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Getriebe gekauft - Getriebe defekt. Wer zahlt für Ausbau und Neueinbau?

Themenstarteram 21. August 2012 um 14:28

Hallo Community.

Habe mir vor einiger Zeit ein neues Getriebe kaufen müssen. Hab das direkt beim Audi-Händler meines Vertrauens bestellt. Der Wechsel erfolgte bei einem Getriebespezialisten bei uns in der Nähe. Nun stellte sich nach dem EInbau heraus, dass das Getriebe einen unbehebbaren Fehler hatte- ein Montagsmodel. Der Händler liefert auch ein Neues, soweit unproblematisch.

Aber was ist mit den Kosten für den Ausbau und für den Neueinbau? Meine Werkstatt will mir 330 EUR für den Ausbau und 590 für den Einbau berechnen (Kulanz, da ja schon einmal bezahl habe). Wie siehts aus? Muss der Verkäufer diese Kosten auch übernehmen oder bleibe ich darauf sitzen? Das wäre sehr ärgerlich, denn für den Mangel kann ich nichts...

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema
am 21. August 2012 um 14:40

Das ist ein absoluter Grenzfall.

Sowohl den Händler, der das Getriebe geliefert hat und auch (kostenlos) durch ein anderes ersetzt hat, als auch der Getriebebetrieb haben beide Ihre Pflichten erfüllt.

Ich befürchte, Du wirst auf den Aus- und Einbaukosten sitzen bleiben, da beide Vertragspartener ihren Auftrag erfüllt haben.

Der Grundfehler den Du dabei begangen hast, sind die getrennten Aufträge für Lieferung und Einbau.

Hättest Du den Getriebebetrieb komplett beauftragt, hättest Du jetzt das Problem nicht.

Tut mir leid...

LG

Christian

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am 21. August 2012 um 14:40

Das ist ein absoluter Grenzfall.

Sowohl den Händler, der das Getriebe geliefert hat und auch (kostenlos) durch ein anderes ersetzt hat, als auch der Getriebebetrieb haben beide Ihre Pflichten erfüllt.

Ich befürchte, Du wirst auf den Aus- und Einbaukosten sitzen bleiben, da beide Vertragspartener ihren Auftrag erfüllt haben.

Der Grundfehler den Du dabei begangen hast, sind die getrennten Aufträge für Lieferung und Einbau.

Hättest Du den Getriebebetrieb komplett beauftragt, hättest Du jetzt das Problem nicht.

Tut mir leid...

LG

Christian

Setzt Euch an einen Tisch und findet eine Lösung. Meiner Meinung nach sollte sich der Getriebelieferant wenigstens daran beteiligen wenn nicht sogar den ganzen erneuten Wechsel zahlen

Themenstarteram 21. August 2012 um 14:54

Ich könnte ausrasten, echt... 8000 EUR in den Sand, verpufft oder was? Ich wäre lieber in Urlaub gefahren.

Ich muss aber nochmal nachhacken:

Was ich nicht verstehe: Der Verkäufer hat eine mangelhafte Sache geliefert und aufgrund des Mangels sind die Kosten für EInbau-Ausbau entstanden. Dh, sie wären nicht entstanden, wenn der Verkäufer eine mangelfreie Sache geliefert hätte. Warum sind die jetzt nicht ersatzfähig? Das ist doch mein Schaden, und jedem ist klar, dass das Getriebe eingebaut werden sollte und nicht zu vorführzwecken irgendwo stehen sollte.

Und, wenn durch das fehlerhafte Getriebe mein Auto ausgebrannt wäre, dann hätte ich doch einen anspruch auf schadensersatz? Ich kann mich nur schwer damit abfinden das ich jetzt auf den Kosten sitzen bleiben soll....

PS: das problem ist, der Audi-Sch.... weigert sich und lässt nicht mit sich reden

am 21. August 2012 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von klaus-ass

Ich könnte ausrasten, echt... 8000 EUR in den Sand, verpufft oder was? Ich wäre lieber in Urlaub gefahren.

Ich muss aber nochmal nachhacken:

Was ich nicht verstehe: Der Verkäufer hat eine mangelhafte Sache geliefert und aufgrund des Mangels sind die Kosten für EInbau-Ausbau entstanden.

Ich verstehe den Ausraster, aber das Problem ist die Trennung des Auftrags. Audi hat vertraglich ein Getriebe geliefert - nicht ein eingebautes Getriebe. Das ist mangelhaft und damit muss Audi nur das Getriebe ersetzen. Du hättest es vor Einbau prüfen (lassen) können - ODER den Getriebespezialisten auch das Getriebe beschaffen lassen können. Der nimmt zur Absicherung aber 10% oder so Aufschlag (weil so Sachen halt passieren und sie die dann ausbügeln müssen).

Ich vermute, der Einbau war beim Getriebespezialisten billiger als bei Audi, aber er hätte eben mehr fürs Getriebe durchberechnet. Das wolltest Du sparen, die Ersparnis kommt eben mit einem Risiko.

Amen

Ich würde auch sagen, der Anspruch auf Erstattung besteht, aber um es durchzusetzen dürfte ein guter Anwalt nötig sein. Mit Goodwill ist da wohl wenig zu machen

am 21. August 2012 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Audi hat vertraglich ein Getriebe geliefert - nicht ein eingebautes Getriebe. Das ist mangelhaft und damit muss Audi nur das Getriebe ersetzen. Du hättest es vor Einbau prüfen (lassen) können - ODER den Getriebespezialisten auch das Getriebe beschaffen lassen können.

