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Haften Autofahrer immer?!

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 10:43

Jemand will mir weiß machen, dass wenn ich z.B. an der roten Ampel schon länger stehe und dann kommt z.B. ein Radfahrer und knallt mir aus unachtsamkeit etc. ins Heck oder an den Seitenspiegel und ich (Meine Kfz-Versicherung) muss trotzdem für sein Rad, Kleidung, Heilkosten haften und ich bleib auch noch auf meinen Schaden sitzen? Das kann doch nicht sein oder, wo leben wir denn hier? Zumal mir das letztes Jahr passiert ist, er ist aber wieder aufgestanden und weitergefahren, weil an ihm und mir nix war. Wenn mir Jemand bei Rot vors Auto latscht kann ich ja noch irgendwo dunkel verstehen, da es immer mal Idioten gibt die über die Straße rennen, aber was soll ich dafür können wenn mich Jemand von hinten bummst, wenn ich an der Ampel stehe?

Beste Antwort im Thema

Was hätte der Rechtsstaat denn anders machen sollen? Wenn die Schilderung der Zeugen glaubwürdig ist und ein Richter keine weiteren Beweise hat, wonach sollte er denn dann entscheiden?

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Hallole

Und gestern war Nikolaustag und Du glaubst noch daran??

Zum BMW mit den Vier Typen, das ist kein Klischee sondern leider Realität,

nur helfen da Zeugen die man ggf auch per Zeitung suchen kann und ob

die BMW Jungs das schon öfter gedreht haben müßte auch gellistet sein.

Aber an sonnsten trifft Dich keine Schuld es sei den Dein Fahrzeug ist technisch

nicht in ordnung und der Radfahrer verletzt sich an Scharfen abstehenden Anbauteilen

oder nicht zugelassenen Teilen.

Dann ist eine Teilschuld möglich aber die muß erst mal Gerichtlich festgestellt werden.

An sonsten würde ich den Kameraden erst mal zur überprüfung seiner Vitalfunktionen

auf meine Kofferraum oder Motorhaube legen imdem ich ihn am Kragen von der Strasse

entferne, könnt ja einer darüberfahren.

Lass dir nichts vom Osterhasen erzählen derartige Gerüchte entbehren jeglicher

rechtlicher relevanz.

Andererseitz kan es sein das Du auf Deinem Schaden sitzen bleibst weil der Zweiradjunky

keine Versicherung hat und womöglich von der Allgemeinheit lebt.

Jol.

Zitat:

Original geschrieben von amgolfV

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Ein mir bekannter Fall:

Jemand fährt auf der Landstraße. Von hinten kommt ein BMW (schwarz, tiefer, drin sitzen 4 junge Männer, Nationalität von denen ist egal) und überholen. Dann scheren die eng vor dem Überholten ein und bremsen stark ab.

Mit denen legt man sich nicht an sonst wird man abgestocken oder bekommt Prügel. :eek:

Ängstliche Naturen mögen das so sehen und sich in ihre Opferrolle ergeben.

Ich sage da: Das waren doch nur 4.

am 7. Dezember 2009 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

Jemand will mir weiß machen, dass wenn ich z.B. an der roten Ampel schon länger stehe und dann kommt z.B. ein Radfahrer und knallt mir aus unachtsamkeit etc. ins Heck oder an den Seitenspiegel und ich (Meine Kfz-Versicherung) muss trotzdem für sein Rad, Kleidung, Heilkosten haften und ich bleib auch noch auf meinen Schaden sitzen?

Ganz so ist es nicht, aber doch recht nah dran...

Auto steht (!) an einer Kreuzung und muss Vorfahrt beachten, Auto steht vor dem (gekennzeichneten) Radweg, Fussgaengerueberweg ist etwa auf Hoehe der Fahrertuer, nachts, regnerisch, Radfahrer befaehrt ohne Licht nicht den gekennzeichneten Radweg, sondern den Fussweg und ist nicht ganz nuechtern und faehrt vorn fahrerseitig in den Kotfluegel...

Radfahrer verletzt (leicht), Rad leicht beschaedigt, Kotfluegel am Auto muss getauscht werden, Polizei wurde hinzugezogen...

Fahrer bleibt auf 25% seines Schadens sitzen, da von einem PKW generell von einem erhoehten Unfallrisiko ausgegangen werden muss/kann/soll...

Traurig, aber ist so...

Ganz schlimm wirds, wenn ein Kind in den Unfall verwickelt ist.

Ist dieses unter 10 (?) Jahren und faehrt dir in dein Auto, den Eltern ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen, bleibst du auf saemtlichen Kosten sitzen. Selbst wenn das Auto geparkt war, was auch besser ist, bist du gefahren, hast du in dem Falle die Schuld auf deiner Seite...

 

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

Das kann doch nicht sein oder, wo leben wir denn hier?

Tja...

Recht haben und recht bekommen, sind leider zwei verschiedene Paar Schuhe...

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 20:12

Ick gloob wenn mir sowas passieren würde, würde ich den Kerl im Krankenhaus nochmal verdreschen, damit er sein Schmerzensgeld zurecht bekommt...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Zum BMW mit den Vier Typen, das ist kein Klischee sondern leider Realität,

aha....und audi-, opel-, vw- oder sonstige fahrer machen das nicht oder wie? :rolleyes:

und alle benzfahrer sind rentner...tztztz....

Hab auch ne frage zum Thema "haften" will kein neuen Thread aufmachen dafür, hoffe es ist gestattet: Wie ist das denn wenn ein Radfahrer jemanden die Vorfahrt nimmt?

