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Gibt es Fristen bei Leasing Fahrzeug Auslieferung?

Themenstarteram 27. Juni 2023 um 12:26

Moin,

wir haben im November einen Leasingvertrag abgeschlossen bei dem der Verkäufer uns gesagt hat das er so davon ausgeht das der Wagen Ende Juli 2023 ausgeliefert wird.

Im Leasingvertrag steht aber bei Lieferung " wenn vom Hersteller lieferbar ".

Ich weiss das diese Angaben immer schwammig sind,aber heisst das dann das man,wenn man Pech hat,auch 2 Jahre warten muss,da die in dem Autohaus jetzt anfangen,das schon welche über 1,5 Jahre warten.

Was ich schon frech finde,da die das ja schon im November wissen mussten,das einem da noch erzählt wird,das sie denken Liefertermin so Ende Juli 2023.

Auf jeden Fall kann der Verkäufer nachgucken und vor ca. 5 Wochen wurde noch nicht angefangen das Auto zu bauen.

ich würde gerne nur wissen,ob man mit dem was im Vetrag steht nun solange warten muss udn wenn es 2 Jahre dauert.

Als ich dann gefragt habe ob das das stonieren kann,da ja auch noch nicht angefangen wurde zu bauen,hieß es,kann man,muss aber 10% vom Kaufpreis dann zahlen,praktisch Sonierungskosten für ein Auto was noich nicht angefangen wurde zu bauen.

Weiß da irgend jemand was?

Gruss Axel

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12 Antworten

Durch solche Formulierungen sichern sich die Händler seit Corona einfach ab, damit der Kunde der gearschte ist und keine rechtliche Handhabe bei Lieferverzug hat. Ob das so rechtlich in Ordnung ist gar keinen unverbindliches Datum zu nennen weiß ich jedoch nicht. Ich kannte es in letzter Zeit, dass die Händler einfach ein paar Monate drauf geschlagen haben auf den geplanten Liefertermin.

Themenstarteram 27. Juni 2023 um 12:45

Zitat:

@Driv3r schrieb am 27. Juni 2023 um 14:41:22 Uhr:

Durch solche Formulierungen sichern sich die Händler seit Corona einfach ab, damit der Kunde der gearschte ist und keine rechtliche Handhabe bei Lieferverzug hat. Ob das so rechtlich in Ordnung ist gar keinen unverbindliches Datum zu nennen weiß ich jedoch nicht. Ich kannte es in letzter Zeit, dass die Händler einfach ein paar Monate drauf geschlagen haben auf den geplanten Liefertermin.

So kannte ich das auch,aber man findet zu der formulierung auch nichts im Netz,also wenn vom Hersteller lieferbar

Ich denke, das es nicht rechtens ist. Zum einen wartest du nun ein 3/4 Jahr, was schon eine erhöhte Lieferzeit darstellt. Man kann dir nun immer noch keinen Termin nennen. Von daher würde ich den Händler nun auffordern einen Termin zu nennen, wenn er das nicht tut, ihn in Verzug setzen und letztlich vom Vertrag zurücktreten.

Dazu dürfte auch was in den AGBs stehen.

Da es hier um viel Geld geht und ein kleiner Formulierungsfehler ins Geld geht, würde ich da meine Rechtschutzversicherung wenn vorhanden befragen oder zum Anwalt und den den Schrieb aufsetzen lassen.

Jedenfalls kann es nicht rechtens sein, das du der Willkür ausgesetzt bist.

Die 10% Schadenersatz: Es gibt keinen Schaden, der Händler hat kein Auto, welches er jetzt anderweitig verkaufen muss. Auch hier sollte es einem Anwalt ein Leichtes sein, zu beweisen, das kein Schaden entstanden ist und du nicht bezahlen musst.

Ben

Themenstarteram 28. Juni 2023 um 4:59

Zitat:

@benprettig schrieb am 28. Juni 2023 um 06:54:59 Uhr:

Ich denke, das es nicht rechtens ist. Zum einen wartest du nun ein 3/4 Jahr, was schon eine erhöhte Lieferzeit darstellt. Man kann dir nun immer noch keinen Termin nennen. Von daher würde ich den Händler nun auffordern einen Termin zu nennen, wenn er das nicht tut, ihn in Verzug setzen und letztlich vom Vertrag zurücktreten.

Dazu dürfte auch was in den AGBs stehen.

Da es hier um viel Geld geht und ein kleiner Formulierungsfehler ins Geld geht, würde ich da meine Rechtschutzversicherung wenn vorhanden befragen oder zum Anwalt und den den Schrieb aufsetzen lassen.

Jedenfalls kann es nicht rechtens sein, das du der Willkür ausgesetzt bist.

