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Golf IV - Zahnriemenwechsel - wer muss dafür aufkommen?

Themenstarteram 25. November 2014 um 13:01

Hi!

Ich hoffe ich bin hier richtig (Konnte auch nach längerer Suche kein Hauptthema "Recht" finden..).

Habe im November letzten Jahres einen Golf IV (EZ. 26.09.2001, damals 97.000 km) beim Händler gekauft.

Eines vorweg: Ich bin kein Mechaniker und habe auch beim Autokauf nicht alles berücksichtigt, was erfahrene Fahrer/Käufer so prüfen (klassischer Fehler, ich weiß, aber ist / war eben so..)

Kurzum: bisher hab ich keine Probleme gehabt.

Jetzt war ich in der Werkstatt (des Verkäufers) zur Inspektion.

Der Mechaniker hat mir berichtet, dass die Luftfilter und Scheibenwischer getauscht wurden.

Dann kam folgende Aussage: "Der Zahnriemen muss dringend gewechselt werden! Wenn der reißt, ist der Motor hinüber!"

Okay soweit. Als ich meinen "Haus"mechaniker (unser Nachbar) dann gefragt hab, ob das eine größere Sache wäre und ob er diesen Wechsel vornehmen könne, meinte er "mit 500 € bist du dabei".

Nachdem ich.... kurz schockiert war (als Berufsanfänger sind 500 Mäuse wahrlich kein Pappenstiel...) wollte er aber mal das Service-Heft sehen.

Er hat festgestellt, dass der Zahnriemen beim letzten für dieses Modell vorgeschriebenen Zahnriemen-Wechsel-Intervall (90.000 km) nicht gewechselt worden war ---> Ich habe das Auto aber erst bei einem km-Stand von 97.000 km gekauft! (Zusatzinfo: Ich bin jetzt bei 110.000 km!! { mir geht der Hintern grad ein wenig auf Grundeis.. )

Natürlich werden alle "Autokauf"-versierten jetzt sagen "Tjaaa hättest Du mal...alles überprüft, was man so bei einem Autokauf überprüfen sollte..".

Habe ich nicht / ist mir bewusst / thanks for nothing - könnt Ihr euch sparen ;D .

 

Meine Fragen:

  • Durfte der Händler das Auto ohne (nach Serviceplan vorgeschriebenen) Zahnriemenwechsel verkaufen? Beim Verkauf hat er nicht auf einen notwendigen / überfälligen Wechsel verwiesen - ist dies zulässig?
  • Habe ich irgendeine Handhabe diesbezüglich (wenn theoretisch ja, von was hängt das ab? Habe z.B: davon gehört, dass es auch vom Ausdruck / Verkaufsargument "scheckheftgepflegt" abhängen kann..)

Ich bin für fundierte Hinweise und Tipps sehr dankbar! (Ich bin nicht auf den Kopf gefallen ; die Möglichkeit, dass ich in die Röhre gucke, schließe ich natürlich nicht aus..aber bitte sinnvolle Argumente / Hinweise aufwarten :) )

Danke im Voraus!

Grüße,

napfel

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27 Antworten
Themenstarteram 26. November 2014 um 11:59

Hey Leute!

Erst mal dickes Dankeschön für die zahlreichen Antworten und Sorry, dass keine Antworten kamen (war unterwegs..).

Es ist ein Golf IV (1J) Benziner, 1.4er Maschine, 75 PS.

Also. Unser Nachbar (den wir schon Jahrzehnte kennen und der uns noch nie über den Tisch gezogen hat..) meinte: "Habt ihr nen 1.6er oder nen 1.4er? Bei nem 1.6er wär's kein so großes Problem. Ah nee, ihr habt nen 1.4er [nachdem er ins Datenblatt geschaut hat] - Da biste mit 500 € dabei..."

Wie hier im Thread beschrieben (2. Eintrag) http://www.motor-talk.de/.../...-was-soll-gemacht-werden-t4348421.html muss wohl etliches mehr aus-/ und wieder eingebaut werden:

"(...) der Zahnriemenwechsel (beim 1,4l 16V sind es übrigens 2 Zahnriemen) beinhaltet auch den Wechsel sämtlicher Spann- und Umlenkrollen. Die Wasserpumpe sollte unbedingt mit gewechselt werden. Da bei dieser Arbeit der Keilrippenriemen abgenommen werden muss, kann man sich diesen auch gleich anschauen und evtl. mit wechseln. 600 Euro in der Werkstatt sind natürlich schon ein stolzer Preis, aber für diesen Arbeitsaufwand meiner Meinung nach schon gerechtfertigt.

