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Indirekt am Unfall beteiligt

Themenstarteram 12. November 2022 um 23:42

Hallo an alle!

Folgendes ist mir so eben passiert!!

Papa holst du mich von Party ab!! ich natürlich bin gleich da.

Fahr los keine 500m vom haus erste Kreuzung. Roller Fahrer will links abbiegen übersieht Radfahre und fährt voll in ihn rein.

Fahrrad Rad streift mein Wagen leicht.

Beide liegen auf dem Asphalt zum Glück keine schweren Verletzungen nur Schürfwunden. Radfahrer betrunken schnappt sein Rad und verlässt den Unfall Ort. Ich habe sofort die Polizei angerufen und den Vorfall geschildert. Nach ca 40min war die dann auch mal da.

An meiner Stoßstange sind nun kleine Kratzer sichtbar natürlich nicht stark aber vorhanden. Der Beamte meinte mhhh war das schon vorhanden oder ist das von dem Unfall jetzt? Wie soll ich nun vorgehen?

Zum freundlichen fahren Kostenvoranschlag bla bla bla. Oder abwarten bis sich die Versicherung vom Roller Fahrer meldet er ist ja eigentlich am Unfall schuld.

Liebe Grüße

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31 Antworten

Wenn du die Daten vom Rollerfahrer hast kannst du das über seine Versicherung abrechnen.

 

Was hat die Polizei angedeutet, wer Schuld ist?

 

Am einfachsten mit der Abrechnung tust du dir mit einem Anwalt, der kennt genau was dir alles zusteht und so weiter.

Die Werkstatt wird dir sowieso einen Anwalt empfehlen.

Ab ~1.000€ Schaden darfst du dir dann noch einen eigenen Sachverständiger aussuchen.

Ersatzwagen oder Nutzungsausfall stehen dir auch zu.

Alles natürlich auf Kosten der Versicherung vom Schuldigen...

Die Grenze für den Gutachter liegt eher bei 750-800 Euro. Der Tipp mit dem Anwalt ist richtig.

Polizisten eignen sich in der Regel nicht dazu einen Schaden vollumfänglich zu beurteilen. Allein der Kommentar, ob der Schaden schon vorhanden war verbietet sich eigentlich.

Themenstarteram 13. November 2022 um 7:27

Guten Morgen vielen Dank für die Antworten. Heute werde ich das Auto mal genauer anschauen. Schuld ist der Rollerfahrer in erster sicht

am 13. November 2022 um 7:46

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 13. November 2022 um 01:11:44 Uhr:

Ersatzwagen oder Nutzungsausfall stehen dir auch zu.

Was dir als Geschädigter zusteht, kannst du auch auf den Portalen der Autoklubs einsehen. Und zwar korrekt.

Ob du nun wegen eines Kratzers Anwalt und Sachverständigen beschäftigen willst, hängt sicher von der Schadenshöhe (und dem Alter und Zustand deines Autos von Neuwagen bis Schrottkiste) ab und davon, wie sich der Schädiger bzw. seine Versicherung anstellt und wie du dich selbst auf diesem Gebiet einschätzt.

"In erster Sicht": Wenn das in zweiter Sicht nicht so eindeutig ist, wird es schwieriger.

Vielleicht verschiebt ja auch das Ganze ein Mod zu "Versicherung".

 

 

am 13. November 2022 um 8:01

Da muss ich Editieren. Hab Roller und Radfahrer vertauscht.

am 13. November 2022 um 8:06

@TE: Zur Routine "ab zum Anwalt". Grundsätzlich wird "vergessen" an zu führen, dass der Versicherer die Kosten des Anwalts/des Verfahrens nur dann tragen muss, wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt und das auch so durchgesetzt werden kann.

Ob eine Rechtschutzversicherung, welche dieses Risiko abfedern würde, besteht, wurde nicht erwähnt.

Zitat.

"Fahrrad Rad streift mein Wagen leicht."

Somit bin ich weiter beim Tipp für den Anwalt. Das Kostenrisiko liegt jedoch beim TE, wenn der Radfahrer nicht ermittelt wird.

So sieht es aus, auch die Aussage: Der Fahrradfahrer war besoffen ist eher nachteilig für den TE. Die Versicherung des Rollerfahrer wird argumentieren dass der Folgeunfall nur wegen des Alkohol stattgefunden hat. Ein nicht betrunkener Fahrer hätte "besser" reagieren können.

 

Das ist einer der Fälle, bei denen man aufpassen muss dass man an Gutachter, KVAs und RA nicht mehr bezahlt als der eigentliche Schaden.

 

Grüße

Steini

am 13. November 2022 um 8:33

Zitat:

@NDLimit schrieb am 13. November 2022 um 09:13:49 Uhr:

Das Kostenrisiko liegt jedoch beim TE, wenn der Radfahrer nicht ermittelt wird.

Schön, dass das wenigstens mal nachgetragen wird. Das Kostenrisiko kann natürlich auch aus vielen anderen Gründen beim TE liegen.

Magst Du die weiteren Gründe erläutern?

am 13. November 2022 um 9:01

Nein - ich war ja nicht dabei und konnte leider das Unfallgeschehen nicht beobachten. Auch liegen mir die Aussagen des Rollerfahrers und die des Radfahrers (falls er ermittelt werden kann und wieder nüchtern ist) leider noch nicht vor. Auch fällt es mir schwer, die Gesamtsituation gerichtsfest zu beurteilen (wo und wie genau fuhr de TE, Sichtverhältnisse und was sonst alles noch so eine Rolle bei der Beurteilung eines Unfallgeschehens spielen könnte).

"Ab zum Anwalt - das bezahlt der Gegner" - zu einer solchen Rechtsberatung kann ich mich daher nicht durchringen.

Viele Autofahrer sind ja Mitglied in einem Automobilklub, welche kostenlose, anwaltliche Erstberatung anbieten. Vielleicht der bessere Weg.

Ich würde mir eine gute Politur besorgen und die Kratzer auspolieren. Das könnte durchaus schon genügen und dafür braucht es dann auch keinen Anwalt...

Zitat:

@Jomack1 schrieb am 13. November 2022 um 08:27:10 Uhr:

Guten Morgen vielen Dank für die Antworten. Heute werde ich das Auto mal genauer anschauen. Schuld ist der Rollerfahrer in erster sicht

Fotos vom Schaden wären mal hilfreich.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 13. November 2022 um 10:17:15 Uhr:

Ich würde mir eine gute Politur besorgen und die Kratzer auspolieren. Das könnte durchaus schon genügen und dafür braucht es dann auch keinen Anwalt...

Also an meinem 5 Jahre alten Wagen, der keine Beschädigungen hat, würde ich mich als Geschädigten mit ner Politur nicht zufrieden geben.

Hätte ich ein altes Auto, das schon einige Schäden hat, dann würde ich erstmal schauen was ich für möglichkeiten hätte meinen Schaden regulieren zu lassen.

 

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