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Lichthupe auf AB - Du darfst fahren oder bitte bleib rechts?

Themenstarteram 13. September 2016 um 21:44

Hallo!

War heute auf der Autobahn unterwegs, bin so geschätzt 130 auf der mittleren Spur gefahren und einem LKW aufgelaufen, der gerade überholt hat. Ungefähr 500 Meter hinter mir war ein weiteres Auto, welches kurz Lichthupte. Ich hab gesehen dass er schneller war, allerdings auch nicht unglaublich schnell. Also geschätzt maximal 170 km/h. Ich war mir kurz unsicher, wie ich die Lichthupe jetzt zu deuten habe, bin dann aber rübergezogen und hab (mit 130) überholt. Als ich mit dem Überholen fast fertig war, hab ich kurz den Warnblinker angemacht um mich zu bedanken, dass er mir mit Lichthupe signalisiert hat dass ich rausziehen kann. Als er nach dem Überholvorgang neben mir war hab ich rübergeschaut und nur gesehen wie er grimmig seinen Kopf geschüttelt hat. Anscheinend hatte er mit der Lichthupe doch signalisieren wollen, dass ich nicht rüberziehen soll weil er schneller ist als ich. So was ist mir auch schon mal mit einem Cayenne passiert, das ist aber 'ne andere Geschichte.

2 Fragen dazu:

Angenommen er ist wirklich um die 500 Meter entfernt, muss ich dann quasi von 130 auf ~90 bremsen und hinter dem LKW bleiben, damit er ohne Bremsen durchkommt, oder darf ich überholen und er muss halt kurz seine Geschwindigkeit verringern?

Und zweitens, wenn jemand von hinten (mit einer nicht allzu hohen Differenzgeschwindigkeit) angefahren kommt und kurz Lichthupe macht, deutet ihr das als "Überhol, ich lasse dich vor", oder "Überhol jetzt nicht, ich komme"?

Viele Grüße,

Vincent

Beste Antwort im Thema

Die einzig legale Anwendung der Lichthupe hier ist die Ankündigung einer Überholabsicht:

§ 5 (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

Wenn Du dann also rausziehst, ist das nicht gerade nett.

Bei Deinem Beispiel kann aber die Distanz und/oder die Geschwindigkeit nicht stimmen. Bei 500m und 40km/h Differenz braucht der Hintermann 40s, um aufzuschließen. In dem Zeitraum bist Du locker am LKW vorbei.

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letzet Nacht auf der A1, ich schlief so mit 150 auf der linken Spur entlang, kurzes aufblenden hinter mir, wach geworden auf die mittlere Spur gewechselt. Der Überholende hat sich beim Vorbeifahren durch kurzes Hupen bedankt.

Weiter geschlafen:)

Ach so, das Signal, das ich überholt werden kann, signalisiere ich entweder durch kurzes rechts blinken und/oder demonstratives rechts rüber fahren.

Das Autofahren kann so einfach sein.

So wie es 90% der Autofahrer machen.

Lichthupe gibt man natürlich nur, wenn der Vordermann die Möglichkeit hat Platz zu machen UND solange man noch weit genug entfernt ist UND wenn der Vordermann keine Anstalten macht von sich aus zu wechseln.

Dann kurz aufblitzen lassen. Und kein Blitzlichtgewitter, wie ein gehirnamputierter Volldepp, der sich feiert weil er gerade noch genug Grips hat um den Fernlichthebel zu betätigen (Iiiiich habe Feuer gemacht..).

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. September 2016 um 17:17:27 Uhr:

So wie es 90% der Autofahrer machen.

Lichthupe gibt man natürlich nur, wenn der Vordermann die Möglichkeit hat Platz zu machen UND solange man noch weit genug entfernt ist UND wenn der Vordermann keine Anstalten macht von sich aus zu wechseln.

Dann kurz aufblitzen lassen. Und kein Blitzlichtgewitter, wie ein gehirnamputierter Volldepp, der sich feiert weil er gerade noch genug Grips hat um den Fernlichthebel zu betätigen (Iiiiich habe Feuer gemacht..).

Da kann es dann passieren, das er warten muss, weil ich ihn gerade nicht gesehen habe. Tut mir dann leid.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Sep. 2016 um 17:17:27 Uhr:

Lichthupe gibt man natürlich nur, wenn der Vordermann die Möglichkeit hat Platz zu machen UND solange man noch weit genug entfernt ist UND wenn der Vordermann keine Anstalten macht von sich aus zu wechseln.

So kann ich dir ausnahmsweise mal voll zustimmen. Und wenn sich dann auch mal alle rechtzeitig rechts einordnen wuerden, braeuchte es nicht mal die Lichthupe und alle sind zufrieden.

