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Lauter Auspuff: Neue Regelung-wat denn nu

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 13:41

Hi!

Hab mal ein bisschen bei Copzone.de gelesen und ein paar Zitate und meine Schlussfolgerungen hier zusammengeschrieben.

Vorneweg: Auch bei den Jungs von der Rennleitung herrscht grosse Verwirrung - die kann z.Zt. dem einen oder anderen bei einer Kontrolle zum Vorteil gereichen. Fakt ist aber, es kommt auf den einzelnen Beamten an. Pauschal sagen: Yeah! Jetzt schraub ich mir Jesse´s Hell Bent Pipes dran und zahle wenn ich erwischt werde €25,- wird i.d.R nicht laufen.

"Die Ahndung eines entsprechenden Verstoßes (vgl. bisherige TBNR 318606 -

Inbetriebnahme eines Fahrzeugs trotz erloschener Betriebserlaubnis) über

eine spezielle (!) Rechtsvorschrift / Tatbestandsnummer ist somit nicht mehr

möglich. Das Bundesministerium für Verkehr prüft derzeit entsprechende

Lösungsmöglichkeiten.

Bis zu einer endgültigen Regelung besteht jedoch weiterhin eine

Ahndungsmöglichkeit über die allgemeinen Bestimmungen der StVZO zur

Beschaffenheit von Fahrzeugen. Änderungen, die bisher zum "Erlöschen der

Betriebserlaubnis" geführt haben, erfüllen den Tatbestand des § 30 StVZO.

Danach müssen Fahrzeuge vorschriftsmäßig ausgerüstet sein.

Bei entsprechende Verstößen sind deshalb ab sofort die TBNR 330006 bzw.

330606 ff. (bei Halterverantwortung TBNR 331006 ff.) zu verwenden."

Dazu die Tatbestände:

"330006 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG

25,-€

330606 Sie haben ein unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch gefährdet.

§ 30, § 69a StVZO § 24 StVG

50,-€ 3 Punkte "

Dazu der oberschlaue Kradcop:

" Die Polizei beschlagnahmt entweder zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr. Dies war schon früher so und dies bleibt auch weiterhin so.

Es bleibt alles beim Alten, mit dem einzigen Unterschied, dass ohne eine begründbare Gefährdung (was beim Auspuff schwierig wird) eben keine 50 Euro und keine 3 Punkte anfallen sondern nur 25 Euro für den unvorschriftsmäßigen Zustand. "

Weiterhin:

"Zum Thema Verhältnismäßigkeit stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit natürlich bei einem 25,- Euro Tatbestand ohne Frage.[...] Da aber sowieso nur ein unvorschriftsmäßiger Zustand angezeigt werden kann, würde in einem normalen Fall eine andere Dokumentation wenn möglich reichen. Foto vom Auspuff mit dem fehlenden dB-Eater zum Beispiel. In der Praxis wird es sich dann aber zeigen, wieweit die Kunden die Kosten nach oben schrauben.

Solange die Beweiserhebung ausreichend ist, sind wir begnügsam. Wenn sich Leute aber mit allen Mitteln raus winden wollen, wird die Qualität der Beweiserhebung natürlich verbessert. [...]

Wenn ich den Verdacht habe, dass es tatsächlich kein Verschleiß war, dann wird eine Beschlagnahme sogar noch zwingender. In diesem Fall wird die Auspuffanlage beschlagnahmt um durch einen Sachverständigen Gutachter den Nachweis der Manipulation zu führen. [...]

Hierbei geht es nur darum, ob die Zielsetzung der Beweiserhebung wesentlich verschlechtert oder sogar verhindert wird, wenn ich die Beschlagnahme nicht sofort durchführ. In aller Regel besteht diese Gefahr im Verzug aber nicht, da ich an der Kontrollstelle den Beweiserhalt solange gewährleisten kann, bis ich den Richter erreicht habe, wenn er erreichbar ist. [...]

Noch mal ganz klar... die Beschlagnahme kann im Zusammenhang von Bauartveränderung nur aus zwei Gründen erfolgen. Entweder Beweiserhebung des ordnungswidrigen Zustandes, wenn es vor Ort auf anderer Weise nicht durchführbar ist oder aber zur Gefahrenabwehr, weil eine konkrete Gefährdung bei einer Weiterfahrt zu erwarten ist. Der zweite Punkt zur Gefahrenabwehr ist grundsätzlich bei einer Auspuffanlage nicht begründbar. "

Zitat Ende.

