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Ärger mit der Sixt-Leasing AG nach Rückgabe des Fahrzeugs

Themenstarteram 16. Mai 2013 um 11:31

Hallo Freunde,

wir haben Ende 2009 ein Sixt-Leasing-KFZ entgegengenommen (Laufzeit 3 Jahre). Rückgabe war ursprünglich für den 21.12.2012 geplant. Im Oktober 2012 haben wir uns dann für einen neuen Vertrag bei der Sixt-Leasing entschieden, insbesondere deswegen, weil man uns sagte, dass der erste Vertrag bis zur Übernahme des neuen Fahrzeugs "stillschweigend" weiterläuft.

Das neue Auto haben wir 2013 an Karfreitag in WOB abgeholt und kurze Zeit später das alte abgegeben. Das Auto war in einem extrem guten Zustand. Am Radkasten hatte es einen "Minikratzer" von etwa 1x12mm, bei dem die oberster Klarlackschicht abgeplatzt war (also noch nicht einmal ein Kratzer im eigentlichen Sinne). Dies hat man versucht mit 120EUR zu berechnen, obwohl mir ein Schadenskatalog von Sixt vorliegt, nachdem dies eindeutig als akzeptabel gelistet wird!

Was nun aber sehr ärgerlich ist: wir bekamen letzte Woche eine Rechnung über mehrer Hundert EUR mit der Nachbelastung der einmaligen Sonderzahlung. Man argumentiert, dass der Vertrag nun 3 Monate länger lief, als bei Vertragsabschluss angegeben, was zu einer Erhöhung eben dieser Sonderzahlung geführt hätte. Das verstehen wird aber nicht als "stillschweigende" Weiterführung... (die monatlichen Raten haben wir selbstverständlich weitergezahlt!). Auf unseren Widerspruch argumentiert Sixt nun mit den AGB, wo steht, dass bei verspäteter Rückgabe wie oben beschrieben nachbelastet wird. Diese Verspätung wiederum sehen wir nicht, da die Rückgabe mit dem Einverständnis von Sixt bis zur Auslieferung des neuen KFZ verlängert wurde.

Trotz unserer Argumentation, hat sich heute Sixt das Geld abgebucht. Ich habe umgehend eine Rückbuchung veranlasst und werde Sixt die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung entziehen.

Auch wenn ich kein Jurist bin, behaupte ich (wie wahrscheinlich viele hier ;)) ein sehr gutes Rechtsempfinden zu haben. Wir schätzt ihr es ein, liege ich mit meiner Wahrnehmung des Sachverhalts richtig oder doch total daneben?

Danke für eure Rückmeldungen :D!

Viele Grüße,

qfactor

Beste Antwort im Thema

Stillschweigende Verlängerung bedeutet nur, dass die Laufzeit des Vertrages sich verlängert ohne dass dies schriftlich neu vereinbart wird.

Die im Vertrag genannten Bedingungen bleiben unverändert bestehen.

 

Wenn eine Vorauszahlung gemacht wurde, dann wurde diese in der Höhe der 36 Monatsraten berücksichtigt, sprich die Monatsrate wurde geringer. Die neuen Monatsraten enthalten keinen Anteil aus der Vorauszahlung und sind daher höher.

 

 

O.

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11 Antworten

welche schriftlichen Unterlagen hast Du zu dem Teil:

"dass der erste Vertrag bis zur Übernahme des neuen Fahrzeugs "stillschweigend" weiterläuft"

Stillschweigende Verlängerung bedeutet nur, dass die Laufzeit des Vertrages sich verlängert ohne dass dies schriftlich neu vereinbart wird.

Die im Vertrag genannten Bedingungen bleiben unverändert bestehen.

 

Wenn eine Vorauszahlung gemacht wurde, dann wurde diese in der Höhe der 36 Monatsraten berücksichtigt, sprich die Monatsrate wurde geringer. Die neuen Monatsraten enthalten keinen Anteil aus der Vorauszahlung und sind daher höher.

 

 

O.

Themenstarteram 16. Mai 2013 um 13:45

Danke für euer Feedback!

@softwarefriedl: keine, hätten Sie uns nicht schriftlich über die zusätzichen Kosten informieren müssen? Stichwort "Kostentransparenz"

@go-4-golf: mit anderen Worten, rechtlich betrachtet hat Sixt recht?!?

Zitat:

Original geschrieben von qfactor

Danke für euer Feedback!

 

@softwarefriedl: keine, hätten Sie uns nicht schriftlich über die zusätzichen Kosten informieren müssen? Stichwort "Kostentransparenz"

 

@go-4-golf: mit anderen Worten, rechtlich betrachtet hat Sixt recht?!?

Ich kenne keine Zahlen, aber rechnerisch ist eine höhere monatliche Rate begründet.

