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Golf IV - Zahnriemenwechsel - wer muss dafür aufkommen?

Themenstarteram 25. November 2014 um 13:01

Hi!

Ich hoffe ich bin hier richtig (Konnte auch nach längerer Suche kein Hauptthema "Recht" finden..).

Habe im November letzten Jahres einen Golf IV (EZ. 26.09.2001, damals 97.000 km) beim Händler gekauft.

Eines vorweg: Ich bin kein Mechaniker und habe auch beim Autokauf nicht alles berücksichtigt, was erfahrene Fahrer/Käufer so prüfen (klassischer Fehler, ich weiß, aber ist / war eben so..)

Kurzum: bisher hab ich keine Probleme gehabt.

Jetzt war ich in der Werkstatt (des Verkäufers) zur Inspektion.

Der Mechaniker hat mir berichtet, dass die Luftfilter und Scheibenwischer getauscht wurden.

Dann kam folgende Aussage: "Der Zahnriemen muss dringend gewechselt werden! Wenn der reißt, ist der Motor hinüber!"

Okay soweit. Als ich meinen "Haus"mechaniker (unser Nachbar) dann gefragt hab, ob das eine größere Sache wäre und ob er diesen Wechsel vornehmen könne, meinte er "mit 500 € bist du dabei".

Nachdem ich.... kurz schockiert war (als Berufsanfänger sind 500 Mäuse wahrlich kein Pappenstiel...) wollte er aber mal das Service-Heft sehen.

Er hat festgestellt, dass der Zahnriemen beim letzten für dieses Modell vorgeschriebenen Zahnriemen-Wechsel-Intervall (90.000 km) nicht gewechselt worden war ---> Ich habe das Auto aber erst bei einem km-Stand von 97.000 km gekauft! (Zusatzinfo: Ich bin jetzt bei 110.000 km!! { mir geht der Hintern grad ein wenig auf Grundeis.. )

Natürlich werden alle "Autokauf"-versierten jetzt sagen "Tjaaa hättest Du mal...alles überprüft, was man so bei einem Autokauf überprüfen sollte..".

Habe ich nicht / ist mir bewusst / thanks for nothing - könnt Ihr euch sparen ;D .

 

Meine Fragen:

  • Durfte der Händler das Auto ohne (nach Serviceplan vorgeschriebenen) Zahnriemenwechsel verkaufen? Beim Verkauf hat er nicht auf einen notwendigen / überfälligen Wechsel verwiesen - ist dies zulässig?
  • Habe ich irgendeine Handhabe diesbezüglich (wenn theoretisch ja, von was hängt das ab? Habe z.B: davon gehört, dass es auch vom Ausdruck / Verkaufsargument "scheckheftgepflegt" abhängen kann..)

Ich bin für fundierte Hinweise und Tipps sehr dankbar! (Ich bin nicht auf den Kopf gefallen ; die Möglichkeit, dass ich in die Röhre gucke, schließe ich natürlich nicht aus..aber bitte sinnvolle Argumente / Hinweise aufwarten :) )

Danke im Voraus!

Grüße,

napfel

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27 Antworten

du solltest deine frage r mit einen einsatz von 20 euro unter www.frageinenAnwalt.de beantworten lassen .da ist es aussagekräftig und du hast eine handhabe mit welcher du dich bei positiver Aussage an den Händler wenden kannst.

ich würde sagen das du es selber tragen musst

da der hersteller als vorgabe 90tsd angib jedoch ein normaler Verschleiß ist.

Gruß Jens

ist das fahrzeug nachweislich Scheckheft gewartet worden dann entscheidet immer noch der vorige Besitzer welcher dad Auto gefahren hat ob er den zahnriemen bei genau 90tsd wrchseln lassen will.dies hat er nicht gemacht um sich kosten zu ersparen.sollte der Händler wo du gekauft hadt der servicepartner für die Wartung sein ksnn dieser bestimmt nicht haftbar gemacht wurden wenn der kunde sagt noch keinen Wechsel bitte verliert der kunde seine kulanz wenn der Riemen bei 95tsd reißt gegenüber vw wenn ein Motor schaden entstehen sollte Gruß Jens

Wenn man ein Auto kauft, informiert man sich vorher, was an Wartung gemacht wurde. Bei einfach aufgebauten Autos, wo es nicht viel kostet (Golf 2 u.ä.) empfiehlt es sich, einfach mal vorsorglich den ZR wechseln zu lassen. Kostet unter 100 Euro, da fragt man nicht lange, sondern lässt machen. Nun bist Du aber an ein Auto geraten, wo es teuer ist. Auch da wäre die sicherste Lösung: Selber machen lassen und beim Kauf runterhandeln, wenn kein Wechsel in jüngerer Vergangenheit nachweisbar ist. Da Du das leider übersehen hast, hast Du jetzt ein Problem. Aber es ist nun mal Dein Auto, also auch Deine Kosten. Frag noch mal einen anderen Schrauber, kleinen 1-Mann-Betrieb oder Tankstelle irgendwo in der Pampa, ob sie das günstiger machen. Manchmal wundert man sich, wie groß die Preisunterschiede sind.

Mehr Möglichkeiten hast Du leider definitiv nicht. Der ZR muss gemacht werden. Wenn der sich zerlegt, ist der Schaden um ein Vielfaches größer.