Die Schlussfolgerungen die ich hieraus ziehe:
Wenn man den Tatbestand "unvorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug in Betrieb genommen" ZUGIBT entfällt die Notwendigkeit einer Beweissicherung! Dann bliebe nach eigener Aussage selbst Herrn Oberkorrekt von der Kradstaffel nichts anderes übrig, als den Verstoss zu ahnden (€25 Bussgeld) und die Überprüfung der Wiederherstellung der korrekten Beschaffenheit durch die Zulassungsstelle anzuordnen (Nachkontrolle).

 

Na dann...

Kwik

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2008 um 11:15

Hallo,

ich muss mich auch mal als Mitglied der Rennleitung outen...

Mein Kenntnisstand:

ihr habt bisher nur die 3. Alternative beleuchtet, wenn ich nichts überlesen habe (sonst verbessert mich).

Wenn ihr aber einen offenen Auspuff dranschraubt oder den dB-Killer rausnehmt, liegt mithin ein EINGRIFF vor, den der Tatbestand fordert.

(kein Eingriff liegt vor, wenn die Anlage aufgrund von Verschleiß zu laut wurde)

Ihr habt also manuell etwas verändert. Damit einher geht normalerweise auch eine Verschlechterung der Geräuschemission, und DAS ist die Tatbestandsalternative, die zumeist erfüllt ist. Folge: die BE erlischt und es kommen 3 Punkte und 50 EUR auf euch zu. Seid ihr in der Lage, den dB-Killer wieder reinzuschrauben, könnt ihr danach weiterfahren, weil die BE wiederhergestellt wurde. Habt ihr dagegen eine komplett offene Anlage, dann bleibt das Teil stehen, auch wenn ihr 1000km von zuhause weg seid. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit greift in diesem Falle nicht, weil unsereins diese fortwährende Störung der Rechtsordnung nicht dulden DARF und niemanden mit einem Fahrzeug weiterfahren lassen darf, wenn die BE des FZGs erloschen ist! Ausgenommen sind im Falle der HDs die entsprechend alten Modelle, deren Homologation mit dem alten Auspuff erfolgte (der heute zu laut wäre).

Nun zu der Alternative, dass sich die Abgasemission verschlechtern würde: habt ihr u.U. den Kat mit rausgeschmissen (ich bin kein HD-Fahrer, sondern DUC), also falls es bei HD sowas gibt ;-), dann wäre diese Alternative ebenfalls erfüllt, die Folge: Bock bleibt stehen, weil BE erloschen.

ABER: in diesem Falle droht euch auch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Steuergesetz, weil die Maschine ihre Abgaswerte nicht halten kann, einer anderen Klasse unterliegt und ihr dann quasi zu wenig Steuern bezahlt! Hier also Vorsicht, es werden Straftatbestände erfüllt, keine OWi mehr! Auch hier ausgenommen jene, die dies eintragen lassen und genug Steuern entrichten.

Die dritte Alternative der Gefahr lässt sich hier nach meiner Meinung nur mit Hängen und Würgen begründen, sollte aber nie ziehen, denn: ein zu lauter Auspuff begründet keine GEFAHR, die zum Erlöschen der BE führen würde. Die Rechtsprechung sieht vor, dass die Versicherungen sich hier auch nicht um eine Zahlung drücken könnten, wenn diese Tatbestandsalternative erfüllt wäre.

Für jedwede eingetragenen Tüten kann die BE nicht erlöschen, wenn ihr also kontrolliert werdet und der Auspuff ist zu laut (selbst nach einer Messung), aber die ganze Chose ist eingetragen, müssen wir euch weiterfahren lassen und können nur einen Mängelbericht ausstellen. Achtung: dieser Grundsatz gilt nur für solche Teile, die eintragungsfähig sind; Auspuff zählt aber dazu. Gegenbeispiel: Heckflügel am Auto mit scharfen Kanten, eingetragen: NICHT zulassungsfähig, somit BE erloschen, auch wenn eingetragen!

Sprecht mit den Herren von TÜV & Co., aktuell können Auspuffanlagen bis zu 5dB über normalem Wert eingetragen werden; bei einer Verdopplung der Lautstärke alle 3dB entspricht das schon FAST der vierfachen Lautstärke!

