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Kleingewerbe, nebenbei Fahren bis 7,5 To.. ( HILFE )

Themenstarteram 30. Juli 2010 um 6:27

Juten morgen,

eigentlich bin ich zur Zeit im Gründungsjahr im Bereich EDV. Läuft alles recht gut.

Dann wurde ich angesprochen, ob ich nicht ein Paar mal im Monat, 3 - 4 Touren fahren würde.

Hmm dachte ich mir.. die Zeit haste noch, solange es geht.. währe das für mich ja Reingewinn.

Hab nun mein Gewerbeschein umgeschrieben, und ein paar Testfahrten gemacht. Soweit so gut.

Nun ruft mich das Straßenverkehrsamt an.

Was ich denn fahren würde ? Ich sag natürlich .. Sprinter, mit Anhänger.

Antwort: Darf ich nicht.

Meine Antwort war natürlich.. wiso nicht.. laut Führerschein darf ich bis 7,5 Tonnen Fahren (hab den alten noch.. )..

Gegenantwort: bis gesamt 3,5 To ist das wohl so, ab dieser wird das Güter schwertransport und es sind Dinge zu erfüllen.

Nur Was brauche ich da noch ?

Eines war mir klar, das ich so nen Lehrgang in Ladungssicherung brauche. Dann meinte der gute.. das das alles dann sehr kompliziert wird.. und alles mögliche gemacht werden müsste..

Herrje.. ich wollte nur nen paar Euro zusätzlich verdienen.. nicht gleich ins Fahr Business einsteigen.

Die Frage die ich nun hab ? Donnerstag habe ich einen Termin bei dem Herren um zu schauen.

Nur würde ich vorher schon wissen, was alles auf mich zukommt ?

Wer weiss zu dem Thema etwas.. Sprich: was brauche ich alles, um nebenbei Fahrzeuge fahren zu dürfen, die über 3,5 Tonnen also bis 7,5 To sind ?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen..

Danke

Beste Antwort im Thema

Sofort damit aufhören!

Wenn Du was dazuverdienen möchtest, das als "Reingewinn" betrachtet werden kann, dann fahre als angestellte Aushilfe für irgendwen mit dessen Auto.

Die Frachpreise der Sprinterklasse decken noch nicht mal die kalkulatorischen Kosten des Fahrzeugs - der Fahrer fährt völlig kostenlos.

"Rentieren" tut sich das nur, wenn man sich kräftig in die Tasche lügt.

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Ja, leider ist es in der EU etwas umständlich geregelt.

Du brauchst die Sach- und Fachkundeprüfung (abzulegen bei der IHK),

den Nachweis von genügend Eigenkapital,

eine nsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ein behördliches Führungszeugnis.

Mit dem ganzen Kram eilst du zur Verkehrsbehörde deines Regierungspräsidiums und beantragst deine Gemeinschaftslizenz.

Oder mach dirs einfacher und lass alles weg, was dich über 3500zGg bringt....

Sach- und Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr - IHK

Nachweis Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - qualifizierte ausbildungsbetriebe

eingebauter Tachograph / digitales Kontrollgerät - qualifizierte Werkstatt

Nachweis Eigenkapital

.

.

.

Ladungssicherungsschein ist schön und gut, leider aber so nicht ausreichend.

Auch der Führerschein ist eben nicht alles.

Selbstfahrender Unternehmer = viel Ausbildung, viele Kosten = wenig vom erhofften Reingewinn

Nix mit mal eben schnell ein paar € nebenbei verdienen.

Fazit: eher lassen, wenn du nicht vor hast das länger und tatsächlich Gewinnbringend zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

 

Nachweis Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - qualifizierte ausbildungsbetriebe

Das brauch ich doch nur in angestellter Position, oder ?

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

 

Nachweis Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - qualifizierte ausbildungsbetriebe

Das brauch ich doch nur in angestellter Position, oder ?

Du fährst doch in Beruflicher Mission!!! Oder???

Dann brauchst du auch den Nachweis Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Klar??? Klar!!! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

 

Nachweis Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - qualifizierte ausbildungsbetriebe

Das brauch ich doch nur in angestellter Position, oder ?

Nicht dein Ernst oder?

Warum sollten Selbstständige davon ausgenommen sein?

Entsprechendes geht in keinerlei Weise aus dem BKrFQG hervor!

Betrifft nunmal alle Fahrer entprechender Fahrzeuge (Ausnahmen mal außen vor gelassen)

Sofort damit aufhören!

Wenn Du was dazuverdienen möchtest, das als "Reingewinn" betrachtet werden kann, dann fahre als angestellte Aushilfe für irgendwen mit dessen Auto.

Die Frachpreise der Sprinterklasse decken noch nicht mal die kalkulatorischen Kosten des Fahrzeugs - der Fahrer fährt völlig kostenlos.

"Rentieren" tut sich das nur, wenn man sich kräftig in die Tasche lügt.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Warum sollten Selbstständige davon ausgenommen sein?

Wenn das so wäre, wäre es fatal.

Themenstarteram 31. Juli 2010 um 11:56

Hallo..

ICh habe mich natürlich Fallsch ausgedrückt..

Ich würde für einen Spediteur fahren, mit dessen Autos, und er bekommt die Aufträge..

Wie verhält es sich dann ?

Gruß

und danke

Du hast es aber doch als dein Gewerbe angemeldet, auch wenn du dann für andere fährst ändert sich nichts für dich, bleibst in der Pflicht.

Hans Bimbelhuber fährt auch für Unternehmen XX als Subunternehmer um Supermarkt YY zu beliefern - Ändert nur eben zum Glück nichts am Unternehmertun.

am 31. Juli 2010 um 13:04

Leichter wäre es für dich, wenn er dich als 400€ jobber beschäftigt. Dann bist du kein Subunternehmer, sondern angestellter.

Nebenbei kommt auch noch der Gedanke der Scheinselbstständigkeit im Transportgewerbe auf, wenn du eben nur für Einen und auch noch mit dessen Fahrzeugen fährst. Heißes Eisen!!! Wird gerne hart bestraft mittlerweile.

Zitat:

Original geschrieben von Bleifussxxx

Leichter wäre es für dich, wenn er dich als 400€ jobber beschäftigt.

Den Job für lumpige 400 € machen? Das lohnt sich nicht.

Schön - jetzt haben wir noch eine weitere Meinung ohne jegliche Aussagekraftz im Thread - herzlichen Dank dafür.

Der geneigte Leser möge sich erinnern, dass der TE eine Selbständigkeit im EDV-Bereich aufzubauen versucht und die unfreiwillige Freizeit mangels aktueller Kundenaufträge in diesem Bereich durch Kutschertätigkeit mit Einnahmen versehen will.

Da dürfte eine 400 Euro-Lösung nicht der verkehrteste Ansatz sein. Nehmen wir mal an, diese 400 Euro monatlich werden durch eine Tour (ca. 10h) pro Woche erarbeitet, bedeutet das einen jämmerlichen Nettostundenlohn von geradezu lächerlichen 10Euro.

Der Vollzeitkutscher hingegen erzielt an 20 Arbeitstagen à 12h im Monat einen Rekordlohn von 2400 Euro brutto. Der daraus resultierende Nettostundenlohn sind immerhin gute 7 Euro. Das ist natürlich wesentlich attraktiver - sieht ja jeder Depp auf den ersten Blick, oder?

am 1. August 2010 um 11:51

Ja, pleindespir hat recht. Er will das nebenbei machen. Ich weiß ja nicht wieviel er fahren will. Villt geht das ganze auch in die Gleitzone. Brauchen da mehr informationen.

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