Zitat:

Er hat festgestellt, dass der Zahnriemen beim letzten für dieses Modell vorgeschriebenen Zahnriemen-Wechsel-Intervall (90.000 km) nicht gewechselt worden war ---> Ich habe das Auto aber erst bei einem km-Stand von 97.000 km gekauft! (Zusatzinfo: Ich bin jetzt bei 110.000 km!! { mir geht der Hintern grad ein wenig auf Grundeis.. )

Hi,

ein Zahnriemen geht nicht gleich kaputt, nur weil das Intervall etwas überzogen ist. Ich empfehle, sich ihn erst mal genau anzuschauen (Risse, andere Schäden, ausreichende Spannung). Contitech oder Gates-Zahnriemen sind eigentlich recht haltbar - das hängt aber auch vom Motormodell ab. Der Zahnriemen in meinem TDI (MKB AGR) hat nun auch schon über 200 tkm weg, obwohl er eigentlich bei 90 tkm gewechselt werden sollte. In meinem vorigen AAZ lief er über 400 tkm statt 120 tkm wie vorgesehen.

Ist allerdings schon etwas blöd, wenn man knapp bei Kasse ist und einen eventuellen Motorwechsel nicht so einfach wegstecken kann..

Grüße

Auch was du für einen Motor hast ist interessant, es gibt auch welche die ein Riss nicht weiter stört. Dann bleibst du zwar stehen, aber das war es auch schon. Sogenannte "Freiläufer" der 2.0L mit 115PS war zu dem Zeitpunkt ein solcher Motor.

Zitat:

@SoEinWahnsinn schrieb am 25. November 2014 um 20:25:31 Uhr:

Auch was du für einen Motor hast ist interessant, es gibt auch welche die ein Riss nicht weiter stört. Dann bleibst du zwar stehen, aber das war es auch schon. Sogenannte "Freiläufer" der 2.0L mit 115PS war zu dem Zeitpunkt ein solcher Motor.

Bei Opel vielleicht, aber nicht beim Golf.

Was hat denn der TE für einen Motor?

Was soll denn da für ein Motor drin sein das der Wechsel 500 Euro kosten soll ? Bei VW kann sein, aber freie Werkstatt, Nachbar ? Das ist kein Hexenwerk .

Was soll denn da für ein Motor drin sein das der Wechsel 500 Euro kosten soll ? Bei VW kann sein, aber freie Werkstatt, Nachbar ? Das ist kein Hexenwerk .

Kann schon sein. Beim neuen Passat muss auch der halbe Vorderwagen zerlegt werden, um da ran zu kommen. Evtl. ist das beim Golf etwas harmloser wg. Quermotor. Aber 500 ist auch bei VW nicht viel. Würde aber doch mal bei anderen Schraubern fragen.

Zitat:

@Mick 01 schrieb am 25. November 2014 um 20:38:14 Uhr:

Zitat:

@SoEinWahnsinn schrieb am 25. November 2014 um 20:25:31 Uhr:

Auch was du für einen Motor hast ist interessant, es gibt auch welche die ein Riss nicht weiter stört. Dann bleibst du zwar stehen, aber das war es auch schon. Sogenannte "Freiläufer" der 2.0L mit 115PS war zu dem Zeitpunkt ein solcher Motor.

Bei Opel vielleicht, aber nicht beim Golf.

Was hat denn der TE für einen Motor?

Mein 2.0l im Beetle war ein Freiläufer! Den 1.4 Ecotec im Astra habe ich live, als Beifahrer, sterbend erlebt...

Und nein, ich schimpfe nicht auf Opel! Der hat auch kräftig "überzogen" obwohl der Riemen schon als Schwachstelle bekannt war....

Zitat:

@SoEinWahnsinn schrieb am 25. November 2014 um 21:26:25 Uhr:

...

Mein 2.0l im Beetle war ein Freiläufer!

...

War er nicht.

Der Zahnriemen kann - muß nicht bei 90 000km reißen. Da damit die Motorsteuerung zwischen Kurbelwelle und Nockenwelle(n) durcheinander kommt, wenn er reißt, ist halt ein Motorschaden vorprogrammiert. Der Zahnriemen könnte auch 150 000 und länger halten, aber darauf verlässt man sich in der Regel nicht - sicherheitshalber.

Wenn das Fzg beim Händler gekauft wurde, ist meist eine Gebrauchtwagengarantie damit verbunden, die in der Regel den Antrieb mit einschließt. Wenn der Motor in dieser Zeit genau den Defekt bekommen würde, müsste in diesem Fall der Händler die Reperatur durchführen. Noch mal das Kleingedruckte im Vertrag lesen und dann zum Händler fahren. Es könnte sein, daß er über diese Garantie den Zahnriemen auch wechseln muß. Es gibt in Deutschland eine Gewährleistungspflicht, die klar vorsieht, daß ein Händler für solche Verfehlungen einstehen muß. Gegebenenfalls mal ein paar Euro für ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt, oder Hilfe beim ADAC holen.

:rolleyes: mann mann, wenn ich das schon wieder lese - noch nix passiert, aber gleich mal mit rechtlicher handhabe kommen. dafür gibts die advocard oder was? vielleicht ist das motoröl auch schon 10km zu lange drin und ein motorschaden bahnt scih an. HÄNDLER VERKLAGEN!!!

wenn der nachbar halbwegs fit ist und nicht nur sprüche klopft, sollte er das mit dir zusammen locker an einem vormittag erledigen können. andernfalls suchst du dir ne frei werkstatt und läßt das dort machen. die werden auch schon vorab sagen können, was das ungefähr kostet. 500 halte ich auch für sehr ambitioniert.

ach ja, meinen alten e kadett bin ich über 200.000 mit dem ersten riemen gefahren und hab erst beim tausch der kopfdichtung auch einen neuen riemen verbaut. wie schon geschrieben, 110.000 statt 90.000km machen in der regel keinen unterschied. und man wird hier sicher auch leute finden, die schon weit vor dem vorgeschriebenen wechselintervall einen motorschaden wg. riß hatten.

Wir wissen immer noch nicht welcher Motor verbaut ist.

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