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Geschäftswagen 1% - wer bestimmt den Listenpreis

Themenstarteram 18. August 2015 um 12:38

Hallo Leute,

folgende Frage.

Bei mir steht demnächst ein Firmenfahrzeugwechsel an - wer bestimmt den Bruttolistenpreis?

Angenommen ich würde ein Superb auswählen, welcher lt. Internetkonfigurator 38 000 Euro kostet, aber das Autohaus bestätigt, dass das Fahrzeug lediglich 33 000 kostet?

Also wer bestimmt den Listenpreis? Der Händler? Das Konzern? Das Finanzamt?

Beste Antwort im Thema

Nochmal langsam zum mitschreiben: es gibt nur einen Listenpreis. Den legt der Hersteller fest. Alles andere (auch Zusatzausstattung ohne Berechnung) sind Rabatte! Was anderes sind zB Sondermodelle Oder Ausstattungspakete.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. August 2015 um 15:57:32 Uhr:

Zitat:

@wolfgear schrieb am 22. August 2015 um 21:40:09 Uhr:

Ich bin schockiert, wie niedrig die Messlatte zur Dienstwagenberechtigung liegt, auch wenn es ein Skoda ist!

?

Verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich mit dem Dienstwagen eine niedrigere Kilometerzahl fahren würde, wäre der Superb (wegen seiner Familieneignung) auch für mich nicht uninteressant. Bei einem meiner Kunden fährt der Geschäftsführer Superb, während die 2. Hierarchieebene Audi A6 fährt...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. August 2015 um 15:57:32 Uhr:

Zitat:

Zum Thema: Winterreifen und Freisprecheinrichtung können herausgerechnet werden.

Ok, Winterreifen ist klar. Meistens werden die aber auch unabhängig vom Fahrzeug bestellt. Dass man eine original vom Hersteller verbaute, ins Navi-/Audiosystem integrierte Freisprecheinrichtung herausrechnen kann, wäre mir neu. Soweit ich weiß, müsste man dann das Auto ohne FSE bestellen und diese nachrüsten (dito Anhängerkupplung etc.). Das wäre mir aber zu sehr Bastellösung.

Strenggenommen hieß es früher, dass Autotelefone außer vor bleiben können. Die gibt es in dem Sinne ja nicht mehr, die Freisprecheinrichtung ist hier also der "inoffizielle Nachfolger". Aber gerade bei den Premium-Marken ist die ja idR kein eigenständiges Ausstattungsmerkmal sondern in einem großen Navi/Medien-Paket enthalten. Ob und wie man da noch irgendwas rauskürzen kann bleibt dann so ein bisschen der Laune des Prüfers überlassen. Ich hab es zuletzt bei unseren Fahrzeugen gar nicht mehr rausgekürzt (dafür hab ich aber Überführung und Zulassungskosten rausgelassen, ist bei der letzten Prüfung auch nicht beanstandet worden).

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. August 2015 um 15:59:18 Uhr:

Zitat:

@Coestar schrieb am 24. August 2015 um 15:54:24 Uhr:

Manch ein Kunde berichtete mir, dass sein Steuerberater immer den "nackten LP" ansetzt - allerdings sind das Kunden die Gebrauchtwagenkaufen.

Wenn er mal an einen hochmotivierten Steuerprüfer gerät, kann das aber nach hinten losgehen. Zumindest für Fahrzeuge jünger als 10 Jahre sollte doch das Herausfinden des "alten" Listenpreises kein Problem sein.

ja, bei Neuwagen lässt der Prüfer sich normalerweise ja die Rechnung oder Auftragsbestätigung zeigen. Bei den meisten Herstellern sind da Rabatte ja offen ausgewiesen. Andere schicken eine Rechnung über den Listenpreis und eine Gutschrift über den Rabattbetrag. Vermutlich "vergisst" der eine oder andere, dem Prüfer auch die Gutschrift vorzulegen...

Zitat:

@jcwww schrieb am 24. August 2015 um 16:22:38 Uhr:

Ob und wie man da noch irgendwas rauskürzen kann bleibt dann so ein bisschen der Laune des Prüfers überlassen. Ich hab es zuletzt bei unseren Fahrzeugen gar nicht mehr rausgekürzt (dafür hab ich aber Überführung und Zulassungskosten rausgelassen, ist bei der letzten Prüfung auch nicht beanstandet worden).

Ich meine, bei meinem Auto hat die Ladeschale in der Mittelarmlehne mit induktiv gekoppelter Außenantenne so ungefähr 350 € mehr als das "nakte" Navi nur mit Bluetooth gekostet. Ohne Bluetooth hätte es das Navi gar nicht gegeben. Das würde also sagenhafte 3,50 € im Monat zum Versteuern ergeben, mithin habe ich also ca. 1,50 € mehr Einkommenssteuer zu zahlen. Das verkrafte ich gerade noch...

am 24. August 2015 um 16:55

Zitat:

@jcwww schrieb am 24. August 2015 um 16:25:44 Uhr:

ja, bei Neuwagen lässt der Prüfer sich normalerweise ja die Rechnung oder Auftragsbestätigung zeigen. Bei den meisten Herstellern sind da Rabatte ja offen ausgewiesen. Andere schicken eine Rechnung über den Listenpreis und eine Gutschrift über den Rabattbetrag. Vermutlich "vergisst" der eine oder andere, dem Prüfer auch die Gutschrift vorzulegen...

Du sprichst hier von etwas anderem.

Im Eingangsthread ging es darum, dass für die Versteuerung des GWV der BLP maßgebend ist. Egal ob der Rabatt ausgewiesen ist oder separat gutgeschrieben wurde - der GWV wird immer vom BLP ermittelt.

Wenn jemand allerdings "vergisst" eine Rabattgutschrift vorzulegen, damit er zuviel Vorsteuer abziehen kann und um erhöhte Abschreibungen anzusetzen, benötigt er etwas mehr kriminelle Energie, als eine Gutschrift nur zu vergessen. Das eine ist der Zahlungsfluss mit der Rücküberweisung des Rabatts, das andere ist die Trickserei, wie er verhindert, dass der Prüfer des Geschäftspartners eine Kontrollmitteilung ans FA macht, wenn er über die Gutschrift stolpert ... Dem "vergesslichen" Steuerzahler sollte bewusst sein, was er da macht und ob sich das lohnt ...

Gruß

Der Chaosmanager

Haha stimmt wie dämlich, ich war jetzt ganz falsch unterwegs.

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