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H-Zulassung zurückgezogen.

Themenstarteram 28. August 2010 um 14:56

Ich hab für meine FFR-Cobra eine H-Zulassung (§ 21 STVZO) bei der DEKRA in Hannover für 2950 € machen lassen. Alles war soweit in Ordnung bis nun ein Brief meiner Zulassungsstelle ins Haus flatterte.

Inhalt war, dass die Region Hannover von der DEKRA eine Mitteilung bekam, dass dieses Gutachten Fehler aufweist und nun zurückgenommen wird. Ich muß nun den Pkw abmelden oder eine neue Betriebserlaubnis vorlegen.

Kann mir jemand helfen, ob ich hiergegen etwas tun kann, bzw. wo bekomme ich nun eine neue Betriebserlaubnis her???

Wie kann ich die Cobra als "Normalfahrzeug" zulassen?

Beste Antwort im Thema
am 29. August 2010 um 18:34

Tja.... dann bist du der erste den es endlich erwischt hat.

Seit Jahren wird da gepfuscht vom feinsten. Reiche Leute lassen den Wagen über Süfafrika importieren, wo tatsächlich das Baujahr des Motorblocks als Erstzulassung herangezogen wird, wer weniger Geld hat lässt sich von eienr Title-Company nachträglich unter zuhilfenahme meistens einer Mustang-Fahrgestellnummer ein Title ausgeben und versucht dann den Gutachtern, Angestellten und Beamten zu erzählen das er da einen 55j alten Neuwagen besitzt.

Es war nur ein Frage der Zeit wann da durchgefegt wird und diese Lücke, die nicht mal eine war, geschlossen wird. Und wenn die sogar den Bestandsschutz aushebeln dann wird es demnächst ne Menge neue Replikas billig zu kaufen sein.

Was deinen Fall angeht: Wenn du Glück hast bekommst du deine 2500 wieder, wenn du Pech hast wird irgendwo im Kleidgedruckten eine Einschränkung stehen die die Dekra von jeder haftung freispricht

Und ein Hinweis: In einem öffentlichen Forum zu schreiben, das du ein Betrugsversuch bei einer Behörde gestartet hast ist m.E. keine so blendende Idee

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am 29. August 2010 um 18:34

Tja.... dann bist du der erste den es endlich erwischt hat.

Seit Jahren wird da gepfuscht vom feinsten. Reiche Leute lassen den Wagen über Süfafrika importieren, wo tatsächlich das Baujahr des Motorblocks als Erstzulassung herangezogen wird, wer weniger Geld hat lässt sich von eienr Title-Company nachträglich unter zuhilfenahme meistens einer Mustang-Fahrgestellnummer ein Title ausgeben und versucht dann den Gutachtern, Angestellten und Beamten zu erzählen das er da einen 55j alten Neuwagen besitzt.

Es war nur ein Frage der Zeit wann da durchgefegt wird und diese Lücke, die nicht mal eine war, geschlossen wird. Und wenn die sogar den Bestandsschutz aushebeln dann wird es demnächst ne Menge neue Replikas billig zu kaufen sein.

Was deinen Fall angeht: Wenn du Glück hast bekommst du deine 2500 wieder, wenn du Pech hast wird irgendwo im Kleidgedruckten eine Einschränkung stehen die die Dekra von jeder haftung freispricht

Und ein Hinweis: In einem öffentlichen Forum zu schreiben, das du ein Betrugsversuch bei einer Behörde gestartet hast ist m.E. keine so blendende Idee

Moin,

Woher wollt Ihr WISSEN das ein "BEtrugsversuch" vorliegT?! Dazu muss Vorsatz vorliegen und zwar Betrug wem zu schaden. Das dürfte mindestens nicht beweisbar sein - also Kirche im Dorf lassen.

Auch in D wird es oft so gehandhabt - deshalb sind z.B. Rahmen und Fahrgestellnummern alter Käfer so wertvoll. Damit kann man quasi unter Missachtung aller modernen Vorschriften sein Traumauto replizieren - solange das ganze am Ende einer der vielen Aufbauten auf Käferrahmen der 50er-90er Jahre gleicht :D

Auch bei einem Mustang oder sonstwas aus einem nicht EU Land ist es wurscht, ob der jemals real zugelassen war - du musst ggf. sein Baujahr nachweisen - auch das läuft über VIN, Motornummer oder Getriebenummer, je nachdem was nun da ist.

