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Gilt Geschwindigkeit der Lichtanzeige oder des Schildes?

Themenstarteram 5. April 2011 um 14:04

Hallo,

auf meiner Arbeitsstrecke (A4 zwischen Köln und Aachen kurz vor Eschweiler) gibt es seit längerer Zeit eine Doppelung der Geschwindigkeitsanzeige. Zuerst kommt die Brücke mit Wechsellichtanzeigen, die meistens entweder freie Fahrt oder 120 km/h anzeigt. Ca. 2 Leitpfosten weiter steht seit ca. einem Jahr an beiden Seiten ein "120er-Schild", das bis zum Aachener Kreuz (ca. 8 km) nicht mehr aufgehoben wird. Wohl aber folgen auf das Schild noch 2 Lichtwechselanzeigen mit unterschiedlichen Anzeigen. Was gilt nun?

Heute morgen hatte ich die Kombination "freie Fahrt" an den Wechselanzeigen, 120 auf dem Schild und wieder "freie Fahrt" am nächsten Wechselanzeiger in ca. 3 km Entfernung. Bei Tempogültigkeit 120 hätte mich bei einer Kontrolle die Höchststrafe von 3 Monaten Führerscheinentzug erwartet.

In der Fahrschule habe ich gelernt, dass Lichtzeichen vor festen Schildern gelten (Ampel gegen Stopschild). Was aber, wenn sie ca. 150 Meter entfernt hintereinander angeordnet sind?

Gruß

Hans-Peter

Beste Antwort im Thema
am 5. April 2011 um 14:12

Die Geschwindigkeit gilt ab dem Schild ob das nun aus Metall ist oder aus LED Dioden spielt keine Rolle

 

In deinem Fall heute morgen hättest du bis zum Blechschild schneller als 120 km/h fahren können und ab dem Schild eben nur noch 120km/h bis zur Aufhebung an der Schilderbrücke oder bis zum nächsten Geschwindigkeitschild welches eine andere Geschwindigkeit anzeigt

 

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am 5. April 2011 um 14:12

Die Geschwindigkeit gilt ab dem Schild ob das nun aus Metall ist oder aus LED Dioden spielt keine Rolle

 

In deinem Fall heute morgen hättest du bis zum Blechschild schneller als 120 km/h fahren können und ab dem Schild eben nur noch 120km/h bis zur Aufhebung an der Schilderbrücke oder bis zum nächsten Geschwindigkeitschild welches eine andere Geschwindigkeit anzeigt

 

Zitat:

Original geschrieben von HPW37

In der Fahrschule habe ich gelernt, dass Lichtzeichen vor festen Schildern gelten

und genau hier liegt dein denkfehler!

eine led-geschwindigkeitstafel, ist kein lichtzeichen im sinne einer ampel...sondern mit dem blechschild gleichzusetzen...

d.h. wenn das erste led-schild "freie fahrt" anzeigt, gillt diese exakt bis zum 120kmh schild, ab dort sind dann max. 120kmh zulässig....

am 5. April 2011 um 14:40

Rein rechtlich haben die beiden Recht.

Praktisch betrachtet würde ich schlicht annehmen, dass das Blechschild ein verwirrtes Versehen ist und es folgerichtig ignorieren.

Zitat:

led-schild "freie fahrt"

Wie wird denn dieses "freie Fahrt" angezeigt ?

Aufhebung aller vorhergehenden Streckenverbote oder Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, also das Ding mit den fünf Diagonal-Streifen oder wird nichts angezeigt, also "schwarz"?

"Schwarz" ist, zumindest nach dem ersten Blechschild, ganz sicher keine Aufhebung der "Blechschild-Begrenzung" und bedeutet dann "freie Fahrt".

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

...

Praktisch betrachtet würde ich schlicht annehmen, dass das Blechschild ein verwirrtes Versehen ist und es folgerichtig ignorieren.

Und damit bis zu 600 € Bußgeld, 4 Punkte im Zentralregister und 3 Monate Fahrverbot riskieren :confused:

Ab den Blechschildern gilt 120km/h, und zwar so lange, bis es durch ein entsprechendes Symbol wieder aufgehoben wird (runder Kreis mit Strichen durch).