 

Viele Grüße

Ludwig"

Gemacht werden sollte es unbedingt und die Kosten werden denke leider hinkommen -.- . Ich werde den Tausch aber sicherlich nicht in der Verkäuferwerkstatt vornehmen lassen..

_________

Andere Frage (nicht, dass das noch nen großen Unterschied machen würde; aber wäre trotzdem gut zu wissen):

Ich hab gerade mal in meine "CarGarantie" Garantiebedingungen G 2002 geschaut (angeheftet!)

Wichtig sind hierbei meines Erachtens §1 i.V.m. §2 Ziff.1 a) und §4

§ 2 Ziff. 1 hat mich insofern beruhigt, dass ich noch bis zum 11.12.2014 Garantie auf die erwähnten Bauteile habe (Datum der Garantieübernahme laut Garantievereinbarung: 11.12.2013; Laufzeit 1 Jahr) und ich im Ernstfall entsprechend noch ein paar Tage Anspruch auf Garantie habe.

Dann habe ich aber §4 bzgl. der Einhaltung der Herstellerzeit- / bzw. Kilometervorgabe gelesen - und jetzt bin ich auch diesbezüglich wieder unsicher. Der Zeitpunkt für die Zahnriemenwechsel war ja bereits beim Kauf um 8.000 km überschritten - was bedeutet das für mich bzw. für die Einhaltung der Intervalle?

Von diesem Sachstand hat mich der Verkäufer nicht in Kenntnis gesetzt...

nochmals: Ja, das hätte ich selbst wissen und prüfen können / sollen - habe ich leider nicht; aber hätte der nicht den Wechsel durchführen müssen bzw. (wahrscheinlicher..) mich drauf hinweisen müssen, dass der Wechsel direkt gemacht werden muss, da er überfällig ist?

Gruß und Dank,

napfel

Hi,

der Verkäufer muss Dich nicht unbedingt darauf hinweisen, aber kann.... Verbuche es als Lehrgeld.

Gehe zu einer großen Kette und lass es dort machen, damit bist Du dann auf der sicheren Seite. Oder eine Hinterhof Werkstatt bzw. Dorf Werkstatt. Von VW erwarte keine Kulanz und schon gar nicht beim Überziehen der Intervalle.

MfG

Super-TEC

Zitat:

@napfelkuchen schrieb am 26. November 2014 um 12:59:55 Uhr:

...

Es ist ein Golf IV (1J) Benziner, 1.4er Maschine, 75 PS.

...

Dann ist die Diskussion überflüssig. Tauschen beim 16V ist dringend empfehlenswert inkl. Spannrolle und Wasserpumpe, aber NICHT vorgeschrieben, also selber zahlen.

Die Zahnriemenintervalle werden immer länger: Dayco (als Erstausrüster u.a. für VW) redet mittlerweile von 160.000 km, aber nach wie vor leider nur von 12 Jahren.

Kürzlich holte ich einen Zahnriemen aus einem Volvo raus: 130.000 km jung, aber leider schon 17 Jahre alt. 1 Zahn an einem Nockenwellenrad übergesprungen, 1 Zahn am Kurbelwellenrad übergesprungen. Der Zahnriemenspanner (hydraulisch) konnte den ZR nicht mehr ausreichend spannen, so weit war dieser bereits gelängt. Der ZR war zudem fast so hart wie ein Schlauchbinder und innen und außen schuppig-rissig, außerdem waren die Zähne stark verrundet und die Zahnflanken am ausfransen.

Das muß bei Deinem Golf nun nicht auch so extrem sein - aber wer garantiert, dass nicht?

Ein Tipp: Die billigste Werkstatt ist nicht die beste! Mein Schwager bekam letzte Woche auf Kosten der Werkstatt eine Totalüberholung des Zylinderkopfes, nach dem diese zwei Tage vorher den ZR gewechselt hatte.