So wie ich das sehe - mußte vermutlich so ziemlich alles begutachtet werden, was es so gab - dann kommt so ein Preis zustande. Ob es dem TE darum geht, das Auto unbedingt auf H zuzulassen, oder es überhaupt (!) zugelassen zu halten ... darf er beantworten. Das sollten wir nicht in irgendwelche Aussagen reininterpretieren.

MFG Kester

am 29. August 2010 um 20:54

Falls du meinen Beitrag meinst: Wenn jemand ein Fahrzeug, das er als Neuwagen gekauft hat als mind. 30 Jahre altes Fahrzeug zulassen will um sich die Probleme einer Neuzulassung ohne jegliches Gutachten zu vermeiden und Steuern und Versicherung gegenüber einer normalen Zulassung zu sparen macht er das nicht aus Blauäugigkeit sondern weil er weiß was er da tut. Denke ich jedenfalls. Kann mich aber irren.

Ich persönlich finde es schon irgendwo dreist!

Wenn ein Wagen keine 30 Lenze hinter sich hat,..hat er auch keinen Anspruch auf ein H-Kennzeichen!

So einfach ist das...und wenn es einer trotzdem versucht und an der Geschichte sonst irgendwie was ungereihmtheit zu sein scheint, würde ich micht nicht wundern wenn nachträglich was angezweifelt und zurück gezogen wird!

Deswegen gibts ja die Bestimmungen für das H-Kennzeichen und eines sind eben die 30Jahre!!

Basta!

Oder ? :)

Gruß Pauli

Moin,

Deshalb muss noch längst kein Betrug vorliegen.

MFG Kester

Es heist aber auch Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

 

Es wurde ja das alter des Fahrzeugs angezeifelt. Dem Prüfer war das vielleicht nicht bewusst, dem Käufer des Fahrzeugs wurde evtl. auch die Geschichte mit den 1000 Reservierten Rahmen erzählt.

 

Das Problem ist doch jetzt, wenn das Fahrzeug keine EZ 1.7.1965 hat, wann war dann bitte die EZ und kann man das Auto dann überhaupt noch zulassen? Die H-Zulassung ist erst mal zweitrangig. Wird die EZ 1.7.1965 anerkannt, dann muss auch eine H-Zulassung drinn sein, dann kann man die nicht einfach zurück ziehen, das wiederspricht sicht, auser sie entspricht eben nicht dem Orginal Zustand. Und somit steht der TE vor einem großen Problem, er hat ein Fahrzeug ohne jegliche Papiere, denn die wo er hat sind ja scheinbar nicht richtig.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

kann man das Auto dann überhaupt noch zulassen?

Kaum. Dazu müßte er den ganzen heutigen Abgas- Unfall- ... Vorschriften entsprechen.

MfG

DirkB

am 30. August 2010 um 19:22

Also, ich habe mich letzes Jahr auch mal etwas mit dem Thema "Cobra-Replika" beschäftigt. In dem Zusammenhang habe ich mir ein Fahrzeug angesehen, welches mit EZ 1972 angegeben war - und daß, obwohl der Händler behauptete den Wagen komplett neu aufgebaut zu haben. Seiner Aussage nach hat er dabei Teile des Fahrwerk und des "Rahmens?" eines Jaguar XJ verwendet, der tatsächlich erstmals im Jahr 1972 zugelassen wurde. Und so stand im zugehörigen Fahrzeugschein als Hersteller "Jaguar" und auch das Typenschild am Fahrzeug wies denselben als Jaguar XJ aus. D.h., bei der Cobra handelte es sich im zulassungsrechtlichen Sinne um einen umgebauten Jaguar XJ. Auch wenn dadurch die EZ korrekt sein sollte, erschien mir das H-Kennzeichen problematisch, denn immerhin war der Umbau keineswegs "zeitgenössisch", ganz abgesehen davon, daß der Jaguar V12 durch einen Ford V8 ersetzt war. Das war dann auch einer der Gründe, welche mich vom Erwerb des Wagen abgehalten haben.

