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Leasing Vertrag nach 14tagen kündigen?! Bitte um Hilfe

Themenstarteram 26. Februar 2013 um 10:38

Hallo,

liebes Forum, ich habe vor einer Woche einen Leasingvertrag bei Audi unterzeichnet (Privatleasing mit Kilometervorgabe,kein Restwert) nun aber bin ich mir nicht mehr sicher und würde gerne noch warten bzw. den Vertrag stornieren, da es erst eine Woche zurück liegt muss es doch sowas wie ein 14tägiges Rückgaberecht geben, immerhin leben wir doch in Deutschland.

Ich würde mich freuen wenn Ihr für mich Tipps hättet, da der Händler meint es ginge nicht mehr!

MfG

Beste Antwort im Thema

Hallo,

nun falls der TE recht jung ist will ich mal sagen, jedem ist schon mal irgend ein Blödsinn passiert und ich hoffe er kriegt das wieder hin!

Was ich allerdings echt erschreckend finde und nur mit "Armes Deutschland" quittieren kann, ist dass in solchen Fällen sofort der Ruf nach Verbraucherschutz ausgestossen wird.

Für was ist Verbraucherschutz denn da?

Der ist echt wichtig für Gammelfleisch, falsch deklarierte Eier und ähnliches - aber es kann doch nicht jeder in diesem Land der eine Entscheidung getroffen hat und die bereut die Hand heben und alles wird rückgängig gemacht ...

Wer trägt die Kosten für die Zeit des Verkäufers, den Aufwand des Händlers und der Leasinggesellschaft ???

Was ist wenn ein Unternehmer sich verkalkuliert hat? Ein Baugewerk zum Festpreis angeboten hat und damit nicht hin kommt oder der Autohändler der einen Bonus vom Hersteller einkalkuliert hat, den er dann gar nicht erhält... ???

Warum gibt es in diesem Land eigentlich keinen "Unternehmerschutz" ??????

Just my two Cents ...

 

Viele Grüße

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Zitat:

Original geschrieben von Third Life

Zitat:

Original geschrieben von Stege87

 

Mich kotzt diese Getue hier auch an. "Hirn aus Gier an", "die Option andere Autos zu kaufen fällt für Markenopfer ja flach, für mich jedoch nicht". Wenn ich das schon alles höre. Die Weisheit mit dem Löffel gefressen oder sich noch nie getraut etwas unüberlegt zu machen.

Ich finde jedem passiert sowas mal und sollte jedem auch mal passieren.

Wenn das also jedem passiert und auch völlige Normalität in Deutschland ist, dann gute Nacht. Offenbar habe ich tatsächlich wie viele andere auch die "Weisheit mit Löffeln gefressen", denn auf Vertragsabschlüsse und sonstige Verpflichtungen lasse ich mich NATÜRLICH erst nach reiflicher Überlegung ein.

Wer das nicht tut ist selber schuld und braucht auch nicht nach Mitleid weinen.

Fehler macht jeder, aber es ist sicher kein Fehler sich im Voraus lange über ein Produkt zu informieren und es dann zu bestellen. Das ist gewünscht.

Braucht sich echt keiner wundern im Schland dass nur noch RTL Scheisskram läuft und die Menschheit verdummt bei so einem Verhalten und dem anschließenden Schöngerede von wegen mimimi kann doch mal passieren. Diese Heulsusengesellschaft echt...

Klar ich informiere mich auch wochenlang, hole Angebote ein, unterschreibe und flenn mich dann weg weil ich feststelle ich hab eigentlich keine Kohle. Wtf ?

damit war auch nicht gemeint, dass jeder einfach mal einen Leasing-Vertrag der einige 1000 € mit sich bringt.

Aber das man schonmal zu was gedrängt wurde während einem falsche tatsachen erzählt wurde etwas zugesagt/unterschrieben hat unter völlig falschen voraussetzungen. Und man sich nicht weiter beschäftigt hat, weil keine Zeit.

Naja du bist wahrscheinlich eh unfehlbar. Es kommt ja auch immer drauf an wie oft man im Leben mit Geschäften zu tun hat. Wenn du dir dein Auto gekauft hast, dafür Jahrelang die Kohle zusammenkratzt und es dann ewig fährst, macht man sich sicherlich erheblich mehr Gedanken.

Egal Thema gegessen, manchmal hat man eben Glück und manchmal reitet es einen in die Sch***

 

Viel zu diskutieren, aber mal im BGB nachschlagen, das bringt auch Erleuchtung.

Man schaue sich mal die §§ 492 ff. BGB an und man erkennt, dass es ein Widerrufsrecht gibt. Man muss sogar eine Belehrung über das Widerrufsrecht unterschreiben.

Falls das der Verkäufer hier nicht gemacht hat, dann hat er nebenbei auch noch unredlich gehandelt. Man könnte es auch sittenwidrig bezeichnen.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Viel zu diskutieren, aber mal im BGB nachschlagen, das bringt auch Erleuchtung.

 

Man schaue sich mal die §§ 492 ff. BGB an und man erkennt, dass es ein Widerrufsrecht gibt. Man muss sogar eine Belehrung über das Widerrufsrecht unterschreiben.

§§ 492 behandelt Darlehensverträge!!

Hier handelt es sich aber um einen Leasingvertrag. Allenfalls komt das Recht verbundener Verträge zur Anwendung, wenn der Te die Anzahlung über die Beteiligten finanziert hat.

 

Leasing ist eine Gebrauchsüberlasung gegen Ratenzahlung. Hier kommt überwiegend Mietrecht zur Anwendung.

 

O.

Hallo nicht schlecht.. Steht aber auch schriftlich im Vertrag

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