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Mahnung Versicherung
Hallo an alle,
ich bin neu hier mit einer Frage an die Experten. Vielleicht hatte ja jemand schon ein ähnliches Problem.
Ich habe im Dez 20 - Dez 21 eine Zweitwagenversicherung abgeschlossen. Mein Fehler damals: ich habe den Vornamen meiner Frau bei der Zweitwagenversicherung angegeben anstatt meinen. Jetzt nach einem jahr bzw 1 1/2 Jahren fällt der Versicherung auf , dass eine Zweitwagenversicherung nur abgeschlossen werden kann wenn die Versicherungsnehmer identisch sind. Jetzt hat die wefox (bitte schließt dort nie etwas ab) mir direkt mit inkasso gedroht und vorab eine aufforderung oder dergleichen geschickt zu haben. Habt ihr eine Empfehlung? Ich habe auf Kulanz gehofft aber am Telefon sagte man mir man müsse es der Fachabteilung weiterleiten. Telefonnummer von der Fachabteilung wird nicht rausgerückt…
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48 Antworten
Statt telefonisch (nie nachweisbar) empfehle ich den Schriftverkehr per Mail.
Und wenn sie dir (nicht deiner Frau?) mit Inkasso drohen, scheinen sie auch dich als VN anzusehen. Sind denn die im Versicherungsschein aufgeführten Prämien für Dez. 20 - Dez. 21 abgebucht/bezahlt worden?
Halter laut Fahrzeugschein und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.
Soll doch die Versicherung nachträglich dich als VN einsetzen, fertig.
Bei der HUK steht folgendes:
https://www.huk.de/fahrzeuge/ratgeber/zweitwagen-versichern.html
„Der Versicherungsnehmer des ersten und zweiten Fahrzeugs sollte identisch sein. Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist auch der Abschluss des Vertrags auf den Namen des Partners in häuslicher Gemeinschaft möglich.“
Wie das bei deiner Versicherung aussieht, weiß ich nicht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. Juli 2022 um 11:32:04 Uhr:
Statt telefonisch (nie nachweisbar) empfehle ich den Schriftverkehr per Mail.
Und wenn sie dir (nicht deiner Frau?) mit Inkasso drohen, scheinen sie auch dich als VN anzusehen. Sind denn die im Versicherungsschein aufgeführten Prämien für Dez. 20 - Dez. 21 abgebucht/bezahlt worden?
Hi, Danke für die antwort. per mail dauert alles ca 4 - 6 monate um Anfragen zu beantworten. Deswegen habe ich ws meistens telefonisch probiert. Ich habe ja auch alles von mir angegeben, inkl. Mail. In der Ansprache schreiben sie aber mit dem Namen meiner Frau… Die Prämien wurden gezahlt (SF4 / Zweitwagenregwlung), aufgrund vom abweichenden Versicherungsnehmer wurde dann auf SF 1/2 nach einem Jahr zurückgestuft mit der aufforderung einer Nachzahlung
Edit: In den Versicherungsbedingungen steht, dass der Halter bzw Versicherungsnehmer die gleiche Person sein muss…
Ich sehe den Fehler ja bei mir.. Ich hätte einmal mehr über die Anmeldung schauen sollen. Aber ich verstehe nicht ganz wie wenig kulant man sein kann?
Tja, was hast du von so einer Low-Budget-Versicherung anders erwartet? Kulanz gibt es da nicht, weder in so einem Fall noch im Schadensfall.
@Bullytalk20 ich sehe den Fehler nicht unbedingt nur bei dir.
Hat denn die Versicherung dir gegenüber die Zweitwagenregelung bestätigt? Sprich, zu welchen Konditionen war die Vertragsbestätigung?
Die können doch (vermutlich, bin kein Fachmann) nicht erst nach ein paar Monaten ankommen und sagen: "Nee, das was wir da gemacht haben geht nicht. Da müssen Sie nun nachzahlen"
Ich würde mich an deiner Stelle also auf den Standpunkt stellen, dass sie den Vertrag gern kündigen dürfen, jedoch nicht für die Vergangenheit anpassen. Immerhin hast du keine falschen Angaben gemacht.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 27. Juli 2022 um 12:59:14 Uhr:
Ich würde mich an deiner Stelle also auf den Standpunkt stellen, dass sie den Vertrag gern kündigen dürfen, jedoch nicht für die Vergangenheit anpassen. Immerhin hast du keine falschen Angaben gemacht.