Bei Fragen am besten mal an den Cobra Spezialisten aus Dortmund wenden, bevor man weiter spekuliert und doch nicht schlauer wird:

http://www.cobra-web.de/

Die können ihm sicher ein Angebot machen den Rest zu kaufen als Teileträger. Den auch ich denke: Die alte FgstNr hat jetzt Behördenintresse geweckt.. Die haken da sicher nach, egal bei wem und wie aber irgendjemandem werden die (zu recht) bös ans Bein pissen

Ich denke auch das es sicher preislich unattraktiv wird den Wagen in D zuzzlassen, in England, Polen oder einem der neuen EU-Länder könnte es gehen. Nur dann zu versuchen mit den neuen Papieren aus einer der anderen Bananenrepubliken das Fahrzeug wieder nach D zu importieren mit inweis auf EU-konforme Zulassung wird sicher daran scheitern das beim Zulassungsversuch sich der Bildschirm auf der Behörde rot verfärbt wenn jemand die Nummer eingibt

am 31. August 2010 um 6:18

Zitat:

Original geschrieben von vaulkemi

Die DEKRA ist in einer internen Revision fündig geworden und zweifelt die EZ der Cobra, 01.07.1965 an, da es die FA. Factory Five erst seit 1995 gibt, was auch in Ordnung ist. Aber ich habe die 2950 € bezahlt der Ingeneur hat die Cabra dann auch abgenommen (Einzelabnahme) und das Gutachten für die Zulassungsstelle erstellt. Und nun nach einem halben Jahr wird alles widerrufen.

Und wie soll ich nun die Cobra wieder zulassen ich hab ja keine BE mehr?

Wer bescheißt wird auch irgendwann beschissen :)

am 31. August 2010 um 6:30

ist doch kein geheimnis dass es etliche cobras gibt, die aus nagelneuen teilen entstehen, und auf wundersame weise eine alte EZ attestiert bekommen, um überhaupt zulassungsfähig zu sein. das gleiche gabs/gibts auch in der harley-szene, mit alten starrrahmen (allein in D sind mehr wishbone-rahmen zugelassen, als jemals hergestellt worden sind). die graukittel, die entsprechende vollabnahmen ausstellen übertreiben es halt manchmal....fällt dann eines der geprüvten fahrzeuge auf (besitzer fährt strunzenblöd zum normalen TÜV/Dekra, outet sich in Foren ;) ,etc.), wird halt mal gecheckt was vom selben prüver noch so abgenommen (bzw. gestempelt) wurde. tja, und dann gibts halt post (siehe TE).

für den TE ist der ofen hier aus. entweder zulassungsfähig machen, was einen immensen aufwand bedeutet, oder verkaufen in ein anderes glückliches land ohne entsprechende regularien.

am 31. August 2010 um 7:23

Auch versicherungstechnisch ist bei uns der Ofen mittlerweile aus die Dinger als Oldi zu versichern. Zu Anfang hat man es aus vermutlich Unwissenheit gemacht oder im Zuge einer guten Kundenverbindung aber mittlerweile gibt es ganz klare Regeln und alles was nach Replika riecht wird nicht mehr versichert (über Oldiversicherung), vor allem bei den Cobra`s ala Dax,Superformance,BAR ect...

Auf der einen Seite möchte man natürlich das Geschäft als Versicherer aber auf der anderen Seite haben sollch Fahrzeuge nichts mit historischem Kulturgut zu tun !

am 31. August 2010 um 7:26

Blöd nur für die Menschen wie unser TS die sich auf Ihr Auto gefreut haben und haben jetzt ein mächtiges Problem. Trotzdem würd ich wegen der über 2000 € zum Anwalt gehen. Was mich trotzdem nochmal interessieren würde ist wie sich die Rechnung zusammenfasst? Das kann doch auch nicht sein oder?

am 31. August 2010 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von ÄL 396 SS

Blöd nur für die Menschen wie unser TS die sich auf Ihr Auto gefreut haben und haben jetzt ein mächtiges Problem. Trotzdem würd ich wegen der über 2000 € zum Anwalt gehen. Was mich trotzdem nochmal interessieren würde ist wie sich die Rechnung zusammenfasst? Das kann doch auch nicht sein oder?

sorry, blöd ist wer sowas macht und ins offene messer rennt. dass die h-zulassung schmu war, muss ihm klar gewesen sein. ich nehme doch nicht soviel kohle (auto, gutachten) in die hand, ohne mich vorher zu informieren. und dass das gutachten so teuer war, hat auch seinen grund: immer hin hat ja irgendein kittelträger sämtliche augen komplett zu machen müssen...

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