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Lautstärke Abgasanlage ... Schrittweise Steigerung? dB-Killer?

Themenstarteram 18. Juni 2013 um 21:49

Mal zwei Frage:

Will man nen Sportauspuff ohne ABE eintragen lassen, geht das ja nur über die Einzelabnahme. Dabei darf der Aufpuff die eingetragenen Lautstärken (Standgeräusch und Fahrgeräusch) nicht, oder nur minimal übersteigen. Mein Hobel hatte von Hause aus 88dB im Stand und 73dB in Fahrt eingetragen. Nu hab ich den Motor aufladen lassen und es wurden im Zuge dessen 89dB im Stand und 74dB in Fahrt eingetragen. Könnt ich jetzt durch weitere Umbauten die eingetragene Lautstärke schrittweise weiter anheben lassen? Z.B. Luftfilter ändern und damit auf 90/75dB kommen ... dann Auspuff ändern und auf 91/76dB kommen usw.?

Klar, Einzelabnahmen und neue Papiere kosten Geld, darum gehts aber hier nicht. Nur um die Möglichkeiten.

Weitere Frage: Wenn ich nun nen richtig lauten Auspuff drunterschraube, mir aber herausnehmbare dB-Killer dafür anfertigen lasse, welche die Lautstärke auf ein legales Maß bringen (meinetwegen 1dB mehr als derzeit eingetragen). Hab ich ne Chance, dass mir jemand so nen Auspuff per Einzalabnahme einträgt? Rein von den rechtlichen/realen Möglichkeiten her?

Danke und MfG, 1080p

P.S. Mein Mopped hat im Stand 100dB (bei 6.000 U/M) und bei Fahrt 79dB eingetragen. Ganz legal, von Hause aus. Theoretisch sollte also auch beim Auto noch was möglich sein ... sofern keine Bestimmungen dagegen sprechen. Und habt ihr mal nen serienmäßigen Ferrari bei Last vorbeifahren gehört? Wie geht denn sowas?

Beste Antwort im Thema
am 19. Juni 2013 um 8:16

Wenn Du bei mir so laut vorbeikommst , wirst Du erschlagen .( Watt dem eng sing Uhl , iss dem Angern sing Nachtigall) Heimisches Sprichwort

Gruß : Rostklopfer

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am 19. Juni 2013 um 17:55

Zitat:

Hat man nun eine AGA mit hohem Staudruck, wird der Schall stärker durch das gelochte Rohr in die Wolle gedrückt und es kann sich mehr "totlaufen".

ROFL

Meine Kollegen von der Akustik werden sich morgen totlachen !

 

Gruß SRAM

Zitat:

Original geschrieben von 1080p

Die Lautstärke wird sich um ~5dB erhöhen also von 88dB im Stand und 73dB während der Fahrt auf 93dB im Stand und 78dB während der Fahrt.

An einer anderen Stelle schreibst Du von einer Erhöhung der Lautstärke von 1 bis 2 %, hier von 5 dB.

 

Ich muss SRAM Recht geben: Von Akustik hast Du keine Ahnung! 6 dB entspricht der doppelten Lautstärke, mit 5 dB willst Du Deine Karre also fast doppelt so laut machen wie vorher. Das wird Dir (zu Recht!) wohl niemand eintragen.

 

Im übrigen gibt es gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenzen mit den entsprechenden Messverfahren. Und ja, es gibt die sog. "Lex Ferrari", die für hochmotorisierte Fahrzeuge eine Ausnahme definiert (bitte selber danach googeln!).

Zitat:

Original geschrieben von 1080p

...Ach ja, Stillgelegt werden Fahrzeuge wohl nicht mehr aufgrund zu hoher Lautstärke, da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (zu recht) nicht gegeben ist. Sagt zumindest Wikipedia...

Tja...und wenn Du Dir dann mal durchliest was die allwissende Müllhalde namens Wikipedia eigentlich ist...

