ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Haften Autofahrer immer?!

Haften Autofahrer immer?!

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 10:43

Jemand will mir weiß machen, dass wenn ich z.B. an der roten Ampel schon länger stehe und dann kommt z.B. ein Radfahrer und knallt mir aus unachtsamkeit etc. ins Heck oder an den Seitenspiegel und ich (Meine Kfz-Versicherung) muss trotzdem für sein Rad, Kleidung, Heilkosten haften und ich bleib auch noch auf meinen Schaden sitzen? Das kann doch nicht sein oder, wo leben wir denn hier? Zumal mir das letztes Jahr passiert ist, er ist aber wieder aufgestanden und weitergefahren, weil an ihm und mir nix war. Wenn mir Jemand bei Rot vors Auto latscht kann ich ja noch irgendwo dunkel verstehen, da es immer mal Idioten gibt die über die Straße rennen, aber was soll ich dafür können wenn mich Jemand von hinten bummst, wenn ich an der Ampel stehe?

Beste Antwort im Thema

Was hätte der Rechtsstaat denn anders machen sollen? Wenn die Schilderung der Zeugen glaubwürdig ist und ein Richter keine weiteren Beweise hat, wonach sollte er denn dann entscheiden?

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Nichts um deine Frage zu beantworten, daher hast du auch nichts zu befürchten.

Wenn der Hintermann jedoch mit Zeugen aufwartet und irgendwas erfindet, womöglich wärest du dann rückwärts gefahren oder hättest grundlos (wer kann beweisen, dass die Ampel rot war?) gebremst, dann hast du eben Pech gehabt.

Auch wenn eine Heckleuchte an deinem Wagen kaputt gewesen wäre, könnte man dich übersehen haben...

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 10:57

Heißt es nicht, wer hinten auffährt ist eigentlich fast immer schuld? Dann könnte ja jeder auffahrende behaupten, dass der Vordermann grundlos stehengeblieben oder rückwärts gefahren ist.

Ja, das ist korrekt, aber wenn der Gegner etwas beweist, wo Du keinen Entlastungsbeweis antreten kannst, hast Du schlechte Karten. Also z.B. sofort genaue Uhrzeit aufschreiben, vielleicht läßt sich über die Programmierung der Ampel dann feststellen, daß diese zum Unfallzeitpunkt rot sein mußte.

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

aber was soll ich dafür können wenn mich Jemand von hinten bummst, wenn ich an der Ampel stehe?

Ferkel.:D:D:D Tja, wenn da die dämliche Sache mit der " Betriebsgefahr " nicht wäre....Wie schon der Römer hier mal richtig schrieb sind Haftung im strafrechtlichen Sinne und Haftung im Schadenersatzrecht zwei verschiedene Dinge. Danach haftest du schon, auch wenn die Karre nur irgendwo rumsteht. Wie immer kommt es hier auf den Einzelfall an und was letztlich ein Richterlein entscheidet weiß im vorraus keiner so genau.

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 11:22

Also wenn ich beweisen kann, dass ich zum Zeitpunkt des Auffahrens durch den Radler schon länger an einer roten Ampel stehe, muss ich und meine Versicherung nix zahlen und ich bekomme vom Radler auch den Schaden an meinen Auto ersetzt, richtig? Also lügt der Jenige der mir das weiß machen will?

In dem Falle sieht es schon gut aus, Frage ist nur, ob bei dem Pedaltreter was zu holen ist.....:rolleyes: .

am 7. Dezember 2009 um 12:28

Ein mir bekannter Fall:

Jemand fährt auf der Landstraße. Von hinten kommt ein BMW (schwarz, tiefer, drin sitzen 4 junge Männer, Nationalität von denen ist egal) und überholen. Dann scheren die eng vor dem Überholten ein und bremsen stark ab.

Später sagen die 4 aus dem BMW geschlossen aus, die Sonne hätte geblendet und deswegen wäre der Fahrer nur langsam gefahren. Der andere sei dann von hinten an gefahren gekommen und denen ins Heck rein.

Und nun ratet mal, wer da recht bekommen hat....

Tja, so ist das nunmal in diesem " Rechtsstaat " :rolleyes: .

Was hätte der Rechtsstaat denn anders machen sollen? Wenn die Schilderung der Zeugen glaubwürdig ist und ein Richter keine weiteren Beweise hat, wonach sollte er denn dann entscheiden?

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Von hinten kommt ein BMW (schwarz, tiefer, drin sitzen 4 junge Männer, Nationalität von denen ist egal) und überholen.

an klischees glaubst du aber kein bisschen, oder?! :rolleyes:

hätte es nicht genügt zu sagen "sie wurden von einem anderen pkw überholt"?

und ob die geschichte wahr ist, sei mal dahingestellt, denn auch du kennst sie nur vom hören-sagen.