Sollte jemand die Eintragung offener Tüten wünschen, lasst sie am besten mit einem Lichtbild eintragen. Ich habe offene Termi´s eingetragen, eine Individualnummer ist ja nicht vorhanden. Der Kollege vor Ort muss aber wissen, dass genau die Tüten eingetragen sind, die auch am Töff verbaut sind.

Schlusswort: bei einer Kontrolle am besten höflich mit den Kollegen sprechen; sollte einer von ihnen z.B. diesen Kenntnisstand nicht haben und darauf bestehen, dass die Mühle stehen bleibt oder Beschlagnahmen durchführen oder euch sonst eine Weisung geben, so ist diese zu befolgen. Dann bleibt euch nur der Rechtsweg (19IV GG). Sprecht vernünftig mit den Jungs und Mädels, macht die Sache transparent und dann machen wir, was auch immer wir DÜRFEN.

Greetz

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am 29. Mai 2007 um 13:53

das wird nen interessanter thread, jeder weiss es besser, jeder hat was anderes gehört.

egal was bei rauskommt, eins ist sicher: eigentlich hätten die blau weissen wirklich bessere sachen zu tun...

bananenstaat...........

das ist ja mal eine aussage mit der ich was anfangen kann :D

danke

harlelujah

am 29. Mai 2007 um 14:48

Hi Kwik, gut zu wissen, jetzt da ich die offenen US-Tüten an meiner Sporty verbaut habe - und die nun endlich mal so richtig gut klingt ...

Saludos - und auf hoffentlich etwas weniger feuchtes Wetter ...

am 29. Mai 2007 um 14:55

lt.einem leserbrief in der bikernews ist deren stellungnahme folgende :

( von mir gekürzt )

...tatsächlich erfolgte am 1.03.07 eine gesetzesänderung...der text is offensichtlich kein gesetzestext

wir wissen aus sicherer quelle das die polizei schalldämpfer weiterhin einzieht ,wenn sie manipulationen vermutet.

das eigentliche gutachten erstellt dann der sachverständige einer prüfstelle.

ENDE

für mich persönlich unvorstellbar ( leider ) das die legislative ein gesetz zu gunsten der ( illegalen ) biker ändert.

der gedanke mit fiesen tüten erwischt zu werden und mit 25 euro strafe und ohne anzeige wegzukommen errigiert mich,

..... aber denk ma nicht mal am tag des jüngsten gerichts wird`s soweit kommen

laute grüsse robi , der weiterhin ein mulmiges gefühl haben wird,wenn er die bullen kreuzt.

Hotrod1 wrote:

"der gedanke mit fiesen tüten erwischt zu werden und mit 25 euro strafe und ohne anzeige wegzukommen errigiert mich,"

 

Wie bitte?! Erigiert Dich?? In aller Öffentlichkeit?? Ist das Deine private Interpretation von "Hard Tail" ? :D :D

(sorry für diesen Post, aber das war zu schön)

am 29. Mai 2007 um 15:23

@ roboprof

... yo,so ähnlich,

hat nur den nachteil, wenn vor dem herrn wachtmeister mein softtail zum hardtail mutiert und sich der liebe mann sexuell belästigt fühlt... hm... dann wirds richtig teuer,

.... führerschein vermutlich weg,weil ich charakterlich nicht geeignet bin ein fahrzeug zu führen ( nur wegen meinem piesemann )

punkte brauch ich dann och nimmer,is eh schon wurscht.

tja ,und wenn ich noch a bisserl aufmüpfig bin und blöd nachmaul,darf ich mir ne zelle mit ein paar sabbernden berufsverbrechern teilen,welche nur drauf warten es dem kleinen lederhosen-rocker so richtig zu zeigen,

ne,ne ... ich will meine 50 euro zahlen ,die 3 punkte nehm ich mit handkuss,ich bleib jungfrau und mein lümmel bleibt an seinen angestammten platz. BASTA

gruss robi ( vielleicht bald die rosi von gang 7 ? )

am 29. Mai 2007 um 16:10

was in der Biker Bravo drinsteht kann man eh abhaken, manchmal hege ich den leichten verdacht dass die mit den mehlmützen und einem gewissen auspuffhersteller zusammen werkeln.

Wolfgang

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 18:13

Zitat:

Original geschrieben von hotrod 1

wir wissen aus sicherer quelle das die polizei schalldämpfer weiterhin einzieht ,wenn sie manipulationen vermutet.

das eigentliche gutachten erstellt dann der sachverständige einer prüfstelle.

