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KFZ - Sachschaden

Themenstarteram 8. Februar 2019 um 7:10

Nach einem Verkehrsunfall (Sachschaden) mir jemand hinten drauf, Sachlage klar !

Gutachter eingeschaltet. Trotzdem nahm ich mir zur Vertretung einen Anwalt.

Die Versicherungssumme, netto habe ich bereits auf meinem Konto.

Im nachhinein möchte ich den Sachschaden an meinem Fahrzeug nun nicht so "AUFWENDIG" reparieren lassen, rein von der Optik nicht nötig !

Wie sieht die "Rechtliche" Lage nun aus, Anwaltsmäßig, Gutachter usw.

Beste Antwort im Thema
am 8. Februar 2019 um 7:55

Du hast Dir doch einen Anwalt genommen, weshalb fragst Du jetzt hier nach der 'rechtlichen Lage'?

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am 8. Februar 2019 um 7:55

Du hast Dir doch einen Anwalt genommen, weshalb fragst Du jetzt hier nach der 'rechtlichen Lage'?

Wurde der RA beauftragt, nachdem die Ersatzzahlung bereits geleistet oder der Schaden dem Grunde und der Höhe nach anerkannt wurde? Oder vorher?

Falls ein RA berät und nach außen vertritt - warum gibt es dann noch Klärungsbedarf hier im Forum?

Soweit für die Teilreparatur MwSt. angefallen, bezahlt und nachgewiesen wird, wird die Versicherung dieses teil der Reparatur auch bezahlen.

Themenstarteram 8. Februar 2019 um 14:56

um die Sachlage noch einmal zu verdeutllichen, der RA wurde natürlich direkt nach dem Unfall eingeschaltet, also vor der Auszahlung des Rep. Betrages.

 

Die "GESAMTE" Auszahlung, also VOLL anerkannt, zur gegenb. Reparatur ist ja schon ausgezahlt, also auf meinem Kto., ich möchte ja nur die Teilreparatur davon bezahlen. Was ist also mit dem Rest des Geldes ?

Man hat nicht ALLE Tage einen Unfall und möchte dies u. das in diesem Forum mit "EXPERTEN" versuchen abzuklären ?!?!

Du hast das Thema eröffnet und möchtest die Rechtslage erklärt bekommen, die Dir dein Anwalt anhand der Details des Falles ganz sicher auf den Cent genau darstellen kann und dies vermutlich auch schon unternommen hat. Das verlangte Geld hast Du ebenfalls schon komplett erhalten. Worauf willst Du denn nun hinaus? Mit deiner Fragestellung kann man so überhaupt nichts anfangen.

In diesem Thread hat der TE doch schon zur Schau gestellt, wie Artikulierungsungeübt er zu sein scheint.

https://www.motor-talk.de/forum/-wertminderung-t6483431.html?highlight

Themenstarteram 8. Februar 2019 um 16:22

"Es ist nun einmal so wie es ist"

 

Nicht so direkt mit der Türe ins Haus fallen, habe ich mir jedenfalls gedacht, das Geld zur Rep., natürlich netto, habe ich erhalten, wenn ich aber wie ich bereits geschrieben habe nicht vollständig ausführe oder ausführen lasse, ist die restl. Summe zur freien Verfügung oder RA informieren oder andere Sachlage ?

Selbstverständlich hast Du den Überschuss im gleichen Verhältnis an den Anwalt, den Gutachter und die Versicherung zu überweisen. Und wg Missachtung des Bereicherungsverbots spendest Du die gleiche Summe an den weißen Ring :D

Welche restliche Summe?

Die mwst. oder das was "deine" Reparatur weniger als die Auszahlung gekostet hat?

Ich vermute mal ins Blaue hinein: Du hast fiktiv abrechnen lassen und willst wissen ob Du das zu erwartende überschüssige Geld von der geplanten billigen Reparatur einfach so behalten darfst?

Ohne Ärger zu bekommen?

 

Ja, das darfst du! Ohne wenn und aber!

 

Aber (falls meine Vermutung stimmt) verstehen tu ich nicht warum du dein fast nagelneues Fzg. nicht beim Vertragshändler reparieren hast lassen.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 8. Februar 2019 um 20:57:13 Uhr:

 

Aber (falls meine Vermutung stimmt) verstehen tu ich nicht warum du dein fast nagelneues Fzg. nicht beim Vertragshändler reparieren hast lassen.

maybe gier frisst hirn.. !?

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