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LCI Fahrer ohne Xenon, die tagsüber Standlichtringe nutzen wollen

Themenstarteram 23. August 2010 um 11:04

weils cooler aussieht, für die habe ich was gefunden ;) Ich persönlich habe sowieso immer Abblendlicht an, also mir ist es egal. Aber ich hatte mich am WE fast mit jemanden deswegen gestritten und nun recherchiert: Da es ein weit verbreiteter Irrglaube ist, man dürfe bei normalen Lichtverhältnissen tagsüber kein Standlicht benutzen, hier ein ganz konkreter Fall:

http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Nach Studium des Gesetzestextes war mir das eigentlich schon vorher klar. ;) Interessant, dass es dazu auch was Offizielles gibt.

Also: LCI Besitzer mit Halogen, die gerne aufgrund der hübschen Optik tagsüber mit Standlicht fahren wollen, dürfen das gerne tun :) Ein Sicherheitsgewinn ist aufgrund des schwachen Lichts dennoch nicht gegeben denke ich.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. August 2010 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von Spark

Deine Behauptung und Eindruck sind total falsch.  

Ich gebs auf bei Dir ;) Kann mir jemand bitte eine Beruhigungstablette reichen? :D

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Zitat:

Original geschrieben von motor-eddi

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

 

Wer hat denn das jetzt geschrieben?

Na Du hier:

Zitat:

Original geschrieben von motor-eddi

Zitat:

Und zur Diskussion: Die StVO ist was den § 17 angeht einfach falsch formuliert. Was das Verkehrsministerium erreichen wollte ist, dass bei Lichtpflicht nicht mit Standlicht gefahren werden darf. Mit der Formulierung in § 17 II StVO ist das aber NICHT so geregelt.

"...ist das aber NICHT so geregelt..."

Was ich geschrieben habe: Es ist falsch formuliert - im Grunde ist der ganze §17 StVO eine einzige Katastrophe - wird aber in der Praxis anders gehandhabt. Wo ist das Problem? Ändert nichts an der sehr unglücklichen (meiner Meinung nach falschen) Formulierung.

Gut, dann hatte ich Dich falsch verstanden. Deine Formulierung ("ist nicht so geregelt") hatte für mich bedeutet, Du wärst auch Sparks Ansicht was den Regelungsgehalt des Abs. 2 angeht.

Dieser ist halt nur aus dem Kontext vollumfänglich verständlich, wie Rechtsvorschriften eben so oft. Dass man das oft auch deutlicher formulieren könnte, steht natürlich auf einem anderen Blatt!

Habe mich heute mit einigen Leuten Auseinander gesetzt und Antworten darauf waren ehe meiner Richtung und aufgrund der Darlegung sehr skeptisch. Trotz der veröffentlichen Entscheidung sind Fachleute beim Gesetz geblieben was den Abs. 2 in Frage stellt ... Nicht zu letzt sehr viele Leute vom Berufswegen haben so einige Probleme.

 

Die AG-Entscheidung finde ich gut (brauche die persönlich nicht bei E90 LCI mit Bi-Xenon)... trotzdem habe ich (nicht nur) meine Zweifel ... ob es Bundesweit angewandt werden kann/wird ist andere Sache

 

Eindeutige Darlegung der allen Gesetze wäre sehr wünschenswert aber das hat schon User Real gesagt

Davon ab, wo bekommt man denn "Ärger" wegen den Ringen?

Wen interessiert es überhaupt, ob da jetzt die Standlichtringe, oder (heller) Tagesfahrtlichtringe sind, die da leuchten? Da fahren jetzt mittlerweile ganz andere Subjekte damit rum, die sich die Ringe in alten Autos, nicht mal BMW verbauen und damit tagsüber rumfahren.

am 24. August 2010 um 17:52

Nicht zu reden von den ganzen Spacken die tagsüber mit angeschalteten Nebelschweinwerfern fahren :rolleyes:

oder auch mit eingeschaltenten NSW´s

Ärger ist auf jedem Fall durch Beleuchtung und Vorschriften die nicht eindeutig sind, vorprogrammiert. Streitigkeiten gabs, gibts und wird weiter geben

Standlicht + Nebelscheinwerfer....

Schöner Gruß ins E36-Forum :D

sorry wenn ich den alten Thread hier wieder auskrame ;P will die Diskussion auch nicht wieder entfachen.

Einzig allein wollte ich nun eine Frage geklärt haben.

Wie verhält es sich nun mit dem TFL/Standlich des e90 VFL. Immerhin steht in meinem Navi Tagfahrlich (an / aus).

Zählt dieses nun als Standlicht oder als TFL :x

Zitat:

Original geschrieben von bmw2f4u

sorry wenn ich den alten Thread hier wieder auskrame ;P will die Diskussion auch nicht wieder entfachen.

Einzig allein wollte ich nun eine Frage geklärt haben.

Wie verhält es sich nun mit dem TFL/Standlich des e90 VFL. Immerhin steht in meinem Navi Tagfahrlich (an / aus).

Zählt dieses nun als Standlicht oder als TFL :x

Wenn Du im VFL-Navi Tagfahrlicht aktivierst, dann dann hast Du immer Abblendlicht!

Die Standlichringe vom VFL und die des LCI ohne Xenon gelten nämlich nur als Standlicht und nicht als Tagfahrlicht. Und dementsprechend ist das auch verdrahtet/geschaltet, wenn die Option im jeweiligen Navi ativiert ist.

alles klar danke. hat mich schon gewundert warum da Tagfahrlicht steht.

 

merci

Tagfahrlicht ist sowieso Käse. Beim VFL das Xenon als Tagfahrlicht ist absoluter Käse, Xenon fällt bei Sonnenschein überhaupt nicht auf.Anstatt Tagfahrlich hätte man lieber einen eingebauten Lichtsensor vorgeschrieben, der sich auch nicht mehr abschalten lässt, dann würde wenigstens nicht die Hälfte der Idioten bei Dunkelheit oder Regen ohne Licht durch den Wald fahren. Da könnte ich echt Aggressionen bekommen

Das stimmt. Fahre eig. auch immer mit der "Lichtautomatik" oder hab durchgehen das Xenon an.

Könnte jedes mal :-! wenn ich leute bei Regen/Nebel/Dämmerung ohne Licht fahren. Dann noch ein graues/silbernes Auto etc. das man sie garnichtmehr sieht.

Lichthupe als Hinweis bringt meistens auch nichts. Gerade wenn man mal überholen will werden die Leute schlecht gesehen :/

Wäre für Licht AN Pflicht in DE.

 

mfg

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