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Lauter Auspuff: Neue Regelung-wat denn nu

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 13:41

Hi!

Hab mal ein bisschen bei Copzone.de gelesen und ein paar Zitate und meine Schlussfolgerungen hier zusammengeschrieben.

Vorneweg: Auch bei den Jungs von der Rennleitung herrscht grosse Verwirrung - die kann z.Zt. dem einen oder anderen bei einer Kontrolle zum Vorteil gereichen. Fakt ist aber, es kommt auf den einzelnen Beamten an. Pauschal sagen: Yeah! Jetzt schraub ich mir Jesse´s Hell Bent Pipes dran und zahle wenn ich erwischt werde €25,- wird i.d.R nicht laufen.

"Die Ahndung eines entsprechenden Verstoßes (vgl. bisherige TBNR 318606 -

Inbetriebnahme eines Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis) über

eine spezielle (!) Rechtsvorschrift / Tatbestandsnummer ist somit nicht mehr

möglich. Das Bundesministerium für Verkehr prüft derzeit entsprechende

Lösungsmöglichkeiten.

Bis zu einer endgültigen Regelung besteht jedoch weiterhin eine

Ahndungsmöglichkeit über die allgemeinen Bestimmungen der StVZO zur

Beschaffenheit von Fahrzeugen. Änderungen, die bisher zum "Erlöschen der

Betriebserlaubnis" geführt haben, erfüllen den Tatbestand des § 30 StVZO.

Danach müssen Fahrzeuge vorschriftsmäßig ausgerüstet sein.

Bei entsprechende Verstößen sind deshalb ab sofort die TBNR 330006 bzw.

330606 ff. (bei Halterverantwortung TBNR 331006 ff.) zu verwenden."

Dazu die Tatbestände:

"330006 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG

25,-€

330606 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch gefährdet.

§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG

50,-€ 3 Punkte "

Dazu der oberschlaue Kradcop:

" Die Polizei beschlagnahmt entweder zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr. Dies war schon früher so und dies bleibt auch weiterhin so.

Es bleibt alles beim Alten, mit dem einzigen Unterschied, dass ohne eine begründbare Gefährdung (was beim Auspuff schwierig wird) eben keine 50 Euro und keine 3 Punkte anfallen sondern nur 25 Euro für den unvorschriftsmäßigen Zustand. "

Weiterhin:

"Zum Thema Verhältnismäßigkeit stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit natürlich bei einem 25,- Euro Tatbestand ohne Frage.[...] Da aber sowieso nur ein unvorschriftsmäßiger Zustand angezeigt werden kann, würde in einem normalen Fall eine andere Dokumentation wenn möglich reichen. Foto vom Auspuff mit dem fehlenden dB-Eater zum Beispiel. In der Praxis wird es sich dann aber zeigen, wieweit die Kunden die Kosten nach oben schrauben.

Solange die Beweiserhebung ausreichend ist, sind wir begnügsam. Wenn sich Leute aber mit allen Mitteln raus winden wollen, wird die Qualität der Beweiserhebung natürlich verbessert. [...]

Wenn ich den Verdacht habe, dass es tatsächlich kein Verschleiß war, dann wird eine Beschlagnahme sogar noch zwingender. In diesem Fall wird die Auspuffanlage beschlagnahmt um durch einen Sachverständigen Gutachter den Nachweis der Manipulation zu führen. [...]

Hierbei geht es nur darum, ob die Zielsetzung der Beweiserhebung wesentlich verschlechtert oder sogar verhindert wird, wenn ich die Beschlagnahme nicht sofort durchführ. In aller Regel besteht diese Gefahr im Verzug aber nicht, da ich an der Kontrollstelle den Beweiserhalt solange gewährleisten kann, bis ich den Richter erreicht habe, wenn er erreichbar ist. [...]

