mal gespannt wie es jetzt weiter geht . Werde dann berichten.

 

Gruß Michael

Na ja, Rechtlich bleibt Dir dann nur Deine GW Garantie. Hoffentlich schiessen deren Bedingungen Dich nicht ins aus. 1000.- sind dafür aber auch auszuhalten, bei dem Gegenwert.

War die Vermutung zum Selbstbehalt richtig? Und wenn Du bei allen hilfreichen Beiträgen den Dankebutton betätigst, freuen sich auch die anderen, und man kann hilfreiche Antworten leichter finden.

Wenn sich der Verkäufer quer stellt, würde ich mal bei MB direkt anfragen. Ich meine hier mal gelesen zu haben, dass andere Gebrauchtwagenkäufer damit schon erfolgreich waren.

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