ForumKuga Mk1
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Kuga
  6. Kuga Mk1
  7. Kuga 163 PS, Motorstörung beim Tag der Abholung

Kuga 163 PS, Motorstörung beim Tag der Abholung

Ford Kuga DM2
Themenstarteram 27. Dezember 2010 um 21:01

Hallo an alle User.

Seit längerer Zeit verfolge ich hier im Kuga Forum einige sehr interessante Berichte von dem einen und anderen und ich habe mich kurzerhand entschlossen dem Ganzen hier auch meine Erfahrungen hinzuzfügen.

Am 25.11.10 habe ich meinen neuen Kugi beim FFH meiner Heimatstadt abgholt und meine erste Fahrt endete ca 2 km vom Händler entfernt bzw ich konnte noch weiterfahren hatte aber eine derbe Motorstörung mit Leistungsverlust.

Zuhause angekommen habe ich natürlich meinen FFH angerufen und von da an begann das Disaster. Inzwischen war ich schon 4 Mal dort und entweder man findet keinen Fehler weil er angeblich nicht auftritt oder man ist nicht in der Lage ihn zu erkennen.

Heute hat man mir einen Sensor getauscht und mir das Fahrzeug mit den Worten übergeben " Das ist jetzt alles wieder wie es sein muss".

Ja, wahrhaftig denn der Fehler ist direkt bei Abholung beim FHH wieder aufgetreten, so wie es sein muss..........

 

Kann mir jemand sagen, ob er ebenfalls schon solche Probleme hatte? Was kann man eigentlich rechtlich dagegen tun, falls die nicht in der Lage sind den Fehler zu erkennen und zu beseitigen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Kann mir jemand sagen, ob er ebenfalls schon solche Probleme hatte? Was kann man eigentlich rechtlich dagegen tun, falls die nicht in der Lage sind den Fehler zu erkennen und zu beseitigen?

wandeln (zurückgeben) ... theoretisch ist das schon nach dem 3. Reparaturversuch möglich. Ist aber nicht ganz einfach, du solltest auf jeden Fall einen Anwalt zur Hand haben.

Am Besten deinem Händler auf die Füße stehen und ihm sagen entweder ihr bekommt es hin oder ihr könnt den Wagen zurückhaben.

9 weitere Antworten
Ähnliche Themen
9 Antworten

Zitat:

Kann mir jemand sagen, ob er ebenfalls schon solche Probleme hatte? Was kann man eigentlich rechtlich dagegen tun, falls die nicht in der Lage sind den Fehler zu erkennen und zu beseitigen?

wandeln (zurückgeben) ... theoretisch ist das schon nach dem 3. Reparaturversuch möglich. Ist aber nicht ganz einfach, du solltest auf jeden Fall einen Anwalt zur Hand haben.

Am Besten deinem Händler auf die Füße stehen und ihm sagen entweder ihr bekommt es hin oder ihr könnt den Wagen zurückhaben.

Bei meinem war es auch so! Hab den Wagen im Juli 2009 (136 PS Diesel) abgeholt und nach einigen Kilometern hatte ich ebenfalls eine Motorstörung und Leistungsverlust. Der Turbolader war kaputt. Mein FFH hat den Turbolader getauscht und in der Zwischenzeit einen Ersatzkugi bereitgestellt. Danach hatte ich keine Probleme mehr!

Themenstarteram 28. Dezember 2010 um 19:04

Zitat:

Original geschrieben von gibson

Bei meinem war es auch so! Hab den Wagen im Juli 2009 (136 PS Diesel) abgeholt und nach einigen Kilometern hatte ich ebenfalls eine Motorstörung und Leistungsverlust. Der Turbolader war kaputt. Mein FFH hat den Turbolader getauscht und in der Zwischenzeit einen Ersatzkugi bereitgestellt. Danach hatte ich keine Probleme mehr!

Hm, also als Fehlermeldung spuckte das Steuergerät "Ladedruckregler" aus. Man hat darauf hin einen Unterdrucksensor getauscht, das war gestern Vormittag und gestern Nachmittag hatte ich dann wieder so eine Motorstörung im Display. Aber da das nicht genug war, habe ich heute eine Motorstörung mit gelber Motorleuchte gehabt, welche sich auch nach Motor aus nicht mehr löschen ließ.

