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Kauf eines finanzierten Fahrzeugs von privat

Themenstarteram 25. Juli 2019 um 19:31

Hallo,

ich bin schon seit längerem auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen und leider recht anspruchsvoll was die Ausstattung angeht. Daher dauert es auch so lange...

Jetzt bin ich endlich fündig geworden, das Fahrzeug steht allerdings ca. 300 Km entfernt und wird von privat verkauft. Der Wagen ist knapp 2,5 Jahre alt, hat 29.000 Km auf der Uhr, laut Angaben des Besitzers unfallfrei und besitzt noch eine Junge Sterne Garantie bis 2020. 2. Hand und der aktuelle Besitzer hat ihn vor einem Jahr von einem großen Mercedes Händler als "Jungen Stern" gekauft. Verkauft wird das Fahrzeug, da sich aufgrund eines drastisch kürzeren Arbeitsweges der Diesel nicht mehr rentiert.

Das Fahrzeug wurde wohl über die Mercedes Bank finanziert und die Finanzierung läuft aktuell auch noch bzw. der Brief ist bei der Bank.

Wie kann man hier denn den Kauf möglichst risikofrei für mich als Käufer über die Bühne bringen? Wahrscheinlich würde ich das Fahrzeug auch gleich am Tag der Besichtigung kaufen (ohne Finanzierung) wollen, einfach um den Weg nicht nochmal auf mich nehmen zu müssen.

Zudem würde ich natürlich auch noch ganz gerne bar zahlen (ist das überhaupt bei knapp über 30k € erlaubt?), da die Blitzüberweisung in dieser Höhe auch nicht funktioniert. Aber das Fahrzeug - ohne Aushändigung des Briefes - komplett zu zahlen scheint mir auch zu riskant. Ohne Komplettzahlung das Fahrzeug auszuhändigen ist natürlich aber auch riskant für den Verkäufer.

Welche Möglichkeiten gibt es denn da?

Im Standardkaufvertrag steht ja auch nur drin, dass der Brief ausgehändigt wird, daher ist so eine Option garnicht berücksichtigt.

Viele Grüße,

yc2003

Beste Antwort im Thema

Finger weg wäre mein Rat.

Der andere Weg wäre den ganzen Handel über den Händler, oder wenn möglich, einen anderen Mercedeshändler abzuwickeln damit sichergestellt wird das die Bank auch ihr Geld bekommt und den Brief rausrückt.

Davor ist abzuklären ob die Bank dabei mitspielt und welche Zusatzkosten entstehen könnten.

Du wärst nicht der Erste der ein finanziertes Auto gekauft hat, der Käufer das Geld bekommen hat aber die Bank den Brief nicht rausrückt da der Brief nie ausgelöst wurde und im Idealfall ist dann der Verkäufer auch spurlos verschwunden.

Auf jeden Fall sollte es aber so ablaufen das Du im Gegenzug zur Geldübergabe auch alle Papiere und Schlüssel ausgehändigt bekommst und mit dem neuen Auto wieder Heimfahren kannst.

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Themenstarteram 27. Juli 2019 um 13:20

Ja das ist schonmal gut, ich hab ja auch beim Händler angerufen (wollte mich nach den Zahlungsmethoden für die Ablösung erkundigen). Da wurde ich dann allerdings nur darauf verwiesen, dass das vom Verkäufer erledigt werden muss...

Ich traue dem Braten allerdings noch nicht ganz. Kann mir immernoch nicht vorstellen, dass die Bank dem Verkäufer einfach so den Brief zuschickt.

Moin,

Wieso denn nicht? Der VK scheint der Bank und dem Händler wohl ausreichend solvent zu sein. Die haben immerhin einen Vertrag und für die meisten Menschen ist Kreditbetrug das Ende ihres wirtschaftlichen Lebens, denn du wirst mit sowas im Führungszeugnis kaum noch zu irgendwas besser bezahltem berücksichtigt.

LG Kester

Der Verkäufer bekommt den Brief auch nicht in die Hand. Erst wenn die Bank das Geld hat. Der Händler wird den vermutlich bekommen mit der Auflage, ihn erst nach Übergabe der vollständigen Restschuld auszuhändigen.