Noch mal ganz klar... die Beschlagnahme kann im Zusammenhang von Bauartveränderung nur aus zwei Gründen erfolgen. Entweder Beweiserhebung des ordnungswidrigen Zustandes, wenn es vor Ort auf anderer Weise nicht durchführbar ist oder aber zur Gefahrenabwehr, weil eine konkrete Gefährdung bei einer Weiterfahrt zu erwarten ist. Der zweite Punkt zur Gefahrenabwehr ist grundsätzlich bei einer Auspuffanlage nicht begründbar. "

Zitat Ende.

Die Schlussfolgerungen die ich hieraus ziehe:
Wenn man den Tatbestand "unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen" ZUGIBT entfällt die Notwendigkeit einer Beweissicherung! Dann bliebe nach eigener Aussage selbst Herrn Oberkorrekt von der Kradstaffel nichts anderes übrig, als den Verstoss zu ahnden (€25 Bussgeld) und die Überprüfung der Wiederherstellung der korrekten Beschaffenheit durch die Zulassungsstelle anzuordnen (Nachkontrolle).

 

Na dann...

Kwik

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2008 um 11:15

Hallo,

ich muss mich auch mal als Mitglied der Rennleitung outen...

Mein Kenntnisstand:

ihr habt bisher nur die 3. Alternative beleuchtet, wenn ich nichts überlesen habe (sonst verbessert mich).

Wenn ihr aber einen offenen Auspuff dranschraubt oder den dB-Killer rausnehmt, liegt mithin ein EINGRIFF vor, den der Tatbestand fordert.

(kein Eingriff liegt vor, wenn die Anlage aufgrund von Verschleiß zu laut wurde)

Ihr habt also manuell etwas verändert. Damit einher geht normalerweise auch eine Verschlechterung der Geräuschemission, und DAS ist die Tatbestandsalternative, die zumeist erfüllt ist. Folge: die BE erlischt und es kommen 3 Punkte und 50 EUR auf euch zu. Seid ihr in der Lage, den dB-Killer wieder reinzuschrauben, könnt ihr danach weiterfahren, weil die BE wiederhergestellt wurde. Habt ihr dagegen eine komplett offene Anlage, dann bleibt das Teil stehen, auch wenn ihr 1000km von zuhause weg seid. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit greift in diesem Falle nicht, weil unsereins diese fortwährende Störung der Rechtsordnung nicht dulden DARF und niemanden mit einem Fahrzeug weiterfahren lassen darf, wenn die BE des FZGs erloschen ist! Ausgenommen sind im Falle der HDs die entsprechend alten Modelle, deren Homologation mit dem alten Auspuff erfolgte (der heute zu laut wäre).

Nun zu der Alternative, dass sich die Abgasemission verschlechtern würde: habt ihr u.U. den Kat mit rausgeschmissen (ich bin kein HD-Fahrer, sondern DUC), also falls es bei HD sowas gibt ;-), dann wäre diese Alternative ebenfalls erfüllt, die Folge: Bock bleibt stehen, weil BE erloschen.

ABER: in diesem Falle droht euch auch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Steuergesetz, weil die Maschine ihre Abgaswerte nicht halten kann, einer anderen Klasse unterliegt und ihr dann quasi zu wenig Steuern bezahlt! Hier also Vorsicht, es werden Straftatbestände erfüllt, keine OWi mehr! Auch hier ausgenommen jene, die dies eintragen lassen und genug Steuern entrichten.

Die dritte Alternative der Gefahr lässt sich hier nach meiner Meinung nur mit Hängen und Würgen begründen, sollte aber nie ziehen, denn: ein zu lauter Auspuff begründet keine GEFAHR, die zum Erlöschen der BE führen würde. Die Rechtsprechung sieht vor, dass die Versicherungen sich hier auch nicht um eine Zahlung drücken könnten, wenn diese Tatbestandsalternative erfüllt wäre.

Für jedwede eingetragenen Tüten kann die BE nicht erlöschen, wenn ihr also kontrolliert werdet und der Auspuff ist zu laut (selbst nach einer Messung), aber die ganze Chose ist eingetragen, müssen wir euch weiterfahren lassen und können nur einen Mängelbericht ausstellen. Achtung: dieser Grundsatz gilt nur für solche Teile, die eintragungsfähig sind; Auspuff zählt aber dazu. Gegenbeispiel: Heckflügel am Auto mit scharfen Kanten, eingetragen: NICHT zulassungsfähig, somit BE erloschen, auch wenn eingetragen!