Meine Erfahrungen sagen da was ganz Anderes, aber egal...glaub´ ruhig der großen Meinungs- und Ansichten-Sammelkiste ;)

Achja...

Du mußt mir aber bitte unbedingt nochmal den physikalischen Zusammenhang zwischen Lautstärke und Staudruck erklären...

Deine Erklärung dazu hab ich noch nicht ganz nachvollziehen können.

Oder beruht Deine Aussage auf Deinem subjektiven Empfinden, daß ´ne AgA mit geringerem Durchmesser automatisch lauter sein muß, weil ja der Staudruck gezwungenermaßen höher sein sollte...und dadurch der Schall nicht mehr genügend `Platz´ (oder Raum...wie auch immer) hat, um sich totlaufen zu können?

Wenn Du so unbedingt den Staudruck verringern willst (und er nicht lauter werden soll...), dann nimm doch einfach ´ne Mehr(2)flutige Anlage...die hat (quasi) den halben Staudruck...und ist (im Zweifel) genauso laut, wie die entsprechende Einflutige.

Mußt dann aber AK ändern und für mehr Platz (für das Mehr an Rohr und Schalldämpfern) sorgen ;)

Was dann aber u.U. mit Deiner Leistungskurve passiert, das wurde ja schon erklärt.

Zitat:

Original geschrieben von SRAM

Zitat:

Original geschrieben von 1080p

Hat man nun eine AGA mit hohem Staudruck, wird der Schall stärker durch das gelochte Rohr in die Wolle gedrückt und es kann sich mehr "totlaufen".

ROFL

 

Meine Kollegen von der Akustik werden sich morgen totlachen !

 

 

 

Gruß SRAM

@ 1080p: Du verwechselst hier den "Gleichanteil", also den Abgasstrom, der (gerade) durch den Dämpfer geht, und den "Wechselanteil", also die Schallwellen.

 

Der Witz bei den Schalldämpfern sind die Querschnittssprünge (beim Übergang vom Rohr in den Dämpfer bzw. wieder ins Rohr). An diesen Querschnittsänderungen ändert sich der Wellenwiderstand, daher kommt es zu Reflektionen. Das Absorptionsmaterial macht dann den Rest.

 

Schreibt der auch-Akustiker Rael und lacht mit SRAMs Kollegen :D.

 

Und was den angeblichen Zusammenhang von Lautstärke und Strömungswiderstand betrifft: Bau Dir mal versuchsweise eine LKW-Abgasanlage dran. Abgasgegendruck dürfte kein Thema sein (die Dinger sind schließlich für deutlich höhere Abgasmassenströme ausgelegt), großartiges Geräusch bleibt am Ende (wahrscheinlich) nicht übrig.

Themenstarteram 19. Juni 2013 um 19:24

Wir wollen mal bei der Praxis bleiben. Mein Motor war ein Saugmotor und ist jetzt mit 0,8bar aufgeladen, das hab ich anfangs geschrieben. Die serienmäßige AGA ist nicht für den höheren Durchsatz ausgelegt, mein Motor ist zugeschnürt und der ESD wird seit dem Umbau so heiß, dass alles drum herum wegschmilzt.

Ich habe keinen Platz, um eine mehrflutige Anlage einzubauen ... von einer LKW-AGA mal ganz zu schweigen.

Ich will keinen Krach, ich will keine Brülltüte... das wär mir peinlich und ich bin keine 18 mehr. Ich möchte legal unterwegs sein und trotzdem die bestmögliche Leistung aus dem Motor herausholen.

Und für die Akusiker, die sich grad alle totlachen. Teilweise (!) hab ich das Gefühl, dass ihr wisst wovon ihr redet. Eine Frage dazu, habt ihr mal einen Absorptionsdämpfer an einem Motorrad mit und ohne dB-Killer gehört? Und habt ihr mal so nen dB-Killer gesehen? Also, was macht der Killer (dieses kleine Röhrchen), um auf magische Weise die Lautstärke des Dämpfers so drastisch zu reduzieren? Richtig, er verengt den Querschnitt, erzeugt mehr Reflexionen und erhöht somit (auch) den Staudruck. Die Abgase/Schallwellen kommen also nichtmehr so schnell ins Freie und wie jetzt die Dämmwolle im Dämpfer damit zusammenhängt, kann mir der Kollege von SRAM erkären, wenn er vor lauter Lachen seine Stimme wiedergefunden hat.

