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Im Ausland geblitzt

Themenstarteram 6. Februar 2012 um 21:47

Hallo,

ich weiss nicht ob ich im richtigen Forum bin aber ich frag einfach mal daher :D

Also ich wurde vor 3 Jahre in Italien beim Rotfahren geblitzt und habe eine Saftige 290€ strafe bezahlt aber ich habe in Deutschland keine Punkte bekommen.

Nun war vor einigen Woche ein Bekannter aus Italien hier. Es fuhr seelenruhig durch Düsseldorf, dann übersah es eine Rote am und KLACK! wurde er geblitzt. Ich weiss nicht ob die Saaten unter sich ein Abkommen abgeschlossen haben, aber mit welcher Strafe kann er rechnene, wenn die Rotphase länger als 1 sekunde gedauert hat?- Bekommt er in Italien sowas wie Punkte oder gar den Führerschein abgenommen? :)

 

danke im Vorraus Liebe Grüße PAAAUUULLLAAA :)

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15 Antworten
am 6. Februar 2012 um 21:52

Wenn dann bekommt er Punkte und Fahrverbot nur in Deutschland. In Italien und allen anderen Lændern darf er fahren. Mit glueck wird die Strafe nur in eine Geldstrafe verwandelt da er Auslænder ist. Punkte kann er auch in Deutschland bekommen.

gruss

Zunächst einmal muß er als Fahrer ermittelt werden, damit ihm überhaupt ein Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid zugestellt werden kann.

soweit ich informiert bin kann der fahrer ein fahrverbot kriegen...in deutschland (!) nicht in italien.

es werden, so meine erfahrung, zwar bußgelder eingetrieben, da gibt es abkommen zu...aber andere maßnahmen scheitern am individuell unterschiedlichen recht der länder. die eu steht ja nicht über der lokalen gesetzgebung ;)

denke mal es wird außer ein paar euro nicht viel passieren...mit viel pech zahlt er, da ausländer, den doppelten satz.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

...mit viel pech zahlt er, da ausländer, den doppelten satz.

Hm, ich kenne hier in Deutschland nur einen Bußgeldkatalog mit einheitlichen Sätzen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von heltino

...mit viel pech zahlt er, da ausländer, den doppelten satz.

Hm, ich kenne hier in Deutschland nur einen Bußgeldkatalog mit einheitlichen Sätzen.

ich weiß das von einem niederländischen kollegen. der wurde bei uns in dortmund mit 42 zu schnell in ner baustelle rausgezogen und musste dann als sicherheitsleistung den doppelten satz bezahlen. (der hat rund 350euro bezahlt. zweimal 160 plus 23,50euro bearbeitung. per kreditkarte vor ort...)

frag mich nicht auf welcher rechtsprechung das beruht, hab gerade selber in google gesucht und nix gefunden:confused:

 

ich kenne das nur von vor 15 jahren. da musste ich mal das doppelte bezahlen...und durfte im gegenzug den lappen behalten.

(wird so aber heute sicherlich nicht mehr gehen :D)

am 6. Februar 2012 um 23:28

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hm, ich kenne hier in Deutschland nur einen Bußgeldkatalog mit einheitlichen Sätzen.

Bei Verkehrsteilnehmern ohne festen Wohnsitz im Inland kann eine Sicherheitsleistung gem. §132 StPO erhoben werden, die üblicherweise der Höhe des Verwarn- bzw. Bußgelds entspricht.

Wird ein Autofahrer in Italien geblitzt, dann können ab einer Gebühr von ca. 60 bis 80 Euro diese in Deutschland eingetrieben werden. Punkte und ein Fahrverbot gibt es in Deutschland nicht. Die EU Staaten haben untereinander vor einiger Zeit ein Abkommen geschlossen.

Wer in der Schweiz geblitzt wird muss sich überhaupt keine finanziellen Sorgen machen. Diese wären in Deutschland auch nicht einklagbar. Der geblitzte Autofahrer sollte sich dann auch über mehrere Jahre nicht mehr in der Schweiz blicken lassen. Wird er bei der Einreise in der Schweiz erwischt, muss er die Strafgebühren mit Zinseszins zurück zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hm, ich kenne hier in Deutschland nur einen Bußgeldkatalog mit einheitlichen Sätzen.

Bei Verkehrsteilnehmern ohne festen Wohnsitz im Inland kann eine Sicherheitsleistung gem. §132 StPO erhoben werden, die üblicherweise der Höhe des Verwarn- bzw. Bußgelds entspricht.

Gabs nicht noch den Zusatz wenn Punkte fällig wären, das es als Ersatz auch eine Geldstrafe gibt? Oder als Ersatz für den Führerscheinentzug eine Geldstrafe?

Drahkke hat völlig recht.

Weitergeführt heisst dass, dein Kumpel soll Angaben zu einem anderen Fahrer machen, dann verläuft das im Sand.

Kann mir nicht vorstellen, das die italienische Polizei wegen der Deutschen Fahrerhaftung versucht den Fahrer wirklich zu identifizieren.

In Deutschland gibt es (noch Gott sei dank) keine Strafe ohne Schuldigen, wärend im Rest von Europa sowieso erstmal der Halter den Kopf hinhalten muss.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hm, ich kenne hier in Deutschland nur einen Bußgeldkatalog mit einheitlichen Sätzen.

Bei Verkehrsteilnehmern ohne festen Wohnsitz im Inland kann eine Sicherheitsleistung gem. §132 StPO erhoben werden, die üblicherweise der Höhe des Verwarn- bzw. Bußgelds entspricht.

Das ist mir bekannt.

Dafür muß der Verkehrssünder aber erst einmal angehalten und identifiziert werden. Dazu sind die fest installierten Rotlichtblitzer in Deutschland aber noch nicht in der Lage.

Ist das nicht auch gut so, Halterhaftung? Der Fahrer weiß bei Privatfahrzeugen doch in 99,999% der Fälle wer es war und versucht nur zu Vertuschen.

Sicher wäre das vorteilhafter. Läßt sich aber (zur Zeit) in Deutschland für den fließenden Verkehr politisch nicht durchsetzen.

Soviel ich weiß, bekommt er die doppelte Geldstrafe als Sicherheitsleistung/verwarngeld und bekommt in Flensburg Punkte wie jeder Deutsche. Den Führerschein kann die deutsche Polizei nicht einziehen.

http://www.adac.de/.../default.aspx

am 7. Februar 2012 um 19:15

Zitat aus gurusmi Link:

 

In Deutschland werden Geldsanktionen aus allen EU-Ländern vollstreckt werden, die ebenfalls den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) umgesetzt haben. Von den 27 EU-Mitgliedstaaten haben bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Italien) den RBGeld umgesetzt. In sämtlichen EU-Nachbarstaaten Deutschlands ist die Umsetzung bereits erfolgt.

bedeutet das nicht das er sich keinen Kopf machen muss? Schliesslich ist er ja Italiener

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