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Keine 100er Zulassung von ungebremsten Wohnwagen 1979

Themenstarteram 11. Juni 2023 um 7:48

Hallo Zusammen,

ich habe einen ungebremsten Wohnwagen von 1979 letztes Jahr gekauft. Da er keinen TÜV hatte, wollte ich direkt eine 100er Zulassung. TÜV war kein Problem.

Die 100er Zulassung wurde mir nach 30 Min Recherche von dem Prüfer im Rechner verwehrt mit der Begründung,, dass mir eine Bescheinung fehlt, dass er grundsätzlich 100 fahren kann.

Es gibt allerdings sowas nicht. Das Ding ist aus der ehemaligen DDR. Das Zugfahrzeug war auch nicht das Problem, ich fahre einen VW Amarok. Ich hatte das Gefühl, das die mir mit aller Gewalt, keine 100er Zulassung geben wollten

Ich lese so viele unterschiedliche Aussagen zu der 100er Zulassung

Jetzt hoffe ich das , dass ich vielleicht doch eine bekomme.

Hatte jemand das gleiche Problem und hat doch eine 100er Zulassung bekommen

Wie gesagt:

Ungebremst

Zugfahrzeug passt

Nur keine Bescheinigung, dass der Wohnwagen1979;auch 100 fahren darf

Wäre dankbar für jeden Tip

LG Claudia

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16 Antworten

Moin , soweit ich weiß , ist die 100er-Zulassung nicht vom Zugfahrzeug , sondern von der Bauart abhängig ! Wenn es ein Anhänger aus ehemaliger DDR-Produktion ist , kommt eh keine 100er-Zulassung in Frage , weil dort nie Anhänger mit 100er-Zulassung gebaut wurden ! Wenn TÜV oder Zulassungsstelle keine 100er-Zulassung in den Tiefen der Produktdaten -in der Datenbank- bezgl. Deines Anhängers finden , werden sie auch keine ausstellen ! Dabei geht es nicht um "good will" , sondern um Verkehrstüchtigkeit/-sicherheit ! Gruß ,joeleo

Themenstarteram 11. Juni 2023 um 9:12

Die haben nicht nach meinem Model gesucht, sondern argumentiert, dass Wohnwagen , welche vor 1989 gebaut wurden nicht automatisch für eine 100er Zulassung geeignet sind

Zitat:

@Floeckchenshila schrieb am 11. Juni 2023 um 11:12:50 Uhr:

Die haben nicht nach meinem Model gesucht..

Und was hat er dann angeblich 30 Minuten lang im Rechner gesucht, wenn nicht nach deinem Modell?

Zitat:

@Floeckchenshila schrieb am 11. Juni 2023 um 11:12:50 Uhr:

Die 100er-Zulassung wurde mir nach 30 Minuten Recherche im Rechner verwehrt, mit der Begründung, dass mir eine Bescheinigung fehlt, dass er grundsätzlich 100 fahren kann..

Wie du in folgendem Link lesen kannst, benötigst du eine Herstellerbescheinigung, die dem Anhänger die 100 km/h - Tauglichkeit bescheinigt.

Weil du keine Herstellerbescheinigung hast und wohl auch nicht bekommen wirst, musst du dich wohl oder übel mit 80 km/h begnügen.

https://www.tuev-nord.de/.../

Allerdings könntest du selbst tätig werden, so wie im Artikel beschrieben:

„Um die 100 km/h-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen zu erhalten, lassen Sie die technischen Voraussetzungen von einem bzw. einer amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfer oder Prüferin, oder einer technischen Prüforganisation prüfen und bestätigen.“

Ob das zum Erfolg führt weiß ich nicht.

Themenstarteram 11. Juni 2023 um 13:37

Zitat:

@Bilsteiner schrieb am 11. Juni 2023 um 11:22:52 Uhr:

Zitat:

@Floeckchenshila schrieb am 11. Juni 2023 um 11:12:50 Uhr:

Die haben nicht nach meinem Model gesucht..

Und was hat er dann angeblich 30 Minuten lang im Rechner gesucht, wenn nicht nach deinem Modell?

Zitat:

@Bilsteiner schrieb am 11. Juni 2023 um 11:22:52 Uhr:

Zitat:

@Floeckchenshila schrieb am 11. Juni 2023 um 11:12:50 Uhr:

Die 100er-Zulassung wurde mir nach 30 Minuten Recherche im Rechner verwehrt, mit der Begründung, dass mir eine Bescheinigung fehlt, dass er grundsätzlich 100 fahren kann..

Der ältere Mitarbeiter wollte mir die Zulassung geben. Er meinte , dass der Wohnwagen einem guten Zustand ist.

Dann kam jemand dazu und er meinte , dass ich vor 1989 eine Bescheinigung vom Hersteller brauche, da vor 1989 gebaut. Danach haben die im Computer gesucht, wo dass steht. Das war dem ältern Kollegen nicht bekannt .

