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Hilfe bei Umbau NSW zu Xenon Effekt

Themenstarteram 19. März 2010 um 18:11

Hey Freunde,

habe letztens eine Tiger mit Nebels in Xenon Optik gesehen, AFFENSCHARF!!

Es werden ja bei Ebay diverse angeboten aber dem traue ich nicht und würde gerne eure Erfahrungswerte und Tipps wissen.

Wie gestaltet sich eigentlich der Einbau? Muss ich eine Hebebühne haben?

Beste Antwort im Thema
am 19. März 2010 um 18:33

sorry

da ich schon "oben" mit Xenons fahre, habe ich eigentlich genügend Licht und schätze es nicht besonders, wenn der Gegenverkehr noch mit "unten" affenscharfen Blendern entgegenkurven. Ich weiss, das wolltest du eigentlich nicht wissen, aber es wird langsam zum Problem, wenn man sich umsieht, wieviele "affengeil" mit vier Leuchten rumkurven.

Gruss charlybenetti

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Zitat:

Original geschrieben von aniken123

desweiteren ist meine schwägerin polizistin, sie würde meine einstellung nicht ahnden!

Die Wahrscheinlichkeit, daß du bei jeder Verkehrskontrolle auf deine Schwägerin triffst, ist aber als ziemlich gering einzustufen, oder?

am 19. Mai 2010 um 12:04

das ist natürlich richtig!:p

aber so wenig einigkeit wie hier herrscht, herrscht auch bei der polizei, auch dort kennt nicht jeder alle genauen kleinigkeiten, allerdings werden dir die meisten polizisten mehr über unfälle erzählen können ...

also eigentlich wollte ich nur mitteilen, das hier jeder irgendwie im recht ist, mit einer ausnahme, licht an, ist immer besser, als licht aus!!

in diesem punkt braucht man nicht streiten ... mit wird man nunmal besser gesehen.

Mit Standlicht wäre aber möglich. Das ist dann nur eine andere Tagfahrlicht-Variante. Zusätzlich leuchten dann noch deine Schlussleuchten. 

Ich find die Variante gerade mit Automatiklicht praktischer, denn in der Dunkelheit wie bei Tunneldurchfahrten ist man auch während der kurzen Schaltverzögerung bereits nach außen hin beleuchtet. Instrumentenbeleuchtung und Abblendlicht schaltet sich dann hinzu, NSW schalten sich ab.

am 19. Mai 2010 um 18:30

Hallo,

 

ich finde es auch ziemlich doof das VW kein ordentliches Tagfahrlicht für den Tiguan anbietet und das bei MJ 2011!

Zum Gesetztlichen möchte ich anmerken, das ich mit meinem BMW Z4 mit der gedimmten Lichthupe (US Tagfahrlicht) herumfahre. Das ist wohl auch nicht offiziel erlaubt. Beim letzten TÜV habe ich den Prüfer darauf ausdrücklich angesprochen und es gab keine Einwände seinerseits!

Ich denke da gibt es soviele Varianten, da kann kein Polizist mehr feststellen ob das gerade erlaubt oder verboten ist. Ich persönlich würde auch gerne mit gedimmten Nebelscheinwerfern fahren, da ich glaube das das die sinnvollste Variante für den ärmlich ausgestatteten Tiguan ist.

 

Just my 2 Cents Wolf

Richtig, es hat keiner mehr den Durchblick, außer man kommt speziell aus dem Fachbereich. Ich bin mir sicher, dass auch der Tiguan demnächst extra ein Leuchtmittel im Hauptscheinwerfer oder extra Leuchten verpasst bekommt für Tagfahrleuchten.  

Zitat:

Original geschrieben von Wolfzzzz

Hallo,

ich finde es auch ziemlich doof das VW kein ordentliches Tagfahrlicht für den Tiguan anbietet und das bei MJ 2011!

Zum Gesetztlichen möchte ich anmerken, das ich mit meinem BMW Z4 mit der gedimmten Lichthupe (US Tagfahrlicht) herumfahre. Das ist wohl auch nicht offiziel erlaubt. Beim letzten TÜV habe ich den Prüfer darauf ausdrücklich angesprochen und es gab keine Einwände seinerseits!