 

...für mich persönlich unvorstellbar ( leider ) das die legislative ein gesetz zu gunsten der ( illegalen ) biker ändert.

Die bisherige Grundlage für die Beschlagnahme ist, und das ist unstrittig entfallen. Die Betriebserlaubnis erlischt NICHT automatisch und nur die Zulassungstelle und NICHT die Polizei kann die Betriebserlaubnis entziehen. Es wäre theoretisch denkbar, dass die Polizei in einer konzertierten Aktion mit einer Zulassungsstelle Fahrzeugen die BE entziehen liesse, indem sie die Halter veränderter Fahrzeuge quasi "live" meldet und die Zulassungstelle sofort die BE zurückzieht. In der Praxis wohl kaum durchzuführen.

Wenn man die Manipulation gleich zugibt, hat die Polizei keinen Anlass Beweismaterial sicherzustellen ERGO kein Recht zu Beschlagnahmen und ein Gutachten wird auch nicht benötigt.

Danach greift der Grundsatz der Verhältnismässigkeit: Für eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbusse von €25 darf nicht das Fahrzeug stillgelegt werden. Gefahr im Verzug können offensichtlich selbst die Hardliner unter den Polizisten nicht konstruieren. Die Zulassungstelle kann, wenn das Fahrzeug innerhalb der gegebenen Frist nicht wieder in den ordnungsgemässen Zustand zurückversetzt und vorgeführt wird dann die BE entziehen.

Diese Auslegung habe ich aus zahllosen Beiträgen des oben erwähnten Forums bei copzone. de "destilliert", wobei die Konsequenz des Einräumens des Tatbestandes den Herren offensichtlich gar nicht in den Sinn gekommen ist.

Das Gesetz wurde im Rahmen einer EU-Harmonisierung und sicher nicht für illegale Biker geändert. Die "Lücke" wenn man so will ist wie es scheint als Nebenprodukt entstanden. Interessant finde ich, dass der jetzige, sicher nur vorübergehende Zustand, in etwa dem gängigen Recht in anderen EU Ländern entspricht und endlich mal eine gewisse Verhältnismässigkeit zeigt. Das Beschlagnahmen der Auspuffanlagen oder gar die Stilllegung war doch schon immer ziemlich grenzwertig...

Ciao

Kwik

am 29. Mai 2007 um 18:44

Hi @ all

es ist ja eigentlich jedem klar, daß die Geschichte mit den Knattertüten gegen "gültiges Recht" (nenn ich jetzt mal so) verstößt. Nur das man oft das ganze Bike auf den Hänger schieben durfte, hat doch echt nix mit Verhältnissmäßig zu tun. Geldbuße is ja ok aber Beschlagnahme tut echt nich not. Die solln das mit dem neuen Dingens mal so lassen. :D

nn

PS @ Kwik --- Klasse recherchiert !!!

am 30. Mai 2007 um 6:24

Hallo Jungens

Habe dieses Thema nur mal schnell überflogen, weil, wie schon festgestellt, Kwiksilver eigentlich alles richtig niedergeschrieben hat.

Ein erlöschen der Betriebserlaubnis gibt es tatsächlich nicht mehr. Ob ein Einziehen auch vorher schon verhältnismäßig war… ich bezweifele das mal.

Zum eigentlichen Problem, dass bei der ganzen Sache wurde auch schon im ersten Beitrag erwähnt:

Zitat:

Dazu der oberschlaue Kradcop:

" Die Polizei beschlagnahmt entweder zur Beweissicherung oder zur Gefahrenabwehr. Dies war schon früher so und dies bleibt auch weiterhin so.

Es bleibt alles beim Alten, mit dem einzigen Unterschied, dass ohne eine begründbare Gefährdung (was beim Auspuff schwierig wird) eben keine 50 Euro und keine 3 Punkte anfallen sondern nur 25 Euro für den unvorschriftsmäßigen Zustand. "

....ob nun ein komplettes Krad oder nur die Anlage beschlagnahmt wird, entscheidet der Beamte

vor Ort .

Ob diese dann Verhältnismäßig war, ein Gericht. Deshalb kann es ohne weiteres passieren, dass nach altem Schema verfahren wird.

