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Klappenauspuffverbot in Kraft ???

Harley-Davidson FLHRC Road King Classic

Ich habe da diesen EU Beschluss gefunden , nachdem Klappenauspuffe ( püffe ? )wohl seit dem 1.7. verboten seien ..

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32014R0540

Bin kein Jurist , und habe das Thema nicht verfolgt .. wäre nur doof .. weil meine neue eben erst am 3.7 zugelassen wurde .. natürlich mit J%H Auspuff mit ABE

Wer kennt sich da aus ?

LG

Klaus

Beste Antwort im Thema

Für mich ist es da eher wichtig, dass ich keine Unschuldige verfolge, wie es hier nun mal der Fall im Bezug auf mögliche Steuerstraftaten zu sein scheint..... So hat halt jeder seine Prioritäten... Und da ich keine Kontrollen durchführe, kannst Du Dir Deine Ratschläge und Dienstauffassung da hinstecken, wo die Sonne nicht scheint!!!

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Hallo Klaus,

gilt für Neuzulassungen und da gibt es auch noch mal Ausnahmen ( Kleinserien usw.) und Ausnahmen von den Ausnahmen (Modellzulassungen).

Es ist grundsätzlich kein Thema für bikes mit Herstellung vor dem Datum (Bestandsschutz). Es zählt nicht das Zulassungsdatum, sondern das Herstellungsdatum.

Ich meine auch bei J&H gehört zu haben, dass die schon eine neue ABE haben...

Gruß Brus

Wie schon im Nachbarthread geschrieben betrifft diese Vorgabe Fahrzeughersteller. Zubehöranlagenhersteller betrifft dies erst 2020.

http://m.motorradonline.de/.../685248

Danke für die Rückmeldung .. habe heut Morgen viel gegoogelt , aber nix passendes gefunden

Im Übrigen empfinde ich den J& H Sound auch halboffen noch recht laut , leider aber nicht richtig dumpf

meine Penzel hat mir da besser gefallen , und die konnte man stufenlos einstellen ... war dann aber illegal ,

und das ist natürlich DAS Kaufargument für den J& H -- legaler Harley Sound ... event etwas zu viel davon.

Zwischen 40 und 70 bin ich meist schon im 4 ten Gang , und da sind die Klappen wieder offen

Hast Du die Katalysatoren drin?

Manch einer sagt, dass der Sound ohne Kat dumpfer sein soll.

Und die Anlage wird noch lauter , wenn sie nagelneu ist....

Gruß Brus

Zitat:

@Brus schrieb am 13. Oktober 2016 um 11:00:44 Uhr:

Hast Du die Katalysatoren drin?

Manch einer sagt, dass der Sound ohne Kat dumpfer sein soll.

Und die Anlage wird noch lauter

und wenn man die Kats entfernt ist die teure Auspuffanlage auch schon wieder für den Arsch, da du dann wieder im manipulierten Auspuffmodus unterwegs bist.

Kann der Cop am Straßenrand ja prüfen.

Klappen am Auspuff auf und mit einer dünnen Stahlstange oder Meterstab rein

Da kann er dann feststellen, dass keine Kats drin sind

oder täusche ich mich?

Wenn der Cop am Straßenrand weiß, wo genau der Kat sitzt, wie dick die Stahlstange sein muss , um nicht durch den Kat zu stechen, die Stahlstange auch dabei hat, wie die Klappen am der Auspuffanlage aufgestellt werden und das für unterschiedliche Krümmer und Auspuffanlage an unterschiedlichen Motorräder und der Ausbau der Kats tatsächlich eine Veränderung der Abgaswerte bewirkt, was man wiederum mit einer anderen Messung beweisen müßte....

Ja, dann haste vermutlich Recht.

Gruß Brus

Zitat:

@Brus schrieb am 13. Oktober 2016 um 12:39:41 Uhr:

...und der Ausbau der Kats tatsächlich eine Veränderung der Abgaswerte bewirkt, was man wiederum mit einer anderen Messung beweisen müßte....

Ganz, ganz dünnes Eis. Ich könnte demzufolge also meine Kats ausbauen und man müßte mir beweisen, dass meine Abgaswerte nicht mehr i.O. sind ? LOL

Wozu sind die denn sonst da ? Ich weiß, ich weiß, nur um uns den tollen "Sound" zu vermiesen. Der Kat ist zur Oxidation von Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und zur Reduktion von Stickoxiden notwendig.