Als Konsequenz habe ich heute die Ford Assistance angerufen, ein gelber Engel kam vorbei und war total Ratlos. Der Dicke wurde heute in die Werkstatt geschleppt wo er nun auf seine Behandlung wartet.

Ich werde aber mit dem Wissen, dass so was vom Turbolader kommen kann mal an meinen FHH treten, vielleicht wollen die sich ja nur davor drücken mir einen neuen Lader zu verpassen, kostet ja immerhin ein paar tausender. Danke schon mal für den Tip.

Ob man den Wagen zurück an Ford geben kann, möchte ich mal bezweifeln oder gibt es jemanden der sich mit dem Recht tatsächlich auskennt?

Hallo mare1973,

so richtig ganz, so richtig klar verstehe ich dich nicht - ist aber nur ein gedanke von mir:D:D

wie oben schon gesagt - nur anwalt -, hier im forum ist eigentlich alles richtig gut, aber rechtsberatung findest du hier nicht.

den jeder fall ist anders und hintergründe sind uns nicht bekannt, würde aber auch den rahmen sprengen.

meine überlegung wäre, wenn ich keine rechtschutz hätte,:

der kuga kostet ca. X tausend €, dann wäre mir eine beratung durch einen anwalt (kosten ca. € 200,-- ) es schon wert.

auch wenn du nicht steiten willst, ist es für dich von vorteil diese vorgänge aktenkundig, bei deinem händler und ford-köln, zu machen. alleine schon aus eventuellen folgeschäden in den nächsten jahren, die die ursache hier und heute haben.

auch ist es möglich, da du deinen kuga ja behalten möchtest, einige "trostpflaster" zu bekommen - ist verhandlungssache:D

ABER du musst deinen standpunkt klar, sachlich, schriftlich (durch einen anwalt) deutlich machen.

schau mal in das PDF, ist aber nur ein anhaltspunkt - ich würde, wie in deinem fall, niemals alleine "weiter machen".

Viel Erfolg und

grüße

 

in dem PDF ist auch die Quelle angegeben - kannst auch mal schauen.

Themenstarteram 28. Dezember 2010 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von ebe-kuga

Hallo mare1973,

so richtig ganz, so richtig klar verstehe ich dich nicht - ist aber nur ein gedanke von mir:D:D

wie oben schon gesagt - nur anwalt -, hier im forum ist eigentlich alles richtig gut, aber rechtsberatung findest du hier nicht.

den jeder fall ist anders und hintergründe sind uns nicht bekannt, würde aber auch den rahmen sprengen.

meine überlegung wäre, wenn ich keine rechtschutz hätte,:

der kuga kostet ca. X tausend €, dann wäre mir eine beratung durch einen anwalt (kosten ca. € 200,-- ) es schon wert.

auch wenn du nicht steiten willst, ist es für dich von vorteil diese vorgänge aktenkundig, bei deinem händler und ford-köln, zu machen. alleine schon aus eventuellen folgeschäden in den nächsten jahren, die die ursache hier und heute haben.

auch ist es möglich, da du deinen kuga ja behalten möchtest, einige "trostpflaster" zu bekommen - ist verhandlungssache:D

ABER du musst deinen standpunkt klar, sachlich, schriftlich (durch einen anwalt) deutlich machen.

schau mal in das PDF, ist aber nur ein anhaltspunkt - ich würde, wie in deinem fall, niemals alleine "weiter machen".

Viel Erfolg und

grüße

 

in dem PDF ist auch die Quelle angegeben - kannst auch mal schauen.

Hallo ebe-kuga,

vielen Dank zunächst für das PDF, ist sehr interessant. Mit dem Gedanken zum Anwalt zu gehen beschäftige ich mich erst seit den jungsten Vorfällen.

Den Rechtschutz habe ich ja, aber ich will eigentlich meinen Kugi behalten weil er mir gut gefällt und wenn du zum Anwalt gehst, dann wird der wahrscheinlich den Kaufvertrag nichtig machen wollen.

Der Kugi steht aktuell beim FHH zur Rep und ich werde mir das Spiel nur noch dieses eine Mal anschauen, wenn das Auto dann immer noch mucken macht, werde ich zum Anwalt gehen und dann das volle Programm laufen lassen.