Amen. :)

 

Btw. heute wurde ich als Fussgaenger vorm ueberqueren einer Strasseninsel angelichthupt. Sollte das heissen, ich soll gefaelligst stehenbleiben? Weil wer kommt denn schon auf die verrueckte Idee, dass das heissen koennte, dass man zum Ueberqueren vorgelassen wird, gell MartinSHL :D

Musst du testen, erst dann kannst du (früher oder später) genau sagen, was das bedeuten sollte.

Sofern er dann noch sprechen kann.

Zitat:

@azrazr schrieb am 23. September 2016 um 16:23:00 Uhr:

Zitat:

[...]

Nebenbei bemerkt: Ein kurzer Warnblinker kann auch als "Du blödes Arschloch!!" gedeutet werden - ein kurzes Winken mit der Hand ist hier ebenfalls unmissverständlicher. ;)

In welchem Land ist denn kurzes Warnblinken einem Stinkefinger gleichzusetzen? Ich kenne das kurze Warnblinken nur als "danke", teilweise als "Entschuldigung".

...

Vielleicht wäre für alle nicht ganz so eingeweihten mal ein "Kleines Kompendium der Licht- und Blinksignale in der Speditionsbranche" ganz hilfreich...

Könnte sich da jemand vom Fach freundlicherweise mal die kurze Mühe machen, eine kleine Aufstellung zu liefern, was denn was genau bedeutet? Da gehen die Meinungen ja wohl auseinander.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 23. September 2016 um 21:25:41 Uhr:

Btw. heute wurde ich als Fussgaenger vorm ueberqueren einer Strasseninsel angelichthupt. Sollte das heissen, ich soll gefaelligst stehenbleiben? Weil wer kommt denn schon auf die verrueckte Idee, dass das heissen koennte, dass man zum Ueberqueren vorgelassen wird, gell MartinSHL :D

Situationsbezogen und im geschilderten Fall absolut als "Fußgänger du darfst jetzt" zu interpretieren.

Nicht vergleichbar mit dem hier diskutierten Fall, wenn auf der AB von hinten ein schnellerer kommt.

Ich finde das ist sehr einfach. Auf der Autobahn bedeutet es "ich komme, mach Platz". In der Stadt, an einer Kreuzung beispielsweise oder wenn Fussgänger rüber wollen bedeutet es "bitte sehr, Ihr dürft".

Ganz simpel. Und nur so habe ich es bisher in meinen 17 Autofahrerjahren gesehen, und so hat es bisher auch jeder bei mir verstanden. Wieso dieser Thread schon so lang ist...

Ich habe vor 40 Jahren in der Fahrschule noch gelernt das die Hupe und Lichthupe Warnsignale sind. Und zwar ausschließlich. Das Beispiel oben heißt also ohne Spielraum: Vorsicht ich bin auch noch da!

Es heißt nicht du darfst nicht gehen und schon gar nicht es darf auf Teufel komm raus gefahren werden.

Das müssen die Beteiligten auf andere Weise klären. Handzeichen oder eindeutiges Verhalten.

Der Thread ist deshalb so lang geworden, weil die Leute mit offensiver fahrweise nicht einsehen wollen, dass es auch Leute gibt, die defensiv fahren und auch mal ohne bremsen zu muessen auch mal vom Gas gehen, damit andere nicht tatsaechlich bremsen muessen. Auch wenn ihr es nicht wahrhaben wollt, ich bin mit meiner gutgemeinten Geste nicht allein, anderen den Vortritt zu gewaehren. Der TE kennt das offensichtlich genauso. Ein klassisches Beispiel habe ich ja bereits genannt.

Solange trotz missverständlicher Signale nichts passiert kann es eigentlich egal sein. Passiert was und Frl. Justizia spielt mit sind die Möglichkeiten einer anderen Interpretation als Warnung sehr gering. Entsprechend hoch ist das Mitverschuldungsrisiko bei der Verwendung der eigenen Zeichensprache.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 26. September 2016 um 17:44:57 Uhr:

Ich finde das ist sehr einfach. Auf der Autobahn bedeutet es "ich komme, mach Platz". In der Stadt, an einer Kreuzung beispielsweise oder wenn Fussgänger rüber wollen bedeutet es "bitte sehr, Ihr dürft".

Ganz simpel. Und nur so habe ich es bisher in meinen 17 Autofahrerjahren gesehen, und so hat es bisher auch jeder bei mir verstanden. Wieso dieser Thread schon so lang ist...

Das kann ich so unterschreiben.

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