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Klage gegen Daimler wg. Verwendung einer verbotenen Abschaltvorrichtung im W211 E 300 Bluetec

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 29. Juni 2019 um 4:11

Ich habe vor ca. 2 Wochen Klage gegen Daimler beim Landgericht Stuttgart eingereicht wg. Verwendung einer verbotenen Abschalteinrichtung.

Anträge:

Rückgabe meines Fahrzeugs gegen Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises plus Zinsen seit Kaufdatum, evtl. Anrechnung des Nutzungsvorteils.

Fahrzeug:

W211 E300 Bluetec (Motor OM642)

Abgas-Norm: ursprünglich EURO 4, seit Januar 2019 umgeschlüsselt auf EURO 5

EZ 06/2009

aktueller Kilometerstand ca. 118.000 km

Ich habe vor der Kaufentscheidung ca. 12 Monate recherchiert, welches Fahrzeug ich kaufen werde. Da ich den Kauf eines Fahrzeugs der gehobenen Mittelklasse und besonders eines Diesels als langfristige Investition behandele (ich gehöre nicht zur Fraktion der Fahrzeug-Schnellwechsler!), habe ich mir im Hinblick auf immer strenger werdende Abgas-Auflagen für den seinerzeit von Daimler als "saubersten Diesel der Welt" propagierten E300 Bluetec entschieden.

Ich bin sowas von "angepisst", daß Daimler auch in meinem Fahrzeug offenbar eine verbotene Abschalteinrichtung verwendet (Thermofenster)...siehe drei bisher (wg. Berufung durch Daimler) noch nicht rechtswirksam gewordene Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart.

Mein W211 E300 Bluetec
Beste Antwort im Thema

Es ist doch sehr heiß in Deutschland! Aber da ist solch ein Post richtig gut!

Meine Ärztin hat mir lachen verordnet und über dieses Post konnte ich lachen, so richtig aus dem vollen heraus, hat das gutgetan!

Taxifahrer dieser Welt, verklagt Daimler auf Rücknahme eures W211ers, die geben Euch allen bestimmt ein nigel nagel Neues der Baureihe W 213, vorzugsweise natürlich auch einen S213 mit allem drum und dran als Entschädigung.

Euch allen ein schönes sonniges Wochenende. Und passt mit den Drogen bei dieser Hitze auf!

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Zitat:

@Esquire10 schrieb am 14. Juni 2022 um 19:34:57 Uhr:

Ich habe das Auto 2012 gekauft, und zwar als damals angeblich "sauberster Diesel der Welt" (Originaltext Daimler)! Hast Du damals schon vom "Diesel-Abgasbetrug" gehört?

Ich bin auch der Meinung, dass man den Herstellern Betrug nicht durchgehen lassen sollte.

Das Problem ist, dass es den einen Diesel Abgasbetrug nicht gibt.

Nach meinem Wissenstand gibt es das Thermofenster, die zu geringe Ad Blue Einspritzung und die Abschaltvorrichtung bei Erkennung eines Rollenprüfstandes.

Den Abgasbetrug kannte man damals nicht aber das Thermofenster war bekannt. Und genau deswegen klagst Du doch. Oder ?

Die Experten und langjährigen Schrauber müssten die ganzen Berichte über das Thermofenster eigentlich mitbekommen haben. Ich weiß nicht mehr, ob das 2005, 2008 oder z.B. erst 2014 war. Die alten Reportagen sind leider nicht mehr verfügbar. Jedenfalls ist das ein uraltes Thema. Das war bekannt, es war geduldet bzw. vom Gesetz sogar so vorgesehen.

Leider waren einige Hersteller beim Thermofenster besonders dreist. Audi soll es z.B. extrem getrieben haben.

Ich kann mich an keine größeren Prozesse erinnern, obwohl das Thermofenster über Jahre immer mal wieder in den Medien auftauchte.

Du hast außerdem geschrieben, dass Du Dich vor Kauf 12 Monate mit dem Thema beschäftigt hattest.