Die 10% Schadenersatz: Es gibt keinen Schaden, der Händler hat kein Auto, welches er jetzt anderweitig verkaufen muss. Auch hier sollte es einem Anwalt ein Leichtes sein, zu beweisen, das kein Schaden entstanden ist und du nicht bezahlen musst.

Ben

Nun gut ich warte jetzt noch bis Ende Juli ab,das ist ja der Termin den der Verkäufer damals in den Raum geworfen hat,aber der verkäufer ist ja auch nicht mehr da.

Und das mit den 10% sehe ich auch so,für was auch schadenersatz,das Auto wurde wie gesagt bis vor 4 Wochen ,letzte Abfrage des Verkäufers,nicht mal angefangen zu bauen.

Ich würde nicht bis Ende Juli warten. Ich würde klipp und klar einen Termin einfordern, dokumentiert als Einschreiben und dort ankündigen vom Vertrag zurück zu treten, wenn dies nicht geschieht.

Warum noch mal 5 Wochen verstreichen lassen?

Du wartest doch lang genug. Alles hat sich normalisiert. Dann sollte es nun möglich sein, einen Termin zu nennen.

Themenstarteram 28. Juni 2023 um 6:53

Zitat:

@benprettig schrieb am 28. Juni 2023 um 07:07:59 Uhr:

Ich würde nicht bis Ende Juli warten. Ich würde klipp und klar einen Termin einfordern, dokumentiert als Einschreiben und dort ankündigen vom Vertrag zurück zu treten, wenn dies nicht geschieht.

Warum noch mal 5 Wochen verstreichen lassen?

Du wartest doch lang genug. Alles hat sich normalisiert. Dann sollte es nun möglich sein, einen Termin zu nennen.

Ich warte noch bis Ende Juli,weil der Verkäufer bei der Bestellung ja auch Ende Juli genannt hat und ich davon ja dann soweiso ausgegangen bin.

Ich weiss zwar das bis dahin sicher nichts passiert,da die mir jetzt ja gesagt haben,das es welche gibt die schon über 1,5 Jahre warten,aber wie gesagt,da ja Ende Juli genannt wurde,warte ich bis dahin mal ab.

Auf das Wort vom Verkäufer würde ich nicht bauen.

Er wird das vermutet oder gehofft haben.

Außerdem wäre es ja komisch gewesen wenn er gesagt hätte:

Ja, keine Ahnung wann das Auto kommt. Ich werf jetzt mal den 07.23 in den Raum oder sonst wann.

Was hättest du dann gesagt?

Themenstarteram 28. Juni 2023 um 8:16

Also ich weiß ja nicht wie du das machst,wenn ich bei was uch immer einen Termin genannt bekomme,warte ich da schon mal ab,ob der verstreicht.

Was machst Du denn,wenn Du einen Termin gesagt bekommst und Du hörst dann bei anderen dauert es länger,dann sagst Du,ich trete zurück,weil es bei anderen länger dauert?

Also ganz einfach.

Bei normalen Terminen wie heute zb der Elektriker da warte ich den ganzen Tag auch wenn die sagen das die um 08:00 Uhr da sind.

Wie beim Arzt oder sonst was, dann sitzt halt rum.

Bei dir ist es aber was ganz anderes.

Du hast eine mündliche Aussage von jemandem der - wenn ich es richtig verstanden habe - überhaupt nicht mehr dort ist, weiterhin weiß keiner etwas dort davon, und dazu kommt noch das du nix in der Hand hast außer deinen Kaufvertrag ohne jegliche Lieferzeit. Das ist doch was ganz was anderes.

Außerdem hast du doch eh schon nach Rücktritt gefragt und die 10% gehört.

Du bist eh schon in den Stall und hast die Pferde scheu gemacht.

Im Prinzip kannst du ja warten bis Juli oder noch länger wenn du das möchtest. Es war nur ein Vorschlag von mir und anderen damit du eben dein Auto auch wirklich bekommst.

Blöderweise hat man aber auch kein Auto, wenn man vom Vertrag zurücktrittt.

Und bei einer Neubestellung geht das Ganze von vorne los.

Normalerweise unterschreibst Du bei einem Neufahrzeugleasing nicht nur den Leasingvertrag, sondern auch eine Neufahrzeugbestellung.

In dieser Neufahrzeugbestellung sollte ein unverbindlicher Liefertermin stehen. Wenn dieser unverbindliche Liefertermin sechs Wochen verstrichen ist, kannst Du den Händler in Verzug setzen und einen Termin zur Lieferung setzen.

Wird dieser Termin dann nicht gehalten, kannst Du auch ohne Zahlung die Bestellung stornieren, womit dann auch der Leasingvertrag hinfällig ist.

Maßgeblich für den Rücktritt ist nicht der Leasingvertrag, sondern der in der Fahrzeugbestellung genannte unverbindliche Liefertermin.

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