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Ein mir bekannter Fall:

 

Jemand fährt auf der Landstraße. Von hinten kommt ein BMW (schwarz, tiefer, drin sitzen 4 junge Männer, Nationalität von denen ist egal) und überholen. Dann scheren die eng vor dem Überholten ein und bremsen stark ab.

 

Später sagen die 4 aus dem BMW geschlossen aus, die Sonne hätte geblendet und deswegen wäre der Fahrer nur langsam gefahren. Der andere sei dann von hinten an gefahren gekommen und denen ins Heck rein.

 

Und nun ratet mal, wer da recht bekommen hat....

Aufgrund der Tatsache das sich Autos beim Bremsen vorne neigen und hinten aufstellen kann die Einschlaghöhe festgestellt werden.  Ein guter Anwalt bekommt Sicherlich 4 unterschiedliche Zeugen zu einer anderen Aussage hingebogen wette.........

 

Tageszeit , Sonnenstunden , Sonnenstand am Unfallzeitpunkt und Wetteraufzeichnung reichen soch schon aus.

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Ein mir bekannter Fall:

Jemand fährt auf der Landstraße. Von hinten kommt ein BMW (schwarz, tiefer, drin sitzen 4 junge Männer, Nationalität von denen ist egal) und überholen. Dann scheren die eng vor dem Überholten ein und bremsen stark ab.

Mit denen legt man sich nicht an sonst wird man abgestocken oder bekommt Prügel. :eek:

Zitat:

 

Mit denen legt man sich nicht an sonst wird man abgestocken oder bekommt Prügel

So kann es manchmal kommen... Recht haben und recht bekommen sind leider zwei verschiedene Paar Schuhe. :mad:

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 15:50

So wer Lust hat zu lesen, hier ist der Mittschnitt mit seinen Argumenten:

 

Schoeneberg30:....Hab letztens beim neuen Sprinter eines Bekannten das Selbe gesehen. Da war eine Radfahrerin mit dem Kopf am Seitenspiegel hängen geblieben und ist gestürzt und einfach weitergefahren und er stand an der Ampel :D

 

**** schrieb am Sonntag, 6. Dezember 2009, 20:13 Uhr

Man gut, dass sie weitergefahren ist, sonst hätte man noch deren Kleidung bezahlen müssen. Kraftfahrzeug gegen Nicht-Kraftfahrzeug geht meist nicht im Sinne des Kraftfahrers aus.

 

Schoeneberg30 schrieb am Sonntag, 6. Dezember 2009, 20:59 Uhr

Der Kollege stand an der Ampel und sie wollte vorbei und ist gegengeknallt, er stand also und konnte nix dafür und sie ist einfach weitergefahren und der Plastikblinker war kaputt, was er aber erst später bemerkt hat.

 

**** schrieb am Montag, 7. Dezember 2009, 08:51 Uhr

Haftung, also Schadensersatz hat Nichts mit Schuld zu tun. Ein Kraftfahrzeug ist ein "gefährlicher Gegenstand" und der Halter hat IMMER Schadensersatz zu leisten, wenn ein Schaden bei einem "Nicht-Kraftfahrzeug" entstanden ist, völlig unabhängig von der Schuldfrage. Hätte doch schon längst auffallen müssen, dass der Fahrer zwar "schuld" hat, also den Unfall verursacht, aber der Halter (der überhaupt nichts gemacht hat) bezahlen muss. Es gibt darüber sogar etliche Gerichtsurteile, das vermutlich "krasseste": Auto steht bei rot an der Ampel, Radfahrer pennt etwas und knallt in das stehende Auto, der Fahrzeug-HALTER muss vollständig den Schaden bei Radfahrer bezahlen, das verbogene Rad, die Kleidung und auch den Krankenhausaufenthalt. Für den Schaden an seinem Kofferraumdeckel ist er auch selber zuständig. Einzige Ausnahme besteht, wenn sich der nicht motorisierte Unfallgegner "grob fahrlässig" verhalten hat, also der Radfahrer nachts ohne Licht unterwegs war oder ähnliches. Verhält sich der nicht motorisierte Verkehrstteilnehmer nur fahrlässig, dann hat er zwar "Schuld", aber der Fahrzeughalter haftet für den Schaden.

 

Schoeneberg30 schrieb am Montag, 7. Dezember 2009, 10:24 Uhr

Ich stand mal an einer roten Ampel und hab ein knallen gehört und im Rückspiegel etwas schwarzes über die Heckscheibe huschen gesehen und als wir ausstiegen lag da ein Radkurier, er stand auf und sagte ihm gehts gut und weil am Auto auch nix war fuhr er wieder weg. Er sagte er habe wohl nicht aufgepasst und ich stand da schon mindestens 20 Sekunden am hellen Tag ohne Niederschlag. Ich würde eher ins Gefängnis gehen oder vors höchste Gericht ziehen als für so einen Schwachsinn zu zahlen. Wenn ein Idiot nicht aufpasst und in ein Auto rennt dann hat er dafür geradezustehen. Sonst könnte ich ja in dein Auto laufen und Schmerzensgeld kassieren, wo leben wir denn hier. Dumme Gesetze gibts wohl nicht nur in den Usa.