Themenstarteram 26. November 2014 um 14:55

Alles klar, Merci.

Ja werde mich damit abfinden müssen. Komme allerdings erst Anfang Dezember dazu (täglich beruflich unterwegs, leider auch mit dem Auto...), deshalb hatte ich die Frage zur Garantie noch nachgeschoben...

Aber Danke schon mal @ all!

Ja, ja jeder Popel fährt nen Opel,

Bei denen habe ich auch mal meine Lebensarbeitszeit verbringen wollen. Bei der Arbeitsweise in Sachen Arbeitsmoral bei den anvertauten Fzgen bei Wartung und Reüeratur in der Werkstatt, konnte ich nicht bleiben. Deswegen tun mir die Opelfahrer auch irgendwo leid.

Daß Menschen von dubiosen Händlern was angedreht bekommen und dann im Regen stehen gelassen werden, ist ein Unding. Der Zahnriemen kann auch 300 000Km halten, wie schon erwähnte, doch wie lange der Zahnriemen noch halten wird, ist dann nebensächlich. Aus meiner Sicht ist das einem Laien gegenüber arglistige Täuschung vom Vorbesitzer bzw. vom Händler. Weil er den teuren Austausch einfach mal auf den(die) neue(n) Besitzer(in) abwälzen wollte...

Es hat nicht jeder das Glück wie ich, den Zahnriemen selber zu wechseln!!! Die Materialkosten sind dann < 100€.

Es ist ja nicht jeder vom Fach.

Am Besten ist es, den Händler merken und wie der Teufel das Weihwasser beim nächsten mal meiden.

Egal, welcher Motor, wie alt der ZR ist.

Prüfung nach Schrauberart zur momentanen Sicherheit:

Fingernagel leich auf die Oberseite des ZR drücken. Bleibt kein Abdruck, sollte er alsbald gewechselt werden (Wapu evtl. auch)

Sollte er an der Aussenkannte schon Abnutzspuren ( Geflecht wird sichtbar, oder Ränder eingelaufen) -> Wechseln.

Ist er an den Zähne schon leicht brüchig, bzw. kleine Risse zu sehen -> raus damit!

 

Gruß

KingCab

Böser Verkäufer: mir hat kürzlich so eine Schweinebacke ein Auto mit defekter Hupe und undichtem Thermostatgehäuse angedreht. Bin ich da nicht selber schuld?

Genau so sehe ich das mit dem Zahnriemen: Ist der Aufkleber im Motorraum bzw. der Stempel im Scheckheft? Nein? Ja dann .....

Oder darf ich erwarten, dass der Verkäufer einem Laien einen Kurs gibt: "Kfz-Lehre für Autokäufer"?

Zurück zum Zahnriemen:

Mit als Risiko muß man halt (wie an unserem Volvo) die Längung des Zahnriemens als Schadensverursacher mit in Betracht ziehen - um so mehr, wenn es sich um eine mechanische Spannrolle handelt.

Ich würd ne auf jeden Fall wechseln.

Unser Nachbar gegenüber hatte auch gedacht er spart sich das Geld und prompt ist er gerissen.

Ich würde auch zum Wechsel raten. Bei unserem Golf IV (auch 1.4) wurde das Intervall auch überzogen (um ca. 20.000km). Vorletzte Woche hats dann die (Plastik-) Rollen zerlegt. Wir hatten nen arsch voll Glück dass der Riemen nicht übergesprungen ist...

Und im Endeffekt is der Wechsel dann billiger als ein neuer Motor...

Ich hab für den Zahnriemenwechsel bei meinen VW 1.4 16V in einer freien Werkstatt (1 Mann Betrieb) 270 € inkl. Material bezahlt.

Getauscht wurden 2 Zahnriemen, 2 Spannrollen, WaPu, Umlenkrollen, div. Schrauben, ...

Bremsflüssigkeitswechsel war auch mit dabei

@Viktor12V

Fairerweise solltest Du den Namen dieser Werkstatt nennen, denn bei diesem Preis kann sich der gute Mann vor lauter Aufträgen nicht mehr retten!

Leider wird diese Werkstatt etwas zu weit weg vom Fredstarter sein.

Die Werkstatt ist in Kdousov.

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