Sprecht mit den Herren von TÜV & Co., aktuell können Auspuffanlagen bis zu 5dB über normalem Wert eingetragen werden; bei einer Verdopplung der Lautstärke alle 3dB entspricht das schon FAST der vierfachen Lautstärke!

Sollte jemand die Eintragung offener Tüten wünschen, lasst sie am besten mit einem Lichtbild eintragen. Ich habe offene Termi´s eingetragen, eine Individualnummer ist ja nicht vorhanden. Der Kollege vor Ort muss aber wissen, dass genau die Tüten eingetragen sind, die auch am Töff verbaut sind.

Schlusswort: bei einer Kontrolle am besten höflich mit den Kollegen sprechen; sollte einer von ihnen z.B. diesen Kenntnisstand nicht haben und darauf bestehen, dass die Mühle stehen bleibt oder Beschlagnahmen durchführen oder euch sonst eine Weisung geben, so ist diese zu befolgen. Dann bleibt euch nur der Rechtsweg (19IV GG). Sprecht vernünftig mit den Jungs und Mädels, macht die Sache transparent und dann machen wir, was auch immer wir DÜRFEN.

Greetz

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am 9. Juni 2008 um 9:48

danke fürn comment

am 9. Juni 2008 um 15:09

Zitat:

Original geschrieben von Druss01

Hallo,

 

ich muss mich auch mal als Mitglied der Rennleitung outen...

 

Mein Kenntnisstand:

 

ihr habt bisher nur die 3. Alternative beleuchtet, wenn ich nichts überlesen habe (sonst verbessert mich).

Wenn ihr aber einen offenen Auspuff dranschraubt oder den dB-Killer rausnehmt, liegt mithin ein EINGRIFF vor, den der Tatbestand fordert.

(kein Eingriff liegt vor, wenn die Anlage aufgrund von Verschleiß zu laut wurde)

Ihr habt also manuell etwas verändert. Damit einher geht normalerweise auch eine Verschlechterung der Geräuschemission, und DAS ist die Tatbestandsalternative, die zumeist erfüllt ist. Folge: die BE erlischt und es kommen 3 Punkte und 50 EUR auf euch zu. Seid ihr in der Lage, den dB-Killer wieder reinzuschrauben, könnt ihr danach weiterfahren, weil die BE wiederhergestellt wurde. Habt ihr dagegen eine komplett offene Anlage, dann bleibt das Teil stehen, auch wenn ihr 1000km von zuhause weg seid. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit greift in diesem Falle nicht, weil unsereins diese fortwährende Störung der Rechtsordnung nicht dulden DARF und niemanden mit einem Fahrzeug weiterfahren lassen darf, wenn die BE des FZGs erloschen ist! Ausgenommen sind im Falle der HDs die entsprechend alten Modelle, deren Homologation mit dem alten Auspuff erfolgte (der heute zu laut wäre).

Nun zu der Alternative, dass sich die Abgasemission verschlechtern würde: habt ihr u.U. den Kat mit rausgeschmissen (ich bin kein HD-Fahrer, sondern DUC), also falls es bei HD sowas gibt ;-), dann wäre diese Alternative ebenfalls erfüllt, die Folge: Bock bleibt stehen, weil BE erloschen.

ABER: in diesem Falle droht euch auch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Steuergesetz, weil die Maschine ihre Abgaswerte nicht halten kann, einer anderen Klasse unterliegt und ihr dann quasi zu wenig Steuern bezahlt! Hier also Vorsicht, es werden Straftatbestände erfüllt, keine OWi mehr! Auch hier ausgenommen jene, die dies eintragen lassen und genug Steuern entrichten.

Die dritte Alternative der Gefahr lässt sich hier nach meiner Meinung nur mit Hängen und Würgen begründen, sollte aber nie ziehen, denn: ein zu lauter Auspuff begründet keine GEFAHR, die zum Erlöschen der BE führen würde. Die Rechtsprechung sieht vor, dass die Versicherungen sich hier auch nicht um eine Zahlung drücken könnten, wenn diese Tatbestandsalternative erfüllt wäre.

