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Habe ich einen Unfall verursacht?

Themenstarteram 23. Januar 2020 um 12:43

Mahlzeit zusammen!

es geht darum das ich auf einer langen breiten Hauptstraße zur hälfte auf dem Bürgersteig geparkt habe wo zeitlich begrenzt Halteverbot ist.

Ich habe leider anders keinen Parkplatz gefunden und ich musste nur mal eben hoch was entgegennehmen und dann war ich weg.

Es ging also wirklich um Minuten.

Als ich wieder zum Auto ging war da eine Dame die mein Auto fotografiert hat.

Ich hab gefragt was das soll und die meinte weil ich im Halteverbot geparkt geparkt habe musste sie meinem Auto ausweichen und ist dann jemanden hinten reingefahren.

Ich hab mich verarscht gefühlt da es unmöglich ist das Sie meinen Wagen nicht gesehen haben soll und bin dann weggefahren.

Im Internet lese ich was von Teilschuld.

Büßt mir jetzt eine strafe?

 

Gruß Johnny

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 23. Januar 2020 um 17:37:01 Uhr:

Wieso parkst du zur Hälfte auf dem Bürgersteig? Und wieso steht dein Auto dann IMMERNOCH auf der Straße?

Weil nur die Hälfte des Fahrzeugs auf dem Bürgersteig steht. Dann muß logischerweise die andere Hälfte des Fahrzeugs auf der Straße stehen.

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Themenstarteram 24. Januar 2020 um 11:37

Alleinschuld am Unfall trotz Sichtbehinderung durch Falschparker

Das Hamburger Landgericht wies gerade die Klage eines Autofahrers ab, der wegen schlechter Sicht einen Unfall verursachte. Statt Schadensersatz bekam der Kläger sogar die Alleinschuld zugesprochen. Sein Plan, Schadensersatz einzuklagen, ging also nicht auf, gleichwohl es sich bei der „Sichtbehinderung“ um im Halteverbot geparkte Fahrzeuge handelte. Die Richter meinten, der Kläger hätte umsichtiger fahren müssen.

 

Grundlagenwissen

 

Die geltende Straßenverkehrsordnung, auch kurz: StVO genannt, schreibt Fahrzeugführern vor, wie sie ihr Fahrzeug zu führen haben. Schon in den Grundregeln des ersten Paragrafen (Abschnitt I: Allgemeine Verkehrsregeln) steht, dass (1) „die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ erfordert. Und weiter heißt es im Gesetzestext, dass (2) „wer am Verkehr teilnimmt sich so zu verhalten“ hat, „dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Paragraf 3 Absatz 1 konkretisiert das Ganze, unter anderem bezüglich der Sichtverhältnisse: „(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“

Ganz klar daraus zu schließen ist, dass man als Fahrzeugführer sowieso umsichtig fahren sollte – erst recht also bei schlechten Sichtverhältnissen! Womit wir beim aktuell verhandelten Fall mit dem Aktenzeichen (AZ) 302 O 104/15 wären:

 

Der konkrete Fall

 

Vor dem Hamburger Landgericht klagte ein Autofahrer auf Schadensersatz. Der Schaden war ihm „entstanden“, als er an einer Stelle abbiegen wollte, an der zwei andere Fahrzeuge im Halteverbot standen. Die Falschparker hätten ihm die Sicht genommen, begründete der Kläger, so dass er mit ihnen zusammenstieß.

 

Das Urteil und seine Begründung

 

Die Richter sahen den Fall allerdings anders und wiesen die Klage ab. Und anstelle des erhofften Schadensersatzes bekam der Kläger sogar die Alleinschuld am Unfall. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Kläger hätte umsichtiger fahren müssen. Hinzu käme, dass er die Sichtbehinderung nicht genau hätte erklärt. Um das Urteil zu verstehen, muss man allerdings wissen, dass der Unfall an einer Stelle geschah, an der eine Halteverbotszone eingerichtet sei, um dort unter anderem ein Be- und Entladen innerhalb von drei Minuten zu gewährleisten. Die Halteverbotszone zeige, so hieß es seitens des Hamburger Gerichts, dass es Autofahrern an dieser Stelle sehr wohl zuzumuten sei, eingeschränkte Sichtverhältnisse anzutreffen.