Der Verkäufer soll sich melden,wenn alles vorliegt und dann kannst Du Dir Gedanken machen, ob Du den Wagen nimmst oder nicht,denn wie ich das verstanden hab,hast Du lediglich Interesse an dem Fahrzeug. Eine verbindliche Abnahme des Fahrzeugs hast Du ja nicht zugesagt.

Ich kauf nicht oft Autos,fahre die lieber länger,aber ansonsten ist bei mir einer der ersten Fragen ob alle Unterlagen vorliegen. Wenn mir ein Fahrzeug bei Besichtigung gefällt und ich den haben will,nehme ich den dann auch gleich mit.

Na mal sehen wann die Papiere ankommen und ob der Zustand des Wagens Deinen Vorstellungen entspricht.

Gruß M

Themenstarteram 27. Juli 2019 um 15:11

Also der Brief kommt laut Aussage des Verkäufers nicht zum Händler, sondern wird ihm direkt zusammen mit dem Kaufvertrag und allen Unterlagen zugesandt.

Kann vielleicht wirklich mit der Solvenz zu tun haben, bzw. gibt es ja auch generell Banken die den Brief nicht einbehalten. Vielleicht geht die Mercedes Bank da beim Verkauf wirklich auf den Eigentümer zu.

Als das mit der Bank ausgemacht wurde, war der Händler ja auch noch nicht im Spiel. Dieser steht lediglich zur Abwicklung der Ablösung zur Verfügung.

Ich bin auch mal auf das Fahrzeug gespannt, muss dann nur anstelle Montag erst am Donnerstag (hoffe bis dahin sind dann auch die Papiere da) zum Verkäufer fahren.

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 16:34

So, jetzt hier nochmal die aktuelle Situation:

Wie von mir erwartet wurde der Brief nicht an den Verkäufer gesandt. Der Verkäufer hat aber ein paar Unterlagen bekommen und mir zugesandt:

- Information über den aktuellen Ablösebetrag

- Vollmacht für den Verkauf des Fahrzeuges. Bedeutet, der Käufer ist berechtigt die das Fahrzeug abzulösen und den Fahrzeugbrief danach zu erhalten

Bedeutet konkret, dass ich mir das Fahrzeug anschaue und bei Gefallen den Differenzbetrag (Kaufpreis - Ablöse) dann direkt an den Verkäufer zahlen würde. Die Vollmacht wird unterschrieben und im Gegenzug nehme ich dann das Fahrzeug direkt mit. Zuhause überweise ich dann die Ablösesumme an die Bank und bekomme den Fahrzeugschein zugesandt.

Ich habe auch schon mit der Mercedes Bank telefoniert und die hat das Vorgehen soweit bestätigt. Der Berater am Telefon hat mir auch bestätigt, dass es soweit eigentlich risikofrei sein sollte. Wenn der Verkäufer da was manipulieren wollte steht da auch noch die Mercedes Bank hintendran.

Was haltet ihr davon?

Wie meldest Du das Auto ohne Fahrzeugbrief an? 2 Tage Banklaufzeit, 2-3 Tage Bearbeitungszeit und 2 Tage Postweg - wenn es gut läuft. D.h. mindestens eine Woche, bis Du Fahrzeug anmelden kannst. Kannst Du solange mit der Zulassung des Verkäufers weiterfahren?

Themenstarteram 31. Juli 2019 um 17:12

Das soll jetzt nicht das Problem sein. Der Verkäufer kann auch seine Nummernschilder behalten, ich kann mir Überführungsnummernschilder leihen.

Das Fahrzeug bleibt dann eben bis Erhalt des Briefes in der Garage. Mein aktuelles Fahrzeug ist ja noch angemeldet und wird erst danach verkauft.

Wir haben jetzt besprochen, dass die Überweisung direkt bei der Sparkasse vor Ort gemacht wird. Dann hat der Verkäufer auch die Sicherheit, dass der Betrag beglichen wurde.