Ich werde vom Werdegang hier berichten!!

Hallo mare1973,

ich bin eigentlich der meinung, der anwalt wird nicht umbedingt wandeln wollen oder streiten, sondern lediglich deine position verbessern. anwalt ist nicht immer streiten, sondern auch deine rechte gegenüber FORD und dem händler "ins richtige licht zu rücken".

ich würde, wie bei dir, einfach mal GANZ laut bellen und das HB-männchen machen und damit du dich wieder beruhigst sollte dir dein ärger "abgegolten werden" - in welcher form auch immer.

mit deiner rechtschutz kurz telefonieren, denke das hilft dir am meisten.

grüße

Themenstarteram 22. Januar 2011 um 8:26

Hallo nochmal an alle.

Für die die es interssiert, möchte ich gerne nochmal den Werdegang meines Problems schildern, vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen bei seiner Entscheidung, im Falle das er vor dem selben Problem steht.

Zur Sache:

Den Rechtsanwalt habe ich kontaktiert und erschreckenderweise musste ich feststellen, dass man als Käufer so gut wie keine Rechte hat.

Z.B. besteht im Garantiefall kein Anspruch auf einen Ersatzwagen, egal wie lange die Reparatur dauert. Ich habe glücklicherweise für einen Zeitraum von 3 Wochen von meinem Händler bekommen, kann mich also glücklich schätzen.

Das Recht auf Wandlung bzw. das Recht sich ein Fahrzeug neu bauen zu lassen, besteht schon nach der zweiten Reklamation des gleichen Fehlers.

Nun hatte ich mein Fahrzeug aber schon beim Händler stehen (wurde eingeschleppt) und somit konnte ich dieses Recht nicht mehr in Anspruch nehmen, so mein Anwalt.

Nach einem 3 Wochen Aufenthalt beim FFH habe ich nun meinen Dicken zurück und die Welt ist wieder in Ordnung.

Man hatte einen Turbolader bestellt und wollte diesen auch einbauen. Beim Einbau stellte man fest, das ein Schlauch geknickt war, also wendete man sich diesem Schlauch zu sagte man mir und nach einigen Test am Schlauch war der Fehler bestätigt, Turbolader OK, Unterdruckschlauch defekt.

Bin jetzt schon einige KM gefahren und eine Motorstörung habe ich nicht mehr gehabt, endlich kann ich mich über meinen Dicken freuen.

Kopf hoch an alle, falls Ihr mal kurz vor der Verzweiflung stehen solltet wie ich es war.

Heute freue ich mich über jeden KM den ich fahren kann, einfach ein geiles Auto!!!!!!!!!!

 

 

am 9. Juni 2017 um 20:38

Hallo habe den gleichen Mist Motorstörung. Blieb aber nicht im Speicher Wagen ausgemacht und wieder angemacht und lief wieder. Bei Ford hieß es können nichts auslesen. <ok soweit..... <irgendwann ging die Leuchre mit ein lauten <piepen wieder an diesmal nach Ford haben ausgelesen <Turbo ok

So dann sagte man mir das es viele Ursachen am <Turbo sein können. Also Sensor ausgetauscht kein Erfolg

Dann noch ein Teil ausgetauscht kein Erfolg. Alle alten Teile wieder eingesetzt 200 Euro Stundenlohn bezahlt mit der Bemerkung wir können für Sie nichts tun. So ungefähr sie müssen damit leben. Kann den Wagen nieee verkaufen. Weiß auch nicht mehr weiter möchte wenn ich das Geld hätte Ford am liebsten verklagen

Zitat:

@Harryjuergen schrieb am 9. Juni 2017 um 22:38:31 Uhr:

 

Dann noch ein Teil ausgetauscht kein Erfolg. Alle alten Teile wieder eingesetzt 200 Euro Stundenlohn bezahlt mit der Bemerkung wir können für Sie nichts tun. So ungefähr sie müssen damit leben. Kann den Wagen nieee verkaufen. Weiß auch nicht mehr weiter möchte wenn ich das Geld hätte Ford am liebsten verklagen

Moin,

Werkstatt wechseln......

....und FORD hat weniger damit zu tun,

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Kuga
  6. Kuga Mk1
  7. Kuga 163 PS, Motorstörung beim Tag der Abholung