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Innerhalb von drei Monaten zweimal geblitzt und zweimal Fahrverbot

Themenstarteram 1. Dezember 2017 um 14:25

Hallo Kollegen

Nachdem ich lange Glück hatte wurde ich letztens geblitzt und habe einen Bußgeldbescheid bekommen mit einem Monat Fahrverbot leider habe ich nun noch einmal eine Anhörung bekommen mit 59 km h zuviel nach Toleranz.

Dies bedeutet nachdem Bußgeldrechner auch einen Monat Fahrverbot.

Meine Frage ist nun wenn ich in beiden Fällen belangt werde muss ich dann zwei Monate Fahrverbot ertragen oder gibt es da noch eine andere Strafe?

In dem zweiten Fall wusste ich schlichtweg nicht dass dort noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung galt aber in der Anhörung steht dass mir ein Vorsatz zugrunde gelegt wird.

Nun meine Frage was dies bedeuten kann wobei ich der Meinung bin dass sowas leicht zu widerlegen ist da es in dem Fall ja tatsächlich so war dass ich es nicht wusste.

Beste Antwort im Thema

Baustellen sind üblicherweise maximal mit Tempo 80 beschildert. Wie bist du denn da auf 120 gekommen? Wenn es innerhalb einer Baustelle war, dann halte ich den Vorwurf des Vorsatzes für absolut nachvollziehbar.

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Was hilft der beste Anwalt, wenn der Richter am Ende "Recht" spricht und sich sogar recht einfach auf ein aktuelles Urteil berufen kann?

OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2016 (Az.: 4 RBs 91/16)

http://www.streifler.de/...wegen-vorsatz-verurteilt-werden-_13094.html

Ich muss jetzt allerdings dazu sagen, dass ich nur Laie bin und das eben nur gegoogelt habe.

Der Vorwurf kommt jedenfalls nicht von ungefähr. Vielleicht eher die Messung an sich anzweifeln, statt des Vorwurfs des Vorsatzes?

Nachts um 1 finde ich Tacho 150 ohnehin zu schnell... aber dabei belasse ich es jetzt auch.

Der Blitzer ist ja nun ewig bekannt - genauso wie Elzer Berg oder vor Kassel

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 2. Dezember 2017 um 13:57:58 Uhr:

Nachts um 1 finde ich Tacho 150 ohnehin zu schnell... aber dabei belasse ich es jetzt auch.

Wieso sprichst du das dann überhaupt erst an, zumal das auch schon deswegen sowas von OT ist, weil im ganzen Thread nirgends die Rede von einer Geschwindigkeit von 150 km/h ist.

 

Gruß

Uwe

Ich ging jetzt von 80 km/h aus... ja, so ist der Mensch nunmal:

Vorurteile... Mutmaßungen... und deshalb heißt ja genau hier auch "Vorsatz" und wahrscheinlich kommt er da nicht raus... :eek: :( :rolleyes: :o

Würde mich interessieren, was dabei rauskommt.

Gibt es eine Verhandlung für beide Vorfälle oder mußt du wegen jedem Verstoß zu einer separaten Verhandlung?

Vorsatz wird automatisch zugrunde gelegt, wenn eine bestimmte Überschreitung vorliegt, ohne Einbeziehung der äußeren Umstände.

Ich glaube es war bei einer Überschreitung von mehr als 50% der erlaubten Geschwindigkeit also bei erlaubten Tempo 80 mit >120km/h)

Muß man halt gut erklären, warum man es nicht bemerkt hat.

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