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golf 3 gt airbag lenkrad rückbau zulässig ?

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 11:36

So ich habe heute mal mit einem freundlichen Menschen vom TÜV Hessen gesprochen, wie es denn aussieht, wenn eine Werkstatt das Airbag Lenkrad entfernt und dafür ein Sportlenkrad mit Rückrüst Narbe installiert.

Das neue Lenkrad muss nur explizit für den Golf 3 mit Airbaglenkrad ein Teilegutachten haben, dann ist die Eintragung kein Problem.

Bei mir geht nämlich um den folgenden Fall, das die Vorbesitzerin eine Mülltonne geplättet hat und der Fahrerairbag ausgelöst hat. War wohl ziemlich schnell unterwegs...

So und ich habe gesehen das Airbaglenkräder mit Airbag ja sauteuer sind (vom Einbau in einer Werkstatt mal abgesehen, das käme ja noch hinzu).

PS: Mir geht es hier weder um Vor oder Nachteile des fehlenden Airbags. Mir geht es nur darum wie Ihr das seht oder eventuell habt ihr eine Ergänzung zu der Aussage des Tüv Menschen. Ich weiss das ein Airbag mehr Sicherheit bringt, aber die Kosten sind horrende (für mich im Moment nicht aufzubringen!). Ich glaube ein airbag Lenkrad mit Airbag kostet mindestens ab 550 Euro aufwärts (muss ja leider angeblich alles getauscht werden).

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2008 um 16:34

Hat das Fahrzeug nur Fahrerairbag, oder auch nen Airbag auf der Beifahrerseite ?

Wenn ein Airbag ausgelöst hat, recht es nicht, nur den Airbag auszutauschen oder ein Lenkrad ohne Airbag einzubauen.

Das Steuergerät hat Crashdaten erfasst

=> Auch mit Rückrüstung bleibt die Ausfallwarnlampe fürs Airbagsystem an.

==> Wird, wenn benötigt, der dann noch vorhandene Airbag funktionieren ?

 

Eine vernünftige Werkstatt wird solchen Unsinn nicht mitmachen, zumal diese Werkstatt als ausführender Betrieb dann bei Fehlfunktionen etc. haftbar wäre; haftbar trotz TÜV-Abnahme und TÜV-Eintragung, da die Eintragung lediglich die rechtmässigkeit und technische Richtigkeit der Werkstattarbeit dokumentiert.

Laut Hersteller ist übrigens die Rückrüstung nicht mehr zulässig.

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22 Antworten
am 8. Mai 2008 um 13:00

1. auch wenn du es nicht hören willst = warum kaufst du ein auto, wo die airbags ausgelöst sind ?

2. ich will ja nix sagen, aber damit sparst du am falschen ende :rolleyes:

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 13:34

es geht nur um den fahrerairbag, ka warum der überhaupt ausgelöst hat !

Können wir nich mal in die Forenregeln aufnehmen, das solche Fragen verboten sind. Es nervt einfach nurnoch... vorallem gibt es bestimmt 3 bis 5 Topics zu der Scheiße auf den ersten 3 Seiten...so dumm kann doch keiner sein, auch wenn die Suche noch so kacke is, sie zu nutzen oder einfach mal die ersten 3 Seiten durchzublättern.

Un nen Airbag-Lenkrad kostet bei ebay 30-50€, ein funzendes Stg. auch um die 30-50€. Ein Reset des Stg. wird von einer Firma für glaub ca. 100€ angeboten.

Ein Unfall wos deine Birne zerscheppert kostet die Allgemeinheit einige 1000€. Also bau nen verfluchten Airbag ein (un wenns nur illegalerweise ein gebrauchter ist) oder fahr kein Auto...

Und wenn Du trotzdem nerven willst: Geselle dich bitte zu den Idioten in den anderen 5 Topics. Das klingt jetz hart, aber es wurde zu oft hier diskutiert...

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 14:49

was hast du den fürn kraut geraucht ???

Ich werde mir mit Sicherheit nix gebrauchtes Einbauen (wie du sagtest: "auch wenns illegal ist").

Ich wollte nur mal erötern, ob das mit dem Airbag Umbau zulässig ist ! Ich brauch halt ne schnelle Lösung, als das ich jetzt monatelang ohne Airbag rumgurke.

Dann verbetet doch einfach mal alles an irgendwelchen Fragen.

Wie wärs zb Fragen zu Bremsen zu verbieten ? Es könnten da ja auch Fehler passieren, die einem das Leben kosten ?

Ich habe hier in dem Forum schon öfter Pöbeleien mitbekommen, scheint hier normal zu sein.

am 8. Mai 2008 um 15:45

du willst dir keinen gebrauchten einbauen ?

der iss immer noch sicherer wie GAR KEINER

 

an deinen beiträgen kann jeder der sich ein bisschen mit der sache befasst hat merken, dass du keine ahnung hast....

 

DU DARFST deinen airbag NICHT ausbauen, weil der unters sprengstoffgesetz fällt...

kann bei den belägen irgendwas explodieren ? nein...

Also finde die Aussage auch unterallersau. Warum sollte hier verboten sein zu Diskutieren über einen Schritt der Legal sein soll?

Also umbau in Fachwerkstatt mit Adapter und Lenkrad was extra dafür getestet wurde?

