Gestern ist es passiert, rums
Hallo Gemeinde,
trauriger Zwischenfall gestern. Gerade etwas über 2 Monate alt und Treffer hinten.😠
Verletzt wurde niemand. Wagen steht jetzt bei Opel. Hoffe der Schaden ist so hoch, dass es einen neuen gibt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MeriFan schrieb am 1. Januar 2016 um 10:31:12 Uhr:
.... Vollkaskoschaden - JA richtig , sorry - hab da wohl schon zu nahe am Fass gestanden 😁 ...
Den Beitag hättest du dir sparen können als Frühaufsteher ,
Du hättest Dir gleich den 1. Beitrag sparen können ... aber Hauptsache wir haben mal jemandem gesagt "Du bist nicht lange dabei" aka "Du hast keine Ahnung" - dann muß man halt mit Echo rechnen.
Zitat:
würde aber trotzdem einen NEUEN bestellen : DEINE 2k Wertverlust + Schaden 6.6K(-19%) + (Fahrzeug)Abtretungserklärung an den FOH ........................... wenn dann noch 500-1000 EUR offen sind ???????? Nah und , danach habe ich aber das "bessere" Fahrzeug 😉
Also das Du nicht wirklich "lange dabei" bist liest man. Was willst Du an einem FOH abtreten? Du entscheidest Dich gegenüber der Versicherung. D.h. entweder machst Du eine "Abrechnung lt. Gutachten" und bekommst dann die Gutachtensumme -19%MWST, zzgl. kannst Du noch ein paar Tagessätze für einen Leihwagen und die Wertminderung einstreichen. Danach würdest Du simpel versuchen den Unfallwagen an einem Händler zu verkaufen bzw. diesen für eine Neuwagenbestellung in Zahlung zu geben - wie in jedem anderem Fall auch - ob mit oder ohne Beule.
Abtrittserklärungen erstellt man nur wenn man die Reparatur in seinem eigenem Namen durchführen lässt um den Händler rechtlich zu ermöglichen die Rechnung an die Versicherung weiterzuleiten um, wenn von der VSG akzeptiert, das Geld von der VSG direkt zu bekommen. Rein rechtlich wird der Reparaturauftrag aber nur zw. Händler und Dir geschlossen. D.h. zahlt die VSG nicht, tritt der Händler weiterhin an Dich als Auftraggeber heran. Wo Du da noch einen positivem Schnitt machen willst sehe ich nicht.
Warum ein wiederum neu bestelltest Fahrzeug besser sein soll als der ohnehin gerade mal 2 Monate alte sehe ich auch nicht. Wenn Wunsch und Geld für ein bessere Ausstattung dagewesen wäre, wäre sie sowieso gleich mitbestellt worden. ... und das Geld wird jetzt nicht irgendwie mehr, es sei denn man lässt den Schaden reparieren, nimmt die Wertminderung mit und hält das Auto eh für die nächsten 10 Jahre!
Und bitte, versuch mir nun nicht zu erklären das dieser recht belanglose Karosserieschaden zu versteckten Folgemängeln an irgendetwas anderem führt. Das ist genauso wahrscheinlich wie als nächstes ein Montagsauto zu kaufen.
Du solltest Dir vielleicht auch Titulierungen wie Frühaufsteher verkneifen wenn Du A) früher postest (siehe Uhrzeiten) und B scheinbar "im Leben nicht früher aufgestanden bist". Ob Du auf Bäumen schläfst ist mir dagegen egal.
46 Antworten
Also wir haben heute UNERWARTET einen Anruf vom Opel Händler bekommen. Samstag können wir unseren Corsa abholen. Mal schauen wie er aussieht.
Zitat:
@MeriFan schrieb am 31. Dezember 2015 um 11:31:16 Uhr:
DU bist noch nicht lange im Geschäft , kann das sein ?Zitat:
@Astradruide schrieb am 30. Dezember 2015 um 20:33:45 Uhr:
Welche Versicherung zahlt einem den Neuwagenpreis aus wenn der Schaden nur ein Bruchteil beträgt?
Scheinbar lang genug um zu wissen das Du das KFZ-Versicherungswesen nicht geblickt hast. ...
Zitat:
MEINE , kommt auf den Vertrag an , bis 12Monate wenn Fahrzeug NEU war .
... Du nicht zwischen einem Vollkaskototalschaden am eigenem Fahrzeug und dem Haftplichtschaden als Geschädigter unterscheiden kannst.
Im aktuellen Fall bedeutet das der geschädigte hat einen Schaden von ca. 6,6k€. Nehmen wir an der Zeitwert (Kaufpreis) nach der kurzen Zeit liegt bei 20k€, dann bezahlt die gegnerische Versicherung nicht wunschgemäß 20k€ aus damit Du Dir einen neuen kaufen kannst, sondern eben die 6,6k€ Reparaturkosten.