Zitat:

@new_red_lion schrieb am 31. Juli 2019 um 18:50:04 Uhr:

Wie meldest Du das Auto ohne Fahrzeugbrief an? 2 Tage Banklaufzeit, 2-3 Tage Bearbeitungszeit und 2 Tage Postweg - wenn es gut läuft. D.h. mindestens eine Woche, bis Du Fahrzeug anmelden kannst. Kannst Du solange mit der Zulassung des Verkäufers weiterfahren?

naja das anmelden ist doch egal.

wichtig ist:

er hat einen kaufvertrag

er hat eine vollmacht von der bank, das man ihn die zb2 zuschickt, wenn er das fahrzeug auslöst.

er weiß, welche summe bei der bank offen ist (wie es aussieht ist diese niedriger als der verkaufspreis), so das mit der summe das fahrzeug ausgelöst werden kann

und das wichtigste: er kann das fahrzeug gleich mitnehmen und ist somit "übergeben". das fahrzeug muss natürlich unbedingt vorher abgemeldet werden, zum schutze des alten eigentümers. dazu braucht er den zb2, welcher ggf. somit noch paar tage länger braucht bis zum neuen eigentümer, da dieser dann bei der zulassungsstelle liegt.

im übrigen ist die einfachste methode:

verkäufer legt sich einen rahmenkredit zu (quasi ein riesen dispo, nur mit etwas besseren zinsen) und löst darüber sein fahrzeug aus. nun verkauft er fahrzeug + brief und kann hinterher den rahmenkredit mit den geld wieder begleichen. bei 1 monat dauer und 20.000€ "zwischenfinanzierung" sind das 100€ zinsen (ing diba). dafür gibts kein stress und die leute kaufen das fahrzeug auch eher, bzw zum besseren preis.

wenn man sich vorher schon einigt, ist die zwischenfinanzierungszeit je nachdem sogar noch deutlich kürzer und somit günstiger. im schlechtesten fall kann man die 100€ auch auf beide verteilen, immerhin bekommt der käufer hier einen "risikolosen" kauf. bei 20.000€ sind die 50-100€ auch egal

Zitat:

@PayDay schrieb am 31. Juli 2019 um 20:43:22 Uhr:

und das wichtigste: er kann das fahrzeug gleich mitnehmen und ist somit "übergeben". das fahrzeug muss natürlich unbedingt vorher abgemeldet werden, zum schutze des alten eigentümers. dazu braucht er den zb2, welcher ggf. somit noch paar tage länger braucht bis zum neuen eigentümer, da dieser dann bei der zulassungsstelle liegt.

Man kann den Verkauf bei der Zulassungsstelle und der Versicherung anzeigen. Ab dem Zeitpunkt ist der Käufer rechtlich für das Auto verantwortlich. Die Versicherung geht auf ihn über. Selbst bei einem Unfall bleibt die SF des Verkäufers unangetastet, sondern das geht zu Lasten des Käufers. Der Käufer sollte sich freilich trotzdem schnellst möglich um Abmeldung/Ummeldung kümmern. Gerade bei einem Weg von 300km für den Käufer nach Hause ist für die problemlose und günstige Überführung dieses Verfahren äußerst praktisch.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 31. Juli 2019 um 21:06:21 Uhr:

Zitat:

@PayDay schrieb am 31. Juli 2019 um 20:43:22 Uhr:

und das wichtigste: er kann das fahrzeug gleich mitnehmen und ist somit "übergeben". das fahrzeug muss natürlich unbedingt vorher abgemeldet werden, zum schutze des alten eigentümers. dazu braucht er den zb2, welcher ggf. somit noch paar tage länger braucht bis zum neuen eigentümer, da dieser dann bei der zulassungsstelle liegt.

Man kann den Verkauf bei der Zulassungsstelle und der Versicherung anzeigen. Ab dem Zeitpunkt ist der Verkäufer rechtlich für das Auto verantwortlich. Die Versicherung geht auf ihn über. Selbst bei einem Unfall bleibt die SF des Verkäufers unangetastet, sondern das geht zu Lasten des Käufers. Der Käufer sollte sich freilich trotzdem schnellst möglich um Abmeldung/Ummeldung kümmern. Gerade bei einem Weg von 300km für den Käufer nach Hause ist für die problemlose und günstige Überführung dieses Verfahren äußerst praktisch.

?

UPS, muss natürlich Käufer heißen. Alles andere macht natürlich keinen Sinn. Habe es oben schon editiert.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 31. Juli 2019 um 21:06:21 Uhr:

Zitat:

Man kann den Verkauf bei der Zulassungsstelle und der Versicherung anzeigen. Ab dem Zeitpunkt ist der Käufer rechtlich für das Auto verantwortlich.

Und gibts schon was Neues?

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