Wenn jemand sein Airbag ausbauen will (aus welchen Gründen auch immer) und er das so eingetragen bekommt bzw. es eine ABE dafür gibt warum sollte man hier dann nicht darüber diskutieren?

Da finde ich gibt es ganz andere Themen viel schlimmer, wo manche ihre Rückleuchten überlackieren oder ohne jede Kenntnisse und Erfahrung ihre Bremsen oder sonst was am Fahrwerk verändern wollen.

Dies soll ein technisches Forum sein, dann sollte man auch auf der technischen Ebene bleiben und die persönliche Angriffe aussen vor lassen, auch wenn es einem nicht passt, dann kann man sich auch einfach mal raushalten.

So und das ist meine Meinung.

Ich persönlich würde mir auch nen Airbaglenkrad wieder einbauen, aber kenne leider keine Zubehör Lenkräder die passen würden ohne Airbag.

Trotzdem dir noch nen schönen Abend

Das Thema ist mehrmals über Seiten komplett durchdiskutiert. Das ist der Punkt!! Es jedes mal von vorne anzufangen nervt.

Dann verstehe ich nicht, dass der TE sich kein gebrauchten Airbag einbauen will wegen der Sicherheit, aber ganz ohne fahren will.

Er braucht ne schnelle Lösung. Aber für was? Ob er jetzt das original Lenkrad ohne Airbag hat (Airbagsack abschneiden oder den Airbag rausbauen, jetzt darf man es als Privatperson) oder irgendein Sportlenkrad is doch wurscht!!

Mal als kleiner Hinweis (er scheint die Suche noch nicht bemüht zu haben): Der Rückrüstadapter nützt dir nix! Das Airbag-Stg. hat ausgelöst. Also entweder du baust den ganzen Airbag-Kram komplett aus (wirste wohl nciht eingetragen bekommen) oder Du kaufst ein neues Airbag-Stg. (gebrauchtes willste ja nich...). Kostet 470 Euro.

am 8. Mai 2008 um 16:34

Hat das Fahrzeug nur Fahrerairbag, oder auch nen Airbag auf der Beifahrerseite ?

Wenn ein Airbag ausgelöst hat, recht es nicht, nur den Airbag auszutauschen oder ein Lenkrad ohne Airbag einzubauen.

Das Steuergerät hat Crashdaten erfasst

=> Auch mit Rückrüstung bleibt die Ausfallwarnlampe fürs Airbagsystem an.

==> Wird, wenn benötigt, der dann noch vorhandene Airbag funktionieren ?

 

Eine vernünftige Werkstatt wird solchen Unsinn nicht mitmachen, zumal diese Werkstatt als ausführender Betrieb dann bei Fehlfunktionen etc. haftbar wäre; haftbar trotz TÜV-Abnahme und TÜV-Eintragung, da die Eintragung lediglich die rechtmässigkeit und technische Richtigkeit der Werkstattarbeit dokumentiert.

Laut Hersteller ist übrigens die Rückrüstung nicht mehr zulässig.

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 17:15

es geht auch anders - danke hurz !

werde morgen mal die Fachwerkstatt aufsuchen und mit denen eine schnelle und relativ günstige Lösung ausarbeiten !

Mal sehen was mich der Schrott kostet :(

 

Nachtrag: Würde die Werkstatt mir auch ein "gebrauchtes" Steuergerät einbauen (also haargenau dasselbe) ? Wenn ja müsste die Werkstatt doch ansich nur das Gerät installieren und eine neue Airbag Einheit auf das Lenkrad setzen oder sehe ich das falsch ? Oder muss man wirklich dann das ganze Lenkrad tauschen lassen ???

Gebrauchte Stgs. sind erlaubt. Musste eins finden, was noch nicht ausgelöst wurde. Das muss dann nur an das Fahrzeug angelernt werden und fertig.

Aber wenn de n gebrauchtes Stg. kaufst, kannste au n gebrauchten Airbag holn...

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 17:54

nur das den gebrauchten airbag mir keine werkstatt einbaut, oder ??? :)

Das Steuergerät würde die Werkstatt ja eventuell akzeptieren und wenn die dann noch eine neue Airbag Einheit montieren ist das ganze doch okay oder ?

Zitat:

Original geschrieben von chrisdachaot

 

nur das den gebrauchten airbag mir keine werkstatt einbaut, oder ??? :)

Das Steuergerät würde die Werkstatt ja eventuell akzeptieren und wenn die dann noch eine neue Airbag Einheit montieren ist das ganze doch okay oder ?

Musste in der Werkstatt fragen. Gebrauchtes Stg. is rechtlich nicht verboten, weil es auch nicht aufs Fahrzeug registriert ist. Airbags schon.

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 18:07

Sehr schön ! Danke für die schnelle Antwort. Werde morgen mal fragen, was die Airbag Einheit kostet und ob wirklich das Lenkrad getauscht werden muss !

am 9. Mai 2008 um 11:07

Wenn er doch eins ohne Airbag möchte is das doch ok!

Und der Einbau eines gebrauchten Airbags ist nicht zulässig!!!!! Nur neu oder der zum Fahrzeug gehörige!!!!!!!

Ich bekomme bald auch mein Sportlenkrad rein, Adapter und fertig, Fachwerkstatt natürlich vorausgesetzt.

Ist absolut legal im Gegensatz zum gebrauchten Airbag!

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