Von Bedeutung sind noch das zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens und das Leergewicht des Amorok, denn es gilt der Faktor 0,3.

Dann kann brauchst du einen fähigen und willigen aaSv, der den Kram beurteilt und eine Einzelabnahme macht. Natürlich haftet er für die Einschätzung und Eintragung dann auch 30 Jahre. Beides sind Gründe, weshalb es heute immer schwieriger wird, solche Sachen eintragen zu lassen.

Es gibt genug Qek, die mit ner 100 unterwegs sind. Kann also nicht so schwer sein. Es braucht nur fähiges Personal.

Die Qek, sofern es sich überhaupt um einen solchen handelt, gibt es in unterschiedlichen Varianten.

Hier geht es um einen ungebremsten Wohnwagen.

War nur ein Beispiel.;)

Die Hauptaussage bleibt: es braucht nen willigen und fähigen Prüfer.

Die Suchmaschinen spucken einige Treffer zu dem Problem des TE aus. Wird er zu so jemanden am besten mal Kontakt aufnehmen müssen, der das schon durchgezogen hat. Möglich scheint es zu sein.

Da es sich bei einen Anhänger aus 1979 um ein weit vor der Zeit der 100er-Zulassung durch die StVOAusnV 9 von 10-1998 gefertigtes Fahrzeug handelt, existierte vermutlich zu keinem Zeitpunkt eine (nötige) Herstellerbescheinigung zur Tempo-100-Tauglichkeit. Die Herstellerbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um die 100er-Zulassung zu erhalten. Sofern also der Hersteller noch existent sein sollte - was kaum zu erwarten ist - dann wäre er die erste Anlaufstelle.

Ansonsten besteht noch die Möglichkeit eines Gutachtens durch einen Kfz-Sachverständigen. Ob sich das rechnet ... ?

Im "System" kann ein SV deshalb auch maximal dann etwas finden, wenn durch die gleiche Prüforganisation bereits eine Einzelabnahme/Gutachten zum identischen Modell dieses Herstellers erstellt wurde.

Ergänzend: mit ungebremstem Anhänger bis 750Kg hatte ich das Vergnügen selber bislang noch nicht. Ich kenne aber diverse Hinweise (ohne Gewähr), dass das Zugfahrzeug mindestens ein Leergewicht von 2,5T haben müsste!

Themenstarteram 14. Juni 2023 um 5:33

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Juni 2023 um 16:17:37 Uhr:

Von Bedeutung sind noch das zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens und das Leergewicht des Amorok, denn es gilt der Faktor 0,3.

Das war nicht das Problem. Das passt alles.

Themenstarteram 14. Juni 2023 um 5:35

Zitat:

@PIPD black schrieb am 11. Juni 2023 um 16:20:57 Uhr:

Dann kann brauchst du einen fähigen und willigen aaSv, der den Kram beurteilt und eine Einzelabnahme macht. Natürlich haftet er für die Einschätzung und Eintragung dann auch 30 Jahre. Beides sind Gründe, weshalb es heute immer schwieriger wird, solche Sachen eintragen zu lassen.

Es gibt genug Qek, die mit ner 100 unterwegs sind. Kann also nicht so schwer sein. Es braucht nur fähiges Personal.

Wofür steht das AA bei SV?

Für "amtlich anerkannt". Das sind die Jungs, die dazu berechtigt sind solche Beurteilungen zu treffen und einzutragen. Es gibt bei den Prüforganisationen nämlich auch nur die "einfachen Plakettenkleber". Bei unserer hiesigen TÜV-Station ist der aaSv nur ein- oder zweimal die Woche vor Ort. Wenn man da was außerhalb seiner Anwesenheit hat, kann man sein Anliegen zwar vortragen, aber gelöst wird es dann nicht. Evtl. telefoniert man dann mit ihm und er gibt dann schonmal ein Vorbeurteilung ab. Dann heißt es Termin machen.

Themenstarteram 14. Juni 2023 um 6:20

Zitat:

@PIPD black schrieb am 14. Juni 2023 um 07:53:43 Uhr:

Für "amtlich anerkannt". Das sind die Jungs, die dazu berechtigt sind solche Beurteilungen zu treffen und einzutragen. Es gibt bei den Prüforganisationen nämlich auch nur die "einfachen Plakettenkleber". Bei unserer hiesigen TÜV-Station ist der aaSv nur ein- oder zweimal die Woche vor Ort. Wenn man da was außerhalb seiner Anwesenheit hat, kann man sein Anliegen zwar vortragen, aber gelöst wird es dann nicht. Evtl. telefoniert man dann mit ihm und er gibt dann schonmal ein Vorbeurteilung ab. Dann heißt es Termin machen.

Ah. O.k. Danke.

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