 

Für jedwede eingetragenen Tüten kann die BE nicht erlöschen, wenn ihr also kontrolliert werdet und der Auspuff ist zu laut (selbst nach einer Messung), aber die ganze Chose ist eingetragen, müssen wir euch weiterfahren lassen und können nur einen Mängelbericht ausstellen. Achtung: dieser Grundsatz gilt nur für solche Teile, die eintragungsfähig sind; Auspuff zählt aber dazu. Gegenbeispiel: Heckflügel am Auto mit scharfen Kanten, eingetragen: NICHT zulassungsfähig, somit BE erloschen, auch wenn eingetragen!

 

Sprecht mit den Herren von TÜV & Co., aktuell können Auspuffanlagen bis zu 5dB über normalem Wert eingetragen werden; bei einer Verdopplung der Lautstärke alle 3dB entspricht das schon FAST der vierfachen Lautstärke!

 

Sollte jemand die Eintragung offener Tüten wünschen, lasst sie am besten mit einem Lichtbild eintragen. Ich habe offene Termi´s eingetragen, eine Individualnummer ist ja nicht vorhanden. Der Kollege vor Ort muss aber wissen, dass genau die Tüten eingetragen sind, die auch am Töff verbaut sind.

 

Schlusswort: bei einer Kontrolle am besten höflich mit den Kollegen sprechen; sollte einer von ihnen z.B. diesen Kenntnisstand nicht haben und darauf bestehen, dass die Mühle stehen bleibt oder Beschlagnahmen durchführen oder euch sonst eine Weisung geben, so ist diese zu befolgen. Dann bleibt euch nur der Rechtsweg (19IV GG). Sprecht vernünftig mit den Jungs und Mädels, macht die Sache transparent und dann machen wir, was auch immer wir DÜRFEN.

 

Greetz

Hallo Gretz,

da Du ja vom Fach bist, habe ich zu einer bestimmten Anlage eine Frage:

Es betrifft die "Peacemaker" von der Firma "3S4M Spare & Sound Systems for Motorbikes GmbH". Diese Auspuffanlage namens PEACEMAKER kann mittels Seilzugversteller, wo der Verstellmechanismus in Rechweite für den Fahrer auch während der Fahrt möglich ist, verstellt werden. Die Betriebserlaubnis schreibt nur vor, dass dieser nicht am Lenker montiert sein darf. An sonsten an jeder anderen erreichbaren Stelle. Kann sowas wirklich sein, oder gibt es ein Gesetz, dass über einer BE steht und diese wieder nichtig macht ? Schau mal unter

Gruß

dyna

 

www.3s4m.com

Zitat:

Original geschrieben von Bonesfan

Hi zusammen. Ich möchte hier auch mal vielleicht etwas beitragen: Ich bin HD-Neuling und mir erschließt sich das Bike nicht unbedingt über eine hohe Lautstärke.

 

Das Fahren ist doch der Traum und nicht die Dröhnung?

 

Schaut doch mal: Fahre ich mit offenen Tüten durch die Gegend, belästige ich auch irgendwo meine Mitmenschen. Wenn ich nachts auf den Hof fahre und das Ding ist sehr laut, werden mich die Nachbarn (ich wohne in der Innenstadt) nicht unbedingt in bester Erinnerung halten. Es würde Euch ja auch nicht freuen, wenn Ihr nachts schlaft und der Kollege mit lautem Krach vor Eurem Schlafzimmer steht, oder?

Hi, ich muß ja wohl auch nicht Nachts im 3. Gang mit 80 Sachen in der Gegend rumeiern, das geht ja wohl auch anders!

Und wenn du Nachts mit deiner Harley , Honda, Yamaha usw. oder einem Scheiß Roller vor meinem Schlafzimmer rumknatterst dann würde ich dich auch besonders lieb begrüßen :) auch das geht anders, ach so, ich wohne im Dorf,

da sagen sich ab 23:00 Uhr Fuchs und Hase gute Nacht, da hörst du ein Elektroauto in den Ort einfahren und kannst bestimmen wo der gerade fährt. also Fazit: offene Rohre - Nachts mal mit anderem fahren probieren - und schon no Problem!