Es kommt sagen wirmal zum zusammenstoß, der Fahradfahrer haftet für sein Fahrrad etc. selbst aber wer kümmert sich um unsere Auto's? Wir müssen ja alle ne Haftpflicht haben für die gegenparteien aber die Fahrrad fahrer? Bleibt man da als Autofahrer selbst drauf sitzen? Also könnte ich den entstandenen Schaden nur über die VK mit SB regeln? Wäre ja nen starkes stück, vorausgesetzt er (der Fahrradfahrer) hat eben keine Haftpflicht dann wäre der fall ja klar.

Sorry für die vielleicht "dumme" frage ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

Jemand will mir weiß machen, dass wenn ich z.B. an der roten Ampel schon länger stehe und dann kommt z.B. ein Radfahrer und knallt mir aus unachtsamkeit etc. ins Heck oder an den Seitenspiegel und ich (Meine Kfz-Versicherung) muss trotzdem für sein Rad, Kleidung, Heilkosten haften und ich bleib auch noch auf meinen Schaden sitzen?

Ganz kurz: Nein!

Ich selber war mal auf einem Rad unterwegs und ein Autofahrer hat mir bei einer rechts-vor-links Kreuzung (also von links kommend) die Vorfahrt genommen. Ende vom Lied: Meine Privathaftpflicht hat den Schaden übernommen weil der Autofahrer den Tatort verlegt hat, also behauptete ich wäre ihn im Gegenverkehr an die Karre gefahren.

Es waren zwar gefühlt ca. 30 Personen anwesend, aber leider habe ich keinen Zeugen aufgenommen, wollte auch keiner gesehen haben.

Also wie man sieht: Auch der Fahradfahrer kann haften.

btw.: Hätte er mich umgefahren statt ich ihm in die Seite hätte wohl seine KfZ-Haftplicht den Schaden übernommen, dann hätte es für mich aber w'lich schlechter ausgesehen.

am 8. Dezember 2009 um 7:18

Zitat:

Original geschrieben von Sacify

Hab auch ne frage zum Thema "haften" will kein neuen Thread aufmachen dafür, hoffe es ist gestattet: Wie ist das denn wenn ein Radfahrer jemanden die Vorfahrt nimmt?

Es kommt sagen wirmal zum zusammenstoß, der Fahradfahrer haftet für sein Fahrrad etc. selbst aber wer kümmert sich um unsere Auto's? Wir müssen ja alle ne Haftpflicht haben für die gegenparteien aber die Fahrrad fahrer? Bleibt man da als Autofahrer selbst drauf sitzen? Also könnte ich den entstandenen Schaden nur über die VK mit SB regeln? Wäre ja nen starkes stück, vorausgesetzt er (der Fahrradfahrer) hat eben keine Haftpflicht dann wäre der fall ja klar.

Sorry für die vielleicht "dumme" frage ;-)

Der Fahrradfahrer haftet unabhängig von der Frage, ob eine PHV besteht oder nicht. Du müsstest deine Ansprüche zivilrechtlich geltend machen, ggfs. ihn auf Zahlung verklagen. Nur - und das hast du selbst richtig erkannt - hast du davon allein natürlich noch kein Geld. Kann er nicht zahlen, sieht es zumindest vorerst schlecht für dich aus. Vielleicht später.

Gruß

traumzauber

Mei, da geht ja ein bisschen durcheinander.

1. Das mit dem BMW etc. ist eine Frage der Beweisführung. Da bekommt der Recht, der dem anderen die Schuld nachweisen kann (Beweislastverteilungsprobleme mal außer acht gelassen). Lustigerweise ist mir tatsächlich mal jemand im Rückwärtsgang vorne rein gefahren, es war ein Versehen und es ist nichts passiert, aber da ich zu dem Zeitpunkt stand und er nicht gebremst hatte, wäre es interessant zu erfahren gewesen, ob man an der (bei mir nicht vorhandenen) Nickbewegung des Fahrzeugs beim Bremsen die Fahrtrichtungen hätte beweisen können.

2. Fahrradfahrer: Hier geht es um die Betriebsgefahr wie R129Fan schon geschrieben hat. Demnach haften (zivilrechtlich, nicht strafrechtlich!) Autofahrer aufgrund der höheren Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs grundsätzlich bei Kollisionen mit schwächeren Verkehrsteilnehmern. Ausnahmsweise tritt die Betriebsgefahr zurück, wenn der Radfahrer sich völlig daneben benommen hat (das kann zur Alleinschuld des Radlers führen).

So ähnlich ist das bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf der AB. Dann kommt es zu einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung wenn was passiert. Und wiederum tritt die bei grob dummen Verhalten des Unfallgegners zurück.

3. Kinder: Hier gilt die Deliktunfähigkeit Minderjähriger. Bis 7 Jahre im stehenden Verkehr und bis 10 Jahre im fließenden Verkehr haften Kinder (bzw. die Eltern) nicht für Schäden. Wenn Dir ein 6-jähriger mit dem Radel in Dein parkendes Auto reinrauscht, hast Du grundsätzlich Pech gehabt. Wenn die Eltern nett sind, haben sie eine Privathaftpflicht, die zahlt (kostet extra, man muss Deliktunfähigkeit Minderjähriger ausschließen, ansonsten zahlt deren PHV eben gerade nicht, da sie nicht verpflichtet ist).

Grüße und IANAL

Einbayer

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