Würde ich jetzt als Laie auch so bewerten.
Die hätten den Vertrag erst gar nicht mit SF4 policieren dürfen.
Wäre ihnen der Fehler gleich aufgefallen, so hätte der TE den Vertrag widerrufen können.
Erloschen ist der Vertrag ja eh schon, so wie ich den Thread lese.
Zitat:
@BerndMaili schrieb am 27. Juli 2022 um 13:03:19 Uhr:
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 27. Juli 2022 um 12:59:14 Uhr:
Ich würde mich an deiner Stelle also auf den Standpunkt stellen, dass sie den Vertrag gern kündigen dürfen, jedoch nicht für die Vergangenheit anpassen. Immerhin hast du keine falschen Angaben gemacht.
Würde ich jetzt als Laie auch so bewerten.
Die hätten den Vertrag erst gar nicht mit SF4 policieren dürfen.
Wäre ihnen der Fehler gleich aufgefallen, so hätte der TE den Vertrag widerrufen können.
Erloschen ist der Vertrag ja eh schon, so wie ich den Thread lese.
oje, denke jetzt wird es kompliziert… habe den Vertrag damals über check 24 abgeschlossen und alles wahrheitsgemäß angegeben. Beim Punkt Versicherungsnehmer habe ich wohl
kurz an meine Frau als zusätzlichen Fahrer gedacht und ihrem Vornamen bei Versicherungsnehmer eingetragen.. alle anderen Angaben sind richtig. Mail, geburtsdatum etc. Der Versicherung ist dann zum ersten mal nach einem
Jahr aufgefallen : „ vielen Dank für die Rückmeldung.
Bei der Zweitwagen-Regelung müssen beide Fahrzeuge über die gleiche Person versichert sein.
Das ist hier nicht der Fall. Daher können wir die Zweitwagen-Regelung nicht anwenden.
Sofern kein freier SF-Rababt für „Name“ vorhanden ist, können wir nach Vorlage
der Führerscheinkopie prüfen, ob die Führerschein-Regelung mit SF1/2 angewendet werden kann.
Beste Grüße
wefox Kundenservice
Zitat:
@Bullytalk20 schrieb am 27. Juli 2022 um 13:21:38 Uhr:
oje, denke jetzt wird es kompliziert… habe den Vertrag damals über check 24 abgeschlossen und alles wahrheitsgemäß angegeben. Beim Punkt Versicherungsnehmer habe ich wohl
kurz an meine Frau als zusätzlichen Fahrer gedacht und ihrem Vornamen bei Versicherungsnehmer eingetragen.. alle anderen Angaben sind richtig. Mail, geburtsdatum etc. Der Versicherung ist dann zum ersten mal nach einem
Jahr aufgefallen : „ vielen Dank für die Rückmeldung.
Nein, eben nicht kompliziert.
Der Versicherung ist beim Abschluss nicht aufgefallen, dass ihre Regel
Zitat:
Bei der Zweitwagen-Regelung müssen beide Fahrzeuge über die gleiche Person versichert sein.
Das ist hier nicht der Fall. Daher können wir die Zweitwagen-Regelung nicht anwenden.
nicht eingehalten wurde. Sie haben für deine Frau eine Police entsprechend der Zweitwagenregelung ausgestellt.
Damit hast du/deine Frau einen gültigen Vertrag mit deiner Frau als VN. Wenn dem Vertragspartner jetzt auffällt, dass er diesen Vertrag so doch lieber nicht abgeschlossen hätte, kann er ihn jederzeit kündigen.
Aber eben nicht nachträglich einseitig ändern!
Nun könnte man darüber streiten, ob es "falsche Angaben" sind, wenn du dein Geburtsdatum, statt das deiner Frau angegeben hast oder nicht. Es ist wohl offensichtlich, dass diese Angaben nicht "gefälscht" wurden, um dir einen Vorteil zu verschaffen.
Ich würde der Versicherung also von vornherein ganz klar machen, dass du keinerlei Forderungen, die über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen, aussergerichtlich begleichen wirst.