Gruß fxstc5 

Zitat:

Original geschrieben von Druss01

Zitat:

Original geschrieben von wueschi

@Druss

Ich war 20 Jahre bei dem Verein.

Mein HD hat original nen U-Kat.

Meine Remus Anlage hat aber keinen Kat und ist trotzdem zugelassen.

Warum???

=> Weil der Hersteller diese so hat homologieren lassen!

Wer eine BOS-Anlage dranschraubt (=Eingriff) und diese eine EG-ABE besitzt, der bleibt trotzdem stehen, wenn eine Phonmessung ergibt, dass die Tüte außerhalb der Toleranz liegt, basta.

Sollte ein Kollege wie unten beschrieben Punkte verteilen, weil die BE erloschen ist, dann darf er den "Sünder" nur weiterfahren lassen, wenn die BE wiederhergestellt ist. Ich DARF gar niemanden weiterfahren lassen, bei dessen FZG die BE erloschen bleibt!

Weil ein Bike mit U-Kat genauso wie ein Bike ohne Kat eingestuft wird und somit die Auspuffherstelle herfür Anlagen ohne Kat homologieren dürfen.

Bei Bikes mit G-Kat schaut ne homologation für ne Anlage ohne Kat eigentlich seit letzem Jahr schlecht aus, und trotzdem gibts für diese Bikes auch noch zugelassen Anlagen ohne Kat !!!!

Steurbetrug liegt nicht vor.

Ist auch völliger Schwachsinn,da es keine Steurbegünstigungen für Bikes gibt !!!

 

Desweiteren können offent Tüten,also ohne Papiere!!! bei Bikes nach Baujahr 2001 gar nicht mehr eingetragen werden aufgrund fehlender Abgas und Lärmgutachten!!!

=> Unsinn, per Einzelabnahme kann sehr wohl eingetragen werden; habe schließlich an meiner 1098S die offenen Termi´s auch eingetragen bekommen!

Deine Ausführungen sind teilweise recht realitätsfern bzw nicht rechtlich nachvollziehbar.

Und du bist Cop:confused:

=> Werter Kollege im Ruhestand, ich unterstelle dir mal, dass du nicht auf dem Laufenden bist und dir aktuelle Rechtsprechung genauso fern liegt wie das, was unsere Generation an "Cops" macht, nämlich einfach ins Gesetz gucken und nicht nach "Bauchgefühl" handeln...

Du warst wahrscheinlich der Cop, der so larrifarri nach Gefühl handelte. REchtlich nicht nachvollziehbar? Zieh du dir lieber nochmal die StVZO rein und studier mal die Rechtsprechung...tststs...

Naja Wurst, da ich im Ruhestand bin hab ich mit dem Mist wenigstens dienstlich nichts mehr am Hut:D

1. Bin auf dem Laufenden und konnte die Einführung der FZV miterleben:D Vielleicht hast mich ja zu alt eingeschätzt:), bin 36............ und war 2008 noch aktiv.

2. So So, OFFENE Termis eingetragen............... also welche ohne E-Nummer und erforderliche Abgas,Lärm-und Leistungsgutachten......... dann verrate mal mit welcher DB-Zahl im Stand und Fahrgeräusch :rolleyes: ............es sei denn du kommst mit denen immer noch nicht an die eingetragenen Werte fürs Fahr- und Standgeräusch hin weil die Ducs inzwischen so zugestopft sind.

3. Merkst Du überhaupt daß Du Dich wiedersprichst:confused:

Erst wird ein Auspuff nicht beschlagnahmt wenn man den Killer vor Ort wieder reinmacht , dann wird ein BOS mit eingesetztem Killer plötzlich beschlagnahmt wenn zu laut.......... seit Einführung FZV ist dies bei ner Anlage ohne ersichtliche Manipulation und trotzdem zu laut nicht mehr zulässig..........aber das hattest ja eigentlich im ersten Beitrag selber schon angesprochen............bei ner BOS zählt das aber plötzlich nicht..:confused:

4. Dann erzählst, Du hast offene Termignonis auf nem Euro3 Bike mit G-Kat drauf.....

Willst die Leute veräppeln??

