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Import PKW als Umzugsgut aus Russland

Themenstarteram 30. August 2018 um 12:09

Hallo!

Wir planen unsere Rückkehr nach D und würden gerne die C-Klasse meiner Frau mitnehmen.

Haben wir als Neuwagen gekauft, hat keine 40.000km gelaufen und ist scheckheft gepflegt, also top, also warum neu kaufen.

Da ja länger wie 6 Monate in meinem Besitz ist auch der Zoll kein Problem, kostet nichts.

ABER es bleibt der TÜV! Fahrzeug ist Euro5 (C180 Benziner), kann das ein Problem sein? Ich meine nicht wegen Fahrverboten (wohnen nicht in einer Großstadt), sondern wegen der Zulassung.

COC könnte man besorgen, kostet aber Geld und da HU und AU ja eh gemacht werden müssen, bevorzuge ich die Volluntersuchung bei TÜV oder Dekra. Richtig?

Sonst etwas zu beachten?

An der Grenze muss ich eh zum Zoll, richtig? Irgendeine Freistellungsbescheinigung holen?

Danke für Tipps!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@daveg schrieb am 30. August 2018 um 14:09:19 Uhr:

Hallo!

Wir planen unsere Rückkehr nach D und würden gerne die C-Klasse meiner Frau mitnehmen.

Haben wir als Neuwagen gekauft, hat keine 40.000km gelaufen und ist scheckheft gepflegt, also top, also warum neu kaufen.

Da ja länger wie 6 Monate in meinem Besitz ist auch der Zoll kein Problem, kostet nichts.

ABER es bleibt der TÜV! Fahrzeug ist Euro5 (C180 Benziner), kann das ein Problem sein? Ich meine nicht wegen Fahrverboten (wohnen nicht in einer Großstadt), sondern wegen der Zulassung.

COC könnte man besorgen, kostet aber Geld und da HU und AU ja eh gemacht werden müssen, bevorzuge ich die Volluntersuchung bei TÜV oder Dekra. Richtig?

Sonst etwas zu beachten?

An der Grenze muss ich eh zum Zoll, richtig? Irgendeine Freistellungsbescheinigung holen?

Danke für Tipps!

Ich würde an deiner Stelle direkt beim TÜV und beim Zollamt anrufen. Bei so einem heiklen Thema würde ich mich nie auf Antworten aus einem Forum verlassen. Die werden dir eher helfen können.

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10 Antworten

Leider habe ich auf diesem Gebiet keine Ahnung,

aber da wahrscheinlich sowiso ein Vollgutachten für das Auto

nötig sein wird, würde ich erstmal kein COC besorgen.Wenn

doch erforderlich, gibt es das auch Hier. Mit Euro 5 als Ben-

ziner gibt es Hier zur Zeit keinerlei Probleme.

Probleme machen nur Diesel mit Euro 5 wegen der Abgase.

Herzlich Willkommen und viel Erfolg...........

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 30. August 2018 um 18:15:37 Uhr:

Leider habe ich auf diesem Gebiet keine Ahnung,

aber da wahrscheinlich sowiso ein Vollgutachten für das Auto

nötig sein wird, würde ich erstmal kein COC besorgen.Wenn

doch erforderlich, gibt es das auch Hier. Mit Euro 5 als Ben-

ziner gibt es Hier zur Zeit keinerlei Probleme.

Probleme machen nur Diesel mit Euro 5 wegen der Abgase.

Herzlich Willkommen und viel Erfolg...........

Er hat doch ganz klar gesagt das es ihm um die Zulassung an und für sich geht und nicht um die Umweltdebatte die aktuell besteht.

Also was redest du von Diesel?

 

Zitat:

@daveg schrieb am 30. August 2018 um 14:09:19 Uhr:

Hallo!

Wir planen unsere Rückkehr nach D und würden gerne die C-Klasse meiner Frau mitnehmen.

Haben wir als Neuwagen gekauft, hat keine 40.000km gelaufen und ist scheckheft gepflegt, also top, also warum neu kaufen.

Da ja länger wie 6 Monate in meinem Besitz ist auch der Zoll kein Problem, kostet nichts.

ABER es bleibt der TÜV! Fahrzeug ist Euro5 (C180 Benziner), kann das ein Problem sein? Ich meine nicht wegen Fahrverboten (wohnen nicht in einer Großstadt), sondern wegen der Zulassung.