Also wie schon des Öfteren von mir erwähnt wurde; WIDERSPRUCH einlegen, sollte es zu einer Beschlagnahme kommen, weil dann ein Richter innerhalb eines bestimmten Zeitraumes über die Rechtmäßigkeit entscheiden muss.

Die Ordnungswidrigkeit zugeben, dass müsste ein weiterer Grund sein, von einer Beschlagnahme abzusehen.

Eines noch dazu:

Gefahr im Verzuge, heisst in diesem Fall nichts anderes als:

Ein Richter konnte nicht erreicht werden (...der dann sagt, "Ja die Beschlagnahme ist verhältnismäßig") und dadurch besteht die Möglichkeit, die Beweisfähigkeit zu verlieren (z. B. durch den Austausch einer anderen Anlage in der heimischen Garage).

 

Fazit:

Theoretisch bleibt theoretisch somit doch alles beim Alten. Es muss, im Falle einer Beschlagnahme vom Betroffenen aus geklagt werden und das macht (warum auch immer) selten einer

Zitat:

Das Gesetz wurde im Rahmen einer EU-Harmonisierung und sicher nicht für illegale Biker geändert. Die "Lücke" wenn man so will ist wie es scheint als Nebenprodukt entstanden. Interessant finde ich, dass der jetzige, sicher nur vorübergehende Zustand, in etwa dem gängigen Recht in anderen EU Ländern entspricht und endlich mal eine gewisse Verhältnismässigkeit zeigt. Das Beschlagnahmen der Auspuffanlagen oder gar die Stilllegung war doch schon immer ziemlich grenzwertig...

…dass kann doch noch dauern.

Gruß

Norbert

am 1. Juni 2007 um 7:24

Hallo!

Also,Leute,obwohl es anscheinend was Neues gibt in Sachen Auspuff,weiß immer noch keiner,was genau Sache is,nich mal die Grünen!

Das mit den 25 Euronen,das war vor Jaaaaahren so,20 Mark,glaub ich,und neu vorführen mit legalen Tüten.

Was passiert aber heute,wenn ich beim 2. mal erwischt werde?

Da blickt dann wohl überhaupt keiner mehr durch.

Ich jedenfalls baue meine Kess demnext ab und hau mir meine SE wieder rauf,denn nur damit weiß ich,vom Klang her,daß ich auf ner Harley sitze.

Außerdem läuft keiner vor mir auf die Fahrbahn,weil er mich rechtzeitig hört,hihi.

So long

PIET

am 1. Juni 2007 um 9:28

Hallo Piet

…das kommt dabei raus, wenn man aus zwei oder mehreren Fragen eine Antwort hören möchte/will

Also:

Zur Zeit gibt es ein Erlöschen der Betriebserlaubnis (BE) nicht mehr. Konsequenz es kostet 25 Euros, im Wiederholungsfall 50 Euro oder aber auch wenn Du uneinsichtig bist.

Das gilt BUNDESWEIT

Wenn es (vor März 2007) nicht so teuer war, lag es vielleicht daran, dass der eine meinte, es ist ein Erlöschen der BE (Pech) und der andere sagte es wäre nur ein defekter Auspuff (Glück)…so könnte man auch Opportunitätsprinzip nennen ;)

Die Beschlagnahme dagegen ist dann etwas ganz anderes und es ist immer wieder müßig darüber zu schreiben, da es durch ein wenn und aber verändert werden kann.

Gruß

Norbert

am 1. Juni 2007 um 11:33

Hallo!

Guckt mal unter §19,3.(2) und da unter 3.!

Da erlischt die BE,oder bin ich zu blöd?

http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#19

PIET

Zitat:

Original geschrieben von Harley-Piet

Hallo!

Guckt mal unter §19,3.(2) und da unter 3.!

Da erlischt die BE,oder bin ich zu blöd?

http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#19

PIET

Hi Piet!

So,wie ich das verstanden habe, sind die Zulassungsregeln neu gefasst in der ZVO. Einer der neu gefassten §§ ist wohl der 18 und 19 StVZO (alt), die in dieser Form keinen Bestand mehr haben. Insofern müsste liekoer mit seinen Ausführungen richtig liegen...

Allerdings habe ich mit nem wissenden Rechtsgelehrten, was dieses Thema angeht, noch nicht gefunden...Bin auch noch am Suchen nach entsprechenden Ausführungsvorschriften...

ß-David

Gru

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