(Quellen: Thüringer Allgemeine , Giessener Anzeiger)

am 24. Januar 2020 um 11:45

Zitat:

@sexosteron schrieb am 24. Januar 2020 um 12:37:01 Uhr:

 

Grundlagenwissen

 

...StVO genannt, schreibt Fahrzeugführern vor, wie sie ihr Fahrzeug zu führen haben. ....) „die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ erfordert. Und weiter heißt es im Gesetzestext, dass (2) „wer am Verkehr teilnimmt sich so zu verhalten“ hat, „dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ .....

Interessanter Weise schreibst DU dass wo DU dich natürlich auch nicht dran hältst....

(aber halt, gilt ja immer nur für die "Andereren" nie für einen selber!)

Ich tippe auf 0% Haftung für den TE.

Begründung: Zu gewissen Urzeiten ist das Parken dort erlaubt, also kann es nicht eng oder unübersichtlich zu gehen und sämtliche zu erwartenden Fahrzeuge (PKW, LKW, Busse, ...) haben genügend Platz. Mit den Urteilen bei denen ein Falschparker in die Haftung genommen wurde, hat das keinerlei Gemeinsamkeit.

Ansonsten warte ich auf die Auflösung (vermutlich wird der TE nie wieder was von der Sache hören).

Gruß Metalhead

Und genauso schnell lassen sich gegenteilige Urteile finden. Ist genau das gleiche wie der Humbug der pauschalen Mithaftung beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit.

Wenn ich regelwidrig im eingeschränkten Halteverbot parke, kriege ich dann nur die halbe Mithaftung ggü. dem Parken im absoluten Halteverbot?

Wenn ich das schon lese "....musste dem Hindernis ausweichen...", es geht um ein innerorts gepartes Auto, wahrscheinlich sogar bei Tageslicht. Wie diese Fahrer es überhaupt lebend an die Unfallstelle geschafft interessiert mich doch sehr wenn ein parkendes Auto sie so aus dem Konzept bringen kann.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 24. Januar 2020 um 12:45:01 Uhr:

Zitat:

@sexosteron schrieb am 24. Januar 2020 um 12:37:01 Uhr:

 

Grundlagenwissen

 

...StVO genannt, schreibt Fahrzeugführern vor, wie sie ihr Fahrzeug zu führen haben. ....) „die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ erfordert. Und weiter heißt es im Gesetzestext, dass (2) „wer am Verkehr teilnimmt sich so zu verhalten“ hat, „dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ .....

Interessanter Weise schreibst DU dass wo DU dich natürlich auch nicht dran hältst....

(aber halt, gilt ja immer nur für die "Andereren" nie für einen selber!)

Er muss sich an gar nix halten, hat doch nur den für das Urteil notwendigen fachlichen Hintergrund geliefert.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 24. Januar 2020 um 13:50:26 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 24. Januar 2020 um 12:45:01 Uhr:

 

Interessanter Weise schreibst DU dass wo DU dich natürlich auch nicht dran hältst....

(aber halt, gilt ja immer nur für die "Andereren" nie für einen selber!)

Er muss sich an gar nix halten, hat doch nur den für das Urteil notwendigen fachlichen Hintergrund geliefert.

Das "gar nix" heißt StVO und wer sich an diese hält braucht solche Fragen hier gar nicht stellen. ;)

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@sexosteron schrieb am 23. Januar 2020 um 13:43:50 Uhr:

Mahlzeit zusammen!

 

Ich habe leider anders keinen Parkplatz gefunden und ich musste nur mal eben hoch was entgegennehmen und dann war ich weg.

Es ging also wirklich um Minuten.

Als ich wieder zum Auto ging war da eine Dame die mein Auto fotografiert hat.

Ich hab gefragt was das soll und die meinte weil ich im Halteverbot geparkt geparkt habe musste sie meinem Auto ausweichen und ist dann jemanden hinten reingefahren.

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, die Dame erzählte eine lustige Story.

In den paar Minuten geschah der Unfall, Daten wurden getauscht, etc. Unfallgegner verschwunden etc.

Ich glaube dieser Dame kein Wort. -das kann die jemandem erzählen, der die Hose mit der Kneifzange anzieht. Der andere Geschädigte hätte dann doch auch sicherlich gewartet.

Viel Aufregung wegen nichts.

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