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

:confused:

das musst du nicht verstehen! :cool:

lies dir einfach seine anderen posts durch...dann wirst du sehr schnell wissen, warum er bei den meisten usern hier im forum auf der ignore-liste steht und verstehst auch warum man ihm letzte woche montag, gegen 21uhr auf der a1 zwischen billstedt und öjendorf den führerschein weggenommen hat.... :D:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

"Schwarz" ist, zumindest nach dem ersten Blechschild, ganz sicher keine Aufhebung der "Blechschild-Begrenzung"

das wenn das ding ausgeschaltet ist, es mal so grad überhaupt garkeine bedeutung hat, sollte doch wohl klar sein...wobei...wir sind hier ja bei mt...gut, das du das extra nochmal erläutert hast ^^ :D

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

:confused:

das musst du nicht verstehen! :cool:

 

lies dir einfach seine anderen posts durch...

Bei 1885 Beiträgen in nur 2,5 Monaten kann man nicht tiefgründig Antworten.

Masse statt Klasse ....:D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

...

Praktisch betrachtet würde ich schlicht annehmen, dass das Blechschild ein verwirrtes Versehen ist und es folgerichtig ignorieren.

Was ist das denn für ein Blödsinn? Allein für dich würde ich dahinter blitzen. Du ignorierst auch Zebrastreifen wenn sie dir nicht passen oder?

Mfg

am 5. April 2011 um 16:06

Geht mal in euch... Kein Limit, 100m danach 120, 3km danach wieder kein Limit - man muss nicht medial begabt sein um auf die Idee zu kommen, dass das vom Erfinder nicht so gedacht war.

So was gibt es bei uns auf einer Bundesstraße auch.

Außerhalb der Ortschaft gilt 70 km/H danach folgt ein Ortsschild (50 km/H) und 100 bis 150 m später ein 60 km/H Schild. Hab mich heute auch gefragt ob ich da erst abbremse oder ausrollen lasse bis ich auf ca. 60 km/H bin.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

verstehst auch warum man ihm letzte woche montag, gegen 21uhr auf der a1 zwischen billstedt und öjendorf den führerschein weggenommen hat....

Da ist doch bis auf ein paar 120-Lücken meist 80km/h angesagt, oder irre ich mich da?

Ich wundere mich sowieso bei manchen Leuten da. Man fährt Billstedt durch einen Tunnel unterhalb eines Rangierbahnhofs, Tempo 80 erlaubt.

Wie leicht ist es, dort einen Infrarotblitzer o.ä. hinzustellen/zu installieren?

Ich meine, ich bin nun auch nicht Strich 80 unterwegs ... aber manche hacken bei sowas wie dort weiter mit 130 durch und wundern sich, wenn sie laufen müssen?

Alle Kohle der Welt hilft da auch nicht ... und dann wird geheult, weil man ja den Führerschein für die Arbeit braucht.

Öh, ja ... und? Ich fahr auch etwa 50.000 im Jahr zusammengerechnet ... darf ich dann schneller fahren als die meisten?

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Kein Limit, 100m danach 120, 3km danach wieder kein Limit - man muss nicht medial begabt sein um auf die Idee zu kommen, dass das vom Erfinder nicht so gedacht war.

Vom Erfinder sicherlich nicht. Allerdings von der Behörde, welche die Aufstellung veranlaßt hat.

am 5. April 2011 um 19:27

Kenn da auch so eine Ecke...

Auf der A2 zwischen Kamen/Bergkamen und dem Kamener Kreuz.

Kommst über die Bergkuppe wird aus "no limits" 120. Berg runter kommt dann : "Strassenschäden 100" und danach "Strassenschäden 80".

Das ganze geht gut 500 m und dann ist wieder alles frei.

Problem: Die Strassenschäden sind seit gut nem halben Jahr repariert...

Watt nu?

Schilder vergessen ?

80 fährt da wirklich fast keiner, und wenns einer tut, dann verursacht der fast einen Stau...

Ansonsten mangelt da eigentlich alles mit 120 + x durch.

Gruss, Frank.

Ein Anruf bei der Autobahnmeisterei würde in diesem Fall Klarheit schaffen.

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