 

Beispiel (one Berücksichtigung von Zinseffekten):

- keine Anzahlung,  36 Leasingraten  zu 500 €,

- Anzahlung 3600 €, 36 Leasingraten zu 400 €

 

Die 37. und die weiteren Raten betragen wieder 500 €.

 

So die Sicht eines Users, der sich mit Mathematik besser auskennt als mit Leasing.

 

O.

am 16. Mai 2013 um 16:25

Zitat:

Original geschrieben von qfactor

Was nun aber sehr ärgerlich ist: wir bekamen letzte Woche eine Rechnung über mehrer Hundert EUR mit der Nachbelastung der einmaligen Sonderzahlung. Man argumentiert, dass der Vertrag nun 3 Monate länger lief, als bei Vertragsabschluss angegeben, was zu einer Erhöhung eben dieser Sonderzahlung geführt hätte.

Das wäre genau das gewesen was ich angenommen hätte. In der Regel ist die Sonderzahlung als eine Vorauszahlung auf die Leasingraten zu verstehen (so ist es bei den mir bekannten Herstellerleasings auch explizit im Vertrag festgehalten). Daher wäre ich äußerst überrascht, wenn jemand meint mit der monatl. Rate allein wäre es getan.

Falls ihr damals grundsätzlich eine am Markt gemessen sehr gutes Leasingangebot bekommen hattet, dann ist eine lineare Weiterschreibung (also anteilige Sonderzahlung + monatl. Rate) auch sehr kundenorientiert. Ich kenne zahlreiche Fälle in denen beim Wunsch nach Verlängerung eines solchen Vertrages die Kosten erheblich höher waren (hing damit zusammen, dass bei der ursprünglichen Rate eine viel zu optimistische Restwertentwicklung angenommen wurde und der Leasinggeber durch eine Neuberechnung für den gesamten Zeitraum zu völlig marktfremden Preisen für die Restmonate kam).

Zitat:

Das verstehen wird aber nicht als "stillschweigende" Weiterführung... (die monatlichen Raten haben wir selbstverständlich weitergezahlt!). Auf unseren Widerspruch argumentiert Sixt nun mit den AGB, wo steht, dass bei verspäteter Rückgabe wie oben beschrieben nachbelastet wird. Diese Verspätung wiederum sehen wir nicht, da die Rückgabe mit dem Einverständnis von Sixt bis zur Auslieferung des neuen KFZ verlängert wurde.

Ich kann verstehen dass ihr euch darüber ärgert, aber trotzdem sehe in der Sache es so, dass eure Annahme was gemeint sein könnte völlig marktunüblich ist und ihr euch vorab explizit darüber hättet unterhalten müssen. Eine Durchsetzung eurer Meinung halte ich (nach gefühltem Recht - keine juristische Mienung) für äußerst unwahrscheinlich - einzige Basis wäre IMHO ein freiwilliges entgegenkommen des Händlers aus Kulanzgründen. Aber der Zug scheint ja schon abgefahren...

Ist wie gesagt nicht bös oder persönlich gemeint, sondern spiegelt einfach nur meine Sicht der Dinge als "normaler" Leasingkunde wieder.

Andererseits könnte der Themenstarter ja mal argumentieren, dass man ihm kein Neufahrzeug, sondern einen Gebrauchtwagen vermietet hätte. Somit müsste die Rate dann doch günstiger sein, oder? :D:D:D

am 17. Mai 2013 um 7:02

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von qfactor

Danke für euer Feedback!

@softwarefriedl: keine, hätten Sie uns nicht schriftlich über die zusätzichen Kosten informieren müssen? Stichwort "Kostentransparenz"

@go-4-golf: mit anderen Worten, rechtlich betrachtet hat Sixt recht?!?

Ich kenne keine Zahlen, aber rechnerisch ist eine höhere monatliche Rate begründet.

Beispiel (one Berücksichtigung von Zinseffekten):

- keine Anzahlung,  36 Leasingraten  zu 500 €,

- Anzahlung 3600 €, 36 Leasingraten zu 400 €

Die 37. und die weiteren Raten betragen wieder 500 €.

So die Sicht eines Users, der sich mit Mathematik besser auskennt als mit Leasing.

O.

Diese Rechnung ist absolut schlüssig.

Wenn für die drei zusätzlichen Monate eine Sonderzahlung nachbelastet worden wäre, die etwa 3/36 der ursprünglichen Sonderzahlung beträgt, würde dies die o. g. Rechnung untermauern.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 17. Mai 2013 um 7:12

Guten Morgen zusammen,

vielen lieben Dank für eure zahlreichen Feedbacks :)

Die Endrechnung macht mathematisch und logisch absolut Sinn, dass habe ich auch so nie bezweifelt. Es geht uns darum, dass die Kosten nicht explizit genannt wurden.

