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Ledersitz beschädigt - Zahlt die Haftpflicht?

Themenstarteram 24. August 2010 um 15:14

Hallo,

mir hat gestern ein Bekannter mit seiner Hose den Ledersitz beschädigt. Haftet hier seine Haftpflicht für den Schaden?

Muss man sich mit SmartRepair begnügen oder darf ich hier dann einen Satler beauftragen?

VG

Denis

Img-0521
Beste Antwort im Thema

Blödsinn.........:rolleyes:

 

das hier ist sein Bekannter

 

www.ultimatepartyshop.com/shopimages/products/normal/25064.jpg

 

@Denis

Lass es einfach bleiben......

 

Von da, wo du hin möchtest, kommen andere schon zweimal wieder zurück........:D

 

 

 

 

 

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sagen wir mal so:

Ja, Nein, Vieleicht!

Dein Bekannter soll den Schaden mal seiner VS melden und erläutern wie es dazu kam.

Die entscheiden dann, ob es plausibel ist und gezahlt wird oder nicht.

Hallo Denis,

Zitat:

Original geschrieben von Denis103

... mir hat gestern ein Bekannter mit seiner Hose den Ledersitz beschädigt. ...

Gut gemeint und ich will nichts ausdrücklich nichts unterstellen: Meiner laienhaften Meinung nach sieht das nach einer Beschädigung durch scharfkantige, schwere Ladung aus. Hose erscheint mir, so aus dem Bauch heraus gesprochen, irgendwie nicht plausibel.

Zitat:

Original geschrieben von Denis103

... Haftet hier seine Haftpflicht für den Schaden? ...

Vom Grundsatz her schon.

Zitat:

Original geschrieben von Denis103

... Muss man sich mit SmartRepair begnügen oder darf ich hier dann einen Satler beauftragen? ...

Kostenlosen Kostenvoranschlag in der Vertragswerkstatt einholen und den zusammen mit Bildern bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Reparatur unbedingt vorher vom zuständigen Schadenschachbearbeiter freigeben lassen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Grüße

 

am 24. August 2010 um 18:24

Ist dein Freund ein Ritter im Stahlkleid?

Blödsinn.........:rolleyes:

 

das hier ist sein Bekannter

 

www.ultimatepartyshop.com/shopimages/products/normal/25064.jpg

 

@Denis

Lass es einfach bleiben......

 

Von da, wo du hin möchtest, kommen andere schon zweimal wieder zurück........:D

 

 

 

 

 

am 24. August 2010 um 21:07

der war gut delle...

regelt das nicht eine privathaftpflichtversicherung???

nehmen wir mal an mir würde das passieren(mit nem normalen gürtel oder so).

ich hab doch deswegen die privathaftpflicht oder nicht?

wozu hab ich die dann?

am 24. August 2010 um 21:44

Lööl Delle, aber ich hatte mal eine Jeanshose wo am Gesäß Kupfernieten waren die waren ganz schön Scharfkantig.

 

Aber mal ehrlich wer rutscht schon 10 cm auf dem Sitz rum um so einen Schaden zu verursachen

@ Themenstarter ich würde das eher mit einer Blondine erklären, ihr hattet einen netten Parkplatz gefunden und du wolltest Ihr die Hose runter ziehen dabei is es passiert

 

Das mit dem Lederboy sorgt in der Versicherung nur zum Brüller des Jahres aufm Betriebsfest .:D

Zitat:

Original geschrieben von blubberblasen

 

wozu hab ich die dann?

Die hast Du dafür, dass sie Dich von echten und begründeten Haftpflichtansprüchen, die Dritte gegen Dich haben, freistellt.

Denn diese Ansprüche können existenzbedrohend sein.

 

Man hat sie nicht, damit sie einem Kumpel jedes Jahr zu einem neuen Handy, Notebook oder eben neuen Ledersitz verhilft, weil er ein neues Modell will oder sich das Zeug selbst kaputt gemacht hat.

;)

 

Hafi

 

 

am 24. August 2010 um 21:53

das ist mir bewusst.

hab sie ja noch nie in anspruch nehmen müssen...

nur falls mal etwas passiert!

ich möchte nicht das versicherungen teurer werden;)

Ja, leider ist die Erkenntnis nicht besonders weit verbreitet. Siehe TE....

