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Klappenauspuff Bestandsschutz? DB im Fahrzeugschein erfüllt

Mercedes CLK 209 Coupé
Themenstarteram 17. September 2022 um 17:30

Hey.

Hab seit kurzem einen CLK 500 C209 mit nem Klappenauspuff, der bei dem schon seit 2010 dran ist und auch eingetragen ist.

Wie sieht das aktuell aus mit dem Bestandsschutz? Ich kapiere das alles nicht wirklich.

Im Fahrzeugschein steht unter U1: 93P U2: Nichts U3: 74 P2/P4: 225/5600

Hab mal den Test mit dem Handy gemacht -> 50cm Abstand 20cm Höhe 45°Winkel und ich komme mit offener Klappe maximal auf 92 DB bei 2800 Umdrehungen und man hat ja noch 5 DB Toleranz.

Sollte ich das nochmal mit dem TÜV abklären oder was sagt ihr dazu? Hab da kein Bock Stress zu bekommen.

Ich will ja auch nicht immer mit offener Klappe fahren, für mich persönlich reicht das auch geschlossen, will nur keinen neuen Auspuff kaufen ...

Hat das irgendwelche Auswirkungen wenn man die Klappe dauerhaft zu hat?

 

Wäre echt dankbar für ein paar Meinungen!

LG

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20 Antworten

Wenn der eingetragen ist, was interessiert es dich

 

Denk nicht so viel nach und suche keine Probleme

Zitat:

@balero-2404 schrieb am 17. September 2022 um 22:24:50 Uhr:

Wenn der eingetragen ist, was interessiert es dich

Denk nicht so viel nach und suche keine Probleme

Das ist falsch! Klappenanlagen wurden oft als "Gefälligkeitseintragungen" eingetragen, das hat auch nichts mit "Bestandsschutz" zu tun. Die Geräuschmessung muss natürlich bei offenen Klappen gemessen werden, weil du ja praktisch so fahren kannst und die zulässigen Geräuschwerte auch dann nicht überschritten werden dürfen.

Themenstarteram 18. September 2022 um 18:11

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 18. September 2022 um 08:25:24 Uhr:

Zitat:

@balero-2404 schrieb am 17. September 2022 um 22:24:50 Uhr:

Wenn der eingetragen ist, was interessiert es dich

Denk nicht so viel nach und suche keine Probleme

Das ist falsch! Klappenanlagen wurden oft als "Gefälligkeitseintragungen" eingetragen, das hat auch nichts mit "Bestandsschutz" zu tun. Die Geräuschmessung muss natürlich bei offenen Klappen gemessen werden, weil du ja praktisch so fahren kannst und die zulässigen Geräuschwerte auch dann nicht überschritten werden dürfen.

Ja genau aber die Eintragung hat ja auch den DB Wert im Fahrzeigschein hoch gepusht, Serie ist 85 DB glaub ich und bei mir steht halt 93P drin. und bei offener Klappe komme ich quasi genau auf 93DB bei der richtigen Umdrehungszahl. Und mit 5 DB Toleranz müsste das ja eigentlich passen?

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass du dir unnötige Sorgen machst.

 

Was interessieren mich "gefälligkeiten".

 

Du hast eine Eintragung, fertig.

 

Was anderes soll dir mal einer nachweisen.

Ist es heutzutage noch möglich eine klappen Anlage einzutragen ?

Abgasklappen mit manueller Betätigung sind heute nicht mehr legal eintragungsfähig.

Zitat:

@balero-2404 schrieb am 18. September 2022 um 21:25:42 Uhr:

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass du dir unnötige Sorgen machst.

Was interessieren mich "gefälligkeiten".

Du hast eine Eintragung, fertig.

Was anderes soll dir mal einer nachweisen.

Genau falsch herum.

Eine Eintragung macht die Klappenanlage nicht legal. Nachgerüstete Klappenanlagen sind grundsätzlich nicht eintragbar egal ob manuell oder gesteuert, die Eintragung ist komplett wertlos. Das weiß jeder Verkehrspolizist und er kann deine Karre SOFORT stilllegen. Da kannst du noch so wild mit deiner vermeintlichen Eintragung rumfuchteln.

Der Unterschied ist, vor Gericht sieht es anders aus.

 

Ich würde es einfach drauf ankommen lassen.

 

Wenn ich eine offizielle Eintragung habe, kann Mir keiner was. So einfach ist das.

 

Und Das Gericht wird es genau so sehen.

Nur die wenigsten Klappen AGAs haben eine offizielle Eintragung, sondern eine Gefälligkeitseintragung. Darum sieht das auch vor Gericht eher schlecht aus.

Zitat:

@balero-2404 schrieb am 9. November 2022 um 19:41:02 Uhr:

 

Wenn ich eine offizielle Eintragung habe, kann Mir keiner was. So einfach ist das.

Falsch.

 

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 9. November 2022 um 19:44:15 Uhr:

Nur die wenigsten Klappen AGAs haben eine offizielle Eintragung, sondern eine Gefälligkeitseintragung. Darum sieht das auch vor Gericht eher schlecht aus.

balero versteht's nicht...

Stimmt, er macht das jeden Tag und versteht es nicht.

 

Lassen wir das, alles in Ordnung.

Man kann auch jeden Tag das selbe falsch machen.

So ab Minute 6:45:

https://www.youtube.com/watch?v=snhp1IjBWgk

Man man man.

 

Was interessieren mich irgendwelche youtube Videos von bekannten fake cops, die schon vor Jahren die Runde machten.

 

Gerichtsurteile und Gesetze sind bindend, nicht das ganze gelaber.

 

Wie viele Bußgeldbescheide und owi anzeigen werden vor Gericht auseinandergenommen? Nur, darüber spricht nie einer in den ganzen Foren.

 

Mich muss keiner belehren, und ich muss auch keinem meine Meinung aufzwingen.

 

Alles gut jetzt. Ist in Ordnung.

Ich würds gerne audiskutieren. Ein TÜV Prüfer steht also über dem Gesetz, konkret der StVZO? Er kann also mittels seiner Eintragung das Gesetz außer Kraft setzen und dich mit seinem Gutachten ermächtigen repressionslos gegen die StVZO zu verstoßen?

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