Bei einer solch gravierenden Veränderung der Abgasanlage erlischt die Betriebserlaubnis, ggf. mit Nutzungsuntersagung. Fahren ohne Kat : Bußgeld und Steuerverfahren. Solltest du eigentlich wissen.

Gruß Michel

Jap dann hat er es sich auch verdient :)

Zitat:

@Brus schrieb am 13. Oktober 2016 um 12:39:41 Uhr:

Wenn der Cop am Straßenrand weiß, wo genau der Kat sitzt, wie dick die Stahlstange sein muss , um nicht durch den Kat zu stechen, die Stahlstange auch dabei hat, wie die Klappen am der Auspuffanlage aufgestellt werden und das für unterschiedliche Krümmer und Auspuffanlage an unterschiedlichen Motorräder und der Ausbau der Kats tatsächlich eine Veränderung der Abgaswerte bewirkt, was man wiederum mit einer anderen Messung beweisen müßte....

Ja, dann haste vermutlich Recht.

Gruß Brus

@B-Michel schrieb am 13. Oktober 2016 um 13:35:02 Uhr:

Zitat:

 

Bei einer solch gravierenden Veränderung der Abgasanlage erlischt die Betriebserlaubnis, ggf. mit Nutzungsuntersagung. Fahren ohne Kat : Bußgeld und Steuerverfahren. Solltest du eigentlich wissen.

Gruß Michel

Aber doch nur, wenn die Werte ohne Kat über den zulässigen Werten liegen, oder irre ich da?

Gruß Thomas

Sorry Michel,

Aber warum sollte ich das wissen? Für Steuervergehen gibt es eine eigene Behörde, da ist die Polizei nicht zuständig...

Außerdem ist mein Wissensstand, dass die Steuer bei Motorrädern aufgrund des Hubraums berechnet wird und nicht wie bei Pkw emissionsabhängig. Wo soll bei Ausbau der / des Kats eine Steuerstraftat entstehen?

Gruß Brus

Im übrigen fahr ich ja nen Tourer.. Und das sind die Karts meines Wissens in dem Vordämpfer

Also.. Ich habe nur die endtöpfe getauscht

Die Kats sitzen im Krümmer bei Deinem RK, wie bei allen Tourern

Zitat:

@Brus schrieb am 13. Oktober 2016 um 15:45:48 Uhr:

Sorry Michel,

Aber warum sollte ich das wissen? Für Steuervergehen gibt es eine eigene Behörde, da ist die Polizei nicht zuständig...

Außerdem ist mein Wissensstand, dass die Steuer bei Motorrädern aufgrund des Hubraums berechnet wird und nicht wie bei Pkw emissionsabhängig. Wo soll bei Ausbau der / des Kats eine Steuerstraftat entstehen?

Gruß Brus

Hallo Brus,

es ist richtig, dass es für Steuervergehen eine eigene Behörde gibt (wie für jede andere Verfolgungsbehörde im Strafnebengesetzen es auch eine Zuständigkeit gibt.)

Ich bin, ob deiner Aussage, mächtig irritiert, da Polizeibeamte auch Nebengesetze (falls sie im Sachverhalt tangiert sind) an die zuständige STA weiterleiten müssen (und sei es nur in der Paragraphenkette..).

 

In deiner Grundausbildung wirst du doch auch gelernt haben, wie es geht...

... bei einer Kontrolle solltest/mußt du schon strafrechtliche Nebengesetze im Blick haben ( auch wenn es annähert 400 sind) und sie in der gesamtrechtlichen Würdigung berücksichtigen....

So meine Dienstauffassung eines pflichtbewußten Polizeibeamten......

Für mich ist es da eher wichtig, dass ich keine Unschuldige verfolge, wie es hier nun mal der Fall im Bezug auf mögliche Steuerstraftaten zu sein scheint..... So hat halt jeder seine Prioritäten... Und da ich keine Kontrollen durchführe, kannst Du Dir Deine Ratschläge und Dienstauffassung da hinstecken, wo die Sonne nicht scheint!!!

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