:D

am 25. August 2010 um 5:36

Also, ehrlich gesagt, ich kann mir keine Hose vorstellen, die einen solchen Schaden verursachen könnte. Das muss was anderes gewesen sein ... und das Gleiche wird dir die Versicherung vermutlich auch vorhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

das hier ist sein Bekannter

www.ultimatepartyshop.com/shopimages/products/normal/25064.jpg

Ich hatte beim ersten Lesen so ganz spontan ihn HIER in Verdacht. ;)

@TE: ich kann das Bild schlecht deuten; handelt es sich bei der fotografierten Fläche um die Sitzfläche oder ist das Foto seitlich und man sieht die Rückenlehne?

Insofern Sitzfläche, muss ich den meisten hier zustimmen, das ist wohl nahezu unmöglich.

Ich habe privat schon viele Ledersitze repariert udn solch einen schaden hab ich selber nur beim transport eines übergroßen TV-Geräts hinbekommen, nachdem ich ihn dummerweise ein kleines stück über den Sitz gezogen habe.

Handelt es sich um die Rückenlehne, kann ich mir den Schaden schon eher vorstellen.

Hier wäre es durchaus denkbar, dass beim einsteigen solch ein schaden entstehen kann.

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

.... Aber mal ehrlich wer rutscht schon 10 cm auf dem Sitz rum um so einen Schaden zu verursachen

@ Themenstarter ich würde das eher mit einer Blondine erklären, ihr hattet einen netten Parkplatz gefunden und du wolltest Ihr die Hose runter ziehen dabei is es passiert

Das mit dem Lederboy sorgt in der Versicherung nur zum Brüller des Jahres aufm Betriebsfest .:D

Guten Morgen,

nur die gemeinsame gymnastische Handlung mit dem schweren Lederboy erscheint mir plausibel, wobei die Versicherung vermutlich das "Korpus Delikti" (die schadenauslösende metalbesetzte Hose, evtl. sogar zusammen mit dem Träger) sehen möchte.

In diesem Falle stellen sich allerdings folgende Fragen:

a.) Wird die Beschädigung als grob fahrlässig angesehen werden und schließt der betroffene Privathaftpflichtversicherung grobe Fahrlässigkeit ein?

b.) Wird Dein Kumpel, dem als Geschädigten ebenfalls ein Schadenfragebogen zugesandt wird, die "Gymnastik-Leder-Nummer" schrifltlich bestätigen? Oder der netten Sachbearbeiterin telefonisch?

c.) Warum ist nur 1 Beschädigungstreifen auf dem Ledersitz entstanden. In dem geschilderten Fall müßten meiner laienhaften Meinung nach mehrere Beschädigungen zu sehen sein.

Hoffentlich kommt der Schadensachbearbeiter nicht auf die Idee, dass der Schaden von Deinem eigenen Metallhosenstallreisverschluß verursacht wurde ... .

Also ich würde die gesamte Angelegenheit schnellstens vergessen und mich mit dem kleinen optischen Schaden anfreunden. Sozusagen als Erinnerung an ...

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Fix_mit_dem_Fox

In diesem Falle stellen sich allerdings folgende Fragen:

a.) Wird die Beschädigung als grob fahrlässig angesehen werden und schließt der betroffene Privathaftpflichtversicherung grobe Fahrlässigkeit ein?

seit wann ist denn - insofern hier alles rechtmäßig sein sollte (dazu müssten aber mal meine fragen oben beantwortet werden vom TE) - das einsteigen ins auto grob fahrlässig?

Zitat:

Original geschrieben von Fix_mit_dem_Fox

a.) Wird die Beschädigung als grob fahrlässig angesehen werden und schließt der betroffene Privathaftpflichtversicherung grobe Fahrlässigkeit ein?

In der Haftpflicht ist grobe Fahrlässigkeit immer versichert, lediglich (bedingter) Vorsatz ist ausgeschlossen...

Ich kann beim geschilderten Schadenhergang auch keine grobe Fahrlässigkeit erkennen und auch die "kleine Benzinklausel" dürfte nicht greifen....

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