Du hättest also einiges finden können, was Dir zumindest merkwürdig vorkommt. Ich gehe davon aus, dass Deine Informationsquelle nicht nur die Werbeprospekte von Mercedes waren. Wenn Du etwas über die schädliche Wirkung vom Rauchen wissen willst, dann schaust Du Dir doch auch nicht die Werbeprospekte der Tabakindustrie an.

Die Prospekte von Mercedes sind sicher intensiv auf das Thema Ad Blue Einspritzung eingegangen. Deshalb das Werbe bla bla "sauberster Diesel der Welt"

Du klagst aber nicht auf mangelnde Ad Blue Einspritzung sondern auf das Thermofenster.

Du scheinst auch nicht auf zu großzügige Nutzung des Thermofensters zu klagen sondern auf die Nutzung überhaupt.

Wenn es jetzt kein Thermofenster gäbe, dann würdest Du wahrscheinlich wegen eines Motorschadens oder wegen des total versotteten Motors klagen. Das passiert ja sogar mit Thermofenster (Versottung).

In diesem Fal war ein Diesel einfach das falsche Auto.

Du hast auch nicht kurz nach Kauf geklagt oder 2016/17 als das Thema Abgasbetrug durch alle Medien ging. Du hast erst 2019 geklagt.

Bei Ad Blue sieht es m.M.n. anders aus. Hier soll auch Mercedes zu wenig Ad Blue verwendet haben. Nur damit die Kunden nicht zwischen den Servce Terminen nachfüllen müssen.

Aber hier wurde Mercedes zum Nachbessern gezwungen. Richtig so.

Oder die Abschaltvorrichtung bei einem Rollenprüfstand. Auch das ist eine Schweinerei.

Themenstarteram 17. Juni 2022 um 19:56

Zitat:

Den Abgasbetrug kannte man damals nicht aber das Thermofenster war bekannt. Und genau deswegen klagst Du doch. Oder ?

Antwort:

Ich klage gegen die Verwendung verbotener Abschalteinrichtungen, im Speziellen gegen die Verwendung eines Thermofensters in Verbindung mit der sogenannten „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“, möglicherweise auch weiterer Abschalteinrichtungen. Im Ergebnis führt dies dazu, daß die geforderten Abgaswerte im NEFZ eingehalten, im normalen Fahrbetrieb aber um ein Vielfaches überschritten werden.

Zitat:

Du hast außerdem geschrieben, dass Du Dich vor Kauf 12 Monate mit dem Thema beschäftigt hattest.

Antwort:

Ja, und ich habe mich auf die erstaunlich niedrigen NOx-Werte (deutlich besser als Euro 6b!) aus dem Zulassungsverfahren beim KBA verlassen (siehe Anlagen zu diesem Beitrag).

Des weiteren habe ich mich auf den technischen Bericht aus dem Hause Daimler HTR 02/2007 Abgasreinigung „Pkw ZEIT FÜR DIE BLAUE STUNDE - Dieselantriebe mit BLUETEC machen eine saubere Karriere“ verlassen (siehe Anlagen zu diesem Beitrag).

Zitat:

Du klagst aber nicht auf mangelnde Ad Blue Einspritzung sondern auf das Thermofenster.

Antwort:

Ja.

Zitat:

Du scheinst auch nicht auf zu großzügige Nutzung des Thermofensters zu klagen sondern auf die Nutzung überhaupt.

Antwort:

Ja, die Nutzung eines Thermofensters wurde vom EuGH am 17. Dezember 2020 als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft.

Zitat:

Du hast auch nicht kurz nach Kauf geklagt oder 2016/17 als das Thema Abgasbetrug durch alle Medien ging. Du hast erst 2019 geklagt.

Antwort:

Ja, ich habe erst 2019 geklagt, nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart im März 2017 Ermittlungen gegen Daimler wegen vermuteten Abgasbetrug aufgenommen und der Konzern widerspruchslos die Zahlung eines Bußgeldes von 870 Millionen Euro im September 2019 hingenommen hatte.

Viele Grüße aus Freiburg

Homologationswerte Abgas Mercedes-Benz W
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