COC könnte man besorgen, kostet aber Geld und da HU und AU ja eh gemacht werden müssen, bevorzuge ich die Volluntersuchung bei TÜV oder Dekra. Richtig?

Sonst etwas zu beachten?

An der Grenze muss ich eh zum Zoll, richtig? Irgendeine Freistellungsbescheinigung holen?

Danke für Tipps!

Ich würde an deiner Stelle direkt beim TÜV und beim Zollamt anrufen. Bei so einem heiklen Thema würde ich mich nie auf Antworten aus einem Forum verlassen. Die werden dir eher helfen können.

Genau das würde ich auch raten: Geh zur Zulassungsstelle udn frag da direkt nach.

das das Auto ja nicht aus einem EU Land kommt, kann es sein das er nicht nur eine Vollabnahme sondern sogar diverse Umbauten braucht. das kann Dir aber die Zulassungsbehörde sagen. evtl. Nötige COC papioere oder sowas bekommst Du eh direkt beim Hersteller.

am 30. August 2018 um 18:07

Hier ist eine Liste was du alles brauchen wirst:

https://www.strassenverkehrsamt.de/.../...-von-nicht-eu-gebrauchtwagen

Die Vollabnahme nach §21 ist eh Pflicht.

Theoretisch kannst du auch mit dem RU Kennzeichen einreisen (sofern noch angemeldet) und dann bis zu ein Jahr lang damit rumfahren bevor du es ummeldest und einführen musst (§1 und 5 IntVO). Da du mit RU Kennzeichen schnell auffallen wirst (regelmäßige Sichtung durch einen Polizisten führt fast immer zu einer Kontrolle), würde ich es nicht darauf anlegen. Es reicht aber zum Zollamt an deinem zukünftigem Wohnort zu gehen, du musst es nicht an der Grenze direkt machen.

Zitat:

@g1ve schrieb am 30. August 2018 um 18:34:22 Uhr:

Er hat doch ganz klar gesagt das es ihm um die Zulassung an und für sich geht und nicht um die Umweltdebatte die aktuell besteht.

Also was redest du von Diesel?

Warum gleich so angreifend? Immerhin hatte sein restlicher Beitrag mehr Informationsgehalt als „Ruf doch jemanden an und frag da nach“.

@g1ve

Sorry, aber hast Du die Anfrage von @daveg nicht gelesen?

Ich habe Diese so verstanden, das Er befürchtet, ob EURO 5

möglicherweise von Aussperrungen betroffen sein könnte.

Darum schrieb ich Benziner nicht /Diesel schon.

Was ziehst Du Dich daran hoch???? Du bist ganz schön

komisch,ehrlich, denke mal nach..........

Themenstarteram 31. August 2018 um 4:11

Erst einmal allen vielen Dank.

Auf den Stop an der Grenze kam ich deswegen :

http://www.zoll.de/.../voraussetzungen_node.html

 

Die Steuer ist wohl sofort fällig und muss bei der Einreise bezahlt werden.

am 31. August 2018 um 5:23

Der Textblock auf den du dich da beziehst sagt sinngemäß:

Ein Fahrzeug welches an einer Grenzzollstelle zur Einfuhr angemeldet wird, muss sofort versteuert werden.

Das bedeutet aber nicht dass es dort auch schon zur Einfuhr angemeldet werden muss. Weiter oben steht:

„Das Übersiedlungsgut muss innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Umzug des Begünstigten von diesem zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden.“

Wenn du sowieso beim Zoll hältst, macht es aber irgendwo Sinn es gleich zu erledigen.

Weiter oben wurde dir ja schon geraten dich vorab bei den zuständigen Behörden in Deutschland zu informieren.

- Zoll, bezüglich Einfuhrbestimmungen, Wertermittlung und Deklaraierung als Umzugsgut.

- Zulassungsstelle bezüglich Abwicklung und notwendige Bescheinigungen von Zoll, Übersetzung von Dokumenten und Eigentumsnachweis und TÜV oder COC Unterlagen.

- TÜV zur Abnahme und Bereitstellung der Zulassungunterlagen.

Wenn du die Dinge im Vorfeld klären kannst, wirst du viele Unsicherheiten und Probleme an der Grenze aus dem Weg gehen können.

Die Zollabwicklung sollte auch hier vor Ort möglich sein.

Viel Erfolg, Ceri

Themenstarteram 31. August 2018 um 11:23

danke an alle, werde mal der Reihe nach Termine zur Beratung beim Zoll und dem TUV machen.

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