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LeasingGEBER will Fahrzeughalter sein - ist das ratsam?

Themenstarteram 28. April 2021 um 16:04

Guten Tag,

wir sind gerade dabei einen Neuwagen zu leasen (48 Monate), heute schickte der Leasinggeber uns einen Antrag auf den Sicherungsschein, damit wir eine Versicherung für den Wagen abschließen können. In der Mail stand allerdings auch Folgendes:

Bitte geben Sie bei Ihrer Versicherung an, dass die Zulassung mit einem abweichenden Halter erfolgt.

Halter des Fahrzeuges: [Leasinggeber]

 

Das kam uns erst einmal seltsam vor, weil wir das von Freunden und Familie so nicht kennen, bei denen ist immer der Leasingnehmer als Halter eingetragen.

Vorhin telefonierten wir mit der Versicherungsgesellschaft unserer Wahl und diese meinte, das hätten sie so auch noch nicht erlebt, dass der LeasingGEBER als Fahrzeughalter eingetragen wird. Das sei "versicherungstechnisch kein Problem, aber schon sehr unüblich". Die jährliche Versicherung kostet dadurch außerdem mehr (knapp 400 Euro)

Nun sind wir doch etwas verunsichert. Ein Blick ins Netz sagt uns, dass es in der Tat nicht die Norm ist. Wir haben den Leasinggeber schon kontaktiert, damit er uns erklärt, warum das bei ihm so anders gemacht wird, da warten wir aber noch auf Rückmeldung.

Nun die Frage, ist es unüblich aber zugleich unbedenklich?

Oder könnten da - abgesehen vom erhöhten jährlichen Versicherungsbeitrag - noch unangenehme Überraschungen auf uns zukommen, wenn wir als Leasingnehmer nicht als Halter eingetragen sind?

Wir danken im Voraus für eure Zeit und Antworten.

Kalaido

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61 Antworten

Dass es nicht die Norm ist,kann ich nicht sagen.

Handhabt jede Leasing Gesellschaft anders.

Und da die das Teil bezahlen, geben sie die Bedingungen vor.

Wenn Du leasen möchtest und Halter werden willst,musst Dich nach einer anderen Leasinggesellschaft umsehen.

am 28. April 2021 um 16:19

Heißt das, dass der Leasinggeber als zukünftiger Halter dann auch selbst die Zulassungsstelle aufsucht und dir ein Auto mit seinen Kennzeichen zur Verfügung stellt? Dann würde für dich dieser Aufwand entfallen, soll ja gerade zur Zeit nicht so einfach sein. Dafür 400 Euro Aufpreis im Jahr bei der Versicherung relativiert aber die gesparte Mühe.

Post wegen eventueller Geschwindigkeitsüberschreitungen o.ä. würde dann auch erstmal an den Leasinggeber gehen, der es an dich weiterleiten würde.

Themenstarteram 28. April 2021 um 16:28

Hallo @motor_talking,

Zulassung aufsuchen und durchführen würde der Leasinggeber tatsächlich übernehmen, die Kosten für die Zulassung zahlen wir (120 Euro). Bezüglich Post fürs Falschparken oder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung stelle ich mir die Frage, ob das dann aber nicht auch dazu führt, dass dann zusätzlich Bearbeitungsgebühren vom Leasinggeber auf uns zukommen.

Hallo windelexpress,

zum Fahrzeughalter ernannt werden nur damit ich es bin, ist für mich kein Muss, aber dadurch stellt sich mir eben die Frage, ob dadurch nicht Kosten oder Umstände auf uns zukommen können, die wie so als Fahrzeughalter nicht hätten.

Zitat:

@Kalaido schrieb am 28. April 2021 um 18:28:10 Uhr:

Bezüglich Post fürs Falschparken oder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung stelle ich mir die Frage, ob das dann aber nicht auch dazu führt, dass dann zusätzlich Bearbeitungsgebühren vom Leasinggeber auf uns zukommen.

Davon kann man ausgehen.

Wenn das (mit Blick auf die Vergangenheit) ein ernstzunehmender Kostenfaktor sein sollte, wärst du besser beraten, dich nach einer anderen Leasinggesellschaft umzuschauen, bei der du selbst der Fahrzeughalter werden kannst.

Abhaken und neues Angebot suchen.......

Sowas habe ich noch nie gehört und würde es dankend ablehnen.

Gründe:

- Versicherung ist bei abweichender Halter teurer (wie du auch herausgefunden hast)

- Wenn du mal mit den Wagen außerhalb der EU fahren willst, musst du den Halter um Erlaubnis und Vollmacht bitten

- jede Strafzettel wird mit etwa 20-35€ Aufpreis an dich weitergeleitet.