Ich geb ja gerne zu, dass mein Wissen eher rudimentär ist.. aber so schwer ist es doch nun auch nicht.

...sagst Du uns auch mal um welches Vehikel (Fabrikat/Typ) es sich bei dem "genannten" Wagen handelt...?

am 19. Juni 2013 um 19:52

also ich würd mal tippen, irgendwas aus der lautstark-und-leistungsarm-fraktion. so opel corsa/polo

oder voll krass bmw:D

btw: die erlaubte lautstärkeänderung bezieht sich grundsätzlich auf die ausgangsbasis der serie

alles nadere ist mit auflagen verbunden oder eben nicht zulässig, so 'sportauspuff' oder 'sportluftfilter'. steht aber in der regel in den jeweiligen gutachten.

also sich scheibchenweise höhermogeln is nicht:p

oder du hast einen übermotor, mit dem du die tricks der richtig schnellen beherrscht.

Themenstarteram 19. Juni 2013 um 20:02

Das ist doch mal ne Aussage. Wenn sich die maximale Erhöhung der Lautstärke stets auf den ursprünglichen Serienzustand bezieht, kann man sich nicht schrittweise steigern.

 

Zitat:

Original geschrieben von 1080p

Wir wollen mal bei der Praxis bleiben. Mein Motor war ein Saugmotor und ist jetzt mit 0,8bar aufgeladen, das hab ich anfangs geschrieben. Die serienmäßige AGA ist nicht für den höheren Durchsatz ausgelegt, mein Motor ist zugeschnürt und der ESD wird seit dem Umbau so heiß, dass alles drum herum wegschmilzt.

Ich habe keinen Platz, um eine mehrflutige Anlage einzubauen ... von einer LKW-AGA mal ganz zu schweigen.

Und siehst du, wenn du den Sachverhalt von Anfang so dargestellt hättest, wäre die Diskussion gleich viel vernünftiger abgelaufen.

Zitat:

Ich will keinen Krach, ich will keine Brülltüte... das wär mir peinlich und ich bin keine 18 mehr.

Ach, nicht? Und warum hast du dann nach nichts anderem gefragt als nach der Erfolgsaussicht, deinen TÜV-Menschen zu überlisten, damit er dir mehr Krach durchgehen lässt?

Themenstarteram 19. Juni 2013 um 20:28

Weil ich weniger Staudruck mit höheren Lärmemissionen gleichsetze... vorausgesetzt die Größe des Dämpfers muss identisch bleiben, was in meinem Fall zutrifft.

Nach all dem Krampf über Laut ist out, hier mal die sachlichen Vorgaben. 

1. Gesetzlich:- der Gesetzgeber hat über die betreffenden Jahrzehnte (ab ende 1950er jahre besonders) bindende max.Geräuschpegel angegeben. In phon, später in dB(A) wobei das (A) die angepasste *Ohrkurve* des Menschen berücksichtigt. Die sind per Baujahr = Gesetzgebungstag auch nicht mehr zu knacken, ansonsten macht sich auch der Prüfer der das einträgt haftbar. M.a.W. wenn du ein Moped Bj.70 hast, kannste lauter sein als eins mit Bj 2010. Da kann man sich im Netz schlau machen über die max. dB's.

2. Messmethode:- wie wird denn das Fahrgeräusch gemessen? Ein sehr komplizierter und auch teurer Akt, wenn man sich das gesetzliche Prozedere anschaut; iss mal nicht eben auf Prüfplatz. Nee! Soviel dazu.