Uns geht es nicht um die "paar" EUR, sondern und die Art und Weise, wie Sixt arbeitet... Noch ein Beispiel: NACH Unterzeichnung des neuen Vertrags kamen ständig neue Dokumente zum Unterschreiben, mal wurde von Sixt das vergessen, dann wieder etwas anderes. Dann wurde die Leasing-Rate (wenn auch nur um ein paar EUR) nachträglich erhöht mit dem Hinweis, dass sich "die Auslieferung verzögert" bis wir unterschreiben... deswegen geht man keinen Rechtsstreit ein. Wenige Wochen vor der Auslieferung, wurde uns dann ein Schriftstück (afair das Bestellformular) des ausliefernden Händlers vorgelegt mit der Bitte, es dringlichst unterschrieben zurückzusenden. Später ist uns dann aufgefallen, dass das Schriftstück auf Ende 2012 rückdatiert war.... seriöse Unternehmen arbeiten definitiv anders :)

Viele Grüße,

qfactor

Die vom TE erlebte Vorgehensweise von Sixt könnte auch daran liegen, dass die Firma aufgrund ihrer Größe es nicht nötig hat, sich um den einzelnen Kunden außerordentlich zu bemühen. Ich hatte bei Sixt ein Angebot erfragt und als mir dieses nicht günstig genug erschien gefragt, ob es nicht etwas günstiger ginge. Die Antwort war ein um wenige Euro günstigeres Angebot mit dem Hinweis, dass das das letzte Angebot wäre. Ein weiteres Gespräch, wie zwischen zwei Vertragsparteien üblich, wollte man nicht aufkommen lassen. Ich hatte das Gefühl, mir wurde etwas nach dem Prinzip "Friss Vogel oder stirb" vorgesetzt.

 

Darüber hinaus war das Abgebot schlechter als das meiner örtlichen Niederlassung. Darauf hatte ich Sixt auch hingewiesen. Das hat aber keinen Einfluß auf den Preis gehabt.

 

Fazit: Immer genau hinschauen, wer das beste Angebot macht. Und im Zweifel habe ich lieber einen direkten Ansprechpartner vor Ort als nur virtuelle Kontakte. Ich mache nicht gerne Geschäfte mit jemandem, der mich deutlich spüren lässt, dass er sich nicht um mich als Kunden bemüht.

am 18. Mai 2013 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

Die vom TE erlebte Vorgehensweise von Sixt könnte auch daran liegen, dass die Firma aufgrund ihrer Größe es nicht nötig hat, sich um den einzelnen Kunden außerordentlich zu bemühen. Ich hatte bei Sixt ein Angebot erfragt und als mir dieses nicht günstig genug erschien gefragt, ob es nicht etwas günstiger ginge. Die Antwort war ein um wenige Euro günstigeres Angebot mit dem Hinweis, dass das das letzte Angebot wäre. Ein weiteres Gespräch, wie zwischen zwei Vertragsparteien üblich, wollte man nicht aufkommen lassen. Ich hatte das Gefühl, mir wurde etwas nach dem Prinzip "Friss Vogel oder stirb" vorgesetzt.

 

Darüber hinaus war das Abgebot schlechter als das meiner örtlichen Niederlassung. Darauf hatte ich Sixt auch hingewiesen. Das hat aber keinen Einfluß auf den Preis gehabt.

 

Fazit: Immer genau hinschauen, wer das beste Angebot macht. Und im Zweifel habe ich lieber einen direkten Ansprechpartner vor Ort als nur virtuelle Kontakte. Ich mache nicht gerne Geschäfte mit jemandem, der mich deutlich spüren lässt, dass er sich nicht um mich als Kunden bemüht.

Weil wir gerade über das Thema Sixt sprechen: Ist euch aufgefallen, dass bei der Vario-Finanzierung keine eff. Zinsen auf der Homepage angegeben werden? Ich bin der Meinung dass das unzulässig ist, und habe diesbezüglich eine Mail geschrieben. Oder liege ich falsch?

Eine Antwort habe ich von Sixt nicht erhalten, wer meint, möglichen Kunden nicht antworten zu müssen, ist bei mir eh durchgefallen, aber es würde mich schon interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von ickeb

Weil wir gerade über das Thema Sixt sprechen: Ist euch aufgefallen, dass bei der Vario-Finanzierung keine eff. Zinsen auf der Homepage angegeben werden? Ich bin der Meinung dass das unzulässig ist, und habe diesbezüglich eine Mail geschrieben. Oder liege ich falsch?

Eine Antwort habe ich von Sixt nicht erhalten, wer meint, möglichen Kunden nicht antworten zu müssen, ist bei mir eh durchgefallen, aber es würde mich schon interessieren.

Doch, die eff. Zinsen müssen benannt sein. Deine Erfahrungen gehen also in die gleiche Richtung wie meine. Jeder soll sich dazu seine Meinung machen...

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