Ich denke da gibt es soviele Varianten, da kann kein Polizist mehr feststellen ob das gerade erlaubt oder verboten ist. Ich persönlich würde auch gerne mit gedimmten Nebelscheinwerfern fahren, da ich glaube das das die sinnvollste Variante für den ärmlich ausgestatteten Tiguan ist.

Just my 2 Cents Wolf

Ob Du den TÜV angesprochen, oder es ein Polizist festgestellt hat, ist im Falle eines Unfalls nicht so wichtig. Wenn eine Versicherung dann den Gutachter beauftragt das Auto zu überprüfen kann man nichts mehr ändern oder Rückgängig machen. Und jede Versicherung ist dann froh wenn der Fahrzeughalter solche Änderungen gemacht hat, und somit die Betriebserlaubniss erloschen ist (kein Versicherungsschutz), egal ob diese Änderung mit dem Unfall was zu tun hat oder nicht. Dann haftet der Fahrer/Halter mit seinem gesammten Persönlichen Vermögen. Oder er er bekommt an einem Unverschuldeten Unfall eine Teilschuld zugesprochen wegen der Änderung. Laut meiner Versicherung sind die sehr gut Informiert, was heutzutage bei der Elektronik im Auto so alles möglich ist - und welche Versicherung bezahlt gerne für einen Schaden wenn sie nicht muß.

Klaus

am 19. Mai 2010 um 20:00

ok, es ist ja chic in Deutschland immer mit Recht und Ordnung zu argumentieren und solange Gefährdung von einer Änderdung ausgeht bin ich ja auch dafür.  Bei NSW oder gedimmten Fernlicht als TFL sehe ich diese Gefährdung allerdings genauso wenig wie XENON als TFL das ja erlaubt ist.

So nun habe ich also 1/2 Stunde gegoogelt um herauszufinden ob schon mal jemand dafür bestraft wurde. Ich habe nichts passendes gefunden. Das einzige in die Richtung ist fogeldes:

 

------------

Empfehle das Gesetz über den Versicherungsvertrag zu lesen, insbesondere die Paragraphen 23, 25 und 26.

Gem. § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. Die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. Eine Gefährdung (siehe § 23 VVG) von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. Das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

In wie weit Umbauten am Fahrzeug eine Gefahrerhöhung bzw. kausal für den Eintritt eines Versicherungsfalls sind, entscheiden Behörden, Gerichte, bzw. die von ihnen beauftragten unabhängigen Gutachter.

§ 23 VVG Gefahrerhöhung

(1) Der Versicherungsnehmer darf nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.

§ 25 VVG Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung

(1) Der Versicherer kann an Stelle einer Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen für diese höhere Gefahr entsprechende Prämie verlangen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen.

§ 26 VVG Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung

(1) Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

(2) In den Fällen einer Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 2 und 3 ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, es sei denn, dem Versicherer war die Gefahrerhöhung zu diesem Zeitpunkt bekannt. Er ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht nach § 23 Abs. 2 und 3 nicht auf Vorsatz beruht; im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung gilt Absatz 1 Satz 2.

(3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet,

1. soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war oder

2. wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war.

---------------------

 

Also ich habe eine Verkerhrsrechtsschutzversicherung und denke das es schwer wird mir aus einem gedimmten US TFL eine Gefahrerhöhung abzuleiten. Sehe es also eher gelassen.

 

Wenn jemand allerdings echte Entscheidungen oder Gerichtsurteile zu diesem Thema kennt sollten die mal hier veröffentlicht werden.

 

Just my 2 Cents Wolf

am 19. Mai 2010 um 21:27

@wolfzzz, ich sehe es genauso wie du, es wird viel erzählt, was versicherungen alles tun ... mir auch genügend fälle bekannt, bei denen sogar der schaden des betrungenen fahrers gezahlt wurde ... oder diese winterreifen geschichte (es gibt bis heute keine pflicht!!!) oder oder oder.

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