3.die Eintragung:- streng genommen interessiert dem Gesetzgeber nur das Fahrgeräusch. Das Standgeräusch steht so geregelt in keinem Gesetz. Es dient nur der örtlichen Einschätzung, ja Einschätzung muss man fast sagen, wenn es denn im Stand gemessen wird, ob das Fahrzeug zu laut ist. Wenn es das Standgeräusch nicht besteht, könnte der Verdacht bestehen, das es das Fahrgeräusch auch nicht packt. Zudem haben die in den 1980er jahren was dazu gepackt, das (P) im KFZ-schein. Dieses (P) heißt nichts anderes, als wenn die Polizei im definierten Abstand bei einer bestimmten Drehzahl das Auspuffgeräusch misst, es rechtens ist, wenn der eine Kelle bekommt der zu laut ist. Da die alten dB's ohne P weniger haben gibt es - so von der Polizei gemessen- deutliche Aufschläge. Ist etwas leichter für den Auspuffbauer.

Um es kurz zu machen: ein Bj.70 Auto mit 76dB(A) im Schein ist lauter als ein Bj2002 Auto mit 79dB(A) (P). Die Messmethode ist anders. Kann man ergooglen.

4. Gerichtsurteile sind wie der Wind. mal so, mal so rum, ob man ein zu lautes Moped noch nach hause fahren lassen darf, wenn die Fahrtrichtung stimmt, oder in die nächste Werkstatt oder Stilllegen. Das geht nur wenn ein anerkannter Sachverständiger das ganze betreut, einfach nur die Schergen reichen nicht.

 

So und zur eigentlichen Frage: nein. geht nicht- s.o. Man kann max. -unabhängig vom Herstellereintrag im Brief - die ges. Vorgaben erfüllen. Darüber gehts nicht. Rein theoretisch müsste man sogar ein Abgasgutachten ab Bj. 10/71 nachweisen( noch teurer) weil der geänderte Auspuff ja die Emmissionen ändern könnte. Zum anderen ein Leistungsgutachten( mit evtl.Folgen für Bremse ect.)- weil..issklar, ne. So'n Teil kann bis zu 5% Mehrleistung auch mehr, bringen; je nachdem wie der Hersteller das originale Teil drosselte.

Und noch was, gehört eher nach oben zu den Urteilen+Mopeds. Selbst eine topneue serienmässige Auspuffanlage die als zu laut gemessen wurde, muss wieder vorgeführt werden. Ist die neue auch zu laut und sonst alles ok kann der Prüfer diese dB(A)'s eintragen- mit Meldung an KFZ Bundesamt, das da mit den serienmässigen etwas nicht stimmt. Nachbesserung beim Herststeller. Das sind aber nicht 3dB(A) mehr im Allgemeinen.

Es gab schon diese Fälle, die ersten Hayabusa z.B.

Themenstarteram 19. Juni 2013 um 22:11

Danke für deinen ausführlichen Beitrag. Im Netz hab ich herausgefunden, dass Fahrzeuge wie meines (ab Zulassung 10/1995) eine maximales Fahrgeräusch von 74dB aufweisen dürfen. Diesen Wert habe ich bereits eingetragen, daher wird wohl nichts mehr gehen. Die Lex Ferrari würde wohl bei meinem Fahrzeug Anwendung finden, womit eine Ausnahme von 75dB Fahrgeräusch möglich wäre. Da eine notwenige Geräuschmessung aber recht kostenintensiv ist, werd ich auf das Eine Dezibel wohl verzichten.

Jetzt tendiere ich dazu, erstmal eine offene, laute Abgasanlage zu montieren und diese dann durch unterschiedliche herausnehmbare dB-Killer in den Bereich der StVO-Konformität bzw. in den Bereich der Rennstrecken-tauglichkeit zu bringen. Ob eine Einzelabnahme mit herausnehmbaren dB-Killern möglich ist, kann ich nicht mit Gewissheit sagen. Da aber Klappen-AGAs bei Autos und Anlagen mit herausnehmbaren Killern bei Motorrädern keine Seltenheit sind, bin ich da zuversichtlich.