Die Liste könnte man noch weiter führen. Aber diese Gründe würden mir schon reichen.

Darf man denn fragen, bei wem Du least. So was kenne ich nur von Auto-Abos. Volvo zB.

Kenne ich so nicht.

Oben genannte Gründe würden mir auch genügen, um von dem Angebot Abstand zu nehmen.

Ungewöhnliche Konstellation. Du kannst natürlich den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen.

Wir reden aber auch über ein ganz normales Leasing oder meinst du damit so ein ABO oder neumodisches Zeugs?

An sich sehe ich keine Nachteile.

Ok, der höhere Versicherungsbeitrag wäre einer.

Ob unüblich oder nicht kann ich nicht sagen. Ich selbst hatte diese Konstellation noch bei keinem Leasinggeber.

Aber wie schon gesagt wurde: Wer die Band bezahlt, bestimmt die Musik.

Wenns euch wirklich stört: Least woanders.

Gibt ja genug Anbieter.

Themenstarteram 29. April 2021 um 6:08

Zitat:

@civic0307 schrieb am 29. April 2021 um 06:24:56 Uhr:

Darf man denn fragen, bei wem Du least. So was kenne ich nur von Auto-Abos. Volvo zB.

Hallo civic,

Leasinggeber ist in diesem Fall MeinAuto DE bzw. Mobility Concept. In Sachen Beratung hatten wir uns bislang gut aufgehoben gefühlt. Ein Gespräch zum Thema Halter steht noch aus.

Themenstarteram 29. April 2021 um 6:15

Zitat:

@benprettig schrieb am 29. April 2021 um 07:13:23 Uhr:

Kenne ich so nicht.

Oben genannte Gründe würden mir auch genügen, um von dem Angebot Abstand zu nehmen.

Ungewöhnliche Konstellation. Du kannst natürlich den Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen.

Wir reden aber auch über ein ganz normales Leasing oder meinst du damit so ein ABO oder neumodisches Zeugs?

Hallo benprettig,

ja, ganz normales Privatleasing. Laufzeit 48 Monate, keine Anzahlung. Die monatliche Rate für den Neuwagen (189 Euro) war ein besonderer Deal über Ostern und die Überführungskosten mit Haustürlieferung sind auch ziemlich niedrig. Von daher wäre der Preis der erhöhten Versicherung durch den Leasinggeber als Halter allein kein zu großer Umstand.

Allerdings kam diese Konstellation eben jetzt erst zur Sprache, im Vertrag stand davon in diesen Worten nichts, da wird der Leasinggeber als Eigentümer beschrieben, was ja auch Sinn macht. Das Wort "Halter" kam da gar nicht vor.

Ok. Also auf

https://www.meinauto.de/.../...sicheren-zeiten-so-zahlen-sie-am-besten

schreibt die Firma folgendes:

"Dabei bleibt der Leasinggeber aber der Eigentümer und behält den Fahrzeugbrief. Sie hingegen werden zum Halter und Besitzer und können das Fahrzeug ganz nach Ihren Wünschen fahren und nutzen. Leasing meint vereinfacht gesagt eine Art Nutzungsverhältnis, denn Sie mieten den Neuwagen."

Zu definieren wäre:

Was ist eigentlich ein "Halter"?

Themenstarteram 29. April 2021 um 7:24

Zitat:

@Matsches schrieb am 29. April 2021 um 08:26:38 Uhr:

Ok. Also auf

https://www.meinauto.de/.../...sicheren-zeiten-so-zahlen-sie-am-besten

schreibt die Firma folgendes:

"Dabei bleibt der Leasinggeber aber der Eigentümer und behält den Fahrzeugbrief. Sie hingegen werden zum Halter und Besitzer und können das Fahrzeug ganz nach Ihren Wünschen fahren und nutzen. Leasing meint vereinfacht gesagt eine Art Nutzungsverhältnis, denn Sie mieten den Neuwagen."

Zu definieren wäre:

Was ist eigentlich ein "Halter"?

Hallo Matsches,

oh, danke, den Absatz hatte ich da noch gar nicht entdeckt.

Gut, dann habe ich für das Gespräch mit dem Leasinggeber auch etwas Schriftliches und kann wohl eine Erklärung erwarten, warum es so ausgeschrieben und dann scheinbar anders gehandhabt werden soll.

Bleibt der Leasinggeber vllt nur eine gewisse Zeit in den Papieren stehen, so dass der Wagen dann als Vorführfahrzeug, Tageszulassung oder ähnliches zählt?

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