Audi ist laut europäischem Gerichtshof verpflichtet für die Kosten aufzukommen:

Zitat:

entweder selbst den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, vorzunehmen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einzubauen, oder die Kosten zu tragen, die für diesen Ausbau und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts notwendig sind. Diese Verpflichtung des Verkäufers besteht unabhängig davon, ob er sich im Kaufvertrag verpflichtet hatte, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen.

Dies gilt soweit der vertragsgemäße Zustand einer mangelhaften Verbrauchsgüterkaufsache durch Ersatzlieferung im Zuge der Nacherfüllung hergestellt wird und der (Verbraucher-) Käufer das Verbrauchsgut zuvor, also vor Auftreten des Mangels im guten Glauben an seine Mangelfreiheit bestimmungsgemäß eingebaut hat.

Allerdings hat Audi das Recht bei unverhältnismäßigen Kosten dies zu verweigern. Wenn das Getriebe also 100 Euro gekostet hat, und der Einbau nun 800,- brauch Audi das vermutlich nicht zahlen. Ab wann es unverhältnismäßig wird, wurde allerdings nicht festgelegt und muss ggf. auf dem Klageweg ausgefochten werden.

Zusätzlich dazu müsste Audi dann auch eingeräumt werden den Tausch selber vorzunehmen. Bei deiner Werkstatt einbauen lassen und dann mit der Rechnung Geld bei Audi abholen is nicht drin.

Das Urteil ist vom Juli 2011 und steht den Entscheidungen des BGH von 2008 und 2009 entgegen, in denen dieser den Verkäufer nicht in der Pflicht sah für die Kosten aufzukommen.

Themenstarteram 21. August 2012 um 15:38

@ amen: Das bedeutet mein Fehler lag darin, dass ich nicht einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung bei einem der beiden Werkstätten abgeschlossen habe, sondern Kaufvertrag mit Audi und Werkvertrag mit meinem SpezI? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

 

Das Urteil ist vom Juli 2011 und steht den Entscheidungen des BGH von 2008 und 2009 entgegen, in denen dieser den Verkäufer nicht in der Pflicht sah für die Kosten aufzukommen.

Hier das Urteil im Volltext

 

curia.europa.eu/juris/liste.jsf

 

 

O.

Themenstarteram 21. August 2012 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

 

Das Urteil ist vom Juli 2011 und steht den Entscheidungen des BGH von 2008 und 2009 entgegen, in denen dieser den Verkäufer nicht in der Pflicht sah für die Kosten aufzukommen.

Hier das Urteil im Volltext

curia.europa.eu/juris/liste.jsf

 

O.

Hey go-4-golf, bin grad beim selben Urteil gelandet und wollte es soeben posten... :-D

Hier eine zusammenfassung (letzter Absatz ist entscheidend):

[url=Ich bleib doch nicht auf den einbaukosten :-)]http://www.fgvw.de/...sten+bei+Lieferung+einer+mangelhaften+Sache.html[/url]

Es besteht also doch Hoffnung für mich :D:D:D

Ich würde versuchen mich "ohne" Gericht zu einigen, z.b. jeder 1/3 und aus die Maus...

Ist es denn nicht so, dass du deinen Karren zu Audi bringen kannst und die Jungs dir ein neues Getriebe einbauen und es inkl. Lohn auch abrechnen können (wenn es denn tatsächlich ein Garantiefall ist denn dafür muss das Getriebe zu 99% zunächst zum Hersteller)?

Es kann aber sein, dass dies alles vor Gericht landet...

Themenstarteram 21. August 2012 um 16:32

Ich werde den Verkäufer mit Nachdruck auf dieses Urteil hinweisen und ihn von den Kosten für Rechtsverfolgung warnen. Dann sollte das ganze denke ich kein Problem sein.

Wo ich es einbauen lasse ist aber immer noch meine Sache. Das geht den Händler nichts an. Ich sehe es auch nicht ein zum Händler zu gehen. Ich traue meinem Fachmann viel mehr zu.

am 21. August 2012 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von klaus-ass

Wo ich es einbauen lasse ist aber immer noch meine Sache. Das geht den Händler nichts an. Ich sehe es auch nicht ein zum Händler zu gehen. Ich traue meinem Fachmann viel mehr zu.

Das siehst du falsch. Du hast in dem Fall nichts zu entscheiden. Der Händler hat das Recht die Nachbesserung so auszuführen, wie er das möchte.

Wenn du darauf bestehst, dass Getriebe in deiner Werkstatt einbauen zu lassen, wirst du die Kosten dafür selber zahlen müssen. Urteil hin oder her.

Also immer schön auf dem Teppich bleiben.

Soll er doch gegen die Wand bzw. den Richter rennen, ist ja seine Kohle und nicht unsere :D

Themenstarteram 21. August 2012 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Soll er doch gegen die Wand bzw. den Richter rennen, ist ja seine Kohle und nicht unsere :D

Das ist unfair und nicht meine Art diskussionen zu führen, auch wenn es manchmal schroff zugeht.

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