Den Vorteil sehe ich darin, dass ich auf der Straße legal (wenn auch zugeschnürt) fahren darf und auf der Rennstrecke durch andere dB-Killer etwas mehr Leistung und weniger Risiko von schmelzenden Verkleidungsteilen erhalte.

Auf Rennstrecken ohne dB-Bregenzung könnt ich ganz offen fahren. Und will ich mal meine Nachbarn ärgern und werde von der Polizei gestoppt, kann ich durch schnelles Einsetzen der dB-Killer in Verbindung mit einer guten Erklärung evtl. (!) schlimmere Konsequenzen vermeiden. Wobei ich meine Nachbarn alle recht gern habe ... und sie mich.

MfG, 1080p

 

Zitat:

Original geschrieben von 1080p

Was deine technischen Qualitäten angeht, bin ich nicht überzeugt. Du dämpfst mir Motoren runter auf 50dB, rufst dolle Zauberworte wie "Absorptionsdämpfer" und nennst Baumaschinen als Beispiel. Ich weiß ja nicht, ob du hier richtig bist!

Wie funktioniert denn ein Absorptions-Dämpfer? Ich erklär es dir mal so gut ich kann...

Dünnes Eis, ganz dünnes Eis... :D Andere wären um SRAMS Wissen froh... ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von 1080p

Bei einem Durchmesser von 60mm würde ich bei einem aufgeladenen 2l Motor schon von einer restriktiven Auspuffanlage reden. Also schon durch den geringen Durchmesser ein ausreichend hoher Staudruck, um mit den beiden Absorptionsdämpfern eine legale Lautstärke zu erreichen. Je nach Motor, Ladedruck, Katalysatoren usw. variiert das aber natürlich alles erheblich.

Aufgeladene Motoren benötigen keinen Staudruck! Ideal wäre es wenn wenn nach dem Turbo nichts mehr kommt. Man schaue sich mal die Abgasanlagen der Top Fuel Dragster an, Kompressor geladene V8 mit Literleistungen von über 1000PS.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Was den Staudruck angeht, Motoren sind oftmals so ausgelegt das Sie den genau definierten Staudruck der Auspuffanlage benötigen um die volle Leistung zu bekommen, nimmst Du den Staudruck könnte die Leistung einbrechen.

Jaein, prinzipiell hast du recht. Die Frage ist immer was bzw. wo ist die volle Leistung gewünscht. Die ideale Abgasanlage ist so bemessen das das Abgas mit der größt möglichen Geschwindigkeit abgeführt wird. Kleiner Querschnitt = höhere Strömungsgeschwindigkeit. Natürlich kommt irgendwann der Punkt an dem das Volumen des Abgasstroms die Kapazität des Querschnitts übersteigt, ergo, Staudruck baut sich auf und der ist bei 4 taktern kontraprodiktiv.

Ein Verbrennungsmotor ändert aber sein Abgasvolumen je nach Lastzustand dramatisch, also wäre eine Variable Abgasanlage ideal und zwar auf die ganze Länge gesehen. Das Abgas kühlt sich ab und reduziert somit sein Volumen, also müsste sich idealer Weise das Abgasrohr nach hinten verjüngen.

Das das natürlich so nicht umsetzbar ist, konisch vielleicht schon aber im Durchmesser variabel(?), sucht man einen Kompromiss und so kann man die Charakteristik des Motors beeinflussen, je nach dem auf welchen Lastzustend man die Abgasanlage abstimmt, kleiner Querschnitt für mehr Power untenrum, größerer für mehr Power obenrum.

Bei Turbos ist das natürlich alles Makulatur, da alles ab Turbo ab besten nicht vorhanden ist. Jeder Art von Gegendruck ist hier konntraproduktiv, da der Turbo quasi dagegen arbeiten muß.

Zitat:

Original geschrieben von 1080p

Ach ja, Stillgelegt werden Fahrzeuge wohl nicht mehr aufgrund zu hoher Lautstärke, da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (zu recht) nicht gegeben ist. Sagt zumindest Wikipedia.

