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Klappenauspuffverbot in Kraft ???

Harley-Davidson FLHRC Road King Classic

Ich habe da diesen EU Beschluss gefunden , nachdem Klappenauspuffe ( püffe ? )wohl seit dem 1.7. verboten seien ..

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32014R0540

Bin kein Jurist , und habe das Thema nicht verfolgt .. wäre nur doof .. weil meine neue eben erst am 3.7 zugelassen wurde .. natürlich mit J%H Auspuff mit ABE

Wer kennt sich da aus ?

LG

Klaus

Beste Antwort im Thema

Für mich ist es da eher wichtig, dass ich keine Unschuldige verfolge, wie es hier nun mal der Fall im Bezug auf mögliche Steuerstraftaten zu sein scheint..... So hat halt jeder seine Prioritäten... Und da ich keine Kontrollen durchführe, kannst Du Dir Deine Ratschläge und Dienstauffassung da hinstecken, wo die Sonne nicht scheint!!!

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Zitat:

@Brus schrieb am 13. Oktober 2016 um 15:45:48 Uhr:

Sorry Michel,

Aber warum sollte ich das wissen? Für Steuervergehen gibt es eine eigene Behörde, da ist die Polizei nicht zuständig...

Außerdem ist mein Wissensstand, dass die Steuer bei Motorrädern aufgrund des Hubraums berechnet wird und nicht wie bei Pkw emissionsabhängig. Wo soll bei Ausbau der / des Kats eine Steuerstraftat entstehen?

Gruß Brus

Steuerhinterziehung gilt nur für KFZ, korrekt.

Gruß Michel

Dünnpfiff, oder glaubst du das die Jungs die alle auf den Steuer CD`s sind en Problem habbe, da sie mit nem KFZ ohne Kat in der Schweiz warre?????

Und an die annere beide Boliziste, na das wär ja fast was für de Copzone. Schönes Beispiel was da uff die Mensche losgelasse wird. Bestimmt auch in de Kontrolle, volle Unwissentheit bei vollem Bewußtsein.

Zitat:

@M.Walz schrieb am 13. Oktober 2016 um 20:06:02 Uhr:

Dünnpfiff, oder glaubst du das die Jungs die alle auf den Steuer CD`s sind en Problem habbe, da sie mit nem KFZ ohne Kat in der Schweiz warre?????

Selbstanzeige ? :D

Zitat:

@Brus schrieb am 13. Oktober 2016 um 19:25:51 Uhr:

Für mich ist es da eher wichtig, dass ich keine Unschuldige verfolge, ........

Unschuldige??? Mit Klappenauspuff :D- gibts die WIRKLICH????????

Zitat:

@B-Michel schrieb am 13. Oktober 2016 um 13:35:02 Uhr:

....

Bei einer solch gravierenden Veränderung der Abgasanlage erlischt die Betriebserlaubnis, ggf. mit Nutzungsuntersagung. Fahren ohne Kat : Bußgeld und Steuerverfahren. Solltest du eigentlich wissen.

...

Bzgl. der "gravierenden Veränderung" wegen Entfernung der Kat, Erlischen der BE usw. hat der Gesetzgeber in der Änderung des Bußgeld-/Punktesystem bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zum Thema Manipulation der Auspuffanlage entschieden, dass diese keine Verkehrsgefährdung darstellt und als Verkehrsordnungswidrigkeit mit Bußgeld ohne Punkte oder Fahrverbot belegt. Kein Erlischen der Berriebserlaubnis und auch in der Praxis fahren die Betroffenen meist auf den eigenen zwei Rädern nach Hause... unter dem Strich bleiben dann 90,- Euro Bußgeld.

Gruß Brus

Ich will ja nicht pingelig sein, Brus, aber mein Informationsstand ist der Folgende:

Jede Modifikation am Moped, bei der das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird, hat das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge (siehe § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO).

Rechtsfolge: 90 Euro Bußgeld + 23,50 Euro Gebühren für den Bußgeldbescheid, keine Punkte.

Auszug aus § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO

2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Ist das etwa mißverständlich ?

Gruß Michel

OK Michel, Du sollst ihn haben den Längsten.

Jetzt lass doch gut sein. Sei froh und zufrieden, dass Du Dich so super auskennst und auch die einzelnen Bestimmungen so super interpretieren kannst.

Beifall

Zitat:

@B-Michel schrieb am 14. Oktober 2016 um 09:38:24 Uhr:

 

Auszug aus § 19 Abs. 2 Nr. 3 StVZO

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

hier herrscht doch allgemein konsens, dass wir das geräuschverhalten stets verbessern, oder? :D :D

Wie? Wenn wir es verbessern, sind wir dann wieder legal unterwegs?? ;-)

Am Ende ist es doch scheiß egal, ob legal oder illegal. Immer die Diskussionen....

am 14. Oktober 2016 um 8:13

wer will schon komplett legal unterwegs sein....und wozu? immer diese dumm-deutsche korinthenkackerei...

Jetzt bin ich aber doch etwas irritiert. Ich dachte immer durch veränderte Puffis, also lautere) würde die BE nicht erlöschen und die Weiterfahrt könnte nur mit der Begründung der Körperverletzung, Gefährdung des STV usw. untersagt werden. Wenn die BE aber generell erlischt ist eine Weiterfahrt grundsätzlich untersagt.

Normalerweise erlischt da ja auch sofort jeglicher Versicherungsschutz!! Das wäre für mich eher der Obergau.

Ich blick da nicht mehr durch. Ihr?

Bin mal gespannt was passiert wenn die mich mal anhalten.

Aaah,, Brus seinen Beitrag habe ich gerade erst gesehen. Ok, dann wäre mein Kenntnisstand so weit korrekt das es nur ein Bußgeld gibt und keine Untersagung der Weiterfahrt.

Hey Brus, wo kann man das rechtsverbindlich nachlesen?

Zitat:

@B-Michel schrieb am 14. Oktober 2016 um 09:38:24 Uhr:

Ich will ja nicht pingelig sein, Brus...

Das nehme ich Dir nicht ab!!!! ;):D

Du beziehst Dich auf den reinen Gesetzestext, ich auf die praktische Umsetzung, bzw. Angaben von Betroffenen und Beteiligten.

Ich könnte als Betroffener mit der praktischen Umsetzung besser leben und will durch gezielte Nachfrage auch niemanden auf "dumme Ideen" bringen.

Wenn sich mal die Möglichkeit ergibt, werde ich mal nebenbei nachharken und sag Dir dann Bescheid!!!

Gruß Brus

@Kaptain. Du wirst standrechtlich erschossen, dein Kadaver dem Fraß den Tieren im Zoo vorgeworfen und dein Eisenhaufen für wohltätige Zwecke verkauft ;-)

Zitat:

@B-Michel schrieb am 14. Oktober 2016 um 09:38:24 Uhr:

 

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Ist das etwa mißverständlich ?

Gruß Michel

Das bedeutet doch wohl auch, daß Veränderungen am Mapping zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können. Und wenn daran auch noch der Versicherungsschutz hängen soll :rolleyes:

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