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  7. Jetzt hats mich auch erwischt--> Frontschaden :-(

Jetzt hats mich auch erwischt--> Frontschaden :-(

Themenstarteram 7. Oktober 2009 um 18:16

Servus,

leider Gottes hats mich heute früh erwischt.

Ich fahre wie jeden Tag auf Arbeit, rechts hält ein Bus, die Frau vor mir zieht rüber, ich hinterher und urplötzlich steigt sie voll in die Eisen.

Es kam kein Gegenverkehr, es war niemand auf der Straße .....

Bin zwar auch voll in die Eisen, ABS hat eingegriffen aber alles half nichts. Bin dann mit ungefähr 15kmh schön hinten drauf.

Bei Ihrem Peugot 206 sah man auf dem ersten Blick nichts, außer das die Stoßstange etwas eingedrückt ist, aber weiß man ja nie ob sich darunter noch was verzogen hat oder so.

Bin im Prinzip mit den Nieren ins andere Auto gefahren, hat dann auch schön die Motorhaube verdrückt und den linken Scheinwerfer zerbrochen.

Nach dem ersten Schock bin ich gleich zu meinem Onkel in die Werkstatt gefahren und wir haben versucht die Motorhaube zu öffnen, leider ging dies nicht ohne Brecheisen, da sich die "Kolben" etwas verdrückt haben und etwas schief standen.

Hab dann mal bei BMW angerufen zwecks KVA ---> Alles zusammen (Nieren, Nierenblech, Motorhaube) 550€.

Bin dann zum Schrottplatz gefahren und hab mir dort ne Haube für 50euro und ein Nierenblech mit Nieren für 20euro geholt.

Natürlich nicht in Wagenfarbe (wäre ja zu schön gewesen) aber zum Glück ist mein Onkel gelernter Lackierer.

Einen Satz Scheinwerfer hab ich zum Glück auch noch, so dass mir die Teile nicht besonders teuer kamen/kommen.

Auf die Frage, warum sie eigentlich gebremst hat, gab sie mir die Antwort: "Ich dachte da läuft noch jmd über die Straße"

Was will man dazu noch sagen....

Was denkt ihr bzgl. Versicherung um wie viel % sich diese im Schnitt erhöht?

Rentiert sich eine evtl. Rückzahlung des Schadens? (ab welchem Preis etwa-den reellen weiß ich leider noch nicht-)

Grüße

Matze

Beste Antwort im Thema

Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung käme, dann müsste die Dame einen saublöden Anwalt haben wenn sie auch nur eine Teilschuld zugesprochen bekommt. Natürlich darf sie nicht ohne Grund eine Vollbremsung hinlegen, aber sie wird vor Gericht zumindest sowas wie: "Ich sah da vorne am Bus so einen Schatten und vermutete, dass dort gleich ein Kind auf die Straße laufen würde".

Das dürfte dann auch schon fast das Ende der Verhandlung sein.

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Zitat:

Auf die Frage, warum sie eigentlich gebremst hat, gab sie mir die Antwort: "Ich dachte da läuft noch jmd über die Straße"

klingt ja schon komisch... :rolleyes:

am 7. Oktober 2009 um 18:42

ich glaub 25% war der satz. und bis 500€ lohnt es sich vielleicht.

musst von deiner versicherung mal ausrechnen lassen, die sagen dir das gleich am telefon.

Hast Du ein Foto vom Schaden (interessehalber) ?

Laß erstmal abklären,ob du dafür überhaupt zahlen muß.Im Grunde genommen hat die Dame ja vollkommen grundlos ne Vollbremsung hingelegt....

Wenn man da auffährt,muß man den entstandenen Schaden am gegnerischen Fahrzeug meist nur zu einem Teil oder garnicht übernehmen,also hak da mal bei deiner Versicherung nach.

Nicht immer ist der Auffahrende zu 100% schuld (Auch wenn das der Dame vll. nicht schmecken mag).

 

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von M-style66

Auf die Frage, warum sie eigentlich gebremst hat, gab sie mir die Antwort: "Ich dachte da läuft noch jmd über die Straße"

Was will man dazu noch sagen....

... das dies bei einem haltenen Bus durchaus vorkommt, dass Fahrgäste die Strasse überqueren.

Zitat:

Original geschrieben von M-style66

Was denkt ihr bzgl. Versicherung um wie viel % sich diese im Schnitt erhöht?

Das kommt auf deine jetzigen SFR an, und um wieviel du genau zurückgestuft wirst bei einem Unfall steht in deinen Vertragsunterlagen der Versicherung.

 

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

 

Laß erstmal abklären,ob du dafür überhaupt zahlen muß.Im Grunde genommen hat die Dame ja vollkommen grundlos ne Vollbremsung hingelegt....

Grundlos gebremst beim passieren eines haltenen Busses, weil der Verdacht bestand das ein Fahrgast die Fahrbahn überqueren wollte ?

Na, dies wird jedes Gericht als Grund für eine Bremsung anerkennen.

am 7. Oktober 2009 um 19:02

das waren grundsätzlich 25%, egal welche versicherung. oder täusch ich mich da jetzt

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Grundlos gebremst beim passieren eines haltenen Busses, weil der Verdacht bestand das ein Fahrgast die Fahrbahn überqueren wollte ?

Na, dies wird jedes Gericht als Grund für eine Bremsung anerkennen.

Ich weiß ja ned,wie du das siehst,wenn einer vor dir ne Vollbremsung bis zum Stillstand hinlegt und dir dann mit dem Satz entgegenkommt....

Ich persönlich fahre da schonmal ned so schnell am Bus vorbei,das ein mir folgender erst in mein Heck rauschen kann,wenn ich denn doch dazu genötigt werde,in besagte Eisen zu steigen.