Diese Klarstellung schützt dich vor weiteren Inkasso-Kosten und die Versicherung kann nur noch ins gerichtliche Mahnverfahren gehen. Und ob sie das tun?
Ganz klar, wenn Inkasso würde ich zum Anwalt gehen und beraten lassen. Ggf.würde ich das Geld nachzahlen und alle Versicherungen dort kündigen!
6 Monate für eine Antwort per e-Mail...was ist das denn für eine Versicherung?
Zitat:
@koelsch schrieb am 27. Juli 2022 um 13:40:04 Uhr:
Ganz klar, wenn Inkasso würde ich zum Anwalt gehen und beraten lassen. Ggf.würde ich das Geld nachzahlen und alle Versicherungen dort kündigen!
6 Monate für eine Antwort per e-Mail...was ist das denn für eine Versicherung?
Eine, die sich von Schreck24 listen lässt
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. Juli 2022 um 13:43:17 Uhr:
Zitat:
@koelsch schrieb am 27. Juli 2022 um 13:40:04 Uhr:
Ganz klar, wenn Inkasso würde ich zum Anwalt gehen und beraten lassen. Ggf.würde ich das Geld nachzahlen und alle Versicherungen dort kündigen!
6 Monate für eine Antwort per e-Mail...was ist das denn für eine Versicherung?
Eine, die sich von Schreck24 listen lässt
Ja, man zahlt wohl leider echt immer doppelt wenn man günstig nimmt..
Ich weiß nicht wie es rechtlich ist. Ich habe das Beratungsprotokoll von damals nochmal angefügt. Dort steht - was ich dann meiner Meinung nach falsch angegeben hätte - dass ein weiteres Auto auf den Versicherungsnehmer versichert ist. Der ist ja dann wie gesagt versehentlich mit falschem Vornamen falsch angegeben…
„vielen Dank für deine Mitteilung.
Nach eingehender Prüfung deines Versicherungsvertrages konnten wir leider nirgends eine derartige Zusicherung, die du genannt hast, feststellen.
Ganz im Gegenteil, wir hatten dich bereits im Dezember 2021 darauf aufmerksam gemacht, dass eine Zweitwagenregelung hier für diesen Versicherungsvertrag nicht möglich ist.
Das Fahrzeug war vom 21.12.2020 - 20.12.2021 bei uns versichert und laut Zulassungsstelle bestand Deckungsschutz. Für diesen Zeitraum erheben wir aufgrund der angepassten Schadenfreiheitsklasse den entsprechenden Versicherungsbeitrag.
Höflich weisen wir daraufhin, dass wir auch bereits die Schadenfreiheitsklasse an den Nachversicherer abgegeben haben.
Freundliche Grüße
Lena“
Diese Beratungsprotokolle sind doch in der Regel das Papier nicht wert, welches aus dem Drucker kommt.
Ich bliebe dabei: Es ist auch der Fehler der Versicherung. Es ist doch schliesslich nicht zuviel verlangt, wenn sie kurz im System schauen, ob deine Frau tatsächlich schon ein Fahrzeug bei denen versichert hat. Wenn das doch Voraussetzung für den Vertrag ist.
Ich weiß ja nicht, um welche Summe es geht. Aber nur wegen dieses einfachen Versehens nun hunderte von Euros mehr zahlen?
Edit:
Zitat:
Nach eingehender Prüfung deines Versicherungsvertrages konnten wir leider nirgends eine derartige Zusicherung, die du genannt hast, feststellen.
Ganz im Gegenteil, wir hatten dich bereits im Dezember 2021 darauf aufmerksam gemacht, dass eine Zweitwagenregelung hier für diesen Versicherungsvertrag nicht möglich ist.
Das Fahrzeug war vom 21.12.2020 - 20.12.2021 bei uns versichert und laut Zulassungsstelle bestand Deckungsschutz. Für diesen Zeitraum erheben wir aufgrund der angepassten Schadenfreiheitsklasse den entsprechenden Versicherungsbeitrag.
Die wollen dir also sozusagen weismachen, dass diese "eingehende Prüfung" 1 Jahr gedauert hat??
Ich würde eher sagen, die haben erstmal ein Jahr gewartet, um dir nun SF 1/2 berechnen zu können, anstatt, dass du den Fehler korrigierst.