Das stimmt, allein wegen der Lautstärke dürfen sie es nicht mehr, aber wenn der Beamte nicht auf den Trichter kommt das die Abgasanlage durch ihre nicht vorhandene Legalität das Abgasverhalten negtiv beeinflusst, dann, ja dann steht der Karren...

Ich kenne einen Mustangfahrer der in München wegen einer übermäßig lauten und Auffälligen Abgasanlage eben genau aus diesem Grund stillgelegt wurde. Das sich dann unter seinem Wagen Kats ohne Metallkats Prüffzeichen/ Papiere befanden war der Sache nicht gerade förderlich (der Wagen hat die AU ohne Probleme bestanden), Nachzahlung der Kfz Steuer nach Höchstsatz für Zeitraum des Besitzes, Verfahren wegen Steuerhinterziehung mit allem drum und dran.

 

Ea01z-1291

Zitat:

Original geschrieben von 1080p

 

 

ff...

Jetzt tendiere ich dazu, erstmal eine offene, laute Abgasanlage zu montieren und diese dann durch unterschiedliche herausnehmbare dB-Killer in den Bereich der StVO-Konformität bzw. in den Bereich der Rennstrecken-tauglichkeit zu bringen. Ob eine Einzelabnahme mit herausnehmbaren dB-Killern möglich ist, kann ich nicht mit Gewissheit sagen. Da aber Klappen-AGAs bei Autos und Anlagen mit herausnehmbaren Killern bei Motorrädern keine Seltenheit sind, bin ich da zuversichtlich.

 

Den Vorteil sehe ich darin, dass ich auf der Straße legal (wenn auch zugeschnürt) fahren darf und auf der Rennstrecke durch andere dB-Killer etwas mehr Leistung und weniger Risiko von schmelzenden Verkleidungsteilen erhalte.

 

 

 

MfG, 1080p

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Jede Änderung an Auspuffanlagen bedingt eine neue Abnahme. Rein rechtlich. Es ist leider so, das selbst neue Anlagen mit ABE ohne Änderungen angebaut, schon nach kurzer Zeit als zu laut  beanstandet wurden. Meist regelt sich das per Gang zum TÜV oder auch vor Gericht, denn die Messmethoden der Polizei ist situationsbedingt fehlerbehaftet. So muss die Lautstärkemessung (P) u.a. bei einer bestimmten Drehzahl erfolgen. Greift man aus Unkenntniss über die Elektrik zum bordeigenen Drehzahlmesser ist das Ergebniss anfechtbar, denn es muss ein geprüfter Drz-.messer sein; der am Motorrad kann ja falsch anzeigen.

Die Anlagen sind auch zeimlich nah an den gestzl. Grenzwerten, so das nach dem ersten Anglühen der Anlage schon die max. Wert mit Toleranz erreicht wird. Durchaus von den Eigner auch gewünscht. Bis zur Kontrolle.

Insgesamt aber erstmal Ärger und unnötige Fahrten+Kosten.

Dazu kommt, das du meines Wissens einen einfach auswechselbaren dB-eater nicht eingetragen bekommst, eben wegen der einfachen 'Rückrüstung'.

Bestens sind Motorräder vor Bj.80 für solche Umbaumaßnahmen. Noch besser? Vor 1970. Die dürfen- konstruktiv bedingt- so laut sein, das man dich km-weit kommen hört.

Nochmal:- dir bleibt eigentlich bei deinem Baujahr nur 2 Anlagen zu haben, 1 für die Straße 1 für die Rennstrecke.

am 20. Juni 2013 um 8:25

Wenn der Themenstarter immer noch meint , daß Abgasvolumenstrom bzw Abgasgegendruck irgendwas mit der Lautstärke zu tun hat , werde ich jetzt als Gegenversuch große Lautsprecher ins Fenster stellen , und damit bei dieser Hitze mein Wohnzimmer belüften .

Gruß : Rostklopfer

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