Per Einzelabnahme , was eh nicht mehr geht, ohne irgendwelche Abgasgutachten eine Anlage ohne Kat eintragen lassen:D

Oder redest von ner E-zugelassenen mit Killer drin und hast sie eintragen lassen???Ist dann ein gewaltiger Unterschied......

Desweiteren sprengen offene Anlagen bei Ducs jegliche 5db Toleranz............., beim Standgeräusch, beim Fahrgeräusch ist der Wert eh gesetzlich fest verankert.

Erzähl Deine Storys im DucForum weiter.

 

Ach ja, wennst wirklich offene Termignonis fährst hast dann ja notwendiger weise das Racemap oder gar nen PC drauf.............somit BE des Bikes erloschen.:p

am 13. Juni 2008 um 12:21

 

 

1. Bin auf dem Laufenden und konnte die Einführung der FZV miterleben:D Vielleicht hast mich ja zu alt eingeschätzt:), bin 36............ und war 2008 noch aktiv.

2. So So, OFFENE Termis eingetragen............... also welche ohne E-Nummer und erforderliche Abgas,Lärm-und Leistungsgutachten......... dann verrate mal mit welcher DB-Zahl im Stand und Fahrgeräusch :rolleyes: ............es sei denn du kommst mit denen immer noch nicht an die eingetragenen Werte fürs Fahr- und Standgeräusch hin weil die Ducs inzwischen so zugestopft sind.

3. Merkst Du überhaupt daß Du Dich wiedersprichst:confused: (DIR ;-))

Erst wird ein Auspuff nicht beschlagnahmt wenn man den Killer vor Ort wieder reinmacht , dann wird ein BOS mit eingesetztem Killer plötzlich beschlagnahmt wenn zu laut..........

=> wo soll ich das geschrieben haben? Er bleibt dann eben nur stehen.

seit Einführung FZV ist dies bei ner Anlage ohne ersichtliche Manipulation und trotzdem zu laut nicht mehr zulässig..........aber das hattest ja eigentlich im ersten Beitrag selber schon angesprochen............bei ner BOS zählt das aber plötzlich nicht..:confused: Beschlagnahme nach 22 POG geht sehr wohl...

=> siehe oben...

4. Dann erzählst, Du hast offene Termignonis auf nem Euro3 Bike mit G-Kat drauf.....

Willst die Leute veräppeln??

=> offene Termi´s, ohne Kat (so auch eingetragen). 5dB über den ursprünglichen Werten sind eingetragen. Ob diese bei einer Messung vor Ort eingehalten würden, wer weiss... ;-) Tatsache ist doch, dass eine Phonmessung nur selten erfolgt, ohne Phonmessung dürfte ich also weiterfahren. Wird eine Phonmessung durchgeführt, werde auch ich wohl nicht weiterfahren dürfen...

Per Einzelabnahme , was eh nicht mehr geht, ohne irgendwelche Abgasgutachten eine Anlage ohne Kat eintragen lassen:D

Oder redest von ner E-zugelassenen mit Killer drin und hast sie eintragen lassen???Ist dann ein gewaltiger Unterschied......

Nein, wie oben beschrieben, komplett offen.

Desweiteren sprengen offene Anlagen bei Ducs jegliche 5db Toleranz............., beim Standgeräusch, beim Fahrgeräusch ist der Wert eh gesetzlich fest verankert.

 

Erzähl Deine Storys im DucForum weiter.

 

Ach ja, wennst wirklich offene Termignonis fährst hast dann ja notwendiger weise das Racemap oder gar nen PC drauf.............somit BE des Bikes erloschen.:p

=> das stimmt natürlich. Wäre dem so, ist es aber vor Ort für den Kontrollierenden nicht nachzuvollziehen... ;-)

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