 

***** schrieb am Montag, 7. Dezember 2009, 10:34 Uhr

Du als Fahrer zahlst nichts dafür, denn Du bsit nicht der Unfallverursacher - der Fahrzeughalter muss den Schaden ersetzen, der rein durch das Vorhandensein "seines" Kraftfahrzeugs entstanden ist, das ist nicht "komisch", sondern schon immer so! Wieso ziehst Du nicht vor Gericht, dass zwar DU den Unfall verursachst, aber Dein Arbeitgeber den entstandenen Schaden ersetzen muss? In das Gefängnis kommst niemand, denn schließlich zahlt die Versicherung des Fahrzeughalters. Ja, Du kannst wirklich gegen ein stehendes Fahrzeug laufen und hast Anspruch auf Schmerzensgeld (allerdings nicht vorsätzlich und auch nicht grob fahrlässig): http://www.kanzlei-bartels.de/...recht-neuregelung-schadensersatz.html

 

Schoeneberg30 schrieb am Montag, 7. Dezember 2009, 11:52 Uhr

Ich meinte in meinem Privat Kfz, da ist mir das mal passiert. Und wieso soll ich auf einen Schaden sitzen bleiben und meine Versicherung steigen?

 

****** schrieb am Montag, 7. Dezember 2009, 12:01 Uhr

Nochmal, und findet sich auch in dem Link: Die bekommst keine Schuld, Du (der Fahrzeughelater) muss aber für Schäden haften. Weil Haftung NOCH NIE etwas mit Schuld zu tun hatte. Schon komisch, jeder "will" irgendwie Halter sein, aber was das tatsächlich bei einem Kraftfahrzeug bedeutet, ist wohl doch nicht so richtig nicht klar.

 

Schoeneberg30 schrieb am Montag, 7. Dezember 2009, 12:08 Uhr

Ja dann vergessen wir mal die Schuld, aber WIESO sollte ich auf dem Schaden am Pkw sitzen bleiben, den irgendein idiot auf dem 2rad angerichtet hat, weil er nicht aufgepasst hat und WIESO sollte mein Kfz Versicherungsbeitrag deswegen steigen, weil sie für etwas regulieren muss, wofür ich garnix kann? Der Radfahrer hat gefälligst den Schaden am Auto zu bezahlen und genauso seinen eigenen kram. Auch wenn du jetzt sagst, dass es nunmal so ist, es ist völlig unsinnig und wenn mir wirklich mal sowas passieren sollte, würde ich RSV sei dank vor jedes Gericht in Europa ziehen um nix zahlen zu müssen.

 

***** schrieb am Montag, 7. Dezember 2009, 12:38 Uhr

Weil Du (als Fahrzeughalter) einen gefährlichen Gegenstand betreibst und genau deshalb für Schäden haftest und keinen eigenen Anspruch hast. Vergiss endlich, dass Schuld und Haftung hier irgendwas miteinander zu tun haben, sie haben NICHTS miteinander zu tun, denn das Thema nennt sich Gefährdungshaftung und NICHT Schuldhaftung. Das ganze ist auch nicht unsinnig, sondern sehr wohl sinnig: wer einen gefährlichen Gegenstand betreibt, der hat eine besondere Verantwortung und haftet uneingeschränkt auch für leichte Fehler anderer. Nicht der Andere trägt die Haftung, damit Du den gefährlichen Gegenstand unbedarft nutzen kannst. Völlig egal ob sich das Teil Atomkraftwerk oder Kraftfahrzeug nennt. Das ist auch nichts neues, sondern war tatsächlich schon immer so, auch weit vor 2002. Bis zu der Gesetzesänderung 2002 war es jedoch möglich aus der Haftung heraus zu kommen, wenn man eine "Unvermeidbarkeit" nachweisen konnte: es war einem nicht möglich, den Schaden zu vermeiden. Genau dies ist jedoch 2002 entfallen, und zwar AUFGRUND einer Klage und einem Gerichtsurteil: Ein Geschädigter darf nicht schlechter gestellt werden, nur weil der Andere den Schaden nicht mehr vermeiden konnte. Dass Du hochgestuft wirst, ist Dein Problem, nicht das Problem des Gesetzgebers: Wenn Du einen Versicherungsvertrag mit der Möglichkeit der Hochstufung abgeschlossen hast und nicht einen Vertrag ohne Hochstufung, dann kann weder der Staat noch der Geschädigte etwas dafür. Und höre endlich auf mit dem "wofür ich garnichts kann", das stimmt nicht, Du kannst sehr wohl etwas dafür, denn Du (der Fahrzeughalter und nicht der Geschädigte) betreibst schließlich ein gefährliches Gerät, was Du wiederum doch völlig freiwillig machst.

Deine Antwort
Ähnliche Themen