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Kettenkit wechseln - Kleineres Ritzel

Themenstarteram 22. Dezember 2005 um 18:44

Hallo Leute...

Bei mir steht ein Kettenwechsel an.

Fahrzeug: GSF 600 N, Bj.02/1998

Nun bin ich am überlegen, ob ich ein "Ritzeltuning" mache oder nicht.

Soll heißen: Vorderes Ritzel ein Zahn weniger, hinten zwei mehr.

Wird dann Spurtstärker sein, wurde mir erzählt.

Gleichzeitig wird die Endgeschwindigkeit niedriger.

Stimmt´s oder Irrglaube?

Kann man jene Operation selber durchführen oder sind irgendwelche Spezialwerkzeuge notwendig?

Wird der Unterschied merklich sein oder eher nicht? :confused:

Bin dankbar für Eure Ratschläge... :p

 

LG Michael

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27 Antworten

Stimmt: Wenn man es so macht, wie du beschrieben hast, verkürzt man die Übersetzung, das Motorrad wird in der Beschleunigung und im Durchzug besser, rennt aber u.U. bei Maximaldrehzahl in den Begrenzer und erreicht die eigentliche Topspeed nicht mehr.

Bei der von dir angedachten Änderung der Übersetzung wird der Unterschied sehr stark spürbar sein.

Der Spritverbrauch steigt da der Motor bei gleicher Geschwindigkeit ja immer höher dreht.

Nebenbei: Die Übersetzung ist ein Bestandteil der ABE eines jeden Fahrzeuges.

Änderungen sind eintragungspflichtig.

Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis, damit die Zulassung und auch der Versicherungsschutz.

Servus zusammen.

Das ist jetzt ein bischen schwierig. twelferiders Aussage ist prinzipiell richtig. Es gibt aber noch ein paar Unbekannte in der Gleichung.

Zum einen würde ich nur "Eine" Änderung auf einmal vornehmen

(Erstmal nur einen Zahn weniger am Antriebsritzel.) Das ist schon sehr deutlich fühlbar in der Beschleunigung.

Die Maschine ist dann richtig übersetzt wenn sie, in der Ebene, im letzten Gang, bis an die Nenndrehzahl ausdreht.

Bei Maschinen ohne Leistungsbeschränkung ist das Übersetzungsverhältnis nicht oder nur bedingt in der Betriebserlaubnis enthalten. (Abgas und Lärmemission.)

Es kann sogar sein daß, Maschinen mit starker Leistungsreduzierung eine Übersetzungsänderung eingetragen haben um die fehlende leistung auszugleichen. ( ...und hier kommen wir eher mit der Betriebserlaubnis in Konflikt wenn wir ändern.)

Als Richtschnur bei nicht leistungsbegrenzten Motorrädern kann man 10% Änderung, in der Übersetzung, als unbedenklich einstufen.

Problematisch wird es wenn sich das Geräuschverhalten und die Höchstgeschwindigkeit ernsthaft ändern. Dann kann es wirklich Probleme mit der Betriebserlaubnis geben.

Im Normalfall gehört es aber zu den gängigen Abstimmarbeiten, die Übersetzung an das persönliche Gewicht und Fahrverhalten anzupassen.

Ganz sicher kannst du gehen wenn du dich mit dem TÜV-Ingenieur deines Vertrauens kurzschliesst und die Änderung evtl. eintragen lässt.

Gruß

Schraubär 42

Fahre 14 - 50

kann ich nur empfehlen

Themenstarteram 22. Dezember 2005 um 20:57

Ja. Schönen Dank für die Tipps.

Die von Schraubär 42 angesprochene 10% Änderung in der Übersetzung wird ja nicht Überschritten.

Emissionswerte dürften ja eigentlich nicht steigen durch Ritzeländerung.

Aber vorab beim TÜV mal fragen kann ja nicht schaden, gell...

- - - - -

Und wie sieht es mit Demontage~ und Montagearbeiten aus?

Sind die ohne spezielle Werkzeuge zu machen?

Ich denke mal schon, weiss es aber nicht, da bisher noch nicht durchgeführt.

Bitte um Tipps dazu.:)

 

LG Michael

Themenstarteram 22. Dezember 2005 um 20:59

@banditfighter:

14 - 50.

Ist dann eine längere bzw. kürzere Kette nötig?

Fahre ne 112er

Themenstarteram 22. Dezember 2005 um 21:55

Jepp.

Schönen Dank an alle... :)

Nach Durchführung der Maßnahme (ca.Januar / Februar) werde ich mal berichten. (Von wegen TÜV, Spurtstärke usw.)

 

Michael

am 23. Dezember 2005 um 4:55

Dem TÜV würde ich davon nix erzählen

Bei einem kleineren Ritzel (vorn) verschleißen Kette und der Kettenschleifer auf der Schwinge schneller . Besser ist es sich auf ein oder zwei Zähne mehr auf dem Kettenrad zu beschränken um nach dem Umbau nicht aus allen Wolken zu fallen wenn die Karre dann bei 170 km/h oder so abkackt . Übrigens sind die Zähnezahlen auf den Kettenrädern eingeprägt , das wissen sicher auch die Graukittel , sie brauchen also nichtmal zählen . Eintragen ist in diesem Fall besser und kein Problem .

Nö bei Supersprox is nix drin

Themenstarteram 23. Dezember 2005 um 14:13

Ich habe vorhin mal beim TÜV angerufen und gefragt, ob bei meiner angedachten Änderung ein Eintrag in die Papiere notwendig sei.

Ja, war seine klare Antwort.

 

Original geschrieben von Schraubär 42:

Zitat:

Als Richtschnur bei nicht leistungsbegrenzten Motorrädern kann man 10% Änderung, in der Übersetzung, als unbedenklich einstufen.

Von eben diesen 10% erzählte ich ihm daraufhin auch, worauf er antwortete, dass es dieses nicht gibt.

"Eine Änderung der Zähnezahl muß Eingetragen werden", waren seine Worte.

Also erst Plakette holen, und dann . . . . :D

 

So long, Michael

Das ist natürlich daß völlig korrekte Vorgehen!

Gruß

Schraubär 42

Zitat:

Original geschrieben von banditfighter

Nö bei Supersprox is nix drin

Dann isses sicher nur 180° verdreht drauf und die Prägung rechts zum Rad mehr oder weniger verdeckt und nicht nach links und lesbar wo´s eigentlich hingehört .

Zitat:

Original geschrieben von ME1200

Dann isses sicher nur 180° verdreht drauf und die Prägung rechts zum Rad mehr oder weniger verdeckt und nicht nach links und lesbar wo´s eigentlich hingehört .

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