Nenn es also,wie du willst,für mich war das grundlos,denn man kann seine Geschwindigkeit schon vor Ende des Busses so verlangsamen,das der Hintermann damit rechnen kann,das ICH als vorausfahrender gleich stehe.

Natürlich kann man argumentieren,das ich als hinterherfahrender bei 50 Sachen auch nen passenden Abstand halten könnte.Allerdings könnte ich als Aufgefahrener dann wiederum argumentieren,warum die vor mir fahrende Person mit 50 Sachen am Bus vorbeigeschossen ist,zumal das gesetzlich nichtmal erlaubt ist.

Soviel dazu,du siehst also,das das durchaus auf ein 50/50 hinauslaufen kann,also jeder zahlt seinen Schaden und mehr hab ich nicht gemeint. ;)

 

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von andi_sco

das waren grundsätzlich 25%, egal welche versicherung. oder täusch ich mich da jetzt

Nein, dies ist unterschiedlich und kann bei den Prozenten bei verschiedenen Versicherungen variieren.

Die Prozente sind der SF-Klasse hinterlegt, und in diesen wirst du zurückgestuft.

Bei z.B. SF1 (100 %) erfolgt eine Rückstufung auf S (155%) = 55%

bei z.B. SF12 (40%) erfolgt eine Rückstufung auf SF5 (55%) = 15%

bei z.B. SF25 (30%) erfolgt eine Rückstufung auf SF22 (30%) = 0%

diese Prozentwerte sind von meiner Versicherung, andere Versicherungen könnten andere Prozente den Klassen zugeordnet haben.

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Ich weiß ja ned,wie du das siehst,wenn einer vor dir ne Vollbremsung bis zum Stillstand hinlegt und dir dann mit dem Satz entgegenkommt....

Gerade in einer solchen Situation passe ich meine Fahrweise und den abstand zum Vordermann den Umständen an, und da kann der vor mir ruhig eine Vollbremsung hinlegen ohne das ich dem drauffahre, da ich damit rechne das Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen und der vor mir bremst.

Denn der Vordere kann durchaus schon Fahrgäste sehen, welche mir durch den Bus noch verdeckt sind.

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Soviel dazu,du siehst also,das das durchaus auf ein 50/50 hinauslaufen kann,also jeder zahlt seinen Schaden und mehr hab ich nicht gemeint.

Dies ist unter den vom TE erwähnten Umständen sehr unwahrscheinlich das es auf 50/50 ausläuft, da keine grundlose Bremsung vorliegt.

Zudem muss der TE damit rechnen das der Vorausfahrende beim überholen eines haltenden Busses genau aus diesem Grund bremst, die 100% Schuld wird dem TE garantiert zugesprochen, keine Chance auf Mithaftung in diesem Fall auf den Vordermann.

Aber der TE wird dies selbst feststellen ;)

Würde ganz kleine Brötchen backen, denn es kann durchaus noch passieren, das eine Strafe wegen Gefährdung auf den TE zukommt.

am 7. Oktober 2009 um 20:00

er kann es ja trotzdem übern anwalt versuchen. trotz allem darf sie ja keine vollbremsung machen.

und mal schauen was seine versicherung dazu sagt

Kai,die Dame hat aber keine Personen gesehen,sie hat sie lediglich vermutet und daraufhin eine Notankerung vollzogen.

Das mag kleinkariert klingen,aber es ist nunmal ein Unterschied,der entscheidend sein kann.

Das der Sicherheitsabstand unterschritten wurde,bestreitet hier auch keiner,ich am allerwenigsten.Aber ne Vollbremsung hinlegen,weil ich hinter einem Bus eine Person vermute,ist IMHO sowenig erlaubt wie den Sicherheitsabstand zu unterschreiten.

 

Greetz

Cap

Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung käme, dann müsste die Dame einen saublöden Anwalt haben wenn sie auch nur eine Teilschuld zugesprochen bekommt. Natürlich darf sie nicht ohne Grund eine Vollbremsung hinlegen, aber sie wird vor Gericht zumindest sowas wie: "Ich sah da vorne am Bus so einen Schatten und vermutete, dass dort gleich ein Kind auf die Straße laufen würde".

Das dürfte dann auch schon fast das Ende der Verhandlung sein.

Moin,

bezüglich der SF.

Es gibt milerweile bei vielen Versicherungen die "einmal ist keinmal" Regelung.

Evtl. ist das in deiner Police ja mit drin.

VG

am 7. Oktober 2009 um 21:04

stand der bus in einer bucht oder auf der straße? mit warnblinkanlage oder ohne?

wär mal gut zu wissen

gruß

Gibt es Zeugen,etwa den Busfahrer? Habt ihr die Polizei gerufen? Hat die Frau die Aussage nur dir gegenüber gemacht?

Wenn ja, kannst du die Sache eigentlich direkt vergessen.Dann wird ihr Anwalt vor Gericht eben behaupten,daß die Frau gebremst hat,weil Leute die Straße überqueren wollten.Dann kommt noch der Wink zu dir du hättest nicht den nötigen Sicherheitsabstand gehalten und die Sache ist gelaufen.

Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Unfall gehabt.Da wollte die nette Frau vor mir wenden(Aussage mir gegenüber direkt nach dem Unfall)  und hat in Höhe einer Haltestelle eine Vollbremsung hinlegt und ich bin hinten drauf.Kaum war die Polizei da,hat die schnell geschaltet und eine andere Geschichte erzählt.Ohne unbeteiligte Zeugen,die das grundlose Bremsmanöver bestätigen können,hat man als Auffahrender vor Gericht so gut wie Null Chance

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