Wenn Du Langgeschäftler nun meinst dann das Schnäppchen anders zu machen, indem Du Dir die Kohle auszahlen lassen willst, den Unfallwagen verkaufen und von beiden Beträgen dann ein neues zu kaufen, sei angemerkt das Du 6,6k€ -19% MWST bekommst.
Zitat:
Wertverlust ??????????? Selten so gelacht , wenn die Versi. 500EUR zahlt , wird der nächste Käufer bei dem Schaden gute 800-1000EUR abziehen ...
Du führst Dich gerade selber vor. Die Höhe hängt vom Gutachter und dessen gewähltes Berechnungsmodel ab. Bei der genannten Schadensume von winsfalke sollte man mind. 1k€ erwarten, je nach Berechnungsmodel wären es sogar knapp 2k€
Zitat:
MEINE , kommt auf den Vertrag an , bis 12Monate wenn Fahrzeug NEU war .
... Du nicht zwischen einem Vollkaskototalschaden am eigenem Fahrzeug und dem Haftplichtschaden als Geschädigter unterscheiden kannst.
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Vollkaskoschaden - JA richtig , sorry - hab da wohl schon zu nahe am Fass gestanden 😁
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Im aktuellen Fall bedeutet das der geschädigte hat einen Schaden von ca. 6,6k€. Nehmen wir an der Zeitwert (Kaufpreis) nach der kurzen Zeit liegt bei 20k€, dann bezahlt die gegnerische Versicherung nicht wunschgemäß 20k€ aus damit Du Dir einen neuen kaufen kannst, sondern eben die 6,6k€ Reparaturkosten.
Wenn Du Langgeschäftler nun meinst dann das Schnäppchen anders zu machen, indem Du Dir die Kohle auszahlen lassen willst, den Unfallwagen verkaufen und von beiden Beträgen dann ein neues zu kaufen, sei angemerkt das Du 6,6k€ -19% MWST bekommst.
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Den Beitag hättest du dir sparen können als Frühaufsteher , das ist bekannt auch für nicht Baumschläfer ,
würde aber trotzdem einen NEUEN bestellen : DEINE 2k Wertverlust + Schaden 6.6K(-19%) + (Fahrzeug)Abtretungserklärung an den FOH ........................... wenn dann noch 500-1000 EUR offen sind ???????? Nah und , danach habe ich aber das "bessere" Fahrzeug 😉
Zitat:
@MeriFan schrieb am 1. Januar 2016 um 10:31:12 Uhr:
.... Vollkaskoschaden - JA richtig , sorry - hab da wohl schon zu nahe am Fass gestanden 😁 ...
Den Beitag hättest du dir sparen können als Frühaufsteher ,
Du hättest Dir gleich den 1. Beitrag sparen können ... aber Hauptsache wir haben mal jemandem gesagt "Du bist nicht lange dabei" aka "Du hast keine Ahnung" - dann muß man halt mit Echo rechnen.
Zitat:
würde aber trotzdem einen NEUEN bestellen : DEINE 2k Wertverlust + Schaden 6.6K(-19%) + (Fahrzeug)Abtretungserklärung an den FOH ........................... wenn dann noch 500-1000 EUR offen sind ???????? Nah und , danach habe ich aber das "bessere" Fahrzeug 😉
Also das Du nicht wirklich "lange dabei" bist liest man. Was willst Du an einem FOH abtreten? Du entscheidest Dich gegenüber der Versicherung. D.h. entweder machst Du eine "Abrechnung lt. Gutachten" und bekommst dann die Gutachtensumme -19%MWST, zzgl. kannst Du noch ein paar Tagessätze für einen Leihwagen und die Wertminderung einstreichen. Danach würdest Du simpel versuchen den Unfallwagen an einem Händler zu verkaufen bzw. diesen für eine Neuwagenbestellung in Zahlung zu geben - wie in jedem anderem Fall auch - ob mit oder ohne Beule.
Abtrittserklärungen erstellt man nur wenn man die Reparatur in seinem eigenem Namen durchführen lässt um den Händler rechtlich zu ermöglichen die Rechnung an die Versicherung weiterzuleiten um, wenn von der VSG akzeptiert, das Geld von der VSG direkt zu bekommen. Rein rechtlich wird der Reparaturauftrag aber nur zw. Händler und Dir geschlossen. D.h. zahlt die VSG nicht, tritt der Händler weiterhin an Dich als Auftraggeber heran. Wo Du da noch einen positivem Schnitt machen willst sehe ich nicht.
Warum ein wiederum neu bestelltest Fahrzeug besser sein soll als der ohnehin gerade mal 2 Monate alte sehe ich auch nicht. Wenn Wunsch und Geld für ein bessere Ausstattung dagewesen wäre, wäre sie sowieso gleich mitbestellt worden. ... und das Geld wird jetzt nicht irgendwie mehr, es sei denn man lässt den Schaden reparieren, nimmt die Wertminderung mit und hält das Auto eh für die nächsten 10 Jahre!
Und bitte, versuch mir nun nicht zu erklären das dieser recht belanglose Karosserieschaden zu versteckten Folgemängeln an irgendetwas anderem führt. Das ist genauso wahrscheinlich wie als nächstes ein Montagsauto zu kaufen.
Du solltest Dir vielleicht auch Titulierungen wie Frühaufsteher verkneifen wenn Du A) früher postest (siehe Uhrzeiten) und B scheinbar "im Leben nicht früher aufgestanden bist". Ob Du auf Bäumen schläfst ist mir dagegen egal.
O.K. nehme die "Titulierungen" zurück ...............hatte in deinem Beitrag "Langschläfer" gelesen (Langgeschäftler)...........man sollte am 1. mal eine Pause machen.....
Dein Beitrag ist ja so auch ganz O.K. ..............aber
ICH möchte ein NEUES Fahrzeug und kein ...Schnäppchen machen.......positiven Schnitt...........
Abtretung = defektes Fahrzeug an den FOH , Schriftverkehr - Rechnung an die Versi. über den FOH , FOH macht ein Angebot für Neufahrzeug , Zuzahlung ca. 1000.- oder mehr je nach Modell = ICH sage JA oder NEIN = Fertig (So habe ICH das immer gemacht , müssen , wollen ............ wie auch immer)
............belangloser Karosserieschaden ? bei 6,6K ? denke mal das da auch noch geschweisst werden muss unter der Heckschürze ........................wäre mir nur EGAL wenn "der Rost uns nach 15Ja. scheidet".
Moin,
so kleiner Zwischenstand. Chance auf ein Neufahrzeug haben wir leider nicht. Wertminderung ist auf 1.100€ gesetzt. Vermutlich wird es auf eine Reparatur auslaufen.
Ok. Rep.-Kosten ?
schrubbselte er doch oben - 6,6k€.
Mit 1,1k€ Wertminderung ist aber auch knapp die untere Grenze überschritten. Sind ja gerade mal 17%.
Winsfalke, wenn Du eine passende Rechtschutzversicherung hast würde ich das von einem Fachanwalt prüfen lassen. Bei so einem jungen Baujahr würde ich 25% sehen wollen. Und das es keinen Neuwagen gibt war ja erwartungsgemäß.
Ups, stimmt - wie wird das mit dem Wertverlust eigentlich ermittelt ?
Prüfen lassen sollte man es wohl grundsätzlich, statt einfach zu akzeptieren.
Naja, die eigentliche Reparatursumme braucht man eher nicht zu prüfen wenn man das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren läst und eine Abtrittserklärung unterschreibt. Lediglich die auszuzahlende Wertminderung und Nutzungsausfall sollte man prüfen.
Zur Wertminderungsberechnung gibt es (in D) keine einheitliche Grundlage. Da gibt es Formeln nach Halbgewachs, Ruhkopf und ein paar weitere. Können aber stark differieren, weshalb viele Gerichte sich bei Streitigkeiten dazu oft an der Tabelle des Hamburger Models orientieren.
ja klar, mit prüfen meinte ich bzgl. wertminderung.
die reparatur kann einem wie besagt/ mit abtrittserklärung egal sein (abheften bei kopieerhalt).
Zitat:
@winsfalke schrieb am 6. Januar 2016 um 10:33:28 Uhr:
Moin,so kleiner Zwischenstand. Chance auf ein Neufahrzeug haben wir leider nicht. Wertminderung ist auf 1.100€ gesetzt. Vermutlich wird es auf eine Reparatur auslaufen.
Hi,
bei dem Schadensbild wird vermutlich auch das Heckabschlussblech erneuert. Wichtig ist, dass hier eine ordentliche Korrosionsschutzbehandlung erfolgt, sonst hast du 1,2 fix Rost in dem Bereich !
Ich würde das der Werkstatt auch so übermitteln.
Viel Glück noch !
Grüße
Checkup
Moin,
so tolle Nachrichten. Wir haben uns mit Opel geeinigt. Es kommt ein neuer her. Diesmal in weiß, vergleichbare Ausstattung. Tausch 1 x 1 😁. Feiner Zug von Opel, und meine Frau ist sehr glücklich
Win-Win-Situation ;-)
... da hat wohl ein Kaufmann/oder Betriebswirt eine "doppelte Rechnung" gemacht 😉